Beschlussvorschlag:
1.
Haushaltssatzung 2008
Der Rat der Stadt Hilden
verweist den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen,
einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der
fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Einzahlungen und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit) bis 2011, zur Beratung an die zuständigen
Fachausschüsse.
2.
Budgetierungsverfahren
Im Sinne des § 4 Abs. 5 GemHVO gelten folgende Regelungen:
A) Ein Produkt
besteht aus einem Teilergebnisplan und einem Teilfinanzplan und ist in der
Regel einer Organisationseinheit (Amt) in Bezug auf die von ihr erbrachten Leistungen
auf Kostenträgerebene verursachungsgemäß
zuzuordnen.
B) Alle innerhalb
eines Teilergebnisplanes (Produkt)
nachfolgend aufgelisteten Aufwendungen einer Organisationseinheit werden zu
einem Budget im Sinne von § 21 Abs. 1GemHVO zusammengefasst. Sie sind
gegenseitig deckungsfähig.
Hierzu gehören: Konto 501900 „Honorare“
Konten
der Kontengruppe 52
„Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“,
Konten
der Kontengruppe 53
„Transferaufwendungen“,
Konten der Kontengruppe 54
„Sonstige ordentliche Aufwendungen“
ausgenommen
Kontenart 547
„Wertveränderungen bei Vermögensgegenständen“,
Konto 544900 „Wertkorrekturen zu
Forderungen“,
Konto 548900 „Allgemeine Deckungsreserve“,
Konto 549100 „Verfügungsmittel“.
Die gegenseitige Deckungsfähigkeit darf im Budget nicht zu einer
überplanmäßigen/außerplanmäßigen Auszahlung führen.
Vom Grundsatz her sind es die
Zeilen 13, 15 und 16 des Teilergebnisplanes.
Grundsätzlich
von der Budgetierung ausgenommen sind:
1. Aufwendungen,
die an zweckgebundene Erträge
gekoppelt sind (§ 22 Abs. 3 GemHVO) und
2. Aufwendungen
aus Ermächtigungsübertragungen (Haushaltsausgabereste).
C) Über den
Haushaltsansatz hinaus gehende zweckgebundene
Erträge (Mehrerträge)/Einzahlungen (Mehreinnahmen) sind verpflichtend für
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen bereitzustellen. Analog führen zweckgebundene
Mindererträge/Mindereinzahlungen zu entsprechenden Minderaufwendungen/Minder-
auszahlungen.
Darüber hinaus ist in allen
Teilergebnisplänen das Jahresergebnis der Zeile 18 einzuhalten.
D) Alle
innerhalb eines Teilfinanzplanes
(Produktes) abgebildeten investiven Auszahlungen
einer Organisationseinheit, mit Ausnahme der Auszahlungen, die an
zweckgebundene Einzahlungen gekoppelt
sind, sind je Investition
gegenseitig deckungsfähig.
Die Auszahlungen für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
sind grundsätzlich innerhalb eines
Produktes gegenseitig deckungsfähig. Über den Haushaltsansatz hinaus
gehende zweckgebundene investive Einzahlungen (Mehreinzahlungen) sind für
entsprechende investive Mehrauszahlungen zu verwenden. Analog führen
zweckgebundene Mindereinzahlungen zu entsprechenden Minderauszahlungen.
E) Für folgende Konten werden jeweils Deckungskreise gebildet:
1. Konten für Personalaufwendungen – Kontengruppen 50 und 51
(ausgenommen Konto 501900 „Honorare“)
2. Konten für Zinsaufwendungen – Kontengruppe 551
3. Konten für Abschreibungen – Kontengruppe 57.
- Hier gelten Mehraufwendungen grundsätzlich als unerheblich -
4. Konten für die Tilgung von Krediten für Investitionen
– Kontenart 792.
F) Weitergehende
Regelungen:
1.
Das Fachamt hat die Möglichkeit, auf Antrag Zeit- und
Honorarverträge - begrenzt auf das Kalenderjahr - außerhalb des
Stellenplanes abzuschließen. Die Finanzierung muss innerhalb des Produkts
gesichert sein.
2.
Die Kassenwirksamkeit muss im Haushaltsjahr gegeben sein.
3.
Auszahlungsermächtigungen für Investitionen (ohne GWG) können nicht
zur Deckung von zahlungswirksamen Aufwendungen herangezogen werden.
4.
Änderungen in den Rahmenbedingungen aufgrund politischer Entscheidungen
führen zu Korrekturen im Budget.
5.
Verwaltungsinterne Zuständigkeiten behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
6.
Fehlbeträge im Gesamthaushalt können auch zu Änderungen im Budget
führen.
(Günter Scheib )
Erläuterungen und Begründungen:
Was ändert sich gegenüber dem bisherigen Haushalt?
- Der kommende Haushaltsplan stellt eine
Weiterentwicklung des Jahres 2007 dar. Besonders fällt in den
Teilergebnis- und Teilfinanzplänen auf, dass eine weitere Spalte hinzugekommen
ist und zwar „Ansatz 2007“. So gesehen gibt es jetzt eine gewisse
Vergleichsmöglichkeit. Allerdings darf auch nicht verkannt werden, dass im
zurückliegenden Jahr erstmals die Möglichkeit bestand, alle Buchungsbelege
korrekten Sachkonten zuzuordnen. In der Haushaltsplanung für 2007 war
dieses nur eingeschränkt möglich. Veränderungen zwischen den Jahren 2007
und 2008 sind daher häufig in den Produkten anzutreffen. Auch hat sich
gezeigt, dass zwischen Theorie und Praxis oft Welten liegen und daher
Änderungen bei den Zuordnungen zu Sachkonten notwendig wurden. Ebenfalls ist
der Kontenplan erweitert worden, weil sich in der Praxis eine
Notwendigkeit ergab.
Das Thema „Produkte, Kostenträger, Leistungsmengen,
Kennzahlen, etc.“ ist verwaltungsintern sehr intensiv diskutiert worden. Leider
gibt es – wie auch schon im letzten Jahr dargestellt - keine Musterlösungen.
Allerdings wird auf vielen Baustellen im Lande NRW versucht einheitliche
Kennzahlen zu definieren, u. a. auch durch die Gemeindeprüfungsanstalt.
Weiterhin hat es im Jahr der Haushaltsplanberatungen 2007 Wünsche der
Fraktionen gegeben, die soweit als eben möglich auch in dieses Planwerk
eingearbeitet wurden. Im Ergebnis gibt es folgende Struktur:
17
Produktbereiche
63
Produktgruppen
94 Produkte
712
Kostenträger
Ausgehend von den Empfehlungen des Innenministeriums
(sogenanntes Kennzahlenset NRW) wurden 15
Bilanzkennzahlen gebildet, die sich auf den Gesamthaushalt
(Gesamtergebnisplan) beziehen. Exemplarisch sind hier Kennzahlen wie die Steuerquote, die
Personalintensität oder die Abschreibungsintensität zu nennen. Diese Kennzahlen
sind aufgrund ihrer Beziehung zum Gesamtplan auch im Vergleich zu anderen
Kommunen von besonderer Bedeutung und Relevanz.
Zur Betrachtung und Bewertung der Aufwendungen und
Erträge wurden 34 Kennzahlen auf
Produktbereichsebene gebildet. Es handelt sich um die Aufwands-
und die Ertragsquote je Produktbereich. Hier werden
die ordentlichen Aufwendungen bzw. Erträge jeweils ins Verhältnis zu den
Gesamtaufwendungen und zu den Gesamterträgen gesetzt.
Des Weiteren wurden 308 sogenannte Standardkennzahlen gebildet, die sich auf die Produkte
beziehen. Neben dem Aufwandsdeckungsgrad in % wird je Produkt der Aufwand je
Einwohner und, soweit von Bedeutung für das Produkt, der Transferaufwand
(Kontenklasse 53) je Einwohner ermittelt.
Auf der Produktebene sowie auf der Ebene der
Einzelkostenträger werden 290
produktspezifische, individuelle Kennzahlen erfasst. Es handelt sich um so
unterschiedliche Kennzahlen wie die
Beratungsintensität (Produkt 010501 Rechnungsprüfung), den Aufwand pro
gaststättenrechtlicher Erlaubnis (Produkt
020201 – Kostenträger 0202010030 Gaststättenrechtliche Erlaubnisse) bis
hin zur Kennzahl Medien je Einwohner (Produkt 040601), um nur einige Beispiele
zu nennen.
Insgesamt werden im Haushalt auf den
unterschiedlichen Ebenen somit 647 Kennzahlen dargestellt.
Häufig erfordern Kennzahlenerhebungen die Erfassung
von Fallzahlen oder Leistungsmengen. So wird der oben dargestellte Aufwand je
Gaststättenerlaubnis aus der Division von Kostenträgeraufwand und der geplanten
(erwarteten) Anzahl der Gaststättenerlaubnisse ermittelt. Dies setzt wiederum
voraus, dass im betroffenen Bereich des Ordnungsamtes entsprechende
Fallzahlenerhebungen durchgeführt werden und die Haushaltsplanungs- bzw.
Kostenrechnungsstruktur auf die Planung/Verbuchung der Aufwendungen und Erträge
„ausgerichtet“ ist. Es ist dabei auch zu berücksichtigen, dass die
Fallzahlenerhebung personell leistbar und im Verhältnis zur Steuerungsrelevanz
sinnvoll sein muss.
Aktuell wurden für die Haushaltsplanung über 290 Fallzahlen/Leistungsmengen erhoben.
Dafür, dass die Verwaltung sich erst im 2.
„Echtjahr“ der Planung befindet, dürften diese Zahlen im Vergleich zu anderen
Städte bereits sehr „gut und ausführlich“ sein. Das System wird in der Zukunft
verfeinert und an die aktuellen Gegebenheiten und den Wünschen/Beschlüssen der
Fachausschüsse und des Rates angepasst.
- Bei der Internen Leistungsverrechnung
(ILV) geht es um die Verrechnung interner Leistungen, die von städtischen
Ämtern und Dienststellen (Dienstleistern) für andere städtische Ämter und
Dienststellen (Leistungsabnehmer/“Kunden“) erbracht werden. Das Spektrum
dieser internen Leistungen ist vielfältig. Es reicht von Transport- und
Logistikleistungen des städtischen Bauhofs, über das Angebot der hauseigenen
IT-Abteilung, die hauseigene Druckerei bis hin zu den internen
Steuerungsleistungen des Verwaltungsvorstandes, des Personalmanagements
und des Rechnungsprüfungsamtes. Im Rahmen des kameralen Haushaltsrechts
beschränkte sich die Verrechnung interner Leistungen im Wesentlichen auf
die kosten- bzw. gebührenrechnenden Einrichtungen sowie auf die kameralen
Zuschussbudgets in den Bereichen „Kultur“ und „Jugend“.
Gegenwärtiger
Umsetzungsstand:
Im Haushalt 2007 werden folgende Interne Leistungsverrechnungen
ausgeführt:
-
Verrechnung der Internen Miete durch Amt 26
-
Verrechnung der IT-Leistungen durch Amt 10/11
-
Verrechnung der Druckereileistungen durch Amt 10/11
-
Verrechnung Interner Leistungsbeziehungen innerhalb des Zentralen
Bauhofs im Rahmen der Gebühren- und Kostenrechnungen durch Amt 68
-
Verrechnung der Bereitstellung / Unterhaltung von Fahrzeugen durch Amt
68
-
Verrechnung von Steuerungsleistungen durch Amt 20
-
Verrechnung von Verwaltungskostenbeiträgen im Rahmen der Gebühren- und
Kostenrechnungen durch Amt 20
Für
das Haushaltsjahr 2008 sind folgende weitere ILV vorgesehen:
- Verrechnung der Telekommunikationsleistungen durch Amt 10/11
- Verrechnung der Internen Dienstleistungen des Zentralen Bauhofs
an die Fachämter durch Amt 68 (nur Haushaltsausführung).
Waren
im Haushalt 2007 „lediglich“ 4,64 Mio. € zu verteilen, so sind es für den kommenden
Plan 25,6 Mio. €, die sich in den jeweiligen Teilergebnisplänen in den Zeilen
27 und 28 wiederfinden.
Wegen
der besonderen Bedeutung sollen an dieser Stelle nochmals kurze Ausführungen
zur Berechnung der Steuerungsumlage dargestellt werden.
Für
das Haushaltsjahr 2008 ist erstmalig in den Haushaltsplan die Steuerungsumlage
aufzunehmen. Die Steuerungsumlage dient bekanntlich der „Verrechnung“ der
Steuerungsaufwendungen auf die Endkostenträger mit der Zielsetzung der haushaltsmäßigen
Darstellung aller Aufwendungen auf den Endkostenträgern (Produktleistungen).
Steuerungsleistungen sind Leistungen, die durch Politik, Verwaltungsführung und
diese unterstützenden Organisationseinheiten entstehen und der Gesamtsteuerung
dienen. Es besteht keine Auftraggeber- bzw. Auftragnehmerbeziehung.
Die
Berechnung gestaltet sich wie folgt:
Alle
geplanten Erträge und Aufwendungen vor der Steuerungsumlage (Sachkontenklassen
4 und 5) werden pro Steuerungskostenträger und für jedes Produkt ermittelt und
zu einer Gesamtsumme zusammengefasst. Im Ergebnis ergibt sich die zu
verteilende Steuerungsumlage.
Für das Haushaltsjahr 2008 beträgt diese
Summe: 7.434.037 Euro
Die
so für jedes Steuerungsprodukt ermittelte Summe wird in gleicher Höhe als Ertrag
aus Steuerungsumlage (Konto 481101) „gegen gebucht“. Für Produkte, die ausschließlich aus Steuerungskostenträgern
bestehen, ergibt sich nach Planung der Steuerungsumlage im Haushalt das
Ergebnis 0 bzw. ein Aufwandsdeckungsgrad von 100 %. Dies gilt nicht für die
Produkte 010201 Dienste der Verwaltungsführung, 010301 Förderung der
Gleichstellung, 010501 Rechnungsprüfung, 010607 Zentrale DL für das Baudezernat
und 010908 Verwaltung der Steuern und Abgaben, da in diesen Produkten eine
Mischung von Steuerungskostenträger und Produkt-/Servicekostenträgern
besteht. Die Buchung der Erträge erfolgt jeweils auf den Vorkostenträgern der
Produkte (“…9010“).
Im
Zweiten Schritt wird die ermittelte Gesamtsumme anhand des Schlüssels der geplanten Aufwendungen (Kontenklasse 5
inklusive ILV) auf die Produkt- und Servicekostenträger
umgelegt. Die jeweilige Summe pro Produkt wird mit der Aufwandsart 581101 Aufwendungen aus Steuerungsumlage auf den
Vorkostenträgern der Produkte hinzugebucht.
Die
gesamte Thematik der ILV führt natürlichen in etlichen Produkten zu ganz anderen
Kennzahlen als noch im Haushalt 2007 dargestellt. Beispielhaft sei hier das
Produkt 080101 „Bereitstellung von Sportanlagen“ genannt. Betrug der Zuschussbedarf
je Sportanlage in 2007 noch 3.280,05 € (minimale Anrechnung von ILV), so steigt
er durch die ILV Miete, Steuerungsumlage, IT-Umlage, Telefon-Umlage etc. auf
rd. 102.000,- € an.
„Verteilt“
werden insgesamt sehr große Bereiche der Verwaltung; gleichzeitig wird damit
auch ein wichtiges Ziel des NKF erreicht. In der Zukunft wird an diesem System
weiter gearbeitet um die Produktkosten noch korrekter beziffern zu können. Allerdings
muss immer bedacht werden, ob Aufwand und Ergebnis in einem richtigen
Verhältnis stehen. In diesem Zusammenhang sind noch folgende Besonderheiten zu
nennen:
- Um ILV’s zu vermeiden, sind die
Erschließungsbeiträge, die als Sonderposten eingebucht und dann über die
Restnutzungsdauer der Straße positiv abgeschrieben werden, direkt dem
Anlagegut „Straße“ zugeordnet worden. Dadurch entfällt zu diesem Punkt
eine Verrechnung zwischen den Ämtern 60 und 68. Diese Regel galt auch
schon für den lfd. Haushalt.
- Das gleiche gilt für die Vereinnahmung
der Gebühren für die Straßenreinigung, Abfallbeseitigung und
Kanalbenutzung. Hier erfolgt eine Vereinnahmung direkt in den Produkten,
obwohl durch die Steuerabteilung des Amtes für Finanzservice die Gebühren
mit den Grundsteuerbescheiden erhoben werden. Eine Änderung würde zu dem
Ergebnis führen, dass die Steuerpflichtigen 2 Bescheide von
unterschiedlichen Ämtern bekommen würden. Auch hier wurde zunächst auf
eine klassische ILV verzichtet.
- Auch für die nachfolgenden Bereiche
sind jeweils 2 Ämter und unterschiedliche Produkte betroffen, so dass
auch auf eine ILV verzichtet wurde.
à Erstellung Hausanschlüsse – Ämter 60 und 66
à Grundstücksentwässung (Entleerung der Gruben) – Ämter 60 und
66
à Für die Personalaufwendungen gilt ähnliches. Die Aufteilung
erfolgte dabei durch die Fachämter anhand von qualifizierten Schätzungen oder
Arbeitsaufzeichnungen. Gleichzeitig wird eine direkte Verbuchung auf
Kostenträgerebene vorgenommen.
- Die Dezernatsbudgets für Fortbildung
und Geschäftsausgaben wurden ab 2007 aufgelöst und fanden Niederschlag in den
einzelnen Produkten. Das gleiche gilt für die Aufwendungen des
Verwaltungsvorstandes. Sie werden ab 2008 zentral erfasst.
- Wichtige Bausteine im NKF sind
Pensions- und Beihilferückstellungen und Rückstellungen für
Altersteilzeit. Die Pensions- und
Beihilferückstellungen wurden auf der Basis von Ende Oktober 2007
gelieferten Zahlen der Versorgungskasse in den Haushalt übernommen. Eine abschließende
Überprüfung und Abstimmung mit dem RPA war aber noch nicht möglich, so
dass über die Änderungsliste ggf. Korrekturen notwendig werden.
- Landeszuweisungen wurden in der
Vergangenheit einer Hhst. zugeordnet und wirkten sich positiv im
entsprechenden Jahr aus. Bei Zuweisungen denen Investitionen
gegenüberstehen, erfolgt im Finanzplan eine komplette Zuordnung. Im
Ergebnishaushalt werden sie aber als Sonderposten ertragswirksam über die
Jahre aufgelöst. Bei den Pauschalen (z.B. Schulpauschale,
Investitionspauschale) wird der Betrag Investitionen zugeordnet, so dass
ggf. Teilbeträge an verschiedenen Stellen wieder zu finden sind. Um die
Übersicht zu erleichtern, befindet sich im Vorbericht eine Tabelle, auf
welche Investitionen die Zuordnung der Pauschalen vorgenommen wurde.
- Der Entwurf der Haushaltssatzung ist
nach Abstimmung vom Kämmerer auf- und von mir festgestellt worden. Mit
dieser Sitzungsvorlage erfolgt die Zuleitung an den Rat.
- Wie im Beschlussvorschlag dargelegt,
ist beabsichtigt, die Budgetierung für alle Ämter weiter gleich zu
gestalten. Außerdem soll es keine weiteren Veränderungen für 2008 geben.
Es gilt, erst Erfahrungen mit dem NKF und dem Budgetierungsverfahren zu
sammeln, um dann dem Rat Alternativen vorzuschlagen. Es wurden in wenigen
Fällen lediglich Korrekturen bei der Bezifferung von Sachkonten vorgenommen,
weil sie sich in der Zwischenzeit geändert haben.
- Besonders
schwierig waren die verwaltungsinternen Beratungen, weil die Auswirkungen
des Gemeindefinanzierungsgesetzes (Wegfall der Abrechnung im Bereich des
Solidarbeitrages), die Höhe der Kreisumlage und die systembedingten Mehraufwendungen der NKF-Umstellung
(AfA, Pensionsrückstellungen) beträchtlich sind. Auch wenn sich die
allgemeine finanzielle Situation besser darstellt und die
Orientierungsdaten Hoffnung geben, so konnte der Ergebnishaushalt im Jahre
2008 nicht ausgeglichen werden und ist auf eine Entnahme aus der
Ausgleichsrücklage angewiesen.
Diese Entwicklung tritt auch ein, obwohl die
Gewerbesteuer ausgesprochen „hoch“ mit
46,0 Mio. € eingeplant wurde. Die
Orientierungsdaten sehen für das Jahr 2008 einen Rückgang von 5 % vor. Dieses
wurde so nicht umgesetzt. Weiterhin können die
Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform nicht ausgerechnet werden. Abfragen,
die die Verwaltung bei großen Steuerzahlern gemacht hat und die sonstigen
Gespräche mit Steuerberatern und Firmen lassen aber die Hoffnung zu, dass der
Ansatz eine realistische Größe darstellt.
Allerdings darf nicht verkannt werden, dass die
Aufkommensentwicklung der Gewerbsteuer in den einzelnen Städten starken
Schwankungen unterworfen und von örtlichen Gegebenheiten abhängig ist. Eine
korrekte Berechnung ist auf gar keinen Fall möglich. In den Folgejahren soll
sich die Situation wieder deutlich verbessern. Außerdem wird für die
zurückliegenden Jahre noch mit Nachzahlungen gerechnet.
- Im Investitionsbereich
fallen im kommenden Jahr zwei große Vorhaben auf, und zwar die komplette
Sanierung des Helmholtz-Gymnasiums (HGH) und der Fabriciushalle. Für beide
Investitionen werden über die Jahre verteilt 9,7 Mio. € benötigt. Alleine
dadurch erklärt sich der zusätzlich Kreditbedarf, der im Planungszeitraum
rd. 12 Mio. € beträgt.
- Noch nicht in
den Entwurf aufgenommen wurde der evtl. Anbau einer Mensa im HGH und die
Gestaltung des Bahnhofvorplatzes etc. Hier müssen noch Untersuchungen
angestellt bzw. Beschlüsse in den Fachausschüssen abgewartet werden.
Ähnlich verhält sich die Situation bei der „Baseballanlage“
- Der Entwurf
2008 zeichnet sich weiterhin dadurch aus, dass ganz erhebliche Mittel für
die Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze, insbesondere aber der Gebäude
eingeplant wurden. Dieses ist auch ein Ausfluss der NKF-Umstellung und der
gebildeten Rückstellungen, die nach und nach abgearbeitet werden. So
steigen alleine die Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung von rd. 2,27
auf 3,06 Mio. € an.
Abschließend wird noch auf die Anlage 2 verwiesen.
Hier wird als Vorschlag ein Vordruck beigefügt, um die internen Beratungen zu
erleichtern. Dieser wird auch in elektronischer Form den Fraktionen zur
Verfügung gestellt. Produkt- und Investitionsnummer sind z. B. als Makro
hinterlegt und erleichtern das Ausfüllen.
(Günter Scheib )