Beschlussvorschlag:
„Nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss nimmt der Rat der Stadt
Hilden Kenntnis von den vorgelegten Entwürfen zum Umbau und zur Erweiterung der
Feuerwache und
a)
stimmt der Realisierung des Entwurfes I mit einem voraussichtlichen
Kostenrahmen von 3,095 Mio. Euro zu,
b)
ermächtigt die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft
Hilden mbH mit der Erstellung des in der Sitzungsvorlage beschriebenen Um- und
Erweiterungsbaus der städtischen Feuerwehr. Dabei ist der Einsatz regenerativer
Energien weitestgehend zu berücksichtigen. Auch muss das neue Objekt dem sog.
Niedrigenergiestandard entsprechen.
Der Gesamtpreis darf einschließlich
Projektsteuerung, Anteil der IGH und Finanzierungskosten maximal 3.095.000 €
betragen,
c)
ermächtigt den Bürgermeister, das vorhandene
Betriebsgebäude der Feuerwehr im Rahmen einer Nießbrauchsregelung der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft
Hilden mbH zu überlassen,
d)
ermächtigt den Bürgermeister, zur Sicherung der
Darlehenskonditionen für die IGH dieser eine Erklärung zur künftigen,
langfristigen Anmietung der Gebäude zu erteilen.
In Vertretung:
Horst Thiele
1.
Beigeordneter
Erläuterungen und Begründungen:
Die Feuerwache wurde im Jahr 1957 erbaut und danach stetig bis 1987 um
Fahrzeughallen, Werkstätten etc. erweitert.
Geänderte gesetzliche Vorgaben und höhere Anforderungen an und beim
Feuerschutz sowie Umstrukturierungen lösen einen erhöhten Raumbedarf für
Personal wie Gerät aus. Daher ist nunmehr eine grundsätzliche Sanierung und
Neuordnung der bestehenden Anlagen verbunden mit einer baulichen Erweiterung
notwendig.
Im Frühjahr 2007 wurden durch die Verwaltung und die Feuerwehr die
Anforderungen und der gesamte Raumbedarf sowie die notwendige Änderung von
räumlichen Zuordnungen in den bestehenden Gebäudeteilen ermittelt (Anlage 1 und
2). Hierbei wurde nicht nur der aktuelle Bedarf zu Grunde gelegt, zusätzlich
wurden auch weitestgehend zukünftige Belange berücksichtigt. Der Raumbedarf
bzw. die Notwendigkeit der Erweiterung wurden den Fachausschüssen und dem Rat
bereits im Brandschutzbedarfsplan im Jahre 2006 vorgestellt und begründet.
Mitte Juli 2007 wurden 4 Architekturbüros mit der Erarbeitung eines
Vorentwurfs beauftragt. Vorgaben zum Vorentwurf waren das gemeinsam erstellte
Raumprogramm, die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften
(Brandschutz, Arbeitsschutz etc.) und die Beachtung der Energieeinsparverordnung
sowohl für den zu sanierenden Altbaubestand wie auch für den Neubaubereich.
Die geforderten Vorentwürfe wurden sodann von den beauftragten Büros
fristgerecht im September 2007 eingereicht. Einer dieser Entwürfe schied direkt
in der ersten Beurteilungsrunde aus, da die Vorgaben des Raumprogramms nicht
erfüllt wurden. Durch die Anordnung des Neubaus auf dem Grundstück waren nicht
nur die notwendigen Bewegungsflächen für die Fahrzeuge nicht ausreichend, auch
der Hubschrauberlandeplatz war zu Gunsten der Bebauung entfallen. Daher wurde
dieser Entwurf nicht in die weitere Wertung einbezogen und ist somit auch nicht
dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Bei den 3 verbliebenen Entwürfen wurden die Kosten für die technische
Gebäudeausrüstung bei den Gesamtkosten nicht berücksichtigt, da diese Kosten
unter Berücksichtigung aller anwendbaren regenerativen Energien für den zu
realisierenden Entwurf durch einen Fachingenieur berechnet werden können.
Aussagekräftige Kosten können mangels fundierter Fachkenntnis in den meistens
Fällen nicht durch Architekturbüros geliefert werden.
Wirtschaftlichkeitsaspekte sprachen daher dafür, nicht für alle Entwürfe
bereits im Vorfeld die Kosten der technischen Gebäudeausrüstung berechnen zu
lassen.
Die noch verbleibenden 3 Entwürfe erfüllen alle Vorgaben der Verwaltung
und sind im Folgenden unter den Bezeichnungen I, II und III dargestellt.
Entwurf I
Die fußläufige Erschließung des Gebäudes erfolgt über den an der Straße
„Am Feuerwehrhaus“ gelegenen neuen Haupteingang neben dem Gebäude der
Stadtwerke Hilden GmbH. In diesem neuen Eingangsbereich ist ein Aufzug
vorhanden, der auch zum Saal der Stadtwerke einen barrierefreien Zugang
schafft. Der barrierefreie Übergang zum Sitzungssaal und zum Neubau des Feuerwehrgebäudes
wird durch einen sog. Lifter gesichert.
Nebeneingänge befinden sich zudem im Übergang zwischen Neu- und Altbau
(hier ist optional noch ein weiterer Aufzug vorgesehen) sowie am Ende des Neubaus.
Die Erweiterung ist entlang der Grundstücksgrenze zu den Stadtwerken
angeordnet, so dass bei dieser Variante die größtmögliche
Hoffläche entsteht und der Hubschrauberlandeplatz erhalten bleibt. Auch
stellt diese Grenzbebauung für eine evtl. in Zukunft vorgesehene Wohnbebauung
einen Wert erhöhenden Lärmschutz dar.
Im Übrigen gewährleistet die Anordnung des neuen Baukörpers evtl.
Erweiterungen an der nördlichen Grundstücksgrenze zum St.-Josef-Krankenhaus für
den Fall, dass in Zukunft heute nicht absehbare Anforderungen an den Feuerwehr-
und Rettungsdienst gestellt werden.
Die vorhandene Zufahrt wird geschlossen und soll zukünftig als weitere
Fahrzeughalle genutzt werden. Die neue Zufahrt hinter dem Schlauchturm
geschaffen, da die dort zurzeit vorhandene Fahrzeughalle und Werkstatt nicht
den gesetzlichen Vorgaben entspricht und für neuere Einsatzfahrzeuge eine zu
geringe Höhe aufweist.
Die in diesem Bereich im Kellergeschoss vorhandene Schlauchwerkstatt
bleibt erhalten, während alle anderen Werkstätten im Erdgeschoss angeordnet
sind.
Die verwaltungsseitigen Vorgaben sind im vollen Umfang erfüllt. Die
Räume sind den Erfordernissen der Feuerwehr entsprechend funktional angeordnet.
Gesamtbaukosten ohne Kosten für die technische Gebäudeausrüstung rund 1,956
Mio. €.
Entwurf II
Die fußläufige Erschließung erfolgt auch hier über die Straße „Am
Feuerwehrhaus“ im Bereich des heute vorhandenen Treppenhauses. Ein weiterer
Zugang befindet sich zwischen dem Alt- und Neubau sowie am Ende des Neubaus.
Barrierefrei können die Räumlichkeiten jedoch nicht erreicht werden, da auf
einen Aufzug verzichtet wurde.
Der Neubau mit Fahrzeughallen und Büroräumen ist im rechten Winkel an
den Bestand angebunden, dadurch entsteht zur Grenze zum Grundstück der
Stadtwerke Hilden GmbH ein Freiraum. Dieser kann zwar als Parkfläche genutzt
werden kann, kann aber nur per Durchfahrt durch die neu zu erstellende Fahrzeughalle
erreicht werden.
Nachteilig ist dabei, dass dieser Bereich nicht mehr als freie Hof- und Übungsfläche
zur Verfügung steht. Der Hubschrauberlandeplatz bleibt dabei jedoch erhalten.
Wie schon im Entwurf I wird die neue Zufahrt für Fahrzeuge neben dem
Schlauchturm angelegt und auch die Nutzung der neuen Räume im Erdgeschoss und
der vorhandenen Räume im Kellergeschoss erfolgt in ähnlicher Weise.
Auch bei diesem Entwurf sind die Vorgaben bzgl. Raumprogramm,
Raumgrößen, Anordnung und
Funktionalität erfüllt. Die Gesamtbaukosten ohne Kosten für die
technische Gebäudeausrüstung betragen 1,980 Mio. €.
Entwurf III
Auch dieses Architekturbüro hat sich dafür entschieden, das Gebäude von
der Straße „Am Feuerwehrhaus“ aus zu erschließen. Ein barrierefreier Zugang zum
Sitzungssaal und zum Saal der Stadtwerke ist jedoch nicht realisiert. Ein
barrierefreier Zugang zu den Büroräumen wird durch einen Aufzug im Neubau
sichergestellt.
Der Neubau ist wie im Entwurf II rechtwinklig an den Bestand angebaut.
In der entstehenden Freifläche zur westlichen Grundstücksgrenze sind
Stellplätze angeordnet, die aber in diesem Fall durch eine Umfahrung der neuen
Fahrzeughallen erreicht werden können. Auch hier ist ein Teil der Hoffläche
nicht mehr für den Übungsbetrieb nutzbar. Der Hubschrauberlandeplatz bleibt
erhalten.
Die neue Zufahrt ist wie bei den vorherigen Entwürfen neben dem Schlauchturm
angeordnet.
Insgesamt sind auch hier alle Anforderungen erfüllt worden.
Die Gesamtbaukosten ohne Kosten für die technische Gebäudeausrüstung
betragen 2,555 Mio. €.
Als Anlage 3 ist dieser Sitzungsvorlage eine Kostengegenüberstellung
aller 3 Varianten beigefügt.
Hinsichtlich der Wärmeversorgung den Alt- und Neubaus wird derzeit die
Möglichkeit und Wirtschaftlichkeit eines Contractingvertrages mit der Stadtwerke
Hilden GmbH geprüft.
Die Kosten für die Haustechnik wurden von der Verwaltung anhand von
verfügbaren Daten des Baukostenindexes zum Um-, Aus- und Neubau von Feuerwachen
über den Bruttorauminhalt geschätzt. Berücksichtigt wurde dabei, dass der sog.
Niedrigenergiestandard eingehalten wird. Daneben ist beabsichtigt, über eine
Photovoltaikanlage (CO2-mindernden) Strom zu erzeugen, der in das öffentliche Stromnetz
eingespeist wird.
Auch der Leiter der Feuerwehr, Herr von Gehlen, hat sich dem von der
Verwaltung favorisierten Entwurf I angeschlossen und stimmt diesem Votum
ausdrücklich zu.
Nach eingehender Wertung schlägt die Verwaltung daher vor, den Entwurf I
mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 3,095 Mio. € incl. der Kosten für die
technische Gebäudeausrüstung zu realisieren.
Zu einer möglichst
schnellen Realisierung schlägt die Verwaltung zudem vor, das Projekt insgesamt
der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH zu übertragen. Der
Gesellschaft ist es im Gegensatz zur Stadt möglich, nach Ausschreibungen durch
entsprechende Nachverhandlungen Kostenersparnisse zu erreichen. Auf diesem Wege
ist eine höchst wirtschaftliche Abwicklung der Maßnahmen gewährleistet.
Um diese
Abwicklung zu ermöglichen, ist der Verkauf des Alt-Gebäudes (ohne Grundstück)
an die IGH vorgesehen. Nach Fertigstellung des Objektes wird die Stadt Hilden
den Gesamtkomplex von der IGH zur weiteren Verwendung anmieten. Diese Variante
wurde bereits in den von der IGH realisieren Projekten Waschkaue an der
Joh.-Vaillant-Straße, Altenheim an der Hochdahler Straße und Sporthalle an der
Hoffeldstraße erfolgreich realisiert.
Die Gesamtkosten
von 3.095.000 € setzen sich wie folgt
zusammen:
- Baukosten:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 1.956.000
€
- Kosten der
technischen Gebäudeausrüstung:        944.000 €
- Projektsteuerung
und Anteil der IGH:                        75.000 €
-
Finanzierungskosten:                                               120.000 €
Zur Sicherung der
Konditionen vergleichbar denen eines Kommunalkredites soll seitens der Stadt
Hilden eine langfristige Anmietungserklärung abgegeben werden (sog.
Vorfaitierung).
Wenn der Rat der
Stadt Hilden dem Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 21.11.2007 folgt, kann
umgehend mit der Ausführungsplanung begonnen werden und anschließend der
Bauantrag eingereicht werden. Bis zur Erteilung der Baugenehmigung werden dann
die Ausführungsplanung und die Ausschreibungsunterlagen erstellt, so dass im
Frühjahr/Sommer 2008 mit den Bauarbeiten begonnen werden könnte. Mit
Fertigstellung des Neubau ist im Frühjahr 2009 zu rechnen, anschließend wird
dann der Umbau des Altbestandes vorgenommen.
In Vertretung:
Horst Thiele
1. Beigeordneter
Â
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
011302 |
Bezeichnung: |
Gebäudebewirtschaftung |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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Ab 2009 |
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nein |
Miete entsprechend der verausgabten Baukosten |
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Sichtvermerk Kämmerer |