hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von
201.650,-- € bei Produkt 050303 –Hilfen nach dem AsylbLG-.
Eine Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Kostenträgern
0503031000 –Leistungen nach dem AsylbLG- und 1601010040 –Gewerbesteuer-.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Asylbewerberinnen
und Asylbewerber, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz
besitzen, erhalten Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Kostenträger für diese Leistungen sind
die Kommunen, denen die Personen zur Unterbringung und Versorgung bis zur
Entscheidung über das Asylbegehren bzw. bis zur Rückkehr in ihr Heimatland zugewiesen
wurden.
Die
leistungsberechtigten Personen, untergebracht in Übergangsheimen der Stadt,
erhalten nach § 3 AsylbLG Grundleistungen
für den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung,
Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des
Haushalts in Form von Sachleistungen oder alternativ –wie in Hilden-
Geldleistungen nach gesetzlich festgelegten Regelsätzen.
Der Regelsatz für
einen Haushaltsvorstand oder eine allein stehende Person inkl. Taschengeld beträgt
monatlich 224, 47 € zuzüglich Kosten der Unterkunft (zzt. Benutzungsgebühr
monatlich 92,-- €).
Neben den
Grundleistungen sind zur Behandlung
akuter Erkrankungen und Schmerzzustände die erforderliche ärztliche und
zahnärztliche Behandlung einschl. der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln
sowie sonstige zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten
oder Krankheitsfolgen erforderliche Leistungen zu gewähren.
Das Land NRW
erstattet den Kommunen für die Unterbringung und Versorgung der zugewiesenen
Asyl begehrenden Personen für die Dauer des Asylverfahrens die aufgewendeten
Kosten nach einer Pauschalberechnung entsprechend der Größe, Zuweisungsquote
und Finanzkraft der jeweiligen Stadt.
Die
Landeserstattung für Hilden beträgt gegenwärtig 163.836 €, die
quartalsweise mit je 40.959 € ausgezahlt
werden.
In Hilden waren im
Jahr 2007 bisher –wie auch schon 2006- monatlich durchschnittlich 85 Personen
zu versorgen.
Insgesamt wurden
bisher (Stand: 28.11.2007) ausgegeben (in Klammern die Zahlen von 2006):
Grundleistungen: 285.065 € =
304,88 €/Pers. und Monat (287.125 €)
Ambulante
Krankenkosten: 93.637 € = 100,14 €/Pers. und Monat ( 53.493 €)
Stationäre
Krankenkosten: 90.448 € =
96,74 €/Pers. und Monat ( 95.954
€)
Leistungen insgesamt: 469.150 € = 501,76 €/Pers. und Monat (436.572 €)
Der Haushaltsansatz 2007 wurde mit 470.000 €
kalkuliert.
Im Vergleich zu
2006 sind in diesem Jahr die ambulanten Krankenkosten um rd. 40.000 € höher;
die stationären Krankenkosten sind gleich geblieben, wobei in diesem Jahr in
einem Fall Kosten von 25.500 € gezahlt werden mussten, die letztendlich auf
Grund einer speziellen Kostenregelung durch den Landschaftsverband Rheinland
erstattet wurden.
Insgesamt ist
festzustellen, dass die Höhe der Krankenkosten nicht kalkulierbar ist und für
die Haushaltsplanung somit eine unbestimmbare Größe darstellt.
Dies führt nunmehr
in diesem Jahr in einem speziellen Fall eines Asylbewerbers zu einer nicht
eingeplanten Ausgabe für eine stationäre operative Behandlung inkl. Nachbehandlung
in der Universitätsklinik Düsseldorf in Höhe von 182.500 €.
Die Notwendigkeit
der Operation und der Behandlung ist durch die Amtsärztin des Kreises Mettmann
festgestellt worden. Die Operation stellte sich als eine äußerst komplizierte
und risikoreiche Operation heraus, für die Kosten in o.a. Höhe in Rechnung
gestellt wurden.
Zur Prüfung des
Umfangs und der Höhe der Leistungen wurde wiederum die Amtsärztin eingeschaltet,
die Prüfung aber aus speziellen Gründen an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen
(MDK) weitergegeben hat.
Die zur Prüfung
notwendigen Arzt- und Patientenunterlagen hat die Uniklinik erst jetzt
vorgelegt.
Ein Ergebnis steht
noch aus.
Es kann somit
heute noch nicht gesagt werden, ob die in Rechnung gestellten Kosten in dieser
Höhe tatsächlich anfallen.
Da die
entsprechenden Krankenkosten aber noch für dieses Jahr zu buchen sind, wird
hiermit vorsorglich in Höhe der Mehrkosten eine überplanmäßige Ausgabe in
folgender Höhe beantragt:
Bisher tatsächlich
verausgabt: €
469.150
Planmäßige
Leistungen für Dezember 2007 € 20.000
Sonderfall
Krankenkosten €
182.500
Gesamtkosten 2007 €
671.650
Haushaltsansatz
2007 €
470.000
Mehrkosten 2007 = überplanmäßige Ausgabe: € 201.650
Eine Deckung der
Mehrausgabe ist einerseits durch Mehreinnahmen in Höhe der o.a. erwähnten
Kostenerstattung durch den Landschaftsverband Rheinland bei dem Kostenträger
0503031000 und andererseits durch Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer gegeben.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer |
050303 |
Bezeichnung: |
Hilfen nach dem AsylbLG |
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Investitions-Nr.: |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Haushaltsjahr: |
2007 |
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Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Sichtvermerk Kämmerer |
5020000020 |
0503031000 |
533800 |
201.650,-- |
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Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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5020000020 |
0503031000 |
421300 |
25.500,-- |
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2020000020 |
1601010040 |
401300 |
176.150,-- |
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Finanzierung: |
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