Betreff
Ausbau des Kirschenweges und des östl. Teiles Rosenweg,
hier: Unterlagen gem. § 14 GemHVO
Vorlage
WP 04-09 SV 66/108
Aktenzeichen
IV/66.1-tü Kirschenweg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Ausbau des Kirschenweges und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 375.000,00 Euro zu.

 

Nach Bereitstellung eines 1. Ansatzes für die  Bauvorbereit. im Jahre  2005        =   11.500,00 €

   und eines 2. Ansatzes im Jahre 2007       =   20.000,00 €

        soll der Restbetrag        = 343.500,00 €

nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips folgendermaßen

veranschlagt werden:            Ansatz 2008= 243.500,00 €   bei VE für 2009 von 100.000,00 €                                                     Ansatz 2009= 100.000,00 €

 

 

Über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung 2008 entschieden.“

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Die vorliegende Straßenbaumaßnahme ist Bestandteil des Straßenbauprogramms 2005 – 2009 (SV IV-2-224), welches im STEA am 08.09.2004 zustimmend zur Kenntnis genommen worden ist. Danach ist die Maßnahme in 2008 zur Ausführung vorgesehen.

 

Beim Ausbau des Kirschenweges und des östlichen Abschnittes Rosenweg handelt es sich um die nachmalige Herstellung der Straße, weil sich die Anlage in einem schadhaften Zustand befindet. Vordringliches Ziel ist die Erneuerung der Konstruktion, also die Wiederherstellung eines einwandfreien baulichen Zustandes.

Die vorhandene Befestigung und insbesondere die mangelhafte Straßenentwässerung entsprechen nicht den Erfordernissen der technischen Regelwerke. Die Ergebnisse der Zustandserfassung im Straßenkataster bestätigen die Baunotwendigkeit.

 

Weiterhin ist vorgesehen, die unzureichende Straßenraumgestaltung den vorhandenen Nutzungsansprüchen anzupassen und damit gleichzeitig die zum Teil gefährlichen Verkehrsverhältnisse zu verbessern.

 

Es werden Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hilden erhoben.

 

Die Straßenplanung wurde am 28.08.2006 in einer Informationsveranstaltung den Anliegern vorgestellt. Die Anregungen und Hinweise der Anlieger wurden aufgenommen. Auch im Nachgang zur Bürgerinformation wurde in enger Abstimmung mit den betroffenen Anliegern die Planung weiterentwickelt. Die einzelnen Abstimmungspunkte sind im Erläuterungsbericht unter Punkt 3 - Zweckmäßigkeit der Planung – dargestellt.

Die in Anregungen und Hinweise der Anlieger konnten weitgehend berücksichtigt werden.

 

Alle weiteren Angaben können den nachfolgenden Anlagen entnommen werden.

 

 

 

 

Günter Scheib

 



Finanzielle Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

 

 

 

 

Produkt-Nr.:

120101

Bezeichnung:

Verkehrsflächen und Brücken

 

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.)

Falls ein üpl/apl Aufwand, eine üpl/apl Auszahlung entsteht, werden folgende Angaben benötigt:

 

Haushaltsjahr:

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

 

 

 

 

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Sichtvermerk Kämmerer zu 1.) und 2.)

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

 

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

 

 

 

 

 

2.)

§ 14 GemHVO

 

 

 

 

 

Investitions-Nr.:

I076600051

 

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitionshaushalt

Beschreibung

 

 

ja/nein

 

 

2005

11.500,00

 

ja

Straßenbau

 

 

2007

20.000,00

 

ja

Straßenbau

 

 

2008

243.500,00

 

ja

Straßenbau

 

 

2009

88.000,00

 

ja

Straßenbau

 

 

2009

6.000,00

 

ja

Festwertanteil Grün

 

 

2009

6.000,00

 

nein

Aufwandsanteil Grün

 

 

2009

37.500,00

aktivierte Eigenleistung