Beschlussvorschlag:
„ Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im
Ausschuss für Schule, Sport und Soziales und im Jugendhilfeausschuss die
Änderung der „Richtlinien für die
Teilübernahme von Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen,
Ganztagsangeboten offener oder gebundener Ganztagsschulen und nachschulischen
Betreuungsformen“ in der als Anlage beigefügten Fassung.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Die Landesregierung NRW hat mit Erlass vom 08.08.2007 den Landesfonds
„Kein Kind ohne Mahlzeit“ zur Bekämpfung von Kinderarmut eingerichtet. Mit dem
zunächst auf 2 Jahre befristeten Landesfonds wird die Teilnahme von bedürftigen
Kindern und Jugendlichen an der Mittagsverpflegung im Rahmen der
Ganztagsangebote der offenen oder gebundenen Ganztagsschule des Primarbereichs
oder der Sekundarstufe I. Als bedürftig anzusehen sind in der Regel Kinder und
Jugendliche, deren Erziehungsberechtigte Leistungen nach dem SGB II
(Arbeitslosengeld II), Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
beziehen, oder deren Elternbeiträge beim Besuch der offenen Ganztagsschule gem.
§ 90 SGB VIII (wirtschaftliche Jugendhilfe) vom zuständigen Jugendamt übernommen
werden. Im Ausnahmefall können auch Kinder und Jugendliche in die Förderung
einbezogen werden, die sich in einer aktuellen finanziellen Notlage befinden.
Die
Landesförderung geht von Kosten für ein Mittagessen von 2,50 Euro aus. Ausgehend
von 200 Tagen werden Ausgaben in Höhe von 500 Euro pro Kind und Jahr
angenommen. Hiervon übernimmt das Land einen Betrag von 200 Euro pro
bedürftigem Kind pro Jahr (ein Euro pro Essen). Die
Förderrichtlinien sehen auch einen Eigenanteil des Zuwendungsempfängers (Stadt
Hilden) von 100 Euro und einen Elternbeitrag in Höhe von 200 Euro pro
bedürftigem Kind pro Jahr vor.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am
19.08.2007 die Teilnahme am Landesfonds
„Kein Kind ohne Mahlzeit“ beschlossen.
Wie
bereits mit Sitzungsvorlage 51/209 vom 02.08.2007 ausführlich dargestellt,
übernimmt die Stadt Hilden bereits seit vielen Jahren freiwillig für
finanzschwache Eltern einen Anteil an den Verpflegungskosten bei einer
Übermittagbetreuung in Kindertageseinrichtungen und bei der nachschulischen
Betreuung von 20 Euro pro Monat, d.h. im Durchschnitt 1 Euro pro Essen. Ausgehend
von 2,50 Euro / Essen beträgt der Eigenanteil der Eltern 1,50 Euro pro Essen.
Durch die
Beteiligung am Landesfond „Kein Kind ohne Mahlzeit“ werden sich der Eigenanteil
der Eltern, deren Kinder Ganztagsangebote der offenen oder gebundenen
Ganztagsschule des Primarbereichs oder der Sekundarstufe I besuchen und der
städt. Anteil an den Verpflegungskosten um jeweils 100 Euro reduzieren.
Da es
sich um eine Festbetragsfinanzierung handelt, zahlt das Land je bedürftigem
Kind und pro Jahr 200 Euro an den Zuschussempfänger Stadt Hilden. Ausgehend von
Verpflegungskosten in Höhe von 500 Euro beträgt der Eigenanteil der Eltern 200
Euro und der der Stadt Hilden 100 Euro gemäß Berechnungsgrundlage des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das
Berechnungsmodell des Landes NRW geht von durchschnittlich 200 Schultagen und
einem Essenspreis von 2,50 Euro je Essen und damit Verpflegungskosten je
Schüler von 500 Euro aus. Wenngleich der zugrunde liegende Essenspreis auch für
Hilden Gültigkeit hat, liegen die jährlichen Gesamtkosten in Hilden bei z.Zt.
570 Euro je Schüler, da in der Offenen Ganztagsgrundschule von durchschnittlich
228 Schul- und unterrichtsfreien Tagen (19 Tage / Monat) ausgegangen wird. Unter
Berücksichtigung der Festbetragsfinanzierung des Landes NRW iHv 200 Euro und
einem städt. Anteil von 100 Euro je Schüler, verbleibt ein Finanzierungsanteil
von 270 Euro seitens der Erziehungsberechtigten für die Offene
Ganztagsgrundschule. Bei einem Ganztagsbetrieb von Hauptschule, Realschule,
Gymnasium oder Förderschule ohne Ferienbetreuung reduziert sich der Eigenanteil
der Erziehungsberechtigten entsprechend dem Berechnungsmodell des Landes NRW.
Die Fördermittel für das Schuljahr 2007 / 2008 wurden beim Ministerium
für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt. Mit
einem Bewilligungsbescheid ist nach Auskunft der Bezirksregierung in Kürze zu
rechnen.
Infolge der Teilnahme am Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ sind die „Richtlinien
für die Teilübernahme von Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen
und nachschulischen Betreuungsformen“ vom 01.08.2003 anzupassen. Die
Fördervoraussetzungen für die Gewährung von Landesmitteln zur Teilübernahme der
Verpflegungskosten und die geänderte Förderstruktur sind bei den städtischen
Richtlinien zu berücksichtigen. Weiterhin ist der Weiterentwicklung im
Schulsystem dahingehend Rechnung zu tragen, dass die Bezuschussung der Mittagsverpflegung
nicht nur für Kindertageseinrichtungen und nachschulischen Betreuungsformen sondern
auch für Ganztagsangebote in offenen und gebundenen Ganztagsschulen zum Tragen
kommt.
Die Neufassung der „Richtlinien für die Teilübernahme von
Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen, Ganztagsangeboten offener
oder gebundener Ganztagsschulen und nachschulischen Betreuungsformen“ ist
als Anlage beigefügt.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
030210 |
Bezeichnung: |
Bildungs- und
Betreuungsangebot |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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2007 |
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8.300,00 |
nein |
Fördermittel des
Landes |
2008 |
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11.700,00 |
nein |
Fördermittel des
Landes |
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Sichtvermerk Kämmerer |