Beschlussvorschlag:
Die Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener
Marktstandstarif) vom 14.12.1990 in der aktuell gültigen Fassung wird wie folgt
geändert:
§ 2 Abs. 1 Satz 1
(Höhe der Benutzungsgebühren)
Der Betrag von
1,62 € je laufenden Standmeter wird ersetzt durch den Betrag von 1,67 € je laufenden
Standmeter.
Die Änderung tritt
zum 01.01.2008 in Kraft.
Die 13.
Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
der Hildener Wochenmärkte wird mit dem als Anlage beigefügten Wortlaut
beschlossen.
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Der kalkulierte
Gesamtaufwand für das Jahr 2008 ist nur unwesentlich höher (ca. + 1.600 €) als
für das Jahr 2007. Dies trotz diverser, erstmalig veranschlagter interner
Leistungsverrechnungen, wie z.B. Interner Miete, IT-Kosten etc.
Der Aufwand für
diese neuen Verrechnungsarten ist dabei durchaus geringer ausgefallen, als zu erwarten
war.
Die
Gebührenbedarfsberechung schließt dennoch mit einer Gebührenerhöhung um + 0,05
€ gegenüber dem laufenden Jahr ab. Wesentlicher Grund hierfür ist, dass im
Gegensatz zur letzten Berechnung kein Überschuss aus Vorjahren
gebührenreduzierend berücksichtigt werden konnte.
Eine Steigerung um
weitere 0,03 € ist durch die Prognose verhindert worden, dass wie erfreulicherweise
im laufenden Jahr feststellbar, auch im nächsten Jahr relativ hohe Einnahmen
durch sog. „Fliegende Händler“ erzielt werden.
„Fliegende
Händler“ sind keine festen Marktbeschicker der Hildener Wochenmärkte, sondern erscheinen
zumeist kurzfristig und bieten somit nur gelegentlich ihre Waren an.
Zudem ist darauf
verzichtet worden, den für das Jahr 2006 betriebswirtschaftlich
ermittelten Fehlbetrag von ./. 1.072 € zu berücksichtigen. Dies deshalb,
da das laufende Jahr voraussichtlich mit einem Überschuss (Grund: Erhöhte
Einnahmen bei den „Fliegenden Händlern“) in Höhe von ca. 1.500 € abschließen
wird.
Der aktuelle Stand
der „Rücklage“, der dem Fehlbetrag des Jahres 2006 entspricht, kann somit bei
der Gebührenbedarfsberechung des Jahres 2009 mit dem erwarteten Überschuss für
das Jahr 2007 verrechnet werden.
Hierdurch kann eine Gebührensteigerung aus Gründen der Abwicklung der Vorjahre
zumindest im Jahr 2009 vermieden werden.
Die für das Jahr
2008 vorgeschlagene Gebührenerhöhung von 1,62 € auf 1,67 € ist betriebswirtschaftlich
notwendig, liegt dabei aber immer noch unter den Gebühren des Jahre 2001 (1,71
€) und der Jahre 2004 und 2005 (je 1,70 €).
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
020201 |
Bezeichnung: |
Marktangelegenheiten |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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2008 |
78.868 |
78.868 |
nein |
Betrieb gewerblicher Art; Ziel: Kostendeckung |
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Sichtvermerk Kämmerer |