b) Wahl und Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung der LAGA
Beschlussvorschlag
Zu a:
Der
Integrationsrat beschließt, die/den Vorsitzende/n, stellvertretend,
ihren/seinen Stellvertreter/in, in den Hauptausschuss der LAGA zu entsenden.
Zu b:
Der Integrationsrat beschließt die Entsendung von 2
Mitgliedern in die Mitgliederversammlung der LAGA je nach Bereitschaft der Mitglieder.
Sollten mehr als 2 Mitglieder ihre Bereitschaft erklären, findet eine
öffentliche Abstimmung hierüber statt. Diejenigen, die hierbei unterliegen fungieren
als Stellvertreter/innen. Sofern die/der Vorsitzende und die
Stellvertreter/innen ihre Bereitschaft erklären, genießt dies ungeachtet einer
Abstimmung Priorität.
Erläuterungen und Begründung:
Die
Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen (LAGA) NRW ist
das demokratisch legitimierte Vertretungsorgan der Migrantenvertretungen in Nordrhein-Westfalen.
Mit
ihrem Zusammenschluss am 26.10.1996 in Oberhausen schufen sich die damaligen
Ausländerbeiräte eine Plattform, die ihre Interessen und Anliegen wirkungsvoll
aufgreift und dadurch ihre Arbeit vor Ort unterstützt und verbessert. Die
Migrantenvertretungen aus 91 Städten Nordrhein Westfalens sind derzeit Mitglied
der LAGA.
Zu den Gremien
der LAGA gehören die Mitgliederversammlung
und der Hauptausschuss.
Die
Mitgliederversammlung besteht aus den Delegierten der örtlichen
Integrationsräte und -ausschüsse und tagt einmal jährlich. Jeder
Mitgliedsbeirat aus einer Gemeinde mit bis zu 5.000 ausländischen
Einwohnerinnen und Einwohnern entsendet einen Delegierten.
Mitgliedsbeiräte
mit 5.000 bis 20.000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern entsenden
jeweils zwei Delegierte. Für jeweils weitere angefangene 20.000 ausländische
Einwohnerinnen und Einwohner gibt es jeweils ein weiteres Delegiertenmandat.
Die Delegierten wählen den Vorstand und die Kontrollkommission und entscheiden
über Anträge und Mitgliedsbeiträge sowie über Satzungsänderungen.
Der
Hauptausschuss ist das Verbindungsgremium zwischen Vorstand und Mitgliedern und
tagt bis zu dreimal jährlich. Er besteht aus je einem Vertreter des
jeweiligen Mitgliedsbeirates und aus dem Vorstand der LAGA. Gemeinsam
entscheiden sie über den jährlichen Haushaltsplan und die Aufnahme neuer Mitglieder
und beraten alle die Geschäftsführung betreffenden Fragen.
Hilden entsendet also in die Mitgliederversammlung
2 Delegierte und 1 Mitglied in den Hauptausschuss der LAGA.
Gez.