Betreff
Revitalisierung Bahnhof Hilden, hier: Außenanlagen, Gleiszugang, Videoüberwachung
Vorlage
WP 04-09 SV 61/195
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die vorgestellten Revitalisierungsmaßnahmen für den Bahnhof Hilden für den Bereich - Tunnelanlage und Videoüberwachung - zustimmend zur Kenntnis, stellt die notwendigen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2008 zur Verfügung und beauftragt die Verwaltung mit der schnellstmöglichen Umsetzung der Maßnahmen.“

 

Ergänzung:

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt mit einer neuen Sitzungsvorlage für den Bahnhofsvorplatz

sowie den Bereich Parkplatz, Fahrradabstellanlage, die Gesamtplanung und Kostenentwicklung darzustellen.

 

In Vertretung

 

 

 

(Thiele)

1. Beigeordneter

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Die Bauarbeiten zur Revitalisierung des Hildener Bahnhofes befinden sich im vollen Gange. Insbesondere das Bahnhofsgebäude befindet sich derzeit im Fokus der Sanierung.

Um aber den Bereich des Bahnhofes insgesamt wieder zu einem Aushängeschild für die Stadt Hilden zu machen, ist es erforderlich, auch jetzt schon andere Aspekte zu beachten und in gleicher Qualität wie das Bahnhofsgebäude selbst zu überplanen und dann zu erneuern bzw. neu zu bauen.

Nur so ist es auch möglich, den Bahnhofsbereich nicht nur für eine zeitgemäße Nutzung „fit“ zu machen, sondern auch keine Verspätungen im Zeitplan aufkommen zu lassen.

 

Zu diesen anderen Aspekten gehören hier

 

-           der Bereich der zukünftigen Parkplatz- und Fahrradabstellanlage nordwestlich des Bahnhofes;

-           der Tunnel („Gleiszugang“) zwischen Bahnhof und Bahnsteigen; und

-           das Videoüberwachungssystem für Tunnel, Bahnsteige und Bahnhofsgebäude.

 

Diese Themen sind bereits in der Anfangsphase der Bahnhofssanierung wiederholt angesprochen worden, allerdings war es zum damaligen Zeitpunkt noch nicht möglich, Detailentwürfe oder Kostenberechnungen vorzulegen.

Dies ist nun machbar, weshalb jetzt die Planungen vorgestellt und die Haushaltsmittel für die Umsetzung bereitgestellt werden können (vorbehaltlich der Haushaltsplanungen für das Jahr 2008).

 

1.         Parkplatz- und Fahrradabstellanlage

 

Nordwestlich des Bahnhofsgebäudes soll eine Parkplatz- und Fahrradabstellanlage entstehen. Dies wird erforderlich, um zum einen für die zukünftigen Nutzungen des Bahnhofs die notwendigen Stellplätze zu schaffen, zum anderen, um das städtische Grundstück südöstlich des Bahnhofes (auf dem heute noch Fahrradboxen und Fahrradständer stehen) „freizuräumen“ für eine spätere Vermarktung.

 

Der neue Standort wird planerisch abgesichert im Bebauungsplan Nr. 228, der sich momentan in der Phase der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes befindet. In diesem sind sowohl die Kfz-Stellplätze als auch die Fahrradabstellanlagen im einzelnen enthalten. Gleichzeitig wird die (Fuß-) Wegeverbindung zwischen dem Parkplatz und dem Bahnhofsgebäude planerisch gesichert (Geh- und Leitungsrecht).

 

Es sollen insgesamt 25 Kfz-Stellplätze entstehen. Des weiteren werden die Fahrradboxen im heutigen Umfang (43 Plätze) wieder aufgestellt, zusätzlich entsteht eine überdachte Fahrradabstellanlage mit ca. 72 Plätzen. Während sich die Fahrradboxen und die Kfz-Stellplätze im hinteren Teil des Bereiches befinden, der im übrigen umfassend und auch „vandalensicher“ ausgeleuchtet wird, wird die Fahrradabstellanlage unmittelbar an der neuen Erschließungsstraße angeordnet.

 

Die Wegeverbindung zwischen Parkplatz und Bahnhof wird durch eine Treppenanlage geschaffen. Diese ist notwendig aufgrund des großen Höhenunterschiedes im Gelände, der bei mehr als drei Metern liegt. Die hierdurch entstehenden Terrassenbereiche machen die Anlage überschaubar, ermöglichen den Erhalt der beiden größten Bäume vor Ort und lassen weitere Nutzungen zu. Hierzu gehört auch eine Nutzung als Biergarten für die im Bahnhof vorgesehene Gastronomie.

 

Es ist eine direkte Verbindung zum Zugangstunnel zu den Bahnsteigen vorhanden, man muss von diesem Standort aus nicht durch den Bahnhof selbst gehen.

 

Das betroffene Grundstück wird städtisch (derzeit noch GkA), die Maßnahme gehört nicht in den Zuständigkeitsbereich der Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke Hilden (SWH). Vielmehr ist die Sicherung der Zugänglichkeit für Nutzer des Bahnhofes (als Bahnhof) eine öffentliche Aufgabe, weshalb hier städtische Mittel bereitgestellt werden müssen. Eine Finanzierung durch die SWH wäre nicht statthaft.

Allerdings werden die Kfz-Stellplätze später von der Grundstücksgesellschaft der SWH angemietet werden.

 

Die Kostenschätzung des Architekten Gemeiner, der für die Bahnhofsanierung verantwortlich ist und in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Stadt Hilden die vorliegende Planung erstellt hat, liegt der Sitzungsvorlage bei. Die Kosten belaufen sich demnach auf eine Höhe von 458.508,19 €uro (inkl. Mehrwertsteuer).

 

 

2.         Tunnel („Gleiszugang“)

 

Von zentraler Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des Bahnhofes (als Bahnhof) ist der Fußgängertunnel, der das Gebäude mit den Bahnsteigen verbindet. Schon während der Anfangsdiskussionen über das Schicksal des Bahnhofes wurde auch der Gleiszugang immer wieder diskutiert. Eine Anpassung des Tunnels an die spätere Qualität des Bahnhofsgebäudes und des Bahnhofsumfeldes ist unverzichtbar.

 

Dieser Tunnel gehört weiterhin der Deutschen Bahn AG (DB Station & Service AG).

Nach deren Bewertung ihrer Bahnhöfe aus dem Jahr 2006 besteht allerdings für den Bahnhof Hilden praktisch kein Handlungsbedarf; will man also das Erscheinungsbild und die Funktionsfähigkeit des Tunnels verbessern, ist man auf eigene Initiative und auf eigene Mittel angewiesen, auch wenn sich diese quasi als Zuschuss für einen Dritten (hier DB Station & Service AG) entpuppen.

 

Die Stadt Hilden hat bei der DB AG einen entsprechenden Antrag gestellt, den Tunnel nach eigenen Vorstellungen umgestalten zu dürfen. Dieser Antrag als ganzes befindet sich noch in der Bearbeitungsphase, eine Teil-Zustimmung ist aber bereits erteilt worden. Es steht noch aus die technische Detailabstimmung.

 

Die Planung im Detail sieht eine moderne Beleuchtung des Tunnels vor, die farblich variiert und den Tunnel in einzelne Segmente unterteilt. In den Tunnelwänden sollen Schaukästen montiert werden (10). Diese Schaukästen sollen durch die Stadtmarketing GmbH vermarktet werden; zum Teil für städtische Zwecke und Hildener Firmen, im wesentlichen aber für kommerzielle Zwecke. Auch hierfür wird die Genehmigung bei der DB AG eingeholt.

 

Darüber hinaus wird bei der Planung und Ausführung der Verschönerung der vorhandenen Tunnelanlage auf besondere Stabilität und Vandalensicherheit geachtet. Bauliche Änderungen an der Substanz oder an der Führung des Tunnels finden jedoch nicht statt.

 

Für die Unterhaltung der Tunnelanlage ist zwischen DB AG und Eigentümer noch eine Detailvereinbarung zu erarbeiten.

 

Gemäß der Kostenschätzung des Architekten Gemeiner für den Umbau des Tunnels, die der Sitzungsvorlage ebenfalls beigefügt ist, liegt die Höhe der benötigten finanziellen Mittel bei 300.070,40 €uro (inkl. Mehrwertsteuer).

 

 

3.         Videoüberwachungssystem

 

Aus den verschiedenen Diskussionen rund um das Thema Bahnhof wurde immer wieder deutlich, dass der Bahnhofsbereich und hier besonders der Fußgängertunnel in der öffentlichen Wahrnehmung als „Angstraum“ gelten. Dies stimmt zwar nicht mit den tatsächlichen Erfahrungen der Polizei überein, wie sich im Zusammenhang mit der Aufstellung des Rahmenplanes Nördliche Unterstadt herausstellte. Jedoch ist das Thema Sicherheit dennoch nicht zu vernachlässigen, schon um dem Vandalismus vor Ort (Beschädigungen, Graffiti, etc.) begegnen zu können.

 

Es ist daher beabsichtigt, eine Videoüberwachungsanlage zu installieren. Diese Videoanlage ist in Abstimmung mit der DB AG konfiguriert worden,  entspricht deren Standards und soll auch an die Überwachungszentrale der DB in Düsseldorf angeschlossen werden.

 

Es sollen insgesamt acht Kameras angebracht werden, zwei im Fußgängertunnel, zwei auf dem Bahnsteig, vier am und im Gebäude. Die Anlage mit ihren Aufzeichnungsgeräten wird in einem Technikraum im Bahndamm untergebracht, der zum Bahnhofsgebäude gehört.

Die Anlage verbleibt für den weiteren Betrieb – auch wenn sie selbst von der Stadt Hilden bezahlt wurde – bei der DB AG.

 

Die Kosten für die Videoüberwachungsanlage liegen gemäß Angebot (siehe Anlage) bei ca. 93.941,16 €uro.

Dabei werden die Kosten aufgeteilt zwischen der Stadt Hilden und der Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke Hilden (für den Bereich des Gebäudes).

 

 

Wie schon einleitend geschildert, fallen die hier erläuterten Bau-Projekte in den finanziellen Zuständigkeitsbereich der Stadt Hilden.

Es handelt sich zusammengefasst um eine Größenordnung von 852.519,75 €uro = 853.000 €uro. Dies beinhaltet auch die Projektsteuerungskosten der damit beauftragten WestGkA, Düsseldorf.

 

 

Für die Haushaltsplanberatungen 2008 ist der o.g. Betrag im Rahmen des NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement) verschiedenen Produkten zuzuordnen.

 

 

 

 

In Vertretung:

 

 

 

(Thiele)

1. Beigeordneter

 



 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

 

Bezeichnung: 

Revitalisierung Bahnhof Hilden

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

2008

853.000

 

 

Parkplatz- u. Fahrradabstellanlage;

Sanierung Fußgängertunnel;

Videoüberwachungssystem

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer

Zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt noch keine Aufteilung der Gesamtsumme auf verschiedene Produkte gemäß NKF. Dies soll erst im Zusammenhang mit den Haushaltsplanberatungen für 2008 durchgeführt werden.

Es wird jetzt schon darauf hingewiesen, dass es sich bei den Ausgaben für die Renovierung des Fußgängertunnels und für die Videoüberwachungsanlage um „Aufwand“ handelt, nicht um „Investitionen“, da es sich quasi um Zuschüsse an Dritte (hier: die DB AG) handelt.