Betreff
Änderung des § 16 Abs. 1 der Hauptsatzung, Antrag der CDU-Fraktion zur Tagesordnung
Vorlage
WP 04-09 SV 01/085
Aktenzeichen
01 - rb
Art
Beschlussvorlage

 

Erläuterungen und Begründungen:

Mit Schreiben vom 13.06.2007 reichte die CDU-Fraktion den als Anlage beigefügten Antrag zur Aufnahme des Tagesordnungspunktes ein.

 

Die inhaltliche Ausgestaltung ist verwaltungsseitig nicht bekannt, insofern kann diesseits auch nicht Stellung bezogen werden, der Beschlussvorschlag ist in der Sitzung zu formulieren.

 

 

§ 16 Absatz 1 der Hauptsatzung lautet:

 

„Der Rat wählt vier Beigeordnete, die die Bürgermeisterin/den Bürgermeister in ihrem/seinem Geschäftsbereich vertreten.“

 

Gemäß § 71 der Gemeindeordnung NW ist die Zahl der Beigeordneten durch die Hauptsatzung festzulegen.

 

 

 

Günter Scheib

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung:

 

 



Personelle Auswirkungen

Personelle Auswirkungen

Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

 

Planstelle(n):  

Sichtvermerk Personaldezernent