Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule,
Sport und Soziales:
1. Der vorgelegte Schulentwicklungsplan bildet gemäß § 80 Schulgesetz
NRW die Grundlage für die
zukünftigen schulorganisatorischen und
schulbaulichen Maßnahmen sowie für die Entwicklung der Schullandschaft in der Stadt Hilden.
2. Die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen werden kurz und
mittelfristig umgesetzt. Die dazu
notwendigen Maßnahmen werden
im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales beraten.
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Der Entwurf des
Schulentwicklungsplanes ist in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport
und Soziales am 14.03.2007 nach entsprechender Vorbereitung und Vorberatung
eines dazu vom Fachausschuss eingerichteten Arbeitskreises vorgestellt worden.
Es wurde einstimmig beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfes die Mitwirkung
der Schulen und die Abstimmung mit dem benachbarten Schulträgern einzuleiten
und die Ergebnisse zur abschließenden Beratung in der Sitzung des Ausschusses
für Schule, Sport und Soziales am 30.05.2007 und in der Sitzung des Rates am
13.06.2007 vorzulegen.
Mit Schreiben vom
16.03.2007 wurden die Schulleitungen gebeten – wie im Vorfeld bereits frühzeitig
vereinbart – die Schulkonferenzen mit der Beratung des Schulentwicklungsplanes
zu befassen. Zudem wurde den benachbarten Städten die Entwurfsfassung mit der
Bitte übersandt, eine Stellungnahme abzugeben. Es wurde vereinbart, dass in dem
Fall, dass in der vorgegebenen Frist keine Einwendungen und Hinweise erfolgen,
eine Zustimmung zur Schulentwicklungsplanung der Stadt Hilden gegeben ist.
Die eingegangen
Stellungnahmen der Schulen sind als Anlage beigefügt. Bis auf die
Ferdinand-Lieven-Schule haben sich die Schulkonferenzen aller Schulen mit den
Zielsetzungen des Schulentwicklungsplanes befasst. An den Schulkonferenzen der
Albert-Schweitzer-Hauptschule, der Theodor-Heuss-Hauptschule, der
Walter-Wiederhold-Grundschule und der Gemeinschaftsgrundschule Kalstert hat die
Verwaltung teilgenommen.
Der Entwurf des
Schulentwicklungsplanes wurde daraufhin –
falls notwendig – aktualisiert. Er ist als Anlage beigefügt. Bei der
Kollegschule wurden die Informationen der Kreisverwaltung aufgenommen, wie
viele Schülerinnen und Schüler mit Wohnort Hilden die beruflichen Schulen des
Kreises besuchen. Im Bereich der verlässlichen Grundschulen wurde der Hinweis
einer Grundschule aufgenommen, dass bei dieser Grundschule die Eltern die verlässliche
Grundschule gegenüber der OGATA präferieren. Bei den Förderschulen wurden die
ergänzenden Informationen des Kreises aufgenommen, wie viele Kinder aus Hilden
die Förderschulen geistige Entwicklung und Sprache besuchen. Bei dem
Helmholtz-Gymnasium wurde ein Hinweis auf den Raumbedarf bei einer
Fünfzügigkeit in der Sekundarstufe I und sechs Zügen in der Sekundarstufe II
aufgenommen. Die Korrekturen zum Raumprogramm sind bereits in den Entwurf
eingegangen.
Grundsätzlich
ergibt sich eine Zustimmung zu der vorgelegten Planung. Zu einem Teil beziehen
sich die Vorschläge und Wünsche auf den Bereich der Schulbauunterhaltung. Im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde bekanntlich der Beschluss
gefasst, das Schulbauunterhaltungsprogramm
zu aktualisieren und fortzuschreiben. Darin werden die dazu vorgetragenen Vorschläge
einbezogen werden. Es ist beabsichtigt im Einzelfall, durch das Amt für
Gebäudewirtschaft eine Schulbegehung durchzuführen, um auch vor Ort die erforderlichen
Maßnahmen zu erörtern. Das fortgeschriebene Schulbauunterhaltungsprogramm wird
noch in diesem Jahr im Fachausschuss zur Beratung vorgelegt werden.
Von den
beteiligten benachbarten Schulträgern liegen Stellungnahmen der Stadt Erkrath
und des Kreises Mettmann vor. Sie sind als Anlage beigefügt.
Als eine
unmittelbare Auswirkung des Schulentwicklungsplanes ist die Auflösung der
Albert-Schweitzer-Hauptschule bereits durch den Rat am 25.04.2007 beschlossen
worden. Mit dem Schulrat und den Schulleitungen werden die notwendigen
Umsetzungsschritte erörtert. Beide Schulleitungen werden ein neues
pädagogisches Konzept entwickeln, dass die Stärken beider Schulen an dem einzig
verbleibenden Hauptschulstandort in Hilden zusammenführt.
Als weitere
Maßnahme, die sich kurzfristig als Auswirkung der Schulentwicklungsplanung
ergibt, ist die Errichtung eines Grundschulverbundes im Hildener Osten zu
beschließen. Diese Maßnahme wird in einer gesonderten Sitzungsvorlage
dargestellt.
Mit der aktuellen
Schulentwicklungsplanung wird die gute Schulsituation in Hilden bestätigt und
die positiven Perspektiven der Zukunft ausführlich dargestellt. Die
Schullandschaft steht unter Berücksichtigung der weiter zurückgehenden
Schülerzahlen und nicht zuletzt auch durch die Aufhebung der Grundschulbezirke
und der Verkürzung der Schulzeit und vielen anderen Entwicklungen vor großen
Veränderungen und Herausforderungen. Mit
der vorgelegten Schulentwicklungsplanung ist die Stadt Hilden gut darauf
vorbereitet.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |