Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss die beiliegende 1. Nachtragssatzung über die Nutzung und die
Erhebung von Nutzungsgebühren für das Bürgerhaus Hilden mit Wirkung vom
01.01.2008.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Zum 31.12.2007 scheidet einer der beiden im Rathaus tätigen Hausmeister
aus dem aktiven Dienst der Stadt Hilden aus. Dieser Umstand war Anlass, die
Zuständigkeiten des im Rathaus dann noch vorhandenen Hausmeisters mit denen des
im Bürgerhaus tätigen Hausmeisters grundlegend neu zu regeln.
Nach Ermittlung der jeweiligen Ist-Zustände in den Arbeitsbereichen der
Bediensteten, Abwägung der einzelnen Tätigkeiten und Festlegung eines künftigen
Soll-Konzeptes erscheint es aus heutiger Sicht möglich, die freiwerdende Stelle
eines Rathaus-Hausmeisters nicht erneut zu besetzen. Es ist dann jedoch
erforderlich, einzelne Tätigkeitsbereiche wie z.B. Alarmdienste während der
Nachtstunden, Installationsarbeiten an der Wasseranlage des Rathauses auf
externe Dienstleister zu verlagern.
Eine der Änderungen betrifft auch die Öffnungszeiten des Bürgerhauses.
Derzeit ist zu den Öffnungszeiten des Bürgerhauses, und zwar
- montags von 9.00 bis 16.00 Uhr,
- dienstags bis donnerstags von 8.00 bis
22.30 Uhr sowie
- freitags und samstags von 8.00 bis
längstens 1.00 Uhr des Folgetages
regelmäßig der städtische Hausmeister bzw. die ebenfalls bei der Stadt
tätige Ehefrau vor Ort.
Angesichts dieser Zeiten ist somit die Anwesenheit städtischen Personals
auch dann erforderlich, wenn hierzu keine Notwendigkeit anlässlich von
Veranstaltungen besteht. Dieser Umstand verursacht selbstverständlich
vermeidbare Kosten.
Daher schlägt die Verwaltung vor, das Bürgerhaus künftig nur noch dann
zu öffnen, wenn tatsächlich Veranstaltungen von Nutzerinnen oder Nutzern
anstehen (bedarfsorientierte Öffnung). Die Bezirksregierung Düsseldorf hat als
damaliger Zuschussgeber dieser Regelung ausdrücklich zugestimmt, da die
zeitlichen Reservierungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger nicht eingeschränkt
werden.
§ 2 Abs. 1 der Satzung über die Nutzung und die Erhebung von Nutzungsgebühren
für das Bürgerhaus HiIden (s. Anlage) sollte daher folgendermaßen geändert
werden:
Alte Fassung |
Neue Fassung |
§ 2 Öffnungszeiten (1) Das Bürgerhaus ist - montags von 9.00 bis 16.00 Uhr, - dienstags bis donnerstags von 8.00
bis 22.30 Uhr sowie - freitags und samstags von 8.00 bis
längs- tens 1.00 Uhr des Folgetages geöffnet. |
§ 2 Öffnungszeiten (1)
Im Bürgerhaus werden Nutzungsinteressen-
ten auf Antrag Räumlichkeiten unter Beach-
tung der Bestimmungen des Landes-Immissi-
onsschutzgesetzes (LImSchG) über die Ein-
haltung der Nachtruhe zur Verfügung ge-
stellt. Die Nutzung ist montags bis donners-
tags von 8.00 bis 22.30 Uhr und freitags und
samstags von 8.00 bis bis 01.00 Uhr des
Folgetages möglich. |
Mit dieser Regelung wäre das Amt für Gebäudewirtschaft dann in der Lage,
den derzeit im Bürgerhaus tätigen Hausmeister zumindest zeitweise auch im
Rathaus einzusetzen. Dies wiederum wäre
aus heutiger Sicht Voraussetzung für die erwähnte mögliche Einsparung
der Stelle eines Hausmeisters. Dies soll zunächst in einer Probephase getestet
werden.
Für die an einer Anmietung von Räumen im Bürgerhaus interessierten
Nutzerinnen und Nutzer ergibt sich durch diese neue Öffnungszeitenregelung
tatsächlich keine Einschränkung. Nutzungsanträge würden wie bisher auch
genehmigt.
Auch hinsichtlich der festgeschriebenen generellen Schließungszeiten bleibt
es dabei, dass das Bürgerhaus an Sonn- und Feiertagen und für die Dauer von 4
Wochen in den Sommerferien sowie in den Weihnachtsferien geschlossen ist.
Die Nutzungsgebühren werden ebenfalls nicht verändert.
Die Satzung wird in § 3 Abs. 1 außerdem derart geändert, dass das Wort
„Hauptamt“ durch „Amt für Gebäudewirtschaft“ ersetzt wird. Hierbei handelt es
sich lediglich um eine Klarstellung, da nunmehr das Amt für Gebäudewirtschaft
für die Überlassung von Räumen im Bürgerhaus zuständig ist.
Günter Scheib
Personelle Auswirkungen |
Ja |
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Im Stellenplan enthalten: |
Ja |
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Planstelle(n): 26.14001 Hausmeister/in |