Betreff
Anregung gemäß § 24 GO NW, hier: Benennung des Kreisverkehrs auf der Gerresheimer Straße zwischen der Straße Auf dem Sand / Mozartstraße / Stockshausstraße
Vorlage
WP 04-09 SV 61/192
Aktenzeichen
IV/61.2 62-3200-1195
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und lehnt zusätzliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sowie eine Sperrung der Nordstraße für Lkw ab.“

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

(Horst Thiele)

1. Beigeordneter

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Mit Schreiben vom 25.09.2007, das als Anlage 1 beigefügt ist, trägt Frau E.-M. Knoche als Beiratsvorsitzende des Mehrfamilienhauses Nordstraße 19 (Neubau) den Wunsch vor, im Zuge der Nordstraße mit Maßnahmen deutlicher den Charakter einer Tempo 30-Zone  mit einem ausdrücklichen Lkw-Verbot hervorzuheben.

 

Das Anliegen wird von 57 Anwohnern  aus dem Bereich der Nordstraße zwischen Mozartstraße und Bogenstraße mit ihren Unterschriften  unterstützt.

 

Verkehrserhebungen mittels eines Radarmesssystems in Höhe Nordstraße 17/19 haben zu den in Anlage 2 aufgelisteten Ergebnissen geführt.

Demnach  verkehren in diesem Straßenabschnitt,  beide Fahrtrichtungen zusammengefasst, an 2 Werktagen über 48 Stunden  etwa 2.500 Kfz; darunter wurden insgesamt 26 Fahrzeuge aufgrund ihrer Länge von größer 6 m als Lkw registriert.

Aufgrund der geringen Anzahl von Lkw muss der Schluss gezogen werden, dass es sich bei den Lkw-Fahrten fast ausnahmslos um Quartier bezogenen Anliegerverkehr handelt. Ggf. in Ausnahmefällen  wird die Nordstraße, auch aufgrund der Lkw-Sperrung im Mittelabschnitt der Mozartstraße, als Alternativroute zwischen der Hochdahler Straße und Gerresheimer Straße gewählt.

 

Auch das Geschwindigkeitsniveau  liegt mit bis zu 32 km/h (V85) in einem Bereich, der im Vergleich zu anderen Tempo 30-Zonen in Hilden und auch anderswo als äußerst günstig zu bezeichnen ist. Dies liegt im Besonderen darin begründet, dass in einer Entfernung von etwa 20 m zur Messstelle

die Aufpflasterung im  Zuge der stark genutzten Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Innenstadt und Nordstadt mit fahrdynamisch (deutlich !) wirksamen Rampen den Kraftfahrer zu verhaltener Fahrweise veranlasst.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind auf dem o. g. Abschnitt der Nordstraße keine weiteren Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung notwendig.

Ein ausdrückliches Lkw-Verbot ist gar überflüssig; es würde den sonst meist kritisierten Schilderwald nur weiter aufforsten.

 

In Vertretung

 

 

 

(Horst Thiele)

1. Beigeordneter