1. Aufstellungsbeschluss
2. Beschluss über den städtebaulichen Entwurf
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer |
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Bezeichnung |
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Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Haushaltsjahr: |
2009 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: |
Erläuterungen und
Begründungen:
zu 1.
In der Sitzung vom
12.11.2008 hat der Stadtentwicklungsausschuss dem Antrag auf Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplanes) für den Bereich
Karnaper Straße / Schürmannstraße / Diesterwegstraße / Eisenbahntrasse zugestimmt.
Der
Aufstellungsbeschluss für den konkreten Bebauungsplan Nr. B 255 und den
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr.11 ist daher der nächste Verfahrensschritt.
Der Geltungsbereich
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 255 umfasst den gesamten Block
zwischen den Straßenbegrenzungslinien der Karnaper Straße, der Schürmannstraße
und der Diesterwegstraße sowie der
östlichen Begrenzung der Anlagen der Eisenbahntrasse.
Der Vorhaben- und
Erschließungsplan Nr.11 umfasst zum einen die Flurstücke Nr. 70, 71, 72, 73,
74, 75, 327 [Flur 55 in der Gemarkung Hilden] die im Besitz des Vorhabenträgers
sind. Zum anderen gehören dazu die Flurstücke
67, 68, 69, 150, 154, 155 und 475, ebenfalls in Flur 55 der Gemarkung
Hilden. Diese zusätzlichen Flächen müssen vom Vorhabenträger noch erworben
werden.
Das Ziel des
Bebauungsplanes ist die Schaffung von Planungsrecht für eine modellhafte
Entwicklung des
Bereiches. Mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan soll eine Solarsiedlung realisiert
werden, die zusätzlich soziale Ziele wie das zielgruppenorientierte Bauen für
Kinder und alte Menschen beinhaltet.
Im übrigen
Geltungsbereich des Bebauungsplanes (außerhalb des Vorhaben- und Erschließungs-planes)
sollen ebenfalls erhöhte solare und ökologische Standards gelten.
Insgesamt soll die
Planung der nachhaltigen Siedlungs- und Stadtentwicklung dienen.
Vorhabenträger Herr
Thorsten Spelter, Trillser Siepen 3, 40699 Erkrath.
Er hat sich bereits
im o.g. Antrag zur Tragung der Kosten der Planung und aller erforderlichen
Gutachten, der Errichtung und Finanzierung des Lärmschutzes für den gesamten Bereich
und der für den Vorhaben- und Erschließungsplan notwendigen
Erschliessungsanlagen verpflichtet.
Planungsträger ist
das Büro Hamann I Stadtplaner + Architekten, Köln.
zu 2.
Die Haupterschließung des Quartiers erfolgt über
die Karnaper Straße (Mischfläche 5,50 m); Fußwege führen jedoch auch zur
Diesterwegstraße.
In der Mitte des Gebietes liegt der zentrale
Platz, an dem auch die gemeinschaftsorientierten Wohngebäude liegen.
Am westlichen Rand des Quartiers, entlang der
Bahnlinie, liegt eine Kette von Atrium-Häusern, die mit ihren geschlossenen
Wänden (zusätzlich zu einer Lärmschutzwand) lärmschützende Aufgaben übernehmen.
Die übrigen Einfamilienhäuser sind als
Doppel- oder Reihenhäuser geplant. Diese sind so ange-ordnet, dass sie auf den
Grundstücken der Nachbarn, die sich beteiligen wollen, fortgesetzt werden
können.
Öffentliche und
halböffentliche Räume
Der zentrale Platz des Quartiers dient mit
einer baumbestandenen „Terrasse“ als allgemeiner Treffpunkt.
Zusätzlich gibt es Ruhezonen für ältere oder
erholungssuchende Bewohner und Zonen, die den Bewegungsaktivitäten von Kindern
und Jugendlichen dienen.
Lärmschutz
Auf der Gleisanlage fuhren (Stand 1998,
Quelle: TÜV Ecoplan) täglich ca.110 und nachts ca. 70 Güterzüge mit einer
Standardlänge von 700 m und mit Geschwindigkeiten zwischen 80 und 100 km/h.
Dieses führte zu Emissionspegeln von 73
und 74 dB(A) pro Richtung.
Inzwischen hat sich die Immissions-Situation
für das Gebiet verschärft. Der Bau von Lärmschutzeinrichtungen entlang der
DB-Trasse ist notwendiger als zuvor.
Vorgespräche mit dem Institut für
Schalltechnik, Raumakustik, Wärmeschutz, Düsseldorf, haben für den Stand 1998
gezeigt, dass für die erforderliche Abschirmwirkung von ca.14 dB ein Wall von
ca. 2 m und eine Lärmschutzwandhöhe von 5 m benötigt würden.
Ein neues Gutachten, das die aktuellen
Emissionen berücksichtigt, wird erstellt.
In 5-6 m Entfernung steht die geschlossene
Westwand der Atrium-Häuser, die ihre Bewohner zusätzlich vor Lärm schützt. Der
Streifen zwischen der Lärmschutzwand und der Bebauung kann für die Aufnahme
zusätzlicher Photovoltaik-Elemente, thermischer Sonnenkollektoren oder intensiver ökologischer Ausgleichsmaßnahmen
eingesetzt werden.
Bebauung
Den Grundstock des Wohnquartiers bilden
Atrium-, Doppel- und Reihenhäuser zur Versorgung von Familien.
Alle Häuser sind durchgängig barrierefrei,
die Grundrisse hierarchiefrei, die
Treppen sind einläufig und haben ein geringes Steigungsmaß. Damit sollen die
Häuser die Fähigkeit zum „Mitaltern“ bekommen.
Für alle Gebäude gelten die Grundsätze der
50 modellhaften Solarsiedlungen in NRW. Alle sind als Passivhäuser konzipiert.
- 7
zweigeschossige Atrium-Häuser:
- 4
zweigeschossige Doppelhäuser (auf den Flurstücken 67 + 68)
- 5
Reihenhäuser auf eigenen Flächen / 3 auf benachbarten Grundstücken
- 3
Einzelhäuser (auf benachbarten Grundstücken)
Mit den Anliegern,
die Flächen außerhalb der Grenzen des Vorhaben- und Erschließungsplanes besitzen,
wird gesprochen. Die exakte Form der Bebauung auf diesen Flächen wird sich
jedoch erst im Laufe des Verfahrens ergeben.
Neben der Priorität der Versorgung von
Familien mit Kindern liegt das Schwergewicht auf der „Zielgruppe“ alte
Menschen: Ein Gebäude am zentralen Platz
ist als „Gemeinschaftliches Wohnen für Senioren“ gedacht, ein weiteres als
„Mehrgenerationen-Wohnen“. Für diese Wohnformen werden im Laufe des Verfahrens
Träger gesucht.
Ökologischer
Ausgleich:
Ein möglichst umfassender ökologischer
Ausgleich im Plangebiet wird angestrebt. Dieser
wird Gegenstand des Landschaftspflegerischen Begleitplanes sein.
Für die
detaillierte Programmatik des Projektes und die Fördermodalitäten wird auf die
Projekt-beschreibung (Anlage 2 zum Antrag vom 12.11.08, Sitzungsvorlage Nr.
61/245) verwiesen.
[Hinweis: Die Vorlage wurde inhaltlich durch das Büro Hamann, Stadtplaner+Architekten, Köln, erstellt.
Der Vorhabenträger verfügt derzeit noch nicht über alle für die Umsetzung seines Vorhabens erforderlichen Grundstücke. Im Laufe des Planaufstellungsverfahrens muss die Verfügungsberechtigung über alle notwendigen Grundstücke durch den Vorhabenträger nachgewiesen werden, um das Verfahren abschließen zu können.
Dies ist aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.]
Günter Scheib