Betreff
Maßnahmenkatalog Klimaschutz
Vorlage
WP 04-09 SV 66/111
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss nimmt der Rat der Stadt Hilden Kenntnis vom Maßnahmenkatalog Klimaschutz und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahmen Nr. 1 – Nr. 16. Soweit für die Umsetzung der Maßnahmen Haushaltsmittel bzw. Personalbedarf erforderlich ist wird die Verwaltung den Finanz- bzw. Personalbedarf ermitteln und dem Ausschuss erneut zur Beschlussfassung für den Haushalt 2008 vorlegen.“

 

In  Vertretung:

 

 

 

(Thiele)

1. Beigeordneter

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

In der 28. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 10.10.2007 wurde im Rahmen von mehreren Tagesordnungspunkten die Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz im Stadtgebiet Hilden beraten. Im Ergebnis der Beratungen wurde die Verwaltung  beauftragt aus dem diskutierten Maßnahmenbündel einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln und dem Stadtentwicklungsausschuss zur nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Soweit zu diesem Maßnahmenkatalog aus Sicht der Politik noch Ergänzungs- bzw. Änderungswünsche  bestehen sollten diese zur Sitzung  am 07.11.2007 vorgetragen werden, um diese dann ggfls. noch in den Maßnahmenkatalog aufzunehmen.

Zur Kenntnisnahme sind der Sitzungsvorlage die bislang gestellten Anträge/Konzepte zum Thema als Anlagen beigefügt (Anlage 1: Antrag  der BA vom 14.02.2007, Anlage 2: Kernpunktepapier des BUND, Anlage 3:  Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 10.10.2007, Anlage 4: modifizierter Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 10.10.2007). Ferner ist das  Ergebnis einer Greenpeaceumfrage zu den Klimaschutzaktivitäten von Gemeinden in der Region zur Information in Anlage 5 beigefügt.

 

 

Im Hinblick auf eine wirkungsvolle Umsetzung schlägt die Verwaltung die folgenden Einzelmaßnahmen vor:

 

PLANUNG

1.         Bei Vorhaben- und Erschließungsplänen (Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen) wird die Verwaltung verpflichtet, im Rahmen der mit den Vorhabenträgern zu schließenden Durchführungsverträge die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen festzuschreiben.

            Hierbei kann es sich – je nach Projekt – um verschiedene Maßnahmen handeln, vom Einsatz der aktiven und passiven Sonnenenergienutzung über erhöhte Wärmedämmungstandards bis hin zu klimaschützenden Heizungs- oder Klimatisierungstechnologien.

            Ein über einen VEP umzusetzendes Projekt würde so auch zwingend  Klimaschutz-Aspekte enthalten.

 

2.         Um den Einsatz einer großen Bandbreite umfassender klimaschonender und energiesparender Technologien zu fördern und voranzubringen, wird bei der Bebauung/ bei der Vermarktung städtischer Grundstücke auf den Einsatz solcher Technologien geachtet. Entsprechende Festsetzungen werden in die Bebauungspläne für städtische Grundstücke bindend übernommen.

 

3.         In sonstigen Bebauungsplänen werden weitest möglich Festsetzungen zur Stellung und Höhe von Gebäuden aufgenommen, um Verschattungen zu vermeiden (aktive und passive Solarenergienutzung). Auch sind Festsetzungen zu einer Verpflichtung zur Installation bestimmter Anlagen zur Energieerzeugung wie insbesondere Solarenergie  evtl. in Kombination mit     Verbrennungsverboten  denkbar.
            Hierbei ist sehr darauf zu achten, dass die Festsetzung „verhältnismäßig“ – insbesondere bezüglich der damit verbundenen Kosten – ist, d.h. nicht die Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums nach Art. 14 GG überschreitet. Auch eine städtebauliche Begründung ist erforderlich.

            Es ist aber auf der Ebene der Bauleitplanung eine Möglichkeit, den Einsatz klimafreundlicher Energien zu fördern.

 

 

MOBILITÄT

4.         Hilden hat eine für die Nutzung des Fahrrades ideale Struktur und Topographie. Dennoch ist der Einsatz des Fahrrades im Dienst (als Dienstfahrzeug) derzeit nur auf freiwilliger und unsystematischer Basis existent. Hier soll ein Konzept zum weitgestreuten und systematischen Einsatz von Dienstfahrrädern entwickelt werden. Ein solches Konzept beinhaltet für die spätere Umsetzung Elemente wie ein Bonus-System für die Nutzung, eine Reduzierung von anerkannten privaten Dienstfahrzeugen, eine einheitliche Gestaltung der Diensträder etc.

 

5.         Stadt und Region verfügen über ein gut ausgebautes ÖPNV-System. Deshalb sollen mehrere übertragbare VRR-Tickets (Ticket 2000) angeschafft werden, um Dienstfahrten im Stadtgebiet sowie der angrenzenden Region inkl. Düsseldorf, Wuppertal, Solingen, Mettmann auch mit dem ÖPNV durchführen zu können.

 

6.         Die Verwaltung bereitet die Aufstellung einer „Fahrradabstellsatzung“ vor, wonach Bauherren verpflichtet sind, Fahrradabstellplätze auf ihrem Grundstück herzustellen und bereitzuhalten.

            In einer solchen Satzung können Anzahl und Qualität der Fahrradabstellplätze geregelt werden.

 

7.         Im Innenstadtbereich von Hilden gibt es derzeit etwa 2000 öffentliche KFZ-Parkplätze, dagegen nur ca. 400 Abstellplätze für Fahrräder. Um dieses Verhältnis etwas zugunsten des klimafreundlichsten Verkehrsmittels Fahrrad zu verbessern, sollen im Innenstadtbereich weitere attraktive  Standorte für Fahrradabstellanlagen festgestellt werden.

 

8.         Der technische Fortschritt macht es möglich, auch in vielen Fällen Linienbusse nicht mehr mit herkömmlichen Treibstoffen zu betreiben (Diesel), sondern mit Erdgas. Derartige Busse sind deutlich weniger klimaschädlich. Die Rheinbahn, die im Stadtgebiet Hilden alle Buslinien bedient, wechselt derzeit Teile ihrer Busflotte derart um.

            Die Stadt Hilden ist über die VGH Auftraggeber für die Ortsbuslinie O 3, deren Verkehrsleistungen durch die Düsseldorfer Rheinbahn erbracht werden. Hier kann dann vom Auftraggeber Stadt Hilden auf den Einsatz von Erdgasbussen hingewirkt werden.

            Es ist weiterhin denkbar, über den Kreis Mettmann als Aufgabenträger des ÖPNV auch bei anderen, die Stadt Hilden berührenden Buslinien (z.B. der Linie 785 Düsseldorf-Hilden-Langenfeld) den Einsatz von Erdgasbussen einzufordern.

 

9.         Die Versuche, im Stadtgebiet Hilden eine „Car-sharing-Station“ einzurichten, sind in den letzten Jahren am fehlenden Interesse der regionalen Betreiber dieser Systeme gescheitert. Hier soll eine erneute Anfrage gestartet werden.

 

 

ENERGIE

10.       Die Verwaltung beauftragt einen externen Gutachter mit  der Erarbeitung eines Energieberatungskonzeptes für Hilden. Ziel des Konzeptes ist es private Bauherrn bei der Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen an Gebäuden umfassend zu beraten. Im Rahmen dieses Konzeptes ist ebenfalls eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit über die Energieeinsparmöglichkeiten zu leisten.

Bei der Erarbeitung dieses Konzeptes sollen die Teilnehmer des „Runden Tisches“ sowie weitere Akteure (z.B. Wohnungsbaugesellschaften, Kreishandwerkerschaft etc.) beteiligt  werden.

 

11.     Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadtwerke Hilden GmbH über den größtmöglichen Bezug von Strom aus regenerativen Energien zu verhandeln. Über das Ergebnis und die evtl. entstehenden Mehrkosten ist dem Stadtentwicklungsausschuss zu berichten.

Die Stadtwerke Hilden GmbH bieten mit dem Tarif „Hilden SOLAR“ die Möglichkeit, zur Förderung von regenerativen Energien Strom mit einem Preiszuschlag von 0,714 Cent/kWh zu beziehen. Dieser Strom stammt aus den in Hilden installierten Photovoltaikanlagen, steht daher aber auch nicht unbegrenzt zur Verfügung.      Das von der Stadt Hilden nachgefragte Volumen (bei einer 100%igen Versorgung der städtischen Einrichtungen) übersteigt das verfügbare Angebot deutlich. Ein Bezug von weiterem Strom aus regenerativen Energien durch die Stadt Hilden könnte nur mit entsprechendem Zukauf bei Vorlieferanten stattfinden.

 

12.                   Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich die Verbesserung der CO2-Bilanz mindestens eines städtischen Gebäudes durch Anlagen nach dem neuesten Stand der Technik zu erreichen. Dabei sind regenerative Energien immer in die Überlegungen einzubeziehen. Dies gilt für Gebäudesanierung wie auch für Neubauten.

 

13.                   Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Installation von Solar- oder Photovoltaikanlagen geeigneten Dachflächen städtischer Objekte einer solchen Nutzung zuzuführen. Dies kann in Eigenregie oder durch Vermietung dieser Flächen an Interessenten geschehen.

 

 

 

BESCHAFFUNG

14.       Beim städtischen Beschaffungswesen soll ab sofort immer auch eine klimafreundliche Alternative abgefragt werden. Über die Art der Ausführung der jeweiligen Maßnahme (Normalstandard bzw. Klimaschutzalternative) entscheidet der Verwaltungsvorstand im Einzelfall.

 

15.       Bei der Beschaffung städtischer Fahrzeuge wird die umweltfreundlichste Abgastechnik eingesetzt, um den Ausstoß umweltschädlicher Emissionen zu minimieren, Nach dem derzeitigen Stand der Technik wird bei der Beschaffung von PKW,s die Verwaltung zukünftig verstärkt Fahrzeuge mit Erdgastechnik einsetzen. Im Bereich der schweren Nutzfahrzeuge (z.B. Müllfahrzeuge) werden zukunftsweisende Abgastechniken eingesetzt (z.B. AdBlue), die bereits heute die Abgasnorm Euro 5 erfüllen.

 

 

BERICHTSWESEN

16.       Dem  Stadtentwicklungsausschuss ist mindestens 1 mal jährlich ein Sachstandsbericht zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

In Vertretung:

 

 

 

(Thiele)

1. Beigeordneter

 



 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer

 

Bezeichnung:

 

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Haushaltsjahr:

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

Die für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen erforderlichen Finanzmittel werden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2008 eingebracht.

 

 

 

 



 

Personelle Auswirkungen

Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

Nein

 

Planstelle(n):   In welchem Umfang sich  für das unter Punkt 10 genannte Beratungskonzept ein zusätzlicher Personalbedarf ergibt kann zur Zeit noch nicht gesagt werden. Nach Vorlage des Konzeptes ist zu prüfen, ob dieser Personalbedarf innerhalb der Stadt Hilden oder durch eine externe Dienstleistung erbracht werden kann.