Betreff
a) Wahl und Benennung von Vertretern in den Hauptausschuss der LAGA
b) Wahl und Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung der LAGA
Vorlage
027/2010
Aktenzeichen
III/50 00 49 No
Art
Beschlussvorlage Integrationsrat

Beschlussvorschlag

 

Zu a:

Der Integrationsrat beschließt, die/den Vorsitzende/n, stellvertretend, ihren/seinen Stellvertreter/in, in den Hauptausschuss der LAGA zu entsenden.

 

 

Zu b:

 

Der Integrationsrat beschließt die Entsendung von 2 Mitgliedern in die Mitgliederversammlung der LAGA je nach Bereitschaft der Mitglieder. Sollten mehr als 2 Mitglieder ihre Bereitschaft erklären, findet eine öffentliche Abstimmung hierüber statt. Diejenigen, die hierbei unterliegen fungieren als Stellvertreter/innen. Sofern die/der Vorsitzende und die Stellvertreter/innen ihre Bereitschaft erklären, genießt dies ungeachtet einer Abstimmung Priorität.

 


Erläuterungen und Begründung:

 

Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen (LAGA) NRW ist das demokratisch legitimierte Vertretungsorgan der Migrantenvertretungen in Nordrhein-Westfalen.

Mit ihrem Zusammenschluss am 26.10.1996 in Oberhausen schufen sich die damaligen Ausländerbeiräte eine Plattform, die ihre Interessen und Anliegen wirkungsvoll aufgreift und dadurch ihre Arbeit vor Ort unterstützt und verbessert. Die Migrantenvertretungen aus 91 Städten Nordrhein Westfalens sind derzeit Mitglied der LAGA.

 

Zu den Gremien der LAGA gehören die Mitgliederversammlung und der Hauptausschuss.

 

Die Mitgliederversammlung besteht aus den Delegierten der örtlichen Integrationsräte und -ausschüsse und tagt einmal jährlich. Jeder Mitgliedsbeirat aus einer Gemeinde mit bis zu 5.000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern entsendet einen Delegierten.

Mitgliedsbeiräte mit 5.000 bis 20.000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern entsenden jeweils zwei Delegierte. Für jeweils weitere angefangene 20.000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner gibt es jeweils ein weiteres Delegiertenmandat. Die Delegierten wählen den Vorstand und die Kontrollkommission und entscheiden über Anträge und Mitgliedsbeiträge sowie über Satzungsänderungen.

 

Der Hauptausschuss ist das Verbindungsgremium zwischen Vorstand und Mitgliedern und tagt bis zu dreimal jährlich. Er besteht aus je einem Vertreter des jeweiligen Mitgliedsbeirates und aus dem Vorstand der LAGA. Gemeinsam entscheiden sie über den jährlichen Haushaltsplan und die Aufnahme neuer Mitglieder und beraten alle die Geschäftsführung betreffenden Fragen.

 

Hilden entsendet also in die Mitgliederversammlung 2 Delegierte und 1 Mitglied in den Hauptausschuss der LAGA.

 

 

 

 

Gez.

Horst Thiele