Betreff
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, hier: Gebührenbedarfsberechnung für 2008
Vorlage
WP 04-09 SV 66/102
Aktenzeichen
IV/66.2-Dr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt folgende Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ab dem 1.1.2008

 

Kleinkläranlagen

je angefang. cbm

17,86

Abflusslose Gruben

je angefang. cbm

17,04

Nur nach Bedarf:

 

 

 

Verlegung eines Schlauches von mehr als 50 m

je angefang. 10 m

2,04

 

Einsatz Spülwagen

je angefang. Std.

167,63

 

Einsatz Saugwagen

je angefang. Std.

155,37

 

 

Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird entsprechend geändert.“

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Erläuterungen und Begründungen:

 

Gemäß § 53 Landeswassergesetz haben die Gemeinden das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser gemäß § 18a des Wasserhaushaltsgesetzes zu beseitigen. Dazu gehört auch die Verpflichtung zum Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen bzw. ausfahrbaren Gruben anfallenden Schlamms bzw. Abwassers und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung. Auf Grund dieser gesetzlichen Vorgabe hat die Stadt Hilden die entsprechende Satzung über die Entsorgung der Grundstückstücksabwassereinrichtungen erstmals 1991 beschlossen und betreibt seitdem die ordnungsgemäße Entsorgung. Dafür werden die erforderlichen Gebühren erhoben. Eine privat geregelte Entsorgung des einzelnen Eigentümers ist daher rechtlich nicht möglich.

 

Mit Sitzungsvorlage Nr. 66/065 vom 6.11.2006 wurde die Gebührenbedarfsberechnung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für 2007 beraten und die Gebühr auf

23,64 € (Kleinkläranlagen) bzw. 19,05 € (Abwassergruben) festgesetzt.

 

In der Berechnung für 2007 wurden erstmals aus Gründen der Kostentransparenz und auf Grund der Einwendungen des Rechnungsprüfungsamt realistische Personalaufwendungen durch Arbeitszeitaufzeichnungen eingesetzt.

Diese wurden auch für 2008 übernommen.

 

Für die Berechnung für 2008 wurde weiterhin für die Unternehmerkosten eine entsprechende Ausschreibung / Preisanfrage durchgeführt.

 

Die Anzahl der Kleinkläranlagen beträgt derzeit 43, die der abflusslosen Gruben 16 mit insgesamt 131 angeschlossenen Einwohnern.

Die abzufahrende Abwassermenge wird nach den Erfahrungen aus 2006 auf 600 cbm festgelegt. Die Anzahl der Grundstücksentwässerungsanlagen bleibt im Wesentlichen auf dem derzeitigen Stand. Damit verbleibt es auch beim bisherigen Verwaltungsaufwand ( ca. 135 Veranlagungsfälle / Jahr ).

 

Entsprechend der neuen Gebührenbedarfsberechnung wurden die Gebühren für 2008 auf

17,86 € pro abgefahrene cbm Anlageninhalt aus Kleinkläranlagen und 17,04€ pro

abgefahrene cbm Abwassermenge aus abflusslosen Gruben ermittelt.

Die geringeren Gebühren sind im Wesentlichen auf ein günstigeres Ausschreibungsergebnis mit Wechsel der Entsorgungsfirma zurück zu führen.

 

Übersicht der letzten Jahre:

 

 

 

 

2000

DM

 

2001

DM

 

2002

 

2003

 

 

2004

 

2005

 

2006

 

2007

 

2008

 

 

Kleinkläranlagen

 

29,25

 

30,75

 

16,25

17,13

17,23

17,37

24,42

23,64

17,86

 

abflusslose Gruben

 

29,25

 

30,75

 

16,25

13,38

13,45

14,10

19,65

19,05

17,04

 

 

 

 

( G.  S c h e i b )


 



 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

110302

Bezeichnung: 

Stadtentwässerung

Mittel stehen zur Verfügung:

angemeldet

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

 

2008

10.387,55

 

nein

Kostenart: 539210

Aufwendungen für Entsorgungung von Grundstücksentwässerungsanlagen

2008

 

10.388,00

nein

Kostenart: 432310

Aufwandersatz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer