Betreff
Gebührenbedarsberechnung für das Jahr 2008 für die Friedhöfe der Stadt Hilden und 14. Nachtragssatzung vom ...... zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996
Vorlage
WP 04-09 SV 68/035
Aktenzeichen
IV/68-05-06/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

"Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2008

und beschließt die in vollem Wortlaut vorliegende 14. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.”

 

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

I. Gebührenbedarfsberechnung 2008

 

Die Gebührenbedarfsberechnung (GBB) für die Friedhöfe der Stadt Hilden ist nach dem heute bekannten Zahlenmaterial aufgestellt.

 

 

1.       Ergebnisse aus Vorjahren

Aus dem Betriebsabschluss 2005 ist für 2008 eine anteilige Überdeckung in Höhe von +5.631,- € zu berücksichtigen. Hinzu kommt eine anteilige Überdeckung in Höhe von  +3.279,- € aus dem Betriebsabschluss 2006.

Insgesamt fließen in die Wirtschaftsrechnung der GBB 2008 zu berücksichtigende Vorjahresergebnisse in Höhe von + 8.910,- € ein.

 

 

2.       Verwaltungskostenbeiträge   

Durch die im Rahmen des NKF notwendige Innere Verrechnung der IT-Abteilung, sind die Verwaltungskostenbeiträge für diese Bereich erheblich gestiegen, was zwangsläufig zu einer deutlichen Erhöhung der VKBs beiträgt. Insgesamt steigen die VKBs um 29,67%.

 

 

 

3.       Fremdreinigung

Die Reinigung der Gebäude auf den städtischen Friedhöfen wird durch eine Fremdfirma vorgenommen. Durch das Auslaufen alter Verträge war es nun möglich, den Auftrag für die Reinigung an eine neue Firma zu vergeben. Hierdurch reduzieren sich die Kosten für die Reinigung um insgesamt  28,42 %.

 

II. Änderung der Gebührensatzung

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 14. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung beigefügt.

 

In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser

SV beschließt und festsetzt.

 

Die Verwaltung regt an, die 14. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung: über Friedhofsgebühren

Sichtvermerk Kämmerer