Beschlussvorschlag:
„Der Integrationsrat beschließt die Entsendung von
Mitgliedern in die Fachausschüsse des Rates je nach Interesse und Bereitschaft
der Mitglieder.“
Erklärungen und Begründungen:
Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein Westfalen
(§ 27 Abs. 8) sieht vor, dass sich der Integrationsrat mit allen
Angelegenheiten der Gemeinde befassen kann.
Der Integrationsrat kann deshalb Mitglieder in die
Ausschüsse des Rates entsenden, die dementsprechend zu benennen sind. Ihnen ist
dort auf Verlangen auch das Wort zu erteilen.
In Hilden sind dies z. B. folgende Ausschüsse:
Ausschuss für Kultur- und Heimatpflege, Ausschuss für Umwelt- und
Klimaschutz, Jugendhilfeausschuss, Paten- und Partnerschaftsausschuss,
Ausschuss für Schule und Sport, Sozialausschuss, Stadtentwicklungsausschuss,
Wirtschafts- und Wohnungsbau-förderungsausschuss.
Gez.