Betreff
Ausbau der östlichen Pungshausstraße,
hier: Unterlagen gem. § 14 GemHVO
Vorlage
WP 04-09 SV 66/106
Aktenzeichen
IV/66.1-tü Pungshausstraße
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Ausbau der östlichen Pungshausstraße und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 439.000,00 Euro zu.

 

1. Nach Bereitstellung eines 1. Ansatzes für die  Bauvorbereit. im Jahre  2006    =   20.000,00 €

soll der Restbetrag     = 419.000,00 €

    nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips folgendermaßen

    veranschlagt werden:        Ansatz 2008= 250.000,00 €   bei VE für 2009 von 169.000,00 €                                                    Ansatz 2009= 169.000,00 €

 

zusätzlich (optional)

2. Auf den Ausbau des Stichweges nach dem Wendehammer wird verzichtet. Die Gesamtkosten

    betragen dann 419.000,00 €. Der Ansatz 2009 und die VE reduzieren sich auf 149.000,00 €.

 

Über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung 2008 entschieden.“

 

 

 

Günter Scheib

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Die vorliegende Straßenbaumaßnahme ist Bestandteil des Straßenbauprogramms 2005 – 2009 (SV IV-2-224), welches im STEA am 08.09.2004 zustimmend zur Kenntnis genommen worden ist. Danach ist die Maßnahme in 2008 zur Ausführung vorgesehen.

 

Bei der östlichen Pungshausstraße handelt es sich um die erstmalige Herstellung der Straße und es werden Erschließungbeiträge nach Baugesetzbuch erhoben. Die Straße wurde in den 60-iger Jahren mit geringem Aufwand provisorisch gebaut. Bisher sind die einzelnen Funktionsbereiche (Fahrbahn, Gehweg und Stellplätze) nicht baulich getrennt. Die gesamte öffentliche Straßenfläche ist asphaltiert und nur durch Markierung gegliedert.

Die vorhandene provisorische Befestigung und die Straßenraumgestaltung entsprechen nicht den Erfordernissen der technischen Regelwerke. Die Ergebnisse der Zustandserfassung im Straßenkataster bestätigen die Baunotwendigkeit.

Im Jahre 2006 wurde der Regenwasserkanal erneuert und Leitungsverlegungen der Stadtwerke durchgeführt, sodass nunmehr Baufreiheit für den Straßenbau besteht. Die Straßenplanung wurde parallel erarbeitet und wird hiermit zur Beschlussfassung vorgestellt.

 

In der Vorentwurfsplanung wurden 3 Varianten erarbeitet, die am 18.06.2007 den Anliegern in einer Informationsveranstaltung vorgestellt wurden.

 

Die Variante 1a basiert auf dem Trennprinzip mit baulich getrennten Funktionsbereichen für die einzelnen Verkehrsteilnehmer. Der Gesamtquerschnitt setzt sich aus einer 4,25 m breiten Fahrbahn, beidseitigen 2 m breiten Längsstellplätzen und 1,50 m breiten Gehwegen zusammen.

 

Variante 1b basiert grundsätzlich auf der 1. Variante und wurde mit einem zusätzlichen Element zur Geschwindigkeitsdämpfung ausgestattet. Es kommt eine kurze Engstelle etwa mittig zwischen der Anbindung an die Grünstraße und dem Abzweig Kilvertzheide zum Einsatz. 

 

Der beschriebene Querschnitt im Trennprinzip ist im Abschnitt von der Grünstraße bis Kilvertzheide auch bei Variante 2 vorgesehen. Viele Anlieger beklagen, dass in diesem Abschnitt zu schnell gefahren wird. Darum wurde in Variante 2 eine aus planerischer Sicht sehr wirksame Maßnahme zur Geschwindigkeitsdämpfung angeboten. Durch die einseitige Anordnung einer Kombination aus Schrägpark- und Blockparkständen wird auf einer Länge von ca. 30 m ein extremer Versatz und eine Einengung der Fahrbahn herbeigeführt. Wegen der damit nicht mehr vorhandenen Durchsicht zur Ampel und der zusätzlichen Beachtung des Gegenverkehrs wird das Rasen erheblich erschwert.

Im verbleibenden Stich nach der Einmündung Kilvertzheide bietet sich aufgrund der geringen Verkehrsstärke der Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich an, was mit Variante 2 vorgeschlagen wird.

Die einzelnen Varianten sind in den Anlagen ausführlicher beschrieben.

 

In der Diskussion mit den Anliegern stellte sich heraus, dass es sehr unterschiedliche Auffassungen zu den vorgeschlagenen Varianten gibt.

Eine Fraktion hat sich für Variante 2 als wirksames Mittel gegen Raserei eingesetzt. Andere konnten sich aus verschiedenen Gründen gar nicht mit Variante 2 anfreunden.

So werden mit Variante 2 einige Nachteile wie zusätzliche Lärmbelästigung, Verschlechterung der Zufahrtsbedingungen und die geringere Anzahl von Parkplätzen befürchtet. Auch im Nachgang zur Bürgerinformation haben sich Anlieger gegen Variante 2 ausgesprochen. Als Beispiel hierfür ist ein Anliegerschreiben als Anlage 5 beigefügt.

In der abschließenden Befragung zur Bürgerinformation hat sich eine knappe Mehrheit für Variante 1a entschieden. Dennoch wurde in der Veranstaltung auch deutlich, dass viele Anlieger sich von Rasern in ihrem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt fühlen und deshalb entsprechende Maßnahmen fordern. Insbesondere soll im Bereich der Ampelzufahrt zur Grünstraße und im Einmündungsbereich Kilvertzheide etwas unternommen werden.

Weiterhin hat man sich dafür ausgesprochen, dass der Stich als verkehrsberuhigter Bereich gestaltet werden soll.

Nach ausgiebiger Prüfung der Hinweise und Anregungen der Anlieger ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, die Variante 1a mit zusätzlichen Aufpflasterungen vorzuschlagen. ( siehe Entwurfsplanung – Anlage 9)

Neben der ohnehin bei Variante 1a vorgesehenen Aufpflasterung im Bereich des Grundschulzuganges kommen nunmehr zwei weitere Aufpflasterungen zum Einsatz. Der Kurvenbereich aus der Kilvertzheide wird aufgepflastert. Es kommen Rampensteine mit einem Höhenunterschied von 8 cm zum Einsatz und das höher liegende Plateau wird wegen der Schubkräfte im Kurvenbereich nicht gepflastert sondern asphaltiert.

Im Zufahrtsbereich zur Grünstraße ist eine weitere Aufpflasterung mit umlaufenden Rampensteinen und gepflastertem Plateau vorgesehen.

Mit Zustimmung der Anlieger wird der Stich als verkehrsberuhigter Bereich mit niveaugleicher Pflasterbefestigung hergestellt. Die im Vorentwurf vorgesehenen zusätzlichen Parkplätze im Bereich des Wendehammers sind nach einheitlicher Meinung der Anlieger nicht erforderlich und sind daher in der Planung nicht mehr enthalten.

 

Weiterhin wird hier auf folgende Einsparmöglichkeit hingewiesen, die ausdrücklich gesondert zur Wahl gestellt werden soll.

Der Abschnitt nach dem Wendehammer einschließlich des Durchganges zur Walder Straße (siehe Anlage 9) ist zunächst in den Gesamtkosten enthalten. Aufgrund des guten Zustandes der Asphaltbefestigung besteht hier aus baulicher Sicht nicht die zwingende Notwendigkeit diesen Bereich auszubauen.

Würde dieser Abschnitt so belassen, könnten 20.000,00 Euro eingespart werden. In diesem Fall hat man allerdings einen unterschiedlichen Belag zum übrigen verkehrsberuhigten Bereich, was aus gestalterischen Aspekten nicht empfehlenswert ist.

 

Die hier zur Beschlussfassung vorgelegte Planung wurde auf der Basis der Mehrheit der Teilnehmer der Bürgerinformation erstellt. Es wurden die dort mehrheitlich gewünschten Ergänzungen eingearbeitet, sodass im Ergebnis die Bürgerwünsche bestmöglich berücksichtigt worden sind.

 

Alle weiteren Angaben können den nachfolgenden Anlagen entnommen werden.

 

 

 

Günter Scheib

 

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

Produkt-Nr.:

120101

Bezeichnung:

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

 

 

Falls ein üpl/apl Aufwand, eine üpl/apl Auszahlung entsteht, werden folgende Angaben benötigt:

Haushaltsjahr:

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

 

§ 14 GemHVO

 

 

Investitions-Nr.:

I076600046

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

€

€

2006

20.000,00

 

2008

250.000,00

 

2009

151.000,00

 

2009

9.000,00

 

2009

9.000,00

 

2009

36.000,00

aktivierte Eigenleistung