hier: Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Körnerstraße/Fabriciusstraße
Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt die Anregung, auf der Körnerstraße in Höhe der Fabriciusstraße einen Zebrastreifen einzurichten, ab.“
Die Eheleute S. und St. Klose haben mit
beiliegendem Schreiben samt Anlagen beantragt, auf der Körnerstraße in Höhe der
Fabriciusstraße einen „Zebrastreifen“ (= Fußgängerüberweg [FGÜ]) einzurichten.
Das Schreiben ist von weiteren 10 Familien
und/oder Personen unterschrieben.
Die Körnerstraße liegt inmitten einer Tempo
30-Zone. An der Kreuzung Körnerstraße /Fabriciusstraße und der Einmündung
Körnerstraße / Poststraße gilt jeweils die Vorfahrtsregelung „Rechts vor
Links“.Bei dem Abstand der beiden Knotenpunkte von nur 85 m wird der Kraftfahrer in der
Mehrzahl durch diese Vorfahrtsregelung
zu einer verhaltenen Geschwindigkeit veranlasst.
Das Geschwindigkeitsniveau V85 liegt in der
Tat nicht bei 30 km/h, sondern wie bekanntermaßen überall in den Tempo 30-Zonen
in Hilden und auch anderswo um annähernd 10 km/h darüber.
Aufgrund
eines technischen Defektes an dem stadteigenen Radarmesssystems befindet
sich dieses Gerät zurzeit noch zur Reparatur beim Hersteller.
Daher stehen nur Messergebnisse aus 1996 zur
Verfügung. Der Messquerschnitt liegt allerdings im benachbarten
Straßenabschnitt der Körnerstraße, der zwischen der Ellerstraße und Fabriciusstraße.
Demnach befahren ca. 3.750 Kfz werktäglich
in 24 Stunden (beide Fahrtrichtungen zusammen) die Körnerstraße. In den
Spitzenstunden am Morgen zwischen 7.15 Uhr und 8.15 Uhr und am Nachmittag
zwischen 16.00 Uhr und 17.00 Uhr beträgt das Verkehrsaufkommen jeweils rund 320
Kfz.
Das Fachamt vertritt die Auffassung, dass
sich das Verkehrsaufkommen hier nicht wesentlich geändert hat.
Beobachtungen vor Ort in der morgendlichen
Spitze vor Schulbeginn haben aufgezeigt, dass die Kinder / Jugendliche aus den
anliegenden Häusern – teils zu Fuß, teils mit dem Fahrrad, allein oder in
Begleitung eines Elternteils auf der Körnerstraße zwischen Fabriciusstraße und
Poststraße an unterschiedlichsten Stellen die Straße queren. Lange Wartezeiten
für den querenden Fußgänger wurden nicht registriert.
siehe
Anlage Fotos
Nachstehend sind gemäß den „Richtlinien für
die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ 2001) die
Einsatzgrenzen für Fußgängerüberwege angegeben:
Kfz/h |
0–200 |
200–300 |
300–450 |
450–600 |
600–750 |
über 750 |
0–50 |
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50–100 |
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FGÜ |
FGÜ |
FGÜ |
FGÜ |
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100–150 |
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FGÜ |
FGÜ |
FGÜ |
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über 150 |
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FGÜ |
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Demnach ist bei dem relativ geringen
Fußgängeraufkommen, das zudem noch über die Straßenabschnittslänge verteilt
quert, der Einsatz eines Zebrastreifens nicht zu empfehlen.
Aus fachlicher Sicht ist die
Fußgängerquerung in Höhe Fabriciusstraße
schon heute gesichert, da zum einen der Kraftfahrer aufgrund der „Rechts vor
Links“- Vorfahrtsregelung schon langsam fahren muss und zum anderen die
Sichtbeziehungen zwischen Kraftfahrer und Fußgänger gut sind.
siehe Anlage 2