Betreff
2. Nachtragssatzung vom ............... zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005
Vorlage
WP 04-09 SV 60/080
Aktenzeichen
60.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

"Der Rat der Stadt Hilden beschließt:

 

Die in vollem Wortlaut vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 (Anlage) wird hiermit unter der Maßgabe

beschlossen, dass in § 1 die mit der Sitzungsvorlage Nr. IV-68/034 Gebührenbedarfsberechnung für die

- Stadtentwässerung – für das Haushaltsjahr 2008 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu

übernehmen sind.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.”

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 2. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 beigefügt.

 

In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der SV-Nr. IV-68/034 – Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung – für das Haushaltsjahr 2008 beschließt und festsetzt.

 

Die Verwaltung regt an, die 2. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer