Betreff
13. Nachtragssatzung vom ............ zur Satzung über die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Hilden vom 10.07.1991
Vorlage
WP 04-09 SV 60/079
Aktenzeichen
60.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt:

 

Die als Anlage in vollem Wortlaut vorliegende 13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Hilden vom 10.07.1991 wird hiermit mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 11 dieser Satzung die Gebührensätze zu übernehmen sind, die der Rat aufgrund der Sitzungsvorlage IV-66-102 Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen; hier: Gebührenberechnung für 2008 beschließt und festsetzt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.”

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Hilden vom 10.07.1991 beigefügt.

 

In § 1 dieser 13. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der Sitzungsvorlage Nr. IV/66-102 Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, hier: Gebührenberechnung für 2008 beschließt und festsetzt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die 13. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit vorstehender Maßgabe zu beschließen

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer