Betreff
Betr.: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Vorlage
WP 04-09 SV 50/057
Aktenzeichen
III/50.2-fw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 201.650,-- € bei Produkt 050303 –Hilfen nach dem AsylbLG-.

Eine Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Kostenträgern 0503031000 –Leistungen nach dem AsylbLG- und 1601010040 –Gewerbesteuer-.“

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen,  erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Kostenträger für diese Leistungen sind die Kommunen, denen die Personen zur Unterbringung und Versorgung bis zur Entscheidung über das Asylbegehren bzw. bis zur Rückkehr in ihr Heimatland zugewiesen wurden.

Die leistungsberechtigten Personen, untergebracht in Übergangsheimen der Stadt, erhalten nach § 3 AsylbLG Grundleistungen für den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts in Form von Sachleistungen oder alternativ –wie in Hilden- Geldleistungen nach gesetzlich festgelegten Regelsätzen.

Der Regelsatz für einen Haushaltsvorstand oder eine allein stehende Person inkl. Taschengeld beträgt monatlich 224, 47 € zuzüglich Kosten der Unterkunft (zzt. Benutzungsgebühr monatlich 92,-- €).

Neben den Grundleistungen sind zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschl. der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstige zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderliche Leistungen zu gewähren.

Das Land NRW erstattet den Kommunen für die Unterbringung und Versorgung der zugewiesenen Asyl begehrenden Personen für die Dauer des Asylverfahrens die aufgewendeten Kosten nach einer Pauschalberechnung entsprechend der Größe, Zuweisungsquote und Finanzkraft der jeweiligen Stadt.

Die Landeserstattung für Hilden beträgt gegenwärtig 163.836 €, die quartalsweise  mit je 40.959 € ausgezahlt werden.

 

In Hilden waren im Jahr 2007 bisher –wie auch schon 2006- monatlich durchschnittlich 85 Personen zu versorgen.

Insgesamt wurden bisher (Stand: 28.11.2007) ausgegeben (in Klammern die Zahlen von 2006):

 

Grundleistungen:                               285.065 € = 304,88 €/Pers. und Monat (287.125 €)

Ambulante Krankenkosten:                 93.637 € = 100,14 €/Pers. und Monat (  53.493 €) 

Stationäre Krankenkosten:                  90.448 € =   96,74 €/Pers. und Monat (  95.954 €)

Leistungen insgesamt:                   469.150 € = 501,76 €/Pers. und Monat (436.572 €)

 

Der Haushaltsansatz 2007 wurde mit 470.000 € kalkuliert.

 

Im Vergleich zu 2006 sind in diesem Jahr die ambulanten Krankenkosten um rd. 40.000 € höher; die stationären Krankenkosten sind gleich geblieben, wobei in diesem Jahr in einem Fall Kosten von 25.500 € gezahlt werden mussten, die letztendlich auf Grund einer speziellen Kostenregelung durch den Landschaftsverband Rheinland erstattet wurden.

Insgesamt ist festzustellen, dass die Höhe der Krankenkosten nicht kalkulierbar ist und für die Haushaltsplanung somit eine unbestimmbare Größe darstellt.

Dies führt nunmehr in diesem Jahr in einem speziellen Fall eines Asylbewerbers zu einer nicht eingeplanten Ausgabe für eine stationäre operative Behandlung inkl. Nachbehandlung in der Universitätsklinik Düsseldorf in Höhe von 182.500 €.

Die Notwendigkeit der Operation und der Behandlung ist durch die Amtsärztin des Kreises Mettmann festgestellt worden. Die Operation stellte sich als eine äußerst komplizierte und risikoreiche Operation heraus, für die Kosten in o.a. Höhe in Rechnung gestellt wurden.

Zur Prüfung des Umfangs und der Höhe der Leistungen wurde wiederum die Amtsärztin eingeschaltet, die Prüfung aber aus speziellen Gründen an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weitergegeben hat.

Die zur Prüfung notwendigen Arzt- und Patientenunterlagen hat die Uniklinik erst jetzt vorgelegt.

Ein Ergebnis steht noch aus.

Es kann somit heute noch nicht gesagt werden, ob die in Rechnung gestellten Kosten in dieser Höhe tatsächlich anfallen.

 

 

 

Da die entsprechenden Krankenkosten aber noch für dieses Jahr zu buchen sind, wird hiermit vorsorglich in Höhe der Mehrkosten eine überplanmäßige Ausgabe in folgender Höhe beantragt:

 

Bisher tatsächlich verausgabt:                                 € 469.150

Planmäßige Leistungen für Dezember 2007               20.000

Sonderfall Krankenkosten                                         € 182.500

Gesamtkosten 2007                                                € 671.650

Haushaltsansatz 2007                                              € 470.000

 

Mehrkosten 2007 = überplanmäßige Ausgabe:  € 201.650

 

 

Eine Deckung der Mehrausgabe ist einerseits durch Mehreinnahmen in Höhe der o.a. erwähnten Kostenerstattung durch den Landschaftsverband Rheinland bei dem Kostenträger 0503031000 und andererseits durch Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer

 050303

Bezeichnung:

Hilfen nach dem AsylbLG

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Haushaltsjahr:

2007

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

5020000020

0503031000

533800

201.650,--

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

5020000020

0503031000

421300

25.500,--

2020000020

1601010040

401300

176.150,--

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung: