Beschlussvorschlag:
„Nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss nimmt der Rat der Stadt
Hilden Kenntnis vom Maßnahmenkatalog Klimaschutz und beauftragt die Verwaltung
mit der Durchführung der Maßnahmen Nr. 1 – Nr. 16. Soweit für die Umsetzung der
Maßnahmen Haushaltsmittel bzw. Personalbedarf erforderlich ist wird die
Verwaltung den Finanz- bzw. Personalbedarf ermitteln und dem Ausschuss erneut
zur Beschlussfassung für den Haushalt 2008 vorlegen.“
In Vertretung:
(Thiele)
1. Beigeordneter
Erläuterungen und Begründungen:
In der 28. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 10.10.2007 wurde
im Rahmen von mehreren Tagesordnungspunkten die Umsetzung von Maßnahmen zum
Klimaschutz im Stadtgebiet Hilden beraten. Im Ergebnis der Beratungen wurde die
Verwaltung beauftragt aus dem diskutierten
Maßnahmenbündel einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln und dem Stadtentwicklungsausschuss
zur nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Soweit zu diesem
Maßnahmenkatalog aus Sicht der Politik noch Ergänzungs- bzw.
Änderungswünsche bestehen sollten diese
zur Sitzung am 07.11.2007 vorgetragen
werden, um diese dann ggfls. noch in den Maßnahmenkatalog aufzunehmen.
Zur Kenntnisnahme sind der Sitzungsvorlage die bislang gestellten
Anträge/Konzepte zum Thema als Anlagen beigefügt (Anlage 1: Antrag der BA vom 14.02.2007, Anlage 2:
Kernpunktepapier des BUND, Anlage 3:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 10.10.2007, Anlage 4: modifizierter
Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 10.10.2007). Ferner ist das Ergebnis einer Greenpeaceumfrage zu den
Klimaschutzaktivitäten von Gemeinden in der Region zur Information in Anlage 5
beigefügt.
Im Hinblick auf eine wirkungsvolle Umsetzung schlägt die Verwaltung die
folgenden Einzelmaßnahmen vor:
PLANUNG
1. Bei Vorhaben- und Erschließungsplänen
(Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen) wird die Verwaltung verpflichtet, im Rahmen
der mit den Vorhabenträgern zu schließenden Durchführungsverträge die Umsetzung
von Klimaschutzmaßnahmen festzuschreiben.
Hierbei kann es sich – je nach
Projekt – um verschiedene Maßnahmen handeln, vom Einsatz der aktiven und
passiven Sonnenenergienutzung über erhöhte Wärmedämmungstandards bis hin zu
klimaschützenden Heizungs- oder Klimatisierungstechnologien.
Ein über einen VEP umzusetzendes
Projekt würde so auch zwingend
Klimaschutz-Aspekte enthalten.
2. Um den Einsatz einer großen Bandbreite
umfassender klimaschonender und energiesparender Technologien zu fördern und
voranzubringen, wird bei der Bebauung/ bei der Vermarktung städtischer
Grundstücke auf den Einsatz solcher Technologien geachtet. Entsprechende
Festsetzungen werden in die Bebauungspläne für städtische Grundstücke bindend
übernommen.
3. In
sonstigen Bebauungsplänen werden weitest möglich Festsetzungen zur Stellung und
Höhe von Gebäuden aufgenommen, um Verschattungen zu vermeiden (aktive und
passive Solarenergienutzung). Auch sind Festsetzungen zu einer Verpflichtung
zur Installation bestimmter Anlagen zur Energieerzeugung wie insbesondere
Solarenergie evtl. in Kombination mit Verbrennungsverboten denkbar.
Hierbei ist sehr darauf zu
achten, dass die Festsetzung „verhältnismäßig“ – insbesondere bezüglich der
damit verbundenen Kosten – ist, d.h. nicht die Inhalts-
und Schrankenbestimmung des Eigentums nach Art. 14 GG überschreitet. Auch eine
städtebauliche Begründung ist erforderlich.
Es ist aber auf der Ebene der
Bauleitplanung eine Möglichkeit, den Einsatz klimafreundlicher Energien zu
fördern.
MOBILITÄT
4. Hilden hat eine für die Nutzung des
Fahrrades ideale Struktur und Topographie. Dennoch ist der Einsatz des
Fahrrades im Dienst (als Dienstfahrzeug) derzeit nur auf freiwilliger und
unsystematischer Basis existent. Hier soll ein Konzept zum weitgestreuten und
systematischen Einsatz von Dienstfahrrädern entwickelt werden. Ein solches
Konzept beinhaltet für die spätere Umsetzung Elemente wie ein Bonus-System für
die Nutzung, eine Reduzierung von anerkannten privaten Dienstfahrzeugen, eine
einheitliche Gestaltung der Diensträder etc.
5. Stadt und Region verfügen über ein gut
ausgebautes ÖPNV-System. Deshalb sollen mehrere übertragbare VRR-Tickets
(Ticket 2000) angeschafft werden, um Dienstfahrten im Stadtgebiet sowie der
angrenzenden Region inkl. Düsseldorf, Wuppertal, Solingen, Mettmann auch mit
dem ÖPNV durchführen zu können.
6. Die Verwaltung bereitet die Aufstellung
einer „Fahrradabstellsatzung“ vor, wonach Bauherren verpflichtet sind,
Fahrradabstellplätze auf ihrem Grundstück herzustellen und bereitzuhalten.
In einer solchen Satzung können
Anzahl und Qualität der Fahrradabstellplätze geregelt werden.
7. Im Innenstadtbereich von Hilden gibt es
derzeit etwa 2000 öffentliche KFZ-Parkplätze, dagegen nur ca. 400 Abstellplätze
für Fahrräder. Um dieses Verhältnis etwas zugunsten des klimafreundlichsten
Verkehrsmittels Fahrrad zu verbessern, sollen im Innenstadtbereich weitere attraktive Standorte für Fahrradabstellanlagen
festgestellt werden.
8. Der technische Fortschritt macht es
möglich, auch in vielen Fällen Linienbusse nicht mehr mit herkömmlichen
Treibstoffen zu betreiben (Diesel), sondern mit Erdgas. Derartige Busse sind
deutlich weniger klimaschädlich. Die Rheinbahn, die im Stadtgebiet Hilden alle
Buslinien bedient, wechselt derzeit Teile ihrer Busflotte derart um.
Die Stadt Hilden ist über die VGH
Auftraggeber für die Ortsbuslinie O 3, deren Verkehrsleistungen durch die
Düsseldorfer Rheinbahn erbracht werden. Hier kann dann vom Auftraggeber Stadt
Hilden auf den Einsatz von Erdgasbussen hingewirkt werden.
Es ist weiterhin denkbar, über den
Kreis Mettmann als Aufgabenträger des ÖPNV auch bei anderen, die Stadt Hilden
berührenden Buslinien (z.B. der Linie 785 Düsseldorf-Hilden-Langenfeld) den
Einsatz von Erdgasbussen einzufordern.
9. Die Versuche, im Stadtgebiet Hilden
eine „Car-sharing-Station“ einzurichten, sind in den letzten Jahren am
fehlenden Interesse der regionalen Betreiber dieser Systeme gescheitert. Hier soll
eine erneute Anfrage gestartet werden.
ENERGIE
10. Die Verwaltung beauftragt einen externen
Gutachter mit der Erarbeitung eines
Energieberatungskonzeptes für Hilden. Ziel des Konzeptes ist es private
Bauherrn bei der Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen an Gebäuden umfassend zu
beraten. Im Rahmen dieses Konzeptes ist ebenfalls eine umfangreiche
Öffentlichkeitsarbeit über die Energieeinsparmöglichkeiten zu leisten.
Bei der Erarbeitung dieses Konzeptes sollen
die Teilnehmer des „Runden Tisches“ sowie weitere Akteure (z.B.
Wohnungsbaugesellschaften, Kreishandwerkerschaft etc.) beteiligt werden.
11. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der
Stadtwerke Hilden GmbH über den größtmöglichen Bezug von Strom aus
regenerativen Energien zu verhandeln. Über das Ergebnis und die evtl.
entstehenden Mehrkosten ist dem Stadtentwicklungsausschuss zu berichten.
Die Stadtwerke Hilden GmbH bieten mit dem
Tarif „Hilden SOLAR“ die Möglichkeit, zur Förderung von regenerativen Energien
Strom mit einem Preiszuschlag von 0,714 Cent/kWh zu beziehen. Dieser Strom
stammt aus den in Hilden installierten Photovoltaikanlagen, steht daher aber
auch nicht unbegrenzt zur Verfügung. Das
von der Stadt Hilden nachgefragte Volumen (bei einer 100%igen Versorgung der
städtischen Einrichtungen) übersteigt das verfügbare Angebot deutlich. Ein
Bezug von weiterem Strom aus regenerativen Energien durch die Stadt Hilden
könnte nur mit entsprechendem Zukauf bei Vorlieferanten stattfinden.
12. Die Verwaltung wird
beauftragt, jährlich die Verbesserung der CO2-Bilanz mindestens eines städtischen Gebäudes durch
Anlagen nach dem neuesten Stand der Technik zu erreichen. Dabei sind
regenerative Energien immer in die Überlegungen einzubeziehen. Dies gilt für
Gebäudesanierung wie auch für Neubauten.
13. Die Verwaltung wird
beauftragt, die für die Installation von Solar- oder Photovoltaikanlagen
geeigneten Dachflächen städtischer Objekte einer solchen Nutzung zuzuführen.
Dies kann in Eigenregie oder durch Vermietung dieser Flächen an Interessenten
geschehen.
BESCHAFFUNG
14. Beim städtischen Beschaffungswesen soll ab
sofort immer auch eine klimafreundliche Alternative abgefragt werden. Über die
Art der Ausführung der jeweiligen Maßnahme (Normalstandard bzw.
Klimaschutzalternative) entscheidet der Verwaltungsvorstand im Einzelfall.
15. Bei der Beschaffung städtischer Fahrzeuge
wird die umweltfreundlichste Abgastechnik eingesetzt, um den Ausstoß
umweltschädlicher Emissionen zu minimieren, Nach dem derzeitigen Stand der
Technik wird bei der Beschaffung von PKW,s die Verwaltung zukünftig verstärkt
Fahrzeuge mit Erdgastechnik einsetzen. Im Bereich der schweren Nutzfahrzeuge
(z.B. Müllfahrzeuge) werden zukunftsweisende Abgastechniken eingesetzt (z.B.
AdBlue), die bereits heute die Abgasnorm Euro 5 erfüllen.
BERICHTSWESEN
16. Dem
Stadtentwicklungsausschuss ist mindestens 1 mal jährlich ein
Sachstandsbericht zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen.
In Vertretung:
(Thiele)
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer |
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Bezeichnung: |
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Investitions-Nr.: |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Haushaltsjahr: |
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Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Sichtvermerk Kämmerer |
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Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
Die für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen erforderlichen Finanzmittel
werden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2008 eingebracht. |
Personelle Auswirkungen |
Ja |
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Im Stellenplan enthalten: |
Nein |
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Planstelle(n): In welchem Umfang sich für das unter Punkt 10 genannte
Beratungskonzept ein zusätzlicher Personalbedarf ergibt kann zur Zeit noch
nicht gesagt werden. Nach Vorlage des Konzeptes ist zu prüfen, ob dieser
Personalbedarf innerhalb der Stadt Hilden oder durch eine externe
Dienstleistung erbracht werden kann. |