hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung
von 265.000,00 € für die investive Dachsanierung des Objektes Kalstert 86.
Die Finanzierung erfolgt aus der bisher vorgesehenen Sanierung des
Flachdaches an diesem Objekt, die bislang jedoch als nicht-investiver Aufwand
eingeplant war, sowie dem aus dem Jahr 2006 vorgetragenen Haushaltsrest für die
Untersuchung der Tragfähigkeit städtischer Hallendächer.“
G. Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Im Haushalt 2007 war verwaltungsseitig die Sanierung des Flachdaches des
Grundschulgebäudes Kalstert 86 vorgesehen. In das Produkt 0113010010 „Gebäudeunterhaltung“
war dementsprechend auch ein Betrag von 175.000 € für die Realisierung dieser Maßnahme
eingeplant.
Nunmehr hat sich jedoch die Möglichkeit ergeben, dass die Stadt Hilden
zur Förderung des Einsatzes regenerativer Energien dieses Dach einem Investor
vermietet, der es mit einer Photovoltaikanlage versehen möchte. Die Gespräche
mit diesem Investor sind allerdings noch in einer relativ frühen Phase; die
Verwaltung geht jedoch davon aus, dass hier auch kurzfristig konkrete Ergebnisse
erzielbar sind. Die erforderliche statische Untersuchung des Gebäudes ist zwar
derzeit noch nicht abgeschlossen, doch geht die Verwaltung davon aus, dass das
Objekt für die beabsichtigte Nutzung der Dachfläche auch statisch geeignet ist.
Gegenstand der Erörterungen war natürlich auch eine möglichst hohe
Nutzbarkeit der zur Verfügung stehenden Flächen. Um die hierfür nutzbare
Dachfläche möglichst optimal zu gestalten sind jedoch konstruktive
Veränderungen erforderlich, nämlich die Umwandlung von einem Flachdach zu einem
Satteldach. Dies war in der bisherigen Maßnahmeplanung nicht vorgesehen, die
zwar von einer Sanierung nach dem aktuellen Stand der Technik ausging, nicht
jedoch von einer konstruktiven Änderung.
Nunmehr sieht die Kalkulation für dieses Projekt wie folgt aus:
Kalkulation alt
(Gefälleflachdach) |
Kalkulation neu
(Satteldach) |
Gerüst
0,00 € |
Gerüst
9.000,00 € |
Demontage
37.500,00 € |
Demontage 7.500,00
€ |
Dachabdichtung
108.500,00 € |
Dachabdichtung incl. Aufständerung
186.000,00 € |
neuer Kanalanschluss Regenwasser 0,00 € |
neuer Kanalanschluss Regenwasser 9.500,00 € |
Honorare Externe
20.000,00 € |
Honorare Externe 35.500,00 € |
Unvorhergesehenes
9.000,00 € |
Unvorhergesehenes
17.500,00 € |
GESAMT
BRUTTO 175.000,00 € |
GESAMT
BRUTTO 265.000,00 € |
Die Verwaltung geht insgesamt von einer Finanzierungssituation aus, die
nicht nur beim Investor, sondern auch bei der Stadt Hilden positive
Gesamtergebnisse erzeugt. Daneben ist natürlich zu berücksichtigen, dass die
Errichtung einer solchen Anlage auch für die im Gebäude beheimatete Grundschule
neue Aspekte und Anregungen für die Gestaltung des schulischen Unterrichts bewirkt.
Eine positive Beschlussfassung würde der Verwaltung zumindest die
Möglichkeit eröffnen, eine größere nutzbare Fläche als „Erfolgsfaktor“ in die
Gespräche einfließen zu lassen. Von einer außerplanmäßigen Ausgabeermächtigung
würde natürlich nur dann Gebrauch gemacht, wenn dies erforderlich sein sollte.
Hinsichtlich der Finanzierung bleibt folgendes festzuhalten: Die bisher
vorgesehene Dachsanierung als Unterhaltungsaufwand im nicht-investiven Haushalt
im Umfang von 175.000 € kann bei dieser geänderten Variante natürlich
entfallen.
Der weitere Betrag von 90.000 € stammt aus den vom Rat bereit gestellten
Mitteln von 150.000 € für die Untersuchung der Tragfähigkeit der städtischen
Hallendächer. Vor einigen Tagen wurde der Verwaltung der Abschlussbericht zur
statischen Belastungsfähigkeit des beauftragten Büros übergeben.
Dieser ist zwar noch nicht abschließend ausgewertet, festzustellen
bleibt jedoch, dass akute Gefahren zur Tragfähigkeit der Hallendächer nicht
bestehen. Kleinere festgestellte Mängel werden in den nächsten Wochen/Monaten
abgearbeitet.
Der durch den Rat der Stadt zur Verfügung gestellte Betrag würde auch
ausreichen, sämtliche Flachdächer städtischer Objekte auch im Hinblick auf
mögliche Installationen von Solar- bzw. Photovoltaikanlagen zur untersuchen.
Der beauftragte Statiker weist aber zur Recht darauf hin, dass für eine solche
Überprüfung in jedem Einzelfall der genaue Lastansatz der zu
installierenden Anlage im Rahmen einer statischen Berechnung jedes
Einzelbauwerks nachzuweisen ist. Eine pauschale Annahme aufzubringender Lasten
verbietet sich daher.
Insofern wird die Verwaltung geeignete Flachdächer dann in jedem
Einzelfall statisch untersuchen lassen, wenn das genaue Maß der Belastung
feststeht. Aus diesem Grunde wird der Teilbetrag von 90.000 € aktuell nicht
benötigt.
G. Scheib
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer |
0113010010 |
Bezeichnung: |
Gebäudeunterhaltung |
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Mittel stehen zur
Verfügung: |
nein |
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Haushaltsjahr: |
2007 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Sichtvermerk
Kämmerer |
2609 057 400 |
011 301 0010 |
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265.000 € |
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Die Deckung ist
durch folgendes Produkt gewährleistet (teilweise): |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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2609 057 400 |
011 301 0010 |
521 110 |
175.000 € |
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2600 000 020 |
011 301 0010 |
521 110 |
90.000 € |
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Finanzierung: |
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