Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt:
Die als Anlage in
vollem Wortlaut vorliegende 8. Nachtragssatzung zur Abfallentsorgungssatzung
der Stadt Hilden vom 13.04.2000 wird hiermit beschlossen.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.”
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Dieser
Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 8. Nachtragssatzung zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Hilden beigefügt.
Hauptsächliche
Änderungen wurden für die Schadstoffsammlung vorgenommen. Ab 2008 wird nur noch
die stationäre Schadstoffsammlung auf dem Wertstoffhof in Hilden angeboten
(SV-Nr. 68-028 vom 06.06.2007).
In der der
Sitzungsvorlage beigefügten Synopse sind die Änderungen ersichtlich.
Die Verwaltung
regt an, die 8. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Günter Scheib