hier: Unterlagen gem. § 14 GemHVO
Beschlussvorschlag:
„Der Rat
beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Ausbau der östlichen
Pungshausstraße und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den
ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 439.000,00 Euro zu.
1. Nach
Bereitstellung eines 1. Ansatzes für dieÂ
Bauvorbereit. im Jahre 2006   =  20.000,00 €
soll der Restbetrag    =
419.000,00 €
   nach dem Bauzeitenplan unter
Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips folgendermaßen
   veranschlagt werden:       Ansatz 2008= 250.000,00 €  bei VE für 2009
von 169.000,00 €                                                  Ansatz 2009= 169.000,00 €
zusätzlich (optional)
2. Auf den Ausbau des Stichweges nach dem Wendehammer wird verzichtet.
Die Gesamtkosten
   betragen dann 419.000,00 €.
Der Ansatz 2009 und die VE reduzieren sich auf 149.000,00 €.
Ãœber die Aufnahme
der Maßnahme in die Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung
2008 entschieden.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Die vorliegende
Straßenbaumaßnahme ist Bestandteil des Straßenbauprogramms 2005 – 2009 (SV
IV-2-224), welches im STEA am 08.09.2004 zustimmend zur Kenntnis genommen
worden ist. Danach ist die Maßnahme in 2008 zur Ausführung vorgesehen.
Bei der östlichen
Pungshausstraße handelt es sich um die erstmalige Herstellung der Straße und es
werden Erschließungbeiträge nach Baugesetzbuch erhoben. Die Straße wurde in den
60-iger Jahren mit geringem Aufwand provisorisch gebaut. Bisher sind die
einzelnen Funktionsbereiche (Fahrbahn, Gehweg und Stellplätze) nicht baulich
getrennt. Die gesamte öffentliche Straßenfläche ist asphaltiert und nur durch
Markierung gegliedert.
Die vorhandene
provisorische Befestigung und die Straßenraumgestaltung entsprechen nicht den
Erfordernissen der technischen Regelwerke. Die Ergebnisse der Zustandserfassung
im Straßenkataster bestätigen die Baunotwendigkeit.
Im Jahre 2006
wurde der Regenwasserkanal erneuert und Leitungsverlegungen der Stadtwerke
durchgeführt, sodass nunmehr Baufreiheit für den Straßenbau besteht. Die
Straßenplanung wurde parallel erarbeitet und wird hiermit zur Beschlussfassung
vorgestellt.
In der
Vorentwurfsplanung wurden 3 Varianten erarbeitet, die am 18.06.2007 den
Anliegern in einer Informationsveranstaltung vorgestellt wurden.
Die Variante 1a basiert auf dem
Trennprinzip mit baulich getrennten Funktionsbereichen für die einzelnen Verkehrsteilnehmer.
Der Gesamtquerschnitt setzt sich aus einer 4,25 m breiten Fahrbahn, beidseitigen
2 m breiten Längsstellplätzen und 1,50 m breiten Gehwegen zusammen.
Variante 1b basiert grundsätzlich auf der 1. Variante
und wurde mit einem zusätzlichen Element zur Geschwindigkeitsdämpfung
ausgestattet. Es kommt eine kurze Engstelle etwa mittig zwischen der Anbindung
an die Grünstraße und dem Abzweig Kilvertzheide zum Einsatz.Â
Der beschriebene
Querschnitt im Trennprinzip ist im Abschnitt von der Grünstraße bis Kilvertzheide
auch bei Variante 2 vorgesehen.
Viele Anlieger beklagen, dass in diesem Abschnitt zu schnell gefahren wird.
Darum wurde in Variante 2 eine aus planerischer Sicht sehr wirksame Maßnahme
zur Geschwindigkeitsdämpfung angeboten. Durch die einseitige Anordnung einer
Kombination aus Schrägpark- und Blockparkständen wird auf einer Länge von ca.
30 m ein extremer Versatz und eine Einengung der Fahrbahn herbeigeführt. Wegen
der damit nicht mehr vorhandenen Durchsicht zur Ampel und der zusätzlichen
Beachtung des Gegenverkehrs wird das Rasen erheblich erschwert.
Im verbleibenden
Stich nach der Einmündung Kilvertzheide bietet sich aufgrund der geringen Verkehrsstärke
der Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich an, was mit Variante 2 vorgeschlagen
wird.
Die einzelnen
Varianten sind in den Anlagen ausführlicher beschrieben.
In der Diskussion
mit den Anliegern stellte sich heraus, dass es sehr unterschiedliche Auffassungen
zu den vorgeschlagenen Varianten gibt.
Eine Fraktion hat
sich für Variante 2 als wirksames Mittel gegen Raserei eingesetzt. Andere konnten
sich aus verschiedenen Gründen gar nicht mit Variante 2 anfreunden.
So werden mit
Variante 2 einige Nachteile wie zusätzliche Lärmbelästigung, Verschlechterung
der Zufahrtsbedingungen und die geringere Anzahl von Parkplätzen befürchtet.
Auch im Nachgang zur Bürgerinformation haben sich Anlieger gegen Variante 2
ausgesprochen. Als Beispiel hierfür ist ein Anliegerschreiben als Anlage 5
beigefügt.
In der
abschließenden Befragung zur Bürgerinformation hat sich eine knappe Mehrheit
für Variante 1a entschieden. Dennoch
wurde in der Veranstaltung auch deutlich, dass viele Anlieger sich von Rasern
in ihrem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt fühlen und deshalb entsprechende Maßnahmen
fordern. Insbesondere soll im Bereich der Ampelzufahrt zur Grünstraße und im
Einmündungsbereich Kilvertzheide etwas unternommen werden.
Weiterhin hat man sich dafür ausgesprochen,
dass der Stich als verkehrsberuhigter Bereich gestaltet werden soll.
Nach ausgiebiger Prüfung der Hinweise und
Anregungen der Anlieger ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, die
Variante 1a mit zusätzlichen Aufpflasterungen vorzuschlagen. ( siehe
Entwurfsplanung – Anlage 9)
Neben der ohnehin bei Variante 1a
vorgesehenen Aufpflasterung im Bereich des Grundschulzuganges kommen nunmehr
zwei weitere Aufpflasterungen zum Einsatz. Der Kurvenbereich aus der
Kilvertzheide wird aufgepflastert. Es kommen Rampensteine mit einem
Höhenunterschied von 8 cm zum Einsatz und das höher liegende Plateau wird wegen
der Schubkräfte im Kurvenbereich nicht gepflastert sondern asphaltiert.
Im Zufahrtsbereich
zur Grünstraße ist eine weitere Aufpflasterung mit umlaufenden Rampensteinen
und gepflastertem Plateau vorgesehen.
Mit Zustimmung der
Anlieger wird der Stich als verkehrsberuhigter Bereich mit niveaugleicher
Pflasterbefestigung hergestellt. Die im Vorentwurf vorgesehenen zusätzlichen
Parkplätze im Bereich des Wendehammers sind nach einheitlicher Meinung der
Anlieger nicht erforderlich und sind daher in der Planung nicht mehr enthalten.
Weiterhin wird
hier auf folgende Einsparmöglichkeit hingewiesen, die ausdrücklich gesondert
zur Wahl gestellt werden soll.
Der Abschnitt nach
dem Wendehammer einschließlich des Durchganges zur Walder Straße (siehe Anlage
9) ist zunächst in den Gesamtkosten enthalten. Aufgrund des guten Zustandes der
Asphaltbefestigung besteht hier aus baulicher Sicht nicht die zwingende
Notwendigkeit diesen Bereich auszubauen.
Würde dieser
Abschnitt so belassen, könnten 20.000,00 Euro eingespart werden. In diesem Fall
hat man allerdings einen unterschiedlichen Belag zum übrigen verkehrsberuhigten
Bereich, was aus gestalterischen Aspekten nicht empfehlenswert ist.
Die hier zur
Beschlussfassung vorgelegte Planung wurde auf der Basis der Mehrheit der Teilnehmer
der Bürgerinformation erstellt. Es wurden die dort mehrheitlich gewünschten
Ergänzungen eingearbeitet, sodass im Ergebnis die Bürgerwünsche bestmöglich
berücksichtigt worden sind.
Alle weiteren
Angaben können den nachfolgenden Anlagen entnommen werden.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen: |
ja |
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Produkt-Nr.: |
120101 |
Bezeichnung: |
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Mittel stehen zur
Verfügung: |
nein |
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Falls ein üpl/apl
Aufwand, eine üpl/apl Auszahlung entsteht, werden folgende Angaben benötigt: |
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Haushaltsjahr: |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
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Die Deckung ist
durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
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Finanzierung: |
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§ 14 GemHVO |
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Investitions-Nr.: |
I076600046 |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
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€ |
€ |
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2006 |
20.000,00 |
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2008 |
250.000,00 |
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2009 |
151.000,00 |
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2009 |
9.000,00 |
|
|||
2009 |
9.000,00 |
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2009 |
36.000,00 |
aktivierte
Eigenleistung |
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