Betreff
Wahl und Benennung von Integrationsratsmitgliedern in die Fachausschüsse des Rates
Vorlage
025/2010
Aktenzeichen
III/50 00 49 No.
Art
Beschlussvorlage Integrationsrat

Beschlussvorschlag:

 

„Der Integrationsrat beschließt die Entsendung von Mitgliedern in die Fachausschüsse des Rates je nach Interesse und Bereitschaft der Mitglieder.“

 


Erklärungen und Begründungen:

 

Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein Westfalen (§ 27 Abs. 8) sieht vor, dass sich der Integrationsrat mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen kann.

Der Integrationsrat kann deshalb Mitglieder in die Ausschüsse des Rates entsenden, die dementsprechend zu benennen sind. Ihnen ist dort auf Verlangen auch das Wort zu erteilen.

 

In Hilden sind dies z. B.  folgende Ausschüsse:

Ausschuss für Kultur- und Heimatpflege, Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, Jugendhilfeausschuss, Paten- und Partnerschaftsausschuss, Ausschuss für Schule und Sport, Sozialausschuss, Stadtentwicklungsausschuss, Wirtschafts- und Wohnungsbau-förderungsausschuss.

 

 

 

Gez.

Horst Thiele