Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38B auf der Basis der hier vorgestellten städtebaulichen Entwurfsvariante Nr. ___ fortzuführen.
Erläuterungen und Begründungen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 15.03.2006 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38B beschlossen. Das Ziel der Planung war,
eine nicht mehr benötigte Friedhofserweiterungsfläche für eine Wohnbebauung zu
verwenden und die Neubebauung an die in der Umgebung vorhandenen Baustrukturen
anzupassen.
In seiner Sitzung
am 27.09.2006 beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung, das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38B auf der Basis des damaligen
städtebaulichen Entwurfes D (siehe SV 61/122) fortzuführen.
Dieser beschlossene
Entwurf enthielt insgesamt 16 neue Baumöglichkeiten, acht Doppelhaushälften und
acht einzeln stehende Gebäude. Die Doppelhäuser waren dabei II-geschossig vorgesehen,
die Einzelhäuser I-geschossig. Die neuen Gebäude orientierten sich an den
vorhandenen Straßen Zur Bredharter Heide und Krabbenburg. Auf diese Weise
ergänzten sie die dortigen Strukturen. Gleichzeitig wurde hierdurch der
zusätzliche neue Erschließungsaufwand mit maximal zwei privaten Geh-, Fahr- und
Leitungsrechtsflächen minimiert.
Im Januar 2007
fand die Bürgeranhörung und Anwohnerbeteiligung statt. Die 1. Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurde im Februar/März 2007 durchgeführt.
Dabei wurde seitens des Kreises Mettmann die Problematik „Nähe des Plangebietes
zur A3“ angesprochen.
Das daraufhin im
April 2007 beauftragte Ingenieurbüro Peutz teilte am 24.04. mündlich und am
25.04. mit Mail mit, dass die durch die A3 erzeugten Lärmemmissionen die
zulässigen Grenzwerte im allgemeinen Wohngebiet erheblich überschreiten (bis zu
7,2 dB(A) am Tag und 12,6 dB(A) in der Nacht) und somit der beschlossene
städtebauliche Entwurf so nicht umgesetzt werden kann.
Da der Bau oder
die Erhöhung einer mehr als 3,5 m hohen Lärmschutzwand entlang der A3 kurz- und
mittelfristig nicht realisierbar erscheint, kommt nach Auffassung der Verwaltung
wie auch des Lärmgutachters nur eine grundlegende Änderung des städtebaulichen
Entwurfs in Frage, um das Projekt grundsätzlich noch zu realisieren.
Diese Neuplanung,
die hier nun in den Varianten I, II, und III zur Diskussion gestellt wird, geht
von der Überlegung aus, die östlich angeordneten Baukörper als
„Schallschutzmauer“ zu errichten. Deshalb müssen diese Gebäude als erstes
gebaut werden und sind in Form von Mehrfamilienhäuser so zu planen, dass sie
als Lärmschutz verwandt werden können. Nur in dieser Wohnform ist
gewährleistet, dass es genügend nicht „schutzwürdige“ Nebenräume (Küche, Bad,
Toilette, Abstellräume etc.) gibt, die zur „lauten“ Seite des Gebäudes (Osten) orientiert
werden können.
Alle Varianten
erfüllen– laut beigefügter „Schalltechnischer Untersuchung des Ingenieurbüros
Peutz – die Anforderungen an den Lärmschutz im Rahmen einer städtebaulichen
Abwägung, da nunmehr die zulässigen Belastungsgrenzen in den zu schützenden
Frei- und Erholungsflächenflächen bis maximal 60 dB(A) am Tag und 50 dB(A) in
der Nacht eingehalten werden. Dies entspricht den Grenzwerten Dorf- und Mischgebieten,
wo auch gesundes Wohnen gewährleistet ist. Die Richtwerte für „normales“ WA
werden jedoch weiterhin in den Freiflächen um bis zu 5 dB(A) überschritten. In
Ausnahmefällen kann aber eine solche Überschreitung städtebaulich begründet und
somit akzeptiert werden.
Die
städtebaulichen Kennwerte zu den drei Varianten sind – wie auch die Pläne -
dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Nachfolgend eine kurze Erläuterung der
einzelnen Entwürfe:
Alle Entwürfe
sehen im nordwestlichen Teil des Plangebietes weiterhin eine Einfamilienhausbebauung
entlang der Straßen Zur Bredharter Heide
und Krabbenburg vor. Die Gebäude sind
eingeschossig, sie haben ein ausbaubares 45° Dach in Traufstellung parallel zur Straße und können
als Einzel - oder Doppelhäuser gebaut werden. Die Zahl der Wohneinheiten (WE)
bewegt sich zwischen 6 und 8 WE. Die Firsthöhen (FH) werden bei allen Gebäuden
68.00m ü. NN nicht überschreiten.
Im Bebauungsplan
werden für diesen Bereich keine all zu enge Festsetzungen getroffen, um einer
weitgehend individuellen Bebauung keine Fesseln anzulegen.
Anders verhält es
sich mit dem östlichen Teil des Plangebietes. Um hier sicherzustellen, dass die
aufgrund der von der A3 ausgehenden Emissionen erforderlich gewordenen
Planungs- und Baumaßnahmen eingehalten werden, sind über die textlichen
Festsetzungen entsprechende Vorgaben zu machen.
Variante I
Hier wird als
Lärmschutz ein Baukörper geplant, der über die gesamte Länge geschlossen ist.
Er besteht aus 10 Häusern mit jeweils 2 Wohneinheiten (WE). Bei diesen Häusern
gehören das Erdgeschoss und das Souterrain zu einer und das 1. Obergeschoss
sowie das ausgebaute Dachgeschoss (Dachneigung 30°) zu einer weiteren Wohnung.
Hierdurch ergibt sich eine so genannte „Haus-in-Haus“- Konstruktion. Während
die Erdgeschosswohnungen die Gartenflächen zugeteilt bekommen, erhalten die
anderen Wohnungen geräumige Dachterrassen.
Der ruhende
Verkehr für die insgesamt 20 WE
(ohne Einfamilienhausbebauung) wird in 2 Tiefgaragen untergebracht.
Variante II
Auch hier handelt
es sich um einen II-geschossigen geschlossenen Baukörperriegel als „normale“
Mehrfamilienhäuser entlang der östlichen Grundstücksgrenze, der sich aus
mehreren Häusern zusammensetzt.
Die Erschließung
der Häuser erfolgt über 2 kürzere, 5,5 m breite Planstraßen mit Wendemöglichkeiten.
Die Unterbringung
des ruhenden Verkehrs für die insgesamt ca. 32 bis 37 WE (ohne Einfamilienhausbebauung) erfolgt ausschließlich
in oberirdischen Garagen, die jeweils in kleinen Garagenhöfen im Endbereich der
Planstraßen angeordnet sind.
Variante III
Bei diesem Entwurf
wird die Lärmschutzabschottung durch aneinander gereihte Häuser und Garagen in
geschlossener Bauweise erreicht. Es handelt sich hier um 5 Häuser (so genannte
„Zweispänner“)
mit je einem
Treppenhaus, von dem pro Etage 2 Wohnungen erschlossen werden. Jedes Haus
erhält also 4 WE.
Die Erschließung
der Häuser erfolgt über eine ca. 140 m lange und 4,75 m breite Planstraße mit
Wendebereich und seitlich angeordneten, öffentlichen Stellplätzen.
Die Unterbringung
des ruhenden Verkehrs für die insgesamt 20
WE (ohne Einfamilienhausbebauung) erfolgt ausschließlich in oberirdischen
Garagen.
Es wird darauf
hingewiesen, dass es sich bei den vorliegenden Plänen lediglich um Gestaltungsvorschläge
handelt. Erst der daraus abzuleitende Satzungsentwurf des Bebauungsplanes Nr.
38B enthält dann die formalen Aussagen.
Voraussichtlich im
September 2007 könnte und müsste aus Sicht der Verwaltung erneut eine Bürgeranhörung
durchgeführt werden. Die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 38B könnte dann nach
entsprechendem Beschluss im Ausschuss und Rat im Dezember 2007/Januar 2008 erfolgen.
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, das
Verfahren auf der Grundlage der Variante III fortzuführen, da dieser Entwurf städtebaulich am
vorteilhaftesten erscheint. Die gestalterische Kleinteiligkeit der Bebauung
sowie die Großzügigkeit der entstehenden Wohnungen fügt sich in das vorhandene
Wohngebiet ein und erscheint auch gegenüber der geplanten Einfamilienhausbebauung
nicht zu massiv.
gez. G. Scheib