Erläuterungen und Begründungen:
Mit Schreiben vom 13.06.2007 reichte die CDU-Fraktion den als Anlage
beigefügten Antrag zur Aufnahme des Tagesordnungspunktes ein.
Die inhaltliche Ausgestaltung ist verwaltungsseitig nicht bekannt,
insofern kann diesseits auch nicht Stellung bezogen werden, der Beschlussvorschlag
ist in der Sitzung zu formulieren.
§ 16 Absatz 1 der Hauptsatzung lautet:
„Der Rat wählt vier Beigeordnete, die die Bürgermeisterin/den
Bürgermeister in ihrem/seinem Geschäftsbereich vertreten.“
Gemäß § 71 der Gemeindeordnung NW ist die Zahl der Beigeordneten durch
die Hauptsatzung festzulegen.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen |
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Haushaltstelle: |
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Kosten Folgekosten |
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