Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von
der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2008 und beschließt die
Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2008 sowie die in vollem
Wortlaut vorliegende 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der
Maßgabe beschlossen, dass in § 1 und § 2 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen
und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.
Gefäßgröße |
Gebühren
2007 |
Gebühren
2008 |
Restmülltonnen |
||
660 l
wöchentlich |
1.742,40 Euro |
1.623,60 Euro |
770 l “ |
2.032,80 Euro |
1.894,20 Euro |
1.100 l “ |
2.904,00 Euro |
2.706,00 Euro |
40 l
14-täglich |
52,80 Euro |
49,20 Euro |
60 l “ |
79,20 Euro |
73,80 Euro |
80 l “ |
105,60 Euro |
98,40 Euro |
120 l “ |
158,40 Euro |
147,60 Euro |
240 l “ |
316,80 Euro |
295,20 Euro |
660 l “ |
871,20 Euro |
811,80 Euro |
770 l “ |
1.016,40 Euro |
947,10 Euro |
1.100 l “ |
1.452,00 Euro |
1.353,00 Euro |
Biotonnen |
||
120 l
14-täglich |
13,20 Euro |
13,20 Euro |
240 l
14-täglich |
26,40 Euro |
26,40 Euro |
Die Gebühr für das
Einsammeln und Befördern je Abfallsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen
und wird auf 4,00 Euro festgesetzt.
Die
Tonnentauschgebühr pro getauschter Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr
übernommen und auf 5,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für den
Tonnentausch vor Ort pro getauschter Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr
übernommen und auf 10,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für die
Abgabe von gebrauchten Restmülltonnen wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen
und auf 15,00 Euro pro Tonne festgesetzt.
Die Gebühr für das
Rausziehen und Zurücksetzen von Müllcontainern wird unverändert aus dem Vorjahr
übernommen und auf 276,10 Euro pro Container bei wöchentlicher Leerung und
138,05 Euro pro Container bei 14-täglicher Leerung festgesetzt.
Die Gebühr für den
Sperrmüllexpress wird mit 40,00 Euro festgesetzt.
Ab einer dritten
normalen Sperrgutanmeldung wird eine Gebühr von 20,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für die
Abgabe von Bauschutt wird mit 5,00 Euro je 50 Liter festgesetzt.
Die Gebühr für die
Abgabe eines Restmüllsackes bis zu 120 l beträgt 4,00 Euro.
Die Gebühr für
Sonderleerungen beträgt für Altpapiercontainer 11,21 Euro.
Für
Restmülltonnen/gelbe Tonnen beträgt die Gebühr 1/26 der
aktuellen Gebühr.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.”
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2008:
In den vergangenen
Jahren konnte die Restmüllgebühr fast durchgehend gesenkt werden. Diese Entwicklung
soll mit Hilfe eines Diagramms dargestellt werden.
Die größte
Gebührensenkung resultiert aus dem Jahr 2004. Die Gebühr konnte um 0,16 Euro gesenkt
werden. Gründe dafür lagen in der Übernahme der Altpapierabfuhr. Des Weiteren
wurde zu dieser Zeit auch die 4-Tage-Woche eingeführt um die tägliche Leistung
effizienter auszunutzen. Daneben konnte durch die Senkung der Entsorgungskosten
die Gebühr deutlich gesenkt werden.
Durch den Beitritt
des Kreises Mettmann zur Entsorgungskooperation EKO-City im Jahr 2006 sanken
die Gebühren des Kreises für Restmüll nochmals deutlich. Dadurch konnte die
Restmüllgebühr nochmals um 0,07 Euro gesenkt werden.
Für das Jahr 2008
kann ebenfalls eine Gebührensenkung erzielt werden. Hier liegt der Hauptgrund
in der geminderten Kreismischgebühr. Der Kreis Mettmann konnte die
Kreismischgebühr durch ein gutes Ergebnis bei der Altpapiervermarktung deutlich
senken.
Insgesamt ist die
Gebühr seit 2002 um über 20 % gesunken.
Es sei hier
erwähnt, dass im gleichen Zeitraum die Abfallgebühr der Stadt Düsseldorf um
über 20 % gestiegen ist. Legt man hier die kostenpflichtige Biotonne (120 l =
105,84 €) mit zugrunde, so fällt die Gebührensteigerung noch deutlich höher
aus. Diese Entwicklung verlief parallel zur schrittweisen Privatisierung der
AWISTA GmbH bishin zur Beteiligung privater Entsorger.
1. Zur Gebühr für
Biotonnen:
Für die Berechnung der Biotonnengebühr ergeben sich nur geringfügige
Veränderungen. Die Kosten sinken im Vergleich zum Vorjahr und der Maßstab
(Gesamt-Biotonnen-Volumen) steigt leicht. Dennoch bleibt die Gebühr stabil.
Die Änderungen ergeben sich ab der dritten Stelle hinter dem Komma, so
dass dies für den Gebührenbescheid keine Auswirkungen hat. Der Literpreis
bleibt daher bei 0,11 Euro.
Die Entwicklung der
Biotonnengebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
Gebühr pro Liter |
0,13 Euro |
0,12 Euro |
0,12 Euro |
0,11 Euro |
0,11 Euro |
0,11 Euro |
2. Zur Gebühr für
Restmüll:
Nach zahlreichen Gebührensenkungen in den vergangenen fünf Jahren und
einer geringen Steigung im letzten Jahr (insgesamt -15,38 %), sinkt die
Restmüllgebühr für das Jahr 2008 um weitere -6,82 %. Der Hauptgrund dafür liegt
in den sinkenden Preisen für die Müllverbrennung. Wie oben erwähnt liegt das an
dem positiven Ergebnis der Altpapiervermarktung des Kreises Mettmann, wodurch
die Kreismischgebühr gesenkt werden konnte. Die Kosten sinken um -313.045 €
(-10,76 %).
Gestiegen sind die Einnahmen durch die Erstattungen des Altpapiers aus
dem Verkauf des DSD-Anteils in der Papiertonne. Insgesamt steigen die
Altpapiererstattungen um 16.486 Euro (+13,19%). Die Bestimmungen zu den Vorjahresergebnissen
wirken sich zwar weiterhin positiv aus, jedoch nicht mehr in der Höhe des
vergangenen Jahres. Insgesamt sind die Vorjahresergebnisse um 95.122 Euro
gesunken, so dass letztlich auch die Gesamterlöse gesunken sind.
Die Kostenminderung beläuft sich auf insgesamt -330.333 € (-6,53 %).
Die Erlösminderung beläuft sich auf insgesamt -79.257 € (-13,95 %).
Somit sinkt der Gebührenbedarf um -5,60 %. Unter Berücksichtigung der
Entwicklung des Gesamtmüllvolumens sinkt die Gebühr um -0,09 Euro.
Die Entwicklung der
Restmüllgebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
Gebühr pro Liter |
1,54 Euro |
1,38 Euro |
1,37 Euro |
1,30 Euro |
1,32 Euro |
1,23 Euro |
3. Zu den sonstigen
Gebühren
Verwaltungsseitig
besteht nicht die Notwendigkeit, eine Änderung der sonstigen Gebühren vorzunehmen,
so dass alle sonstigen Gebühren in der Höhe bestehen bleiben.
Im
Einzelnen sind dies die Gebühr für
- einen Abfallsack
- den Tonnentausch
- den Tonnentausch vor Ort
- die Abgabe für gebrauchte Tonnen
- das Rausziehen und Zurücksetzen von
Containern
- den Sperrmüllexpress
- die Abgabe von Bauschutt
- den Verkauf von Kompostsäcken
Hinzu kommt
erstmals die Gebühr für Sperrmülltermine, sofern zwei Anmeldungen im Jahr überschritten
sind. Die Gebühr wird mit 20,00 Euro festgesetzt.
Der Grund dafür
liegt in den steigenden Fallzahlen, da es bislang auch keine Begrenzung gab.
Ebenfalls wird ab
2008 die Abgabe von handelsüblichen Restmüllsäcken am Wertstoffhof angeboten
und mit 4,00 Euro für bis zu 120 Liter festgesetzt.
Hiermit soll der
Service erweitert werden um die Entsorgung von Kleinmengen unabhängig von der
14-täglichen Abfuhr zu ermöglichen.
2.
11. Nachtragssatzung vom zur
Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995:
Dieser
Sitzungsvorlage ist als Anlage der Entwurf der 11. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
beigefügt.
In § 1 und § 2
dieser 11. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat
aufgrund dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.
Durch § 2 der
Nachtragssatzung wird die Aufnahme neuer Gebührentatbestände in die Abfallgebührensatzung
im § 4a ergänzt.
Die Verwaltung
empfiehlt, die 11. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit
vorstehender Maßgabe zu beschließen.
G. Scheib
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Finanzierung: über die Abfallbeseitigungsgebühren |
Sichtvermerk Kämmerer |
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