Betreff
Antrag nach §24 GO NW
hier: Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Körnerstraße/Fabriciusstraße
Vorlage
WP 04-09 SV 66/156
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt die Anregung, auf der Körnerstraße in Höhe der Fabriciusstraße einen Zebrastreifen einzurichten, ab.“


Erläuterungen und Begründung

 

Die Eheleute S. und St. Klose haben mit beiliegendem Schreiben samt Anlagen beantragt, auf der Körnerstraße in Höhe der Fabriciusstraße einen „Zebrastreifen“ (= Fußgängerüberweg [FGÜ]) einzurichten.

Das Schreiben ist von weiteren 10 Familien und/oder Personen unterschrieben.

 

Die Körnerstraße liegt inmitten einer Tempo 30-Zone. An der Kreuzung Körnerstraße /Fabriciusstraße und der Einmündung Körnerstraße / Poststraße gilt jeweils die Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“.Bei dem Abstand der beiden Knotenpunkte von nur    85 m wird der Kraftfahrer in der Mehrzahl  durch diese Vorfahrtsregelung zu einer verhaltenen Geschwindigkeit veranlasst.

Das Geschwindigkeitsniveau V85 liegt in der Tat nicht bei 30 km/h, sondern wie bekanntermaßen überall in den Tempo 30-Zonen in Hilden und auch anderswo um annähernd 10 km/h darüber.

 

Aufgrund  eines technischen Defektes an dem stadteigenen Radarmesssystems befindet sich dieses Gerät zurzeit noch zur Reparatur beim Hersteller.

Daher stehen nur Messergebnisse aus 1996 zur Verfügung. Der Messquerschnitt liegt allerdings im benachbarten Straßenabschnitt der Körnerstraße, der zwischen der Ellerstraße und Fabriciusstraße.

Demnach befahren ca. 3.750 Kfz werktäglich in 24 Stunden (beide Fahrtrichtungen zusammen) die Körnerstraße. In den Spitzenstunden am Morgen zwischen 7.15 Uhr und 8.15 Uhr und am Nachmittag zwischen 16.00 Uhr und 17.00 Uhr beträgt das Verkehrsaufkommen jeweils rund 320 Kfz.

Das Fachamt vertritt die Auffassung, dass sich das Verkehrsaufkommen hier nicht wesentlich geändert hat.

 

Beobachtungen vor Ort in der morgendlichen Spitze vor Schulbeginn haben aufgezeigt, dass die Kinder / Jugendliche aus den anliegenden Häusern – teils zu Fuß, teils mit dem Fahrrad, allein oder in Begleitung eines Elternteils auf der Körnerstraße zwischen Fabriciusstraße und Poststraße an unterschiedlichsten Stellen die Straße queren. Lange Wartezeiten für den querenden Fußgänger wurden nicht registriert.

 

 

siehe Anlage Fotos

 

 

Nachstehend sind gemäß den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ 2001) die Einsatzgrenzen für Fußgängerüberwege angegeben:

 

             Kfz/h
Fg/h

0200

200300

300450

450600

600750

über 750

050

 

 

 

 

 

 

50100

 

FGÜ
möglich

FGÜ
möglich

FGÜ
empfohlen

FGÜ
möglich

 

100150

 

FGÜ
möglich

FGÜ
empfohlen

FGÜ
empfohlen

 

 

über 150

 

FGÜ
möglich

 

 

 

 

 

Demnach ist bei dem relativ geringen Fußgängeraufkommen, das zudem noch über die Straßenabschnittslänge verteilt quert, der Einsatz eines Zebrastreifens nicht zu empfehlen.

 

Aus fachlicher Sicht ist die Fußgängerquerung  in Höhe Fabriciusstraße schon heute gesichert, da zum einen der Kraftfahrer aufgrund der „Rechts vor Links“- Vorfahrtsregelung schon langsam fahren muss und zum anderen die Sichtbeziehungen zwischen Kraftfahrer und Fußgänger gut sind.

 

 

 

 

siehe Anlage 2