hier: Vertrag mit dem Caritasverband Mettmann über die Finanzierung der kath. Kindertageseinrichtung St. Jacobus
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt stimmt nach Vorberatung im
Jugendhilfeausschuss dem vorgelegten Vertragsentwurf zwischen dem
Caritasverband Mettmann und der Stadt Hilden über die Finanzierung der Kath.
Kindertageseinrichtung St. Jacobus, Heiligenstraße, in der vorgelegten Form zu.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Wie bereits in mehreren Fachausschusssitzungen ausführlich dargestellt, beabsichtigt
das Erzbistum Köln das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder von 3 – 6 Jahren
in Kath. Kindertageseinrichtungen dem Bedarf der katholisch getauften Kinder
anzupassen, sodass künftig lediglich für jedes katholische Kind ein
Betreuungsplatz vorgehalten wird. Die vom Generalvikariat in Köln zu
genehmigende Kath. Kindergartenplanung ist zum 01.08.2008 umzusetzen.
Ab 01.08.2008
werden nur noch 12 der ehemals 22 Kindergartengruppen in katholischer Trägerschaft
verbleiben, sodass bis zum 31.7.2008 10 Gruppen abzubauen sind.
Für 8 Überhanggruppen in kath. Trägerschaft ist
bis zum Jahr 2008 ein Trägerwechsel vorzunehmen.
Die 2-gruppige Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef soll mit Ausnahmegenehmigung
durch das Generalvikariat bei Gewährung eines Sonderzuschusses durch die Stadt
Hilden in der Trägerschaft der Kath.
Kirche verbleiben.
Der Caritasverband
Mettmann wird zum 01.08.2008 die Trägerschaft der 4-gruppigen kath. Kindertageseinrichtung
St. Jacobus, Heiligenstraße, übernehmen. Die Vertragsverhandlungen zwischen der
Kath. Kirche und dem Caritasverband Mettmann sind abgeschlossen und der Vertrag
zum Trägerwechsel wurde bereits durch den Caritasverband Mettmann und die Kath.
Kirchengemeinde St. Jacobus unterzeichnet. Derzeit liegt der Vertrag dem Generalvikariat
in Köln zur Genehmigung vor.
Wie bereits in der
Sitzungsvorlage 51/149 dargestellt erfolgt der Trägerwechsel unter der Voraussetzung,
dass der Caritasverband Mettmann keinen eigenen Trägeranteil zu finanzieren
hat, sondern die Betriebskosten zu 100 % durch Landesmittel und städt. Mittel
finanziert werden. Auf der Grundlage des gültigen Gesetzes über
Tageseinrichtungen für Kinder in NRW beläuft sich der städt. Zuschuss in Höhe
des Trägeranteils auf 85.700 Euro pro Jahr.
Die Gewährung
eines städt. Zuschusses in Höhe des Trägeranteils bedarf eines Vertrages zwischen
dem Caritasverband Mettmann und der Stadt Hilden. Hierzu hat die Verwaltung
entsprechend dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 30.11.2006 die
Verhandlungen mit dem Caritasverband fortgeführt und den als Anlage 1 beigefügten Vertrag
ausgearbeitet. Über den Vertragsinhalt wurde einvernehmen erzielt. Die
schriftliche Zustimmung des Caritasverbandes Mettmann zu dem vorliegenden
Vertragsentwurf ist als Anlage 2
beigefügt.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
060101 |
Bezeichnung: |
Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6
Jahren |
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Mittel stehen zur
Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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2008 |
36.000 |
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Zuschuss für 5
Monate (ab 01.08.2007) |
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Sichtvermerk
Kämmerer |