hier: Unterlagen gem. § 14 GemHVO
Beschlussvorschlag:
„Der Rat
beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Ausbau des
Kirschenweges und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den
ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 375.000,00 Euro zu.
Nach
Bereitstellung eines 1. Ansatzes für die
Bauvorbereit. im Jahre 2005 =
11.500,00 €
und eines 2. Ansatzes im Jahre
2007 = 20.000,00 €
soll der Restbetrag = 343.500,00 €
nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips
folgendermaßen
veranschlagt werden: Ansatz
2008= 243.500,00 € bei VE für 2009 von 100.000,00 € Ansatz 2009= 100.000,00 €
Über die Aufnahme
der Maßnahme in die Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung
2008 entschieden.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Die vorliegende
Straßenbaumaßnahme ist Bestandteil des Straßenbauprogramms 2005 – 2009 (SV
IV-2-224), welches im STEA am 08.09.2004 zustimmend zur Kenntnis genommen
worden ist. Danach ist die Maßnahme in 2008 zur Ausführung vorgesehen.
Beim Ausbau des
Kirschenweges und des östlichen Abschnittes Rosenweg handelt es sich um die
nachmalige Herstellung der Straße, weil sich die Anlage in einem schadhaften Zustand befindet.
Vordringliches Ziel ist die Erneuerung der Konstruktion, also die
Wiederherstellung eines einwandfreien baulichen Zustandes.
Die vorhandene
Befestigung und insbesondere die mangelhafte Straßenentwässerung entsprechen nicht
den Erfordernissen der technischen Regelwerke. Die Ergebnisse der Zustandserfassung
im Straßenkataster bestätigen die Baunotwendigkeit.
Weiterhin ist
vorgesehen, die unzureichende Straßenraumgestaltung den vorhandenen Nutzungsansprüchen
anzupassen und damit gleichzeitig die zum Teil gefährlichen Verkehrsverhältnisse
zu verbessern.
Es werden
Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung
der Stadt Hilden erhoben.
Die Straßenplanung
wurde am 28.08.2006 in einer Informationsveranstaltung den Anliegern vorgestellt.
Die Anregungen und Hinweise der Anlieger wurden aufgenommen. Auch im Nachgang
zur Bürgerinformation wurde in enger Abstimmung mit den betroffenen Anliegern
die Planung weiterentwickelt. Die einzelnen Abstimmungspunkte sind im
Erläuterungsbericht unter Punkt 3 - Zweckmäßigkeit der Planung – dargestellt.
Die in Anregungen
und Hinweise der Anlieger konnten weitgehend berücksichtigt werden.
Alle weiteren
Angaben können den nachfolgenden Anlagen entnommen werden.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen
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Finanzielle
Auswirkungen: |
ja |
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Produkt-Nr.: |
120101 |
Bezeichnung: |
Verkehrsflächen
und Brücken |
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Mittel stehen zur
Verfügung: |
nein |
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1.) |
Falls ein üpl/apl
Aufwand, eine üpl/apl Auszahlung entsteht, werden folgende Angaben benötigt: |
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Haushaltsjahr: |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Sichtvermerk Kämmerer zu
1.) und 2.) |
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Die Deckung ist
durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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2.) |
§ 14 GemHVO |
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Investitions-Nr.: |
I076600051 |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitionshaushalt |
Beschreibung |
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€ |
€ |
ja/nein |
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2005 |
11.500,00 |
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ja |
Straßenbau |
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2007 |
20.000,00 |
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ja |
Straßenbau |
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2008 |
243.500,00 |
|
ja |
Straßenbau |
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2009 |
88.000,00 |
|
ja |
Straßenbau |
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2009 |
6.000,00 |
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ja |
Festwertanteil
Grün |
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2009 |
6.000,00 |
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nein |
Aufwandsanteil
Grün |
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2009 |
37.500,00 |
aktivierte
Eigenleistung |
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