Betreff
Schulentwicklungsplan, Beschlussfassung
Vorlage
WP 04-09 SV 51/201
Aktenzeichen
Dezernat III Ga/Da
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales:

 

1. Der vorgelegte Schulentwicklungsplan bildet gemäß § 80 Schulgesetz NRW die Grundlage für die 

zukünftigen schulorganisatorischen und schulbaulichen Maßnahmen sowie für die Entwicklung der     Schullandschaft in der Stadt Hilden.

 

2. Die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen werden kurz und mittelfristig umgesetzt. Die dazu

    notwendigen Maßnahmen werden im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales beraten.

 

 

 

 

Günter Scheib 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Der Entwurf des Schulentwicklungsplanes ist in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales am 14.03.2007 nach entsprechender Vorbereitung und Vorberatung eines dazu vom Fachausschuss eingerichteten Arbeitskreises vorgestellt worden. Es wurde einstimmig beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfes die Mitwirkung der Schulen und die Abstimmung mit dem benachbarten Schulträgern einzuleiten und die Ergebnisse zur abschließenden Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales am 30.05.2007 und in der Sitzung des Rates am 13.06.2007 vorzulegen.

 

Mit Schreiben vom 16.03.2007 wurden die Schulleitungen gebeten – wie im Vorfeld bereits frühzeitig vereinbart – die Schulkonferenzen mit der Beratung des Schulentwicklungsplanes zu befassen. Zudem wurde den benachbarten Städten die Entwurfsfassung mit der Bitte übersandt, eine Stellungnahme abzugeben. Es wurde vereinbart, dass in dem Fall, dass in der vorgegebenen Frist keine Einwendungen und Hinweise erfolgen, eine Zustimmung zur Schulentwicklungsplanung der Stadt Hilden gegeben ist.

 

Die eingegangen Stellungnahmen der Schulen sind als Anlage beigefügt. Bis auf die Ferdinand-Lieven-Schule haben sich die Schulkonferenzen aller Schulen mit den Zielsetzungen des Schulentwicklungsplanes befasst. An den Schulkonferenzen der Albert-Schweitzer-Hauptschule, der Theodor-Heuss-Hauptschule, der Walter-Wiederhold-Grundschule und der Gemeinschaftsgrundschule Kalstert hat die Verwaltung teilgenommen.

 

Der Entwurf des Schulentwicklungsplanes wurde daraufhin –  falls notwendig – aktualisiert. Er ist als Anlage beigefügt. Bei der Kollegschule wurden die Informationen der Kreisverwaltung aufgenommen, wie viele Schülerinnen und Schüler mit Wohnort Hilden die beruflichen Schulen des Kreises besuchen. Im Bereich der verlässlichen Grundschulen wurde der Hinweis einer Grundschule aufgenommen, dass bei dieser Grundschule die Eltern die verlässliche Grundschule gegenüber der OGATA präferieren. Bei den Förderschulen wurden die ergänzenden Informationen des Kreises aufgenommen, wie viele Kinder aus Hilden die Förderschulen geistige Entwicklung und Sprache besuchen. Bei dem Helmholtz-Gymnasium wurde ein Hinweis auf den Raumbedarf bei einer Fünfzügigkeit in der Sekundarstufe I und sechs Zügen in der Sekundarstufe II aufgenommen. Die Korrekturen zum Raumprogramm sind bereits in den Entwurf eingegangen. 

 

Grundsätzlich ergibt sich eine Zustimmung zu der vorgelegten Planung. Zu einem Teil beziehen sich die Vorschläge und Wünsche auf den Bereich der Schulbauunterhaltung. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde bekanntlich der Beschluss gefasst,  das Schulbauunterhaltungsprogramm zu aktualisieren und fortzuschreiben. Darin werden die dazu vorgetragenen Vorschläge einbezogen werden. Es ist beabsichtigt im Einzelfall, durch das Amt für Gebäudewirtschaft eine Schulbegehung durchzuführen, um auch vor Ort die erforderlichen Maßnahmen zu erörtern. Das fortgeschriebene Schulbauunterhaltungsprogramm wird noch in diesem Jahr im Fachausschuss zur Beratung vorgelegt werden.

 

Von den beteiligten benachbarten Schulträgern liegen Stellungnahmen der Stadt Erkrath und des Kreises Mettmann vor. Sie sind als Anlage beigefügt.

 

Als eine unmittelbare Auswirkung des Schulentwicklungsplanes ist die Auflösung der Albert-Schweitzer-Hauptschule bereits durch den Rat am 25.04.2007 beschlossen worden. Mit dem Schulrat und den Schulleitungen werden die notwendigen Umsetzungsschritte erörtert. Beide Schulleitungen werden ein neues pädagogisches Konzept entwickeln, dass die Stärken beider Schulen an dem einzig verbleibenden Hauptschulstandort in Hilden zusammenführt.

 

 

Als weitere Maßnahme, die sich kurzfristig als Auswirkung der Schulentwicklungsplanung ergibt, ist die Errichtung eines Grundschulverbundes im Hildener Osten zu beschließen. Diese Maßnahme wird in einer gesonderten Sitzungsvorlage dargestellt.

 

Mit der aktuellen Schulentwicklungsplanung wird die gute Schulsituation in Hilden bestätigt und die positiven Perspektiven der Zukunft ausführlich dargestellt. Die Schullandschaft steht unter Berücksichtigung der weiter zurückgehenden Schülerzahlen und nicht zuletzt auch durch die Aufhebung der Grundschulbezirke und der Verkürzung der Schulzeit und vielen anderen Entwicklungen vor großen Veränderungen und Herausforderungen.  Mit der vorgelegten Schulentwicklungsplanung ist die Stadt Hilden gut darauf vorbereitet. 

 

 

 

Günter Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja