Betreff
Satzung zur Änderung der Fristen zur erstmaligen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in den Wasserschutzzonen der Stadt Hilden ( § 61 a Abs. 3 - 7 Landeswassergesetz NRW )
Vorlage
WP 09-14 SV 60/011
Aktenzeichen
IV/60.1-Ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

 

Die in vollem Wortlaut vorliegende Satzung zur Änderung der Fristen zur erstmaligen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in den festgesetzten Wasserschutzzonen der Stadt Hilden (§ 61a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW)  - Anlage 1 –

wird hiermit beschlossen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt das Weitere zu veranlassen.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.12.2009 die Verwaltung beauftragt, eine Satzung zur Änderung der Fristen zur erstmaligen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und zur Vereinfachung der Handhabung hat sich die Verwaltung entschlossen, diesen Ratsbeschluss stufenweise umzusetzen.

 

In einem ersten Schritt wird daher hiermit die Satzung zur Verkürzung der Fristen für die Vorlage der Dichtheitsprüfung für das Gebiet der festgesetzten Wasserschutzzonen präsentiert.

 

Betroffen hiervon sind in erster Linie Abwasserleitungen von Wohnhäusern, die vor dem 01. Januar 1965 errichtet wurden.

 

Des Weiteren greift diese verkürzte Frist für Abwasserleitungen zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers im Falle der Errichtung vor dem 01. Januar 1990.

 

Die Satzung zur Änderung der Fristen für das übrige Stadtgebiet erfolgt zu gegebener Zeit mit einer separaten Sitzungsvorlage.

 

Der Entwurf der Satzung basiert auf der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW mit Stand vom 19.06.2009.

Die Anregungen des Städte- und Gemeindebundes NRW hinsichtlich der Anforderungen

 

an den Inhalt der Prüfbescheinigung über die erfolgte Dichtheitsprüfung

und

die anzuwendende Prüfmethode

 

wurden zur Klarstellung eingearbeitet.

 

 

gez. Horst Thiele