Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung für das Jahr 2008 und Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenrein igungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ) der Stadt Hilden vom 28.10.1980
Vorlage
WP 04-09 SV 68/033
Aktenzeichen
IV/68.05.06/01-2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2008 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren 2008 ab 01.01.2008 wie folgt:

 

Straßenart

Gebühr 2007

Gebühr 2008

0

Fußgängerzonen

1,48 Euro

1,48 Euro

1

Anliegerstraßen

1,98 Euro

1,98 Euro

2

Haupterschließungsstraßen

1,78 Euro

1,78 Euro

3

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend

1,58 Euro

1,58 Euro

4

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend

1,38 Euro

1,38 Euro

 

Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.”

 

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

1. Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung für das Jahr 2008:

 

Nach der Gebührensteigung im vergangenen Jahr, bleibt die Gebühr für 2008 je umlagefähigen Frontmeter bei 1,98 Euro.

 

Für das Jahr 2008 bleibt die Deponiegebühr je Tonne bei netto 38,50 Euro.

 

Die gebührenrelevanten Personalkosten steigen zwar um +6,20 % (17.554 Euro), können aber zum Teil durch die sinkenden gebührenrelevanten Kosten der Kfz-Unterhaltung (-2.218 Euro), dem Winterdienst (-3.996 Euro) und den sinkenden kalkulatorischen Kosten (-4.169 Euro) kompensiert werden.

 

Des Weiteren wurde im vergangenen Jahr aufgrund der NKF-Einführung die Gebührenberechnung komplett umstrukturiert um zukünftig die Kostenverteilung verständlicher darzustellen. Da nur die gebührenrelevanten Kosten und Erlöse berücksichtigt werden dürfen, werden auch nur diese dargestellt. Die nichtgebührenrelevanten Ansätze haben nur informativen Charakter.

 

Die Erlösseite besteht hauptsächlich aus den Inneren Verrechnungen, die jedoch den nichtgebührenrelevanten Erlösen zugeordnet werden müssen und somit die gebührenrelevanten Kosten nicht decken.

Die Bestimmungen zu den Vorjahresergebnissen wirken sich zwar weiterhin negativ aus, jedoch nicht mehr in der Höhe des vergangenen Jahres (+7.459 Euro).

 

Die Kostensteigung beläuft sich auf insgesamt +7.770 € (+1,61 %).

Die Erlössteigung beläuft sich auf insgesamt +8.236 € (+22,28 %).

 

Insgesamt sinkt der Gebührenbedarf um -469 Euro. Dies hat für die Gebühr jedoch keine Auswirkung.

 

Auch an dieser Stelle wird, wie in jedem Jahr, darauf hingewiesen, dass der Gebührenhaushalt Straßenreinigung mit einem eher geringen Volumen auch auf kleinere Kostenveränderungen überproportional reagiert.

 

Die Entwicklung der Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

Gebühr je

umlagefähigen

Frontmeter

1,82 €

1,68 €

1,73 €

1,77 €

1,96 €

1,90 €

1,98 €

1,98 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren    

    (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 28.10.1980

 

 

Da die Gebühren konstant bleiben, gibt es keine Nachtragssatzung bezüglich der Gebührensatzung.

 

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung: über Straßenreinigungsgebühren