Errichtung eines Grundschulverbundes
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales:
1. Die
Gemeinschaftsgrundschule Walderstraße und die Gemeinschaftsgrundschule Kalstert
werden
gemäß § 81 und § 82 des Schulgesetzes NRW
mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 als Grund-
schulverbund geführt. Der Schulbetrieb wird
in den Schulgebäuden Walderstraße (Nebengebäude/
Teilstandort) und Kalstert (Hauptstandort)
durchgeführt.
2. Die Verwaltung
wird beauftragt das Genehmigungsverfahren nach § 81 Schulgesetz einzuleiten.
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Der
Schulentwicklungsplan beschreibt ausführlich die Situation an den Hildener
Grundschulen. Alle Grundschulstandorte sollen mittelfristig erhalten bleiben.
Kurzfristig sollen die Grundschulen Kalstert und Walderstraße in einem Verbund
zusammengeführt werden. Die Grundschule Walderstraße wird nach der Prognose in
Zukunft nur noch einzügig sein. Von daher ist es sinnvoll einen Verbund mit der
Gemeinschaftsgrundschule Kalstert zu bilden, um die Bildungsqualität in diesem
Bereich zu sichern. Die Gründe gehen aus dem Entwurf des
Schulentwicklungsplanes hervor.
Beide
Schulkonferenzen haben sich einstimmig für einen solchen Grundschulverbund
ausgesprochen. Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Bekanntlich geht
der Schulleiter der Grundschule Walderstraße, Herr Cent, mit Beginn des
nächsten Schuljahres in den Ruhestand. Die Leiterin der
Gemeinschaftsgrundschule Kalstert wird die Schulleitung für diese Grundschule
übernehmen.
Mit dem Beschluss
zur Einrichtung eines Grundschulverbundes in diesem Bereich wird eine Empfehlung
des Schulentwicklungsplanes umgesetzt.
Günter Scheib