Betreff
Schulentwicklungsplan,
Errichtung eines Grundschulverbundes
Vorlage
WP 04-09 SV 51/203
Aktenzeichen
Dezernat III Ga/Da
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales:

 

1. Die Gemeinschaftsgrundschule Walderstraße und die Gemeinschaftsgrundschule Kalstert werden

    gemäß § 81 und § 82 des Schulgesetzes NRW mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 als Grund-

    schulverbund geführt. Der Schulbetrieb wird in den Schulgebäuden Walderstraße (Nebengebäude/  

    Teilstandort) und Kalstert (Hauptstandort) durchgeführt. 

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt das Genehmigungsverfahren nach § 81 Schulgesetz einzuleiten.

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Der Schulentwicklungsplan beschreibt ausführlich die Situation an den Hildener Grundschulen. Alle Grundschulstandorte sollen mittelfristig erhalten bleiben. Kurzfristig sollen die Grundschulen Kalstert und Walderstraße in einem Verbund zusammengeführt werden. Die Grundschule Walderstraße wird nach der Prognose in Zukunft nur noch einzügig sein. Von daher ist es sinnvoll einen Verbund mit der Gemeinschaftsgrundschule Kalstert zu bilden, um die Bildungsqualität in diesem Bereich zu sichern. Die Gründe gehen aus dem Entwurf des Schulentwicklungsplanes hervor.

 

Beide Schulkonferenzen haben sich einstimmig für einen solchen Grundschulverbund ausgesprochen. Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Bekanntlich geht der Schulleiter der Grundschule Walderstraße, Herr Cent, mit Beginn des nächsten Schuljahres in den Ruhestand. Die Leiterin der Gemeinschaftsgrundschule Kalstert wird die Schulleitung für diese Grundschule übernehmen.

 

Mit dem Beschluss zur Einrichtung eines Grundschulverbundes in diesem Bereich wird eine Empfehlung des Schulentwicklungsplanes umgesetzt. 

 

 

 

 

Günter Scheib