Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2008 und 11. Nachtragssatzung vom ....... zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
Vorlage
WP 04-09 SV 68/032
Aktenzeichen
IV/68.05.06/03-2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2008 und beschließt die Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2008 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 und § 2 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.

 

 

Gefäßgröße

Gebühren 2007

Gebühren 2008

Restmülltonnen

   660 l   wöchentlich

1.742,40 Euro

1.623,60 Euro

   770 l          

2.032,80 Euro

1.894,20 Euro

1.100 l          

2.904,00 Euro

2.706,00 Euro

     40 l   14-täglich

52,80 Euro

49,20 Euro

     60 l          

79,20 Euro

73,80 Euro

     80 l          

105,60 Euro

98,40 Euro

   120 l          

158,40 Euro

147,60 Euro

   240 l          

316,80 Euro

295,20 Euro

   660 l          

871,20 Euro

811,80 Euro

   770 l          

1.016,40 Euro

947,10 Euro

1.100 l          

1.452,00 Euro

1.353,00 Euro

Biotonnen

   120 l   14-täglich

13,20 Euro

13,20 Euro

   240 l   14-täglich

26,40 Euro

26,40 Euro

 

Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern je Abfallsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und wird auf 4,00 Euro festgesetzt.

 

Die Tonnentauschgebühr pro getauschter Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für den Tonnentausch vor Ort pro getauschter Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 10,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für die Abgabe von gebrauchten Restmülltonnen wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 15,00 Euro pro Tonne festgesetzt.

 

Die Gebühr für das Rausziehen und Zurücksetzen von Müllcontainern wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 276,10 Euro pro Container bei wöchentlicher Leerung und 138,05 Euro pro Container bei 14-täglicher Leerung festgesetzt.

 

Die Gebühr für den Sperrmüllexpress wird mit 40,00 Euro festgesetzt.

Ab einer dritten normalen Sperrgutanmeldung wird eine Gebühr von 20,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für die Abgabe von Bauschutt wird mit 5,00 Euro je 50 Liter festgesetzt.

 

Die Gebühr für die Abgabe eines Restmüllsackes bis zu 120 l beträgt 4,00 Euro.

 

 

Die Gebühr für Sonderleerungen beträgt für Altpapiercontainer 11,21 Euro.

Für Restmülltonnen/gelbe Tonnen beträgt die Gebühr 1/26 der aktuellen Gebühr.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.”

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

1. Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2008:

 

In den vergangenen Jahren konnte die Restmüllgebühr fast durchgehend gesenkt werden. Diese Entwicklung soll mit Hilfe eines Diagramms dargestellt werden.

 

 

Die größte Gebührensenkung resultiert aus dem Jahr 2004. Die Gebühr konnte um 0,16 Euro gesenkt werden. Gründe dafür lagen in der Übernahme der Altpapierabfuhr. Des Weiteren wurde zu dieser Zeit auch die 4-Tage-Woche eingeführt um die tägliche Leistung effizienter auszunutzen. Daneben konnte durch die Senkung der Entsorgungskosten die Gebühr deutlich gesenkt werden.

Durch den Beitritt des Kreises Mettmann zur Entsorgungskooperation EKO-City im Jahr 2006 sanken die Gebühren des Kreises für Restmüll nochmals deutlich. Dadurch konnte die Restmüllgebühr nochmals um 0,07 Euro gesenkt werden.

Für das Jahr 2008 kann ebenfalls eine Gebührensenkung erzielt werden. Hier liegt der Hauptgrund in der geminderten Kreismischgebühr. Der Kreis Mettmann konnte die Kreismischgebühr durch ein gutes Ergebnis bei der Altpapiervermarktung deutlich senken.

Insgesamt ist die Gebühr seit 2002 um über 20 % gesunken.

Es sei hier erwähnt, dass im gleichen Zeitraum die Abfallgebühr der Stadt Düsseldorf um über 20 % gestiegen ist. Legt man hier die kostenpflichtige Biotonne (120 l = 105,84 €) mit zugrunde, so fällt die Gebührensteigerung noch deutlich höher aus. Diese Entwicklung verlief parallel zur schrittweisen Privatisierung der AWISTA GmbH bishin zur Beteiligung privater Entsorger.

 

 

 

 

 

1. Zur Gebühr für Biotonnen:

 

Für die Berechnung der Biotonnengebühr ergeben sich nur geringfügige Veränderungen. Die Kosten sinken im Vergleich zum Vorjahr und der Maßstab (Gesamt-Biotonnen-Volumen) steigt leicht. Dennoch bleibt die Gebühr stabil.

Die Änderungen ergeben sich ab der dritten Stelle hinter dem Komma, so dass dies für den Gebührenbescheid keine Auswirkungen hat. Der Literpreis bleibt daher bei 0,11 Euro.

 

Die Entwicklung der Biotonnengebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

2003

2004

2005

2006

2007

2008

Gebühr pro Liter

0,13 Euro

0,12 Euro

0,12 Euro

0,11 Euro

0,11 Euro

0,11 Euro

 

 

2. Zur Gebühr für Restmüll:

 

Nach zahlreichen Gebührensenkungen in den vergangenen fünf Jahren und einer geringen Steigung im letzten Jahr (insgesamt -15,38 %), sinkt die Restmüllgebühr für das Jahr 2008 um weitere -6,82 %. Der Hauptgrund dafür liegt in den sinkenden Preisen für die Müllverbrennung. Wie oben erwähnt liegt das an dem positiven Ergebnis der Altpapiervermarktung des Kreises Mettmann, wodurch die Kreismischgebühr gesenkt werden konnte. Die Kosten sinken um -313.045 € (-10,76 %).

 

Gestiegen sind die Einnahmen durch die Erstattungen des Altpapiers aus dem Verkauf des DSD-Anteils in der Papiertonne. Insgesamt steigen die Altpapiererstattungen um 16.486 Euro (+13,19%). Die Bestimmungen zu den Vorjahresergebnissen wirken sich zwar weiterhin positiv aus, jedoch nicht mehr in der Höhe des vergangenen Jahres. Insgesamt sind die Vorjahresergebnisse um 95.122 Euro gesunken, so dass letztlich auch die Gesamterlöse gesunken sind.

 

Die Kostenminderung beläuft sich auf insgesamt -330.333 € (-6,53 %).

Die Erlösminderung beläuft sich auf insgesamt -79.257 € (-13,95 %).

 

Somit sinkt der Gebührenbedarf um -5,60 %. Unter Berücksichtigung der Entwicklung des Gesamtmüllvolumens sinkt die Gebühr um -0,09 Euro.

 

 

Die Entwicklung der Restmüllgebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2003

2004

2005

2006

2007

2008

Gebühr pro Liter

1,54 Euro

1,38 Euro

1,37 Euro

1,30 Euro

1,32 Euro

1,23 Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Zu den sonstigen Gebühren

 

Verwaltungsseitig besteht nicht die Notwendigkeit, eine Änderung der sonstigen Gebühren vorzunehmen, so dass alle sonstigen Gebühren in der Höhe bestehen bleiben.

 

Im Einzelnen sind dies die Gebühr für         

                        - einen Abfallsack

- den Tonnentausch

- den Tonnentausch vor Ort

- die Abgabe für gebrauchte Tonnen

- das Rausziehen und Zurücksetzen von Containern

- den Sperrmüllexpress

- die Abgabe von Bauschutt

- den Verkauf von Kompostsäcken

 

Hinzu kommt erstmals die Gebühr für Sperrmülltermine, sofern zwei Anmeldungen im Jahr überschritten sind. Die Gebühr wird mit 20,00 Euro festgesetzt.

Der Grund dafür liegt in den steigenden Fallzahlen, da es bislang auch keine Begrenzung gab.

 

Ebenfalls wird ab 2008 die Abgabe von handelsüblichen Restmüllsäcken am Wertstoffhof angeboten und mit 4,00 Euro für bis zu 120 Liter festgesetzt.

Hiermit soll der Service erweitert werden um die Entsorgung von Kleinmengen unabhängig von der 14-täglichen Abfuhr zu ermöglichen.

 

 

 


 

2. 11. Nachtragssatzung vom        zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995:

 

Dieser Sitzungsvorlage ist als Anlage der Entwurf der 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995 beigefügt.

 

In § 1 und § 2 dieser 11. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.

Durch § 2 der Nachtragssatzung wird die Aufnahme neuer Gebührentatbestände in die Abfallgebührensatzung im § 4a ergänzt.

Die Verwaltung empfiehlt, die 11. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit vorstehender Maßgabe zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G. Scheib

 


 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung: über die Abfallbeseitigungsgebühren

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