Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Kulturausschuss
die als Anlage 2 vorgelegte
8.
Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Hilden.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Um den städtischen Zuschuss für die Musikschule zu begrenzen, hat es
sich bewährt, alle 2 Jahre die Unterrichtsgebühren um 4 bis 5 % moderat zu
erhöhen. Dadurch wird verhindert, dass in größeren Zeitabständen
überproportionale Steigerungen notwendig werden. Ebenso war es erforderlich,
die Grundlage zur Sozialermäßigung der neuen Gesetzeslage anzupassen.
Zu § 6
Sozialermäßigung
Die Regelung zur Sozialhilfeleistung hat sich zum 01.01.2005 geändert.
Vormals wurden diese nach § 79 BSHG gewährt. Seit dem 01.01.2005 ist die
Berechnungsgrundlage nach dem SGB II und SGB XII. Eine Aktualisierung des
Textes für § 6 der Gebührensatzung der Musikschule Hilden ist deshalb
erforderlich geworden (s. Anlage 1)
Zu § 10
Gebührentarife
Die letzte
Gebührenangleichung mit rd. 5 % Anhebung fand zum 01.02.2006 statt. Die jetzige
Angleichung sieht eine Erhöhung von
durchschnittlich 5,6 % vor.
Im Rahmen von
Kostenbegrenzung und Qualitätssicherung ist zum 01.02.2008 diese Gebührenerhöhung
erforderlich.
Das vorgelegte
Konzept entspricht einer Gesamteinnahme bei den Unterrichtsgebühren von rd. 520.000
Euro bei gleich bleibenden Schülerzahlen.
In der
Verpflichtung zur Kostenbegrenzung ist diese Gebührenerhöhung unausweichlich.
Eine nicht durchgeführte Gebührenerhöhung hätte einen höheren Fehlbedarf und
damit einen höheren städtischen Zuschuss i.H.v. 27.000 Euro zur Folge.
Die Änderungen zur Gebührensatzung (s. Synopse,
Anlage 1) beziehen sich auf § 10 Gebührentarife:
Es handelt sich im
Einzelnen um Erhöhungen von:
Tarif 1a: 5,0
% Tarif
4: 4,0 %
Tarif 1b:
10,5 % Tarif
5: 6,1 %
Tarif 2: 4,6
%
Tarif 3: 5,0
%
Leihgebühren “bis 500 € Anschaffungskosten”: 5,6 %
Leihgebühren “über 500 € Anschaffungskosten”: 4,3
%
Bei der Festlegung der neuen Jahresbeiträge wurde Wert auf die glatte
Teilbarkeit durch 12 gelegt.
Dadurch ergaben sich durch Rundungen kleinere Abweichungen von den
angestrebten 5 % Erhöhung. Die deutliche Erhöhung beim Tarif 1b verfolgt die
Absicht, für Kunden, die ohne erkennbare oder bescheinigte Fördervoraussetzung
unbedingt den besonders personalintensiven Einzelunterricht (45 Minuten) buchen
möchten, den Eigenanteil zu erhöhen und den Zuschuss zu senken.
Mit der „Musikalischen Früherziehung“ (Tarif 5) haben Musikschulen einen
Bereich, in dem kostendeckend oder sogar mit geringen Überschüssen
gewirtschaftet werden kann. Um das zu gewährleisten ist die Erhöhung mit 6,1 %
höher ausgefallen.
Als gewähltes Vertretungsgremium der Elternschaft der Musikschule wurde
der Schulpflegschaft am 29.10.2007 in einer ordentlichen Konferenz die
vorgelegte Gebührenangleichung vorgelegt.
Sie stimmte nach eingehender Beratung der Gebührenangleichung zu. Die
konkrete Stellungnahme der Schulpflegschaft ist als Anlage beigefügt.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
040501 |
Bezeichnung: |
Betreiben einer städtischen
Musikschule |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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2008 |
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27.000 |
nein |
Musikschulunterrichte, Kurse und |
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Workshops |
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Sichtvermerk Kämmerer |