Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt folgende Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
ab dem 1.1.2008
Kleinkläranlagen |
je angefang. cbm |
17,86 |
€ |
Abflusslose Gruben |
je angefang. cbm |
17,04 |
€ |
Nur nach Bedarf: |
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Verlegung eines
Schlauches von mehr als 50 m |
je angefang. 10 m |
2,04 |
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Einsatz Spülwagen |
je angefang. Std. |
167,63 |
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Einsatz Saugwagen |
je angefang. Std. |
155,37 |
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Die Satzung über die
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird entsprechend geändert.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 53 Landeswassergesetz haben die Gemeinden das auf ihrem Gebiet
anfallende Abwasser gemäß § 18a des Wasserhaushaltsgesetzes zu beseitigen. Dazu
gehört auch die Verpflichtung zum Einsammeln und Abfahren des in
Kleinkläranlagen bzw. ausfahrbaren Gruben anfallenden Schlamms bzw. Abwassers
und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung.
Auf Grund dieser gesetzlichen Vorgabe hat die Stadt Hilden die entsprechende
Satzung über die Entsorgung der Grundstückstücksabwassereinrichtungen erstmals
1991 beschlossen und betreibt seitdem die ordnungsgemäße Entsorgung. Dafür
werden die erforderlichen Gebühren erhoben. Eine privat geregelte Entsorgung
des einzelnen Eigentümers ist daher rechtlich nicht möglich.
Mit Sitzungsvorlage Nr. 66/065 vom 6.11.2006
wurde die Gebührenbedarfsberechnung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen für 2007 beraten und die Gebühr auf
23,64 € (Kleinkläranlagen) bzw. 19,05 €
(Abwassergruben) festgesetzt.
In der Berechnung für 2007 wurden erstmals
aus Gründen der Kostentransparenz und auf Grund der Einwendungen des
Rechnungsprüfungsamt realistische Personalaufwendungen durch Arbeitszeitaufzeichnungen
eingesetzt.
Diese wurden auch für 2008 übernommen.
Für die Berechnung für 2008 wurde weiterhin
für die Unternehmerkosten eine entsprechende Ausschreibung / Preisanfrage
durchgeführt.
Die Anzahl der Kleinkläranlagen beträgt
derzeit 43, die der abflusslosen Gruben 16 mit insgesamt 131 angeschlossenen
Einwohnern.
Die abzufahrende Abwassermenge wird nach den
Erfahrungen aus 2006 auf 600 cbm festgelegt. Die Anzahl der
Grundstücksentwässerungsanlagen bleibt im Wesentlichen auf dem derzeitigen
Stand. Damit verbleibt es auch beim bisherigen Verwaltungsaufwand ( ca. 135
Veranlagungsfälle / Jahr ).
Entsprechend der neuen
Gebührenbedarfsberechnung wurden die Gebühren für 2008 auf
17,86 € pro abgefahrene cbm Anlageninhalt aus
Kleinkläranlagen und 17,04€ pro
abgefahrene cbm Abwassermenge aus
abflusslosen Gruben ermittelt.
Die geringeren Gebühren sind im Wesentlichen
auf ein günstigeres Ausschreibungsergebnis mit Wechsel der Entsorgungsfirma
zurück zu führen.
Übersicht der letzten Jahre:
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2000 DM |
2001 DM |
2002 € |
2003 € |
2004 € |
2005 € |
2006 € |
2007 € |
2008 € |
Kleinkläranlagen |
29,25 |
30,75 |
16,25 |
17,13 |
17,23 |
17,37 |
24,42 |
23,64 |
17,86 |
abflusslose Gruben |
29,25 |
30,75 |
16,25 |
13,38 |
13,45 |
14,10 |
19,65 |
19,05 |
17,04 |
( G. S
c h e i b )
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
110302 |
Bezeichnung: |
Stadtentwässerung |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
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2008 |
10.387,55 |
|
nein |
Kostenart: 539210 Aufwendungen für Entsorgungung von Grundstücksentwässerungsanlagen |
2008 |
|
10.388,00 |
nein |
Kostenart: 432310 Aufwandersatz |
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Sichtvermerk Kämmerer