Beschlussvorschlag:
"Der Rat der Stadt Hilden beschließt:
Die in vollem Wortlaut vorliegende 2.
Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke
im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 (Anlage) wird hiermit unter der Maßgabe
beschlossen, dass in § 1 die mit der
Sitzungsvorlage Nr. IV-68/034 Gebührenbedarfsberechnung für die
- Stadtentwässerung – für das Haushaltsjahr
2008 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu
übernehmen sind.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.”
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Dieser
Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 2. Nachtragssatzung zur Satzung über
Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom
15.12.2005 beigefügt.
In § 1 der
Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der
SV-Nr. IV-68/034 – Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung – für
das Haushaltsjahr 2008 beschließt und festsetzt.
Die Verwaltung regt an, die 2. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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