Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von
der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2008 und beschließt die
Straßenreinigungsgebühren 2008 ab 01.01.2008 wie folgt:
Straßenart |
Gebühr
2007 |
Gebühr
2008 |
|
0 |
Fußgängerzonen |
1,48 Euro |
1,48 Euro |
1 |
Anliegerstraßen |
1,98 Euro |
1,98 Euro |
2 |
Haupterschließungsstraßen |
1,78 Euro |
1,78 Euro |
3 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem
innerörtlichen Verkehr dienend |
1,58 Euro |
1,58 Euro |
4 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem
überörtlichen Verkehr dienend |
1,38 Euro |
1,38 Euro |
Bei mehrmaliger
Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.”
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung für das Jahr 2008:
Nach der Gebührensteigung im vergangenen Jahr, bleibt die Gebühr für
2008 je umlagefähigen Frontmeter bei 1,98 Euro.
Für das Jahr 2008 bleibt die Deponiegebühr je Tonne bei netto 38,50
Euro.
Die gebührenrelevanten Personalkosten steigen zwar um +6,20 % (17.554
Euro), können aber zum Teil durch die sinkenden gebührenrelevanten Kosten der
Kfz-Unterhaltung (-2.218 Euro), dem Winterdienst (-3.996 Euro) und den
sinkenden kalkulatorischen Kosten (-4.169 Euro) kompensiert werden.
Des Weiteren wurde im vergangenen Jahr aufgrund der NKF-Einführung die
Gebührenberechnung komplett umstrukturiert um zukünftig die Kostenverteilung
verständlicher darzustellen. Da nur die gebührenrelevanten Kosten und Erlöse
berücksichtigt werden dürfen, werden auch nur diese dargestellt. Die
nichtgebührenrelevanten Ansätze haben nur informativen Charakter.
Die Erlösseite besteht hauptsächlich aus den Inneren Verrechnungen, die
jedoch den nichtgebührenrelevanten Erlösen zugeordnet werden müssen und somit
die gebührenrelevanten Kosten nicht decken.
Die Bestimmungen zu den Vorjahresergebnissen wirken sich zwar weiterhin
negativ aus, jedoch nicht mehr in der Höhe des vergangenen Jahres (+7.459
Euro).
Die Kostensteigung beläuft sich auf insgesamt +7.770 € (+1,61 %).
Die Erlössteigung beläuft sich auf insgesamt +8.236 € (+22,28 %).
Insgesamt sinkt der Gebührenbedarf um -469 Euro. Dies hat für die Gebühr
jedoch keine Auswirkung.
Auch an dieser Stelle wird, wie in jedem Jahr, darauf hingewiesen, dass
der Gebührenhaushalt Straßenreinigung mit einem eher geringen Volumen auch auf
kleinere Kostenveränderungen überproportional reagiert.
Die Entwicklung der
Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
Gebühr je umlagefähigen Frontmeter |
1,82 € |
1,68 € |
1,73 € |
1,77 € |
1,96 € |
1,90 € |
1,98 € |
1,98 € |
2. Satzung über
die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
der Stadt Hilden vom 28.10.1980
Da die Gebühren
konstant bleiben, gibt es keine Nachtragssatzung bezüglich der Gebührensatzung.
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Finanzierung: über Straßenreinigungsgebühren |
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