Beschlussvorschlag:
"Der Rat der Stadt Hilden
nimmt Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe
für das Jahr 2008
und beschließt die in vollem
Wortlaut vorliegende 14. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden
Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.”
Erläuterungen und Begründungen:
Erläuterungen und Begründungen:
I. Gebührenbedarfsberechnung 2008
Die Gebührenbedarfsberechnung (GBB) für die Friedhöfe der Stadt Hilden ist nach dem heute bekannten Zahlenmaterial aufgestellt.
1. Ergebnisse aus
Vorjahren
Aus dem Betriebsabschluss 2005 ist für 2008 eine anteilige Überdeckung in Höhe von +5.631,- € zu berücksichtigen. Hinzu kommt eine anteilige Überdeckung in Höhe von +3.279,- € aus dem Betriebsabschluss 2006.
Insgesamt fließen in die Wirtschaftsrechnung der GBB 2008 zu berücksichtigende Vorjahresergebnisse in Höhe von + 8.910,- € ein.
2. Verwaltungskostenbeiträge
Durch die im Rahmen des NKF notwendige Innere Verrechnung der IT-Abteilung, sind die Verwaltungskostenbeiträge für diese Bereich erheblich gestiegen, was zwangsläufig zu einer deutlichen Erhöhung der VKBs beiträgt. Insgesamt steigen die VKBs um 29,67%.
3. Fremdreinigung
Die Reinigung der
Gebäude auf den städtischen Friedhöfen wird durch eine Fremdfirma vorgenommen.
Durch das Auslaufen alter Verträge war es nun möglich, den Auftrag für die Reinigung
an eine neue Firma zu vergeben. Hierdurch reduzieren sich die Kosten für die
Reinigung um insgesamt 28,42 %.
II. Änderung
der Gebührensatzung
Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 14. Nachtragssatzung zur
Friedhofsgebührensatzung beigefügt.
In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die
der Rat aufgrund dieser
SV beschließt und festsetzt.
Die Verwaltung regt an, die 14. Nachtragssatzung in der vorliegenden
Fassung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle:
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Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Finanzierung: über Friedhofsgebühren |
Sichtvermerk Kämmerer |
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