Betreff
Betr.: Erhebung von Marktstandsgeldern auf den Hildener Wochenmärkten
Vorlage
WP 04-09 SV 32/011
Aktenzeichen
I/32-MS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) vom 14.12.1990 in der aktuell gültigen Fassung wird wie folgt geändert:

                                                                                              

§ 2 Abs. 1 Satz 1 (Höhe der Benutzungsgebühren)

 

Der Betrag von 1,62 € je laufenden Standmeter wird ersetzt durch den Betrag von 1,67 € je laufenden Standmeter.

 

Die Änderung tritt zum 01.01.2008 in Kraft.

 

Die 13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte wird mit dem als Anlage beigefügten Wortlaut beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib   

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der kalkulierte Gesamtaufwand für das Jahr 2008 ist nur unwesentlich höher (ca. + 1.600 €) als für das Jahr 2007. Dies trotz diverser, erstmalig veranschlagter interner Leistungsverrechnungen, wie z.B. Interner Miete, IT-Kosten etc.

Der Aufwand für diese neuen Verrechnungsarten ist dabei durchaus geringer ausgefallen, als zu erwarten war.

 

Die Gebührenbedarfsberechung schließt dennoch mit einer Gebührenerhöhung um + 0,05 € gegenüber dem laufenden Jahr ab. Wesentlicher Grund hierfür ist, dass im Gegensatz zur letzten Berechnung kein Überschuss aus Vorjahren gebührenreduzierend berücksichtigt werden konnte.

Eine Steigerung um weitere 0,03 € ist durch die Prognose verhindert worden, dass wie erfreulicherweise im laufenden Jahr feststellbar, auch im nächsten Jahr relativ hohe Einnahmen durch sog. „Fliegende Händler“ erzielt werden.

„Fliegende Händler“ sind keine festen Marktbeschicker der Hildener Wochenmärkte, sondern erscheinen zumeist kurzfristig und bieten somit nur gelegentlich ihre Waren an. 

 

Zudem ist darauf verzichtet worden, den für das Jahr 2006 betriebswirtschaftlich ermittelten Fehlbetrag von ./. 1.072 € zu berücksichtigen. Dies deshalb, da das laufende Jahr voraussichtlich mit einem Überschuss (Grund: Erhöhte Einnahmen bei den „Fliegenden Händlern“) in Höhe von ca. 1.500 € abschließen wird.

Der aktuelle Stand der „Rücklage“, der dem Fehlbetrag des Jahres 2006 entspricht, kann somit bei der Gebührenbedarfsberechung des Jahres 2009 mit dem erwarteten Überschuss für das Jahr 2007  verrechnet werden. Hierdurch kann eine Gebührensteigerung aus Gründen der Abwicklung der Vorjahre zumindest im Jahr 2009 vermieden werden.  

 

Die für das Jahr 2008 vorgeschlagene Gebührenerhöhung von 1,62 € auf 1,67 € ist betriebswirtschaftlich notwendig, liegt dabei aber immer noch unter den Gebühren des Jahre 2001 (1,71 €) und der Jahre 2004 und 2005 (je 1,70 €).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

020201

Bezeichnung: 

Marktangelegenheiten

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

2008

78.868

78.868

nein

Betrieb gewerblicher Art;

Ziel: Kostendeckung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer