Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt:
Die als Anlage in vollem Wortlaut vorliegende
13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen
der Stadt Hilden vom 10.07.1991 wird hiermit mit der Maßgabe beschlossen, dass
in § 11 dieser Satzung die Gebührensätze zu übernehmen sind, die der Rat
aufgrund der Sitzungsvorlage IV-66-102 Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen;
hier: Gebührenberechnung für 2008 beschließt und festsetzt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.”
Erläuterungen und Begründungen:
Dieser
Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 13. Nachtragssatzung zur Satzung über die
Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Hilden vom
10.07.1991 beigefügt.
In § 1 dieser 13.
Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der
Sitzungsvorlage Nr. IV/66-102 Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen,
hier: Gebührenberechnung für 2008 beschließt und festsetzt.
Die Verwaltung
empfiehlt, die 13. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit
vorstehender Maßgabe zu beschließen
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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