Betreff
Kindergartenplanung der kath. Kirche,
hier: Vertrag mit dem Caritasverband Mettmann über die Finanzierung der kath. Kindertageseinrichtung St. Jacobus
Vorlage
WP 04-09 SV 51/204
Aktenzeichen
III/51.1 - Schg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt stimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss dem vorgelegten Vertragsentwurf zwischen dem Caritasverband Mettmann und der Stadt Hilden über die Finanzierung der Kath. Kindertageseinrichtung St. Jacobus, Heiligenstraße,  in der vorgelegten Form zu.“

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Wie bereits in mehreren Fachausschusssitzungen ausführlich dargestellt, beabsichtigt das Erzbistum Köln das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder von 3 – 6 Jahren in Kath. Kindertageseinrichtungen dem Bedarf der katholisch getauften Kinder anzupassen, sodass künftig lediglich für jedes katholische Kind ein Betreuungsplatz vorgehalten wird. Die vom Generalvikariat in Köln zu genehmigende Kath. Kindergartenplanung ist zum 01.08.2008 umzusetzen.

 

Ab 01.08.2008 werden nur noch 12 der ehemals 22 Kindergartengruppen in katholischer Trägerschaft verbleiben, sodass bis zum 31.7.2008 10 Gruppen abzubauen sind.

Für 8 Überhanggruppen in kath. Trägerschaft ist bis zum Jahr 2008 ein Trägerwechsel vorzunehmen. Die 2-gruppige Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef soll mit Ausnahmegenehmigung durch das Generalvikariat bei Gewährung eines Sonderzuschusses durch die Stadt Hilden  in der Trägerschaft der Kath. Kirche verbleiben.

 

Der Caritasverband Mettmann wird zum 01.08.2008 die Trägerschaft der 4-gruppigen kath. Kindertageseinrichtung St. Jacobus, Heiligenstraße, übernehmen. Die Vertragsverhandlungen zwischen der Kath. Kirche und dem Caritasverband Mettmann sind abgeschlossen und der Vertrag zum Trägerwechsel wurde bereits durch den Caritasverband Mettmann und die Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus unterzeichnet. Derzeit liegt der Vertrag dem Generalvikariat in Köln zur Genehmigung vor.

 

Wie bereits in der Sitzungsvorlage 51/149 dargestellt erfolgt der Trägerwechsel unter der Voraussetzung, dass der Caritasverband Mettmann keinen eigenen Trägeranteil zu finanzieren hat, sondern die Betriebskosten zu 100 % durch Landesmittel und städt. Mittel finanziert werden. Auf der Grundlage des gültigen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder in NRW beläuft sich der städt. Zuschuss in Höhe des Trägeranteils auf 85.700 Euro pro Jahr.

Die Gewährung eines städt. Zuschusses in Höhe des Trägeranteils bedarf eines Vertrages zwischen dem Caritasverband Mettmann und der Stadt Hilden. Hierzu hat die Verwaltung entsprechend dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 30.11.2006 die Verhandlungen mit dem Caritasverband fortgeführt und den als Anlage 1 beigefügten Vertrag ausgearbeitet. Über den Vertragsinhalt wurde einvernehmen erzielt. Die schriftliche Zustimmung des Caritasverbandes Mettmann zu dem vorliegenden Vertragsentwurf ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

060101

Bezeichnung: 

Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren

Mittel stehen zur Verfügung:

ja/nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

2008

36.000

 

 

Zuschuss für 5 Monate (ab 01.08.2007)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer