Beschlussvorschlag:
" Der Rat der
Stadt Hilden beschließt:
Die in vollem
Wortlaut vorliegende Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) (Anlage)
wird hiermit unter der Maßgabe beschlossen, dass die mit der Sitzungsvorlage
Nr. 68/033 - Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung - für das
Haushaltsjahr 2007 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen
sind.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“
Günter Scheib
Erläuterungen und
Begründungen
mit zusätzlichen
Erläuterungen:
Dieser Sitzungsvorlage ist der
Entwurf der Neufassung der Satzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
beigefügt.
Entwicklungen in der
Rechtsprechung, aber auch kommunalpolitische sowie verwaltungstechnische
Aspekte haben den Ausschlag gegeben, eine Überarbeitung der Mustersatzung seitens
des Städte- und Gemeindebundes vorzunehmen.
Mit der Überarbeitung der
Mustersatzung wurde vorrangig eine inhaltlich hinreichend bestimmte Regelung
und Klärung der Pflichten bei Straßenreinigung und Winterwartung auf Fahrbahnen
und Gehwegen zwischen der Stadt und den Anliegern sowohl im Hinblick auf die
Leistung als solche wie auch im Hinblick auf die Finanzierung bezweckt.
Damit die Stadt Hilden gemäß der
Mustersatzung rechtlich auf dem neuesten Stand und somit abgesichert bleibt,
wird die aktuelle Mustersatzung fast flächendeckend übernommen und mit einigen
Zusätzen ergänzt.
Der Gebührenmaßstab nach § 6 wird
beibehalten und somit nicht aus der Mustersatzung übernommen.
Die vorgesehene Neufassung der
Straßenliste beruht auf Widmung von Straßen und steht ferner in Zusammenhang
mit der Änderung der Verkehrsbedeutung einzelner Straßen.
Der Lindenhof wurde von der
Straßenliste gestrichen.
Zusätzliche Erläuterungen:
Nachdem die Straßen Giesenheide und
Zum Jägerhof gewidmet wurden (Ratssitzung vom 05.03.2008; SV-Nr. 61/184),
wurden diese in die Straßenliste aufgenommen.
Ebenfalls wurde die Straße Diekhaus
gewidmet (Ratssitzung vom 21.11.2007; SV-Nr. 61/182) und in das
Straßenverzeichnis aufgenommen.
Die Gebührensätze werden gemäß
Beschluss vom 21.11.2007 beibehalten (SV-Nr. 68/033 Gebührenbedarfsberechnung
für die Straßenreinigung – für das Haushaltsjahr 2008).
Die Verwaltung empfiehlt, wie
vorgeschlagen zu beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: Straßenreinigungsgebühren |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk Kämmerer |
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