Betreff
Dachsanierung des Objektes Kalstert 86 - GGS Kalstert,
hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung
Vorlage
WP 04-09 SV 26/038
Aktenzeichen
II26/-rs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung von 265.000,00 € für die investive Dachsanierung des Objektes Kalstert 86.

Die Finanzierung erfolgt aus der bisher vorgesehenen Sanierung des Flachdaches an diesem Objekt, die bislang jedoch als nicht-investiver Aufwand eingeplant war, sowie dem aus dem Jahr 2006 vorgetragenen Haushaltsrest für die Untersuchung der Tragfähigkeit städtischer Hallendächer.“

 

 

 

 

 

 

G. Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Im Haushalt 2007 war verwaltungsseitig die Sanierung des Flachdaches des Grundschulgebäudes Kalstert 86 vorgesehen. In das Produkt 0113010010 „Gebäudeunterhaltung“ war dementsprechend auch ein Betrag von 175.000 €  für die Realisierung dieser Maßnahme eingeplant.

 

Nunmehr hat sich jedoch die Möglichkeit ergeben, dass die Stadt Hilden zur Förderung des Einsatzes regenerativer Energien dieses Dach einem Investor vermietet, der es mit einer Photovoltaikanlage versehen möchte. Die Gespräche mit diesem Investor sind allerdings noch in einer relativ frühen Phase; die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass hier auch kurzfristig konkrete Ergebnisse erzielbar sind. Die erforderliche statische Untersuchung des Gebäudes ist zwar derzeit noch nicht abgeschlossen, doch geht die Verwaltung davon aus, dass das Objekt für die beabsichtigte Nutzung der Dachfläche auch statisch geeignet ist.

Gegenstand der Erörterungen war natürlich auch eine möglichst hohe Nutzbarkeit der zur Verfügung stehenden Flächen. Um die hierfür nutzbare Dachfläche möglichst optimal zu gestalten sind jedoch konstruktive Veränderungen erforderlich, nämlich die Umwandlung von einem Flachdach zu einem Satteldach. Dies war in der bisherigen Maßnahmeplanung nicht vorgesehen, die zwar von einer Sanierung nach dem aktuellen Stand der Technik ausging, nicht jedoch von einer konstruktiven Änderung.

 

Nunmehr sieht die Kalkulation für dieses Projekt wie folgt aus:

 

Kalkulation alt (Gefälleflachdach)

Kalkulation neu (Satteldach)

Gerüst                                             0,00 €

Gerüst                                             9.000,00 €

Demontage                            37.500,00 €

Demontage                                     7.500,00 €

Dachabdichtung                   108.500,00 €

Dachabdichtung

incl. Aufständerung                     186.000,00 €

neuer Kanalanschluss

Regenwasser                                 0,00 €

neuer Kanalanschluss

Regenwasser                                  9.500,00 €

Honorare Externe                  20.000,00 €

Honorare Externe                          35.500,00 €

Unvorhergesehenes                9.000,00 €

Unvorhergesehenes                      17.500,00 €

 

 

GESAMT BRUTTO             175.000,00 €

 

 

GESAMT BRUTTO                     265.000,00 €

 

 

 

Die Verwaltung geht insgesamt von einer Finanzierungssituation aus, die nicht nur beim Investor, sondern auch bei der Stadt Hilden positive Gesamtergebnisse erzeugt. Daneben ist natürlich zu berücksichtigen, dass die Errichtung einer solchen Anlage auch für die im Gebäude beheimatete Grundschule neue Aspekte und Anregungen für die Gestaltung des schulischen Unterrichts bewirkt.

 

Eine positive Beschlussfassung würde der Verwaltung zumindest die Möglichkeit eröffnen, eine größere nutzbare Fläche als „Erfolgsfaktor“ in die Gespräche einfließen zu lassen. Von einer außerplanmäßigen Ausgabeermächtigung würde natürlich nur dann Gebrauch gemacht, wenn dies erforderlich sein sollte.

 

Hinsichtlich der Finanzierung bleibt folgendes festzuhalten: Die bisher vorgesehene Dachsanierung als Unterhaltungsaufwand im nicht-investiven Haushalt im Umfang von 175.000 € kann bei dieser geänderten Variante natürlich entfallen.

 

 

 

Der weitere Betrag von 90.000 € stammt aus den vom Rat bereit gestellten Mitteln von 150.000 € für die Untersuchung der Tragfähigkeit der städtischen Hallendächer. Vor einigen Tagen wurde der Verwaltung der Abschlussbericht zur statischen Belastungsfähigkeit des beauftragten Büros übergeben.

 

Dieser ist zwar noch nicht abschließend ausgewertet, festzustellen bleibt jedoch, dass akute Gefahren zur Tragfähigkeit der Hallendächer nicht bestehen. Kleinere festgestellte Mängel werden in den nächsten Wochen/Monaten abgearbeitet.

Der durch den Rat der Stadt zur Verfügung gestellte Betrag würde auch ausreichen, sämtliche Flachdächer städtischer Objekte auch im Hinblick auf mögliche Installationen von Solar- bzw. Photovoltaikanlagen zur untersuchen. Der beauftragte Statiker weist aber zur Recht darauf hin, dass für eine solche Überprüfung in jedem Einzelfall der genaue Lastansatz der zu installierenden Anlage im Rahmen einer statischen Berechnung jedes Einzelbauwerks nachzuweisen ist. Eine pauschale Annahme aufzubringender Lasten verbietet sich daher.

Insofern wird die Verwaltung geeignete Flachdächer dann in jedem Einzelfall statisch untersuchen lassen, wenn das genaue Maß der Belastung feststeht. Aus diesem Grunde wird der Teilbetrag von 90.000 € aktuell nicht benötigt.

 

 

 

 

G. Scheib

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer

 0113010010

Bezeichnung:

Gebäudeunterhaltung

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Haushaltsjahr:

2007

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

2609 057 400

011 301 0010

 

265.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet (teilweise):

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

2609 057 400

011 301 0010

521 110

175.000 €

2600 000 020

011 301 0010

521 110

90.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung: