Betreff
Finanzierung der "Verlässlichen Grundschule 8 - 1" sowie der "Silentien"
Vorlage
WP 04-09 SV 51/200
Aktenzeichen
III/51
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales:

 

1.         Neben der Offenen Ganztagsgrundschule (OGATA) wird im Primarbereich die Verlässliche Grundschule 8 bis 1 (VGS) weitergeführt. Die Anzahl der Gruppen in der VGS wird auf max. 22 festgesetzt.

 

2.         Der monatliche Elternbeitrag für die Betreuung in der VGS wird auf 21,00 € festgesetzt.

 

3.         Die Mindestgruppenstärke in der VGS wird grundsätzlich 20 Kinder je Gruppe festgelegt.

 

4.         Die Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsgrundschule im Primarbereich“ wird, wie in der Anlage aufgeführt, entsprechend ergänzt.

(Änderungen in der Satzung sind kursiv geschrieben)“

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

I. Die Ausgangssituation

 

Ab Mitte der 90er Jahre erhielten die Gemeinden in Nordrhein- Westfalen im Rahmen des Landesprogramms „Schule von 8 bis 1“ (Verlässliche Grundschule - VGS) sowie „Silentien“ Zuwendungen zur Förderung von Grundschulen und Sonderschulen im Primarbereich mit zusätzlichen Betreuungsmaßnahmen gem. des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 14.02.1996.

Auf Grund der aktuellen Fassung dieses Erlasses werden insgesamt 22 Gruppen im Rahmen der Betreuung 8 bis 1 an 10 städtischen Grundschulen mit Bescheid vom 26.06. bzw. 29.09.2006 im laufenden Schuljahr gefördert. Je Gruppe wurde eine Förderung von 4.000 Euro per anno zugesagt. Für das gesamte Schuljahr ist somit ein Förderbetrag in Höhe von 88.000 Euro vorhanden, den die Stadt Hilden für die Personalkosten im Rahmen der Betreuungsmaßnahme „Grundschule 8 bis 1“ einsetzt.

 

Silentien werden ebenso gefördert. Es handelt sich um sieben Gruppen an verschiedenen Grundschulen. Je Gruppe wurden 750,00 Euro bewilligt, also insgesamt 5.250,00 Euro. Auch diese Summe dient zur Finanzierung der Personalkosten.

 

Zum Schuljahresbeginn 2007/2008 ändert sich die Erlasslage und somit die Förderungsvoraussetzungen. Betreuungsgruppen der Verlässlichen Grundschule 8 bis 1 sowie Silentien werden grundsätzlich weiterhin gefördert. Beide Förderungen werden jedoch nur gewährt, sofern an der jeweiligen Schule nicht bereits die Offene Ganztagsgrundschule eingeführt worden ist.

Da in Hilden alle städtischen Grundschulen Offene Ganztagsgrundschulen sind, findet die bisherige Förderung nicht mehr statt. Alternativ dazu können die Gemeinden für jede Offene Ganztagsgrundschule eine Betreuungspauschale in Höhe von 5.500,00 Euro beantragen, deren Verwendung aber nicht an eine Betreuungsform gebunden ist. Die Verwaltung hat diesen Sachverhalt mit der SV 51/183 bereits in der letzten Sitzung des Fachausschusses vorgestellt.

Die neue Erlasslage fordert die Gemeinden auf, „im Rahmen der zugewiesenen Mittel sicherzustellen, dass Schulen, die eine Betreuung aus den Programmen Schule von 8 bis 1 oder Silentien anboten, diese auch im Rahmen der Betreuungspauschale anbieten können“.

 

 

II. Finanzielle Auswirkung durch die Kürzung der Landeszuschüsse

 

Es ergibt sich folgende Finanzierungsdifferenz für die Verlässliche Grundschule sowie für die Silentien:

 

Bisherige Landesförderung je Schuljahr:

22 Gruppen VGS                               x 4.000 Euro =            88.000 Euro

  7 Gruppen Silentien                         x    750 Euro =              5.250 Euro

 

Summe                                                                                   93.250 Euro

 

 

Landesförderung ab dem  Schuljahr 2007 / 2008:

10 Offene Ganztagsgrundschulen    x  5.500 Euro =           55.000 Euro

Silentien und VGS werden nicht mehr gefördert.

 

Es ergibt sich ein Fehlbetrag von                                      38.250 Euro

 

Durch die Umstellung der Landesförderung im Bereich der Verlässlichen Grundschule 8 - 1 ab dem Schuljahr 2007/2008 ergibt sich ein jährliches Defizit von ca. 38.250 Euro, bezogen auf das Haushaltsjahr 2007 liegt der Fehlbetrag bei ca. 16.000,00 Euro (5 Monate). Hinzu kommt der bislang bereits durch die Stadt Hilden getragene Finanzierungsanteil an der Verlässlichen Grundschule, der unter Berücksichtigung der Personalkosten 2006 iHv 192.000 Euro ca. 19.000 Euro betragen hat.  Ein Grund für den steigenden Finanzierungsanteil der Stadt liegt in der rückläufigen durchschnittlichen Gruppenstärke in der VGS. Da die Mindestgruppenstärke jedoch nicht unterschritten wird, hatte die rückläufige Belegung keine Auswirkung auf die Höhe der Landesförderung – allerdings ergaben sich zwangsläufig Mindereinnahmen bei den Elternbeiträgen.

Hinzu kam, dass mit der Umstellung der Beschäftigungsverhältnisse der Betreuungskräfte in der VGS von ehemals geringfügiger in tarifliche Beschäftigung mit Sozialversicherungs- und Lohnsteuerpflicht ein Anstieg der Personalkosten verbunden war.

 

Um den Ausfall der Landesförderung i. H. v. 38.250 Euro und den städtischen Finanzierungsanteil bei den Personalkosten zu kompensieren, wurde in Abstimmung mit den Schulleiterinnen und Schulleitern der Grundschulen das nachfolgende Konzept entwickelt. Dieses berücksichtigt die Beibehaltung der bisherigen Angebote, sofern diese bedarfsgerecht sind.

 

 

 

III. Neukonzeption

 

Durch die Einführung einer Mindestgruppenstärke und der moderaten Anpassung der Elternbeiträge kann die Kürzung der Landesmittel ausgeglichen werden.

 

 

A) Silentien

Die Kosten der Silentien betragen aktuell 5.250 € p. a. und werden bisher durch die Landeszuschüsse vollständig gedeckt. Elternbeiträge werden nicht erhoben. Vor dem Hintergrund, dass hier zu einem großen Anteil Schülerinnen und Schüler aus sozial schwächeren Bevölkerungskreisen stammen, soll diese Maßnahme weiterhin beitragsfrei bleiben. Die Kosten der Silentien sollen aus dem Pauschalbetrag von 55.000 € Landesmittel finanziert werden. Somit verbleiben 47.750 € aus dem Landeszuschuss für die Erhaltung der Betreuungsplätze der Verlässlichen Grundschule.

 

 

B) Verlässliche Grundschule 8 - 1

Im Schuljahr 2006 / 2007 werden 22 Gruppen gefördert. Je Gruppe wird eine Betreuungskraft eingesetzt. Die Kosten einer solchen Teilzeitkraft liegen nach Mitteilung der Personalverwaltung incl. Personalnebenkosten bei durchschnittlich 9.320 € im Jahr 2007.

 

 

Aktuell werden folgende VGS- Gruppen gefördert:

                                                                                                  

                                                                                                          Anzahl der                  Personal-

Schule                                    Gruppenzahl               Teilnehmer     Betreuungskräfte        kosten __

 

Adolf- Reichwein- Schule                  1                                 25                    1                        9.320

           

Adolf- Kolping- Schule                       2                                 32                    2                      18.640

 

Astrid- Lindgren- Schule                    5                                 88                    5                      46.600

 

GGS Elbsee                                       1                                 21                    1                        9.320

 

GGS Kalstert                                     3                                 51                    3                      27.960

 

GGS Schulstrasse                            2                                 33                    2                      18.640

 

GGS Walder Strasse                        1                                 19                    1                        9.320

 

Walter- Wiederhold- Schule              1                                 13                    1                        9.320

 

Wilhelm- Busch- Schule                    3                                 69                    3                      27.960

 

Wilhelm- Hüls- Schule                       3                                 72                    3_______        27.960__

 

Summe                                              22                               423                  22                    205.040 €

 

 

Die Neukonzeption sieht vor, dass ab dem Schuljahr 2007/2008 für das Betreuungsangebot der VGS eine Mindestgruppenstärke von 20 Kindern vorgegeben wird. Somit können bei gleich- bleibender Versorgungsquote einige Gruppen zusammengelegt und dadurch die Personalkosten reduziert werden.

Um an allen Grundschulen eine Grundversorgung der Schüler und Schülerinnen zu gewährleisten, können bei deutlicher Unterschreitung der Mindestgruppenstärke von 20 Kindern für die erste VGS-Betreuungsgruppe diese Kinder in der OGATA mitbetreut werden. Zur personellen Unterstützung wird ein Personalzuschlag von 50% der Regelarbeitszeit einer VGS-Betreuungskraft (entspricht einer Wochenarbeitszeit von 5 Stunden) gewährt.

 

 

Regelung ab dem Schuljahr 2007 / 2008:

                                                                                  voraussichtl.               Personal-        Personal-

Schule                                    Gruppenzahl               Teilnehmer                 ausstattung     kosten__

 

Adolf- Reichwein- Schule                  1                                 25                    1                        9.320

           

Adolf- Kolping- Schule                       1                                 32                    1                        9.320

 

Astrid- Lindgren- Schule                    4                                 88                    4                      37.280

 

GGS Elbsee                                       1                                 21                    1                        9.320

 

GGS Kalstert                                     2                                 51                    2                      18.640

 

GGS Schulstrasse                            1                                 33                    1                        9.320

 

GGS Walder Strasse                        1                                 20                    1                        9.320

 

Walter- Wiederhold- Schule              0,5                              13                    0,5                     4.660

 

Wilhelm- Busch- Schule                   3                                 69                    3                      27.960

 

Wilhelm- Hüls- Schule                       3                                 72                    3                      27.960__

 

Summe                                              17,5                            424                  17,5                 163.100 €

 

Bei gleich bleibender Versorgungsquote können durch Einführung der Mindestgruppenstärke die Personalkosten von ca. 205.040 Euro auf 163.100 Euro reduziert werden.

 

Zur Verringerung des städtischen  Finanzierungsanteils soll dem Vorschlag aus den Reihen der Leiterinnen und Leiter der städtischen Grundschulen entsprechend der Jahresbeitrag je Kind, der seit vielen Jahren unverändert bei 230,00 € liegt, moderat um knapp 10 % auf 252,00 € erhöht werden. In den kreisangehörigen Gemeinden wird ein höherer Elternbeitrag erhoben.

 

Bisher wurden monatlich 23,00 € in zehn Monaten vereinnahmt. Da diese Einteilung auf 10 Monate einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeutet, soll das Abrechnungsverfahren ab dem Schuljahr 2007/08 auf zwölf monatliche Raten umgestellt werden bei gleichzeitiger Anhebung der Elternbeiträge um 10 % (von 230 auf 252 Euro/Jahr). Daraus ergibt sich ein monatlicher Elternbeitrag von 21,00 €. Die Einnahmen aus Elternbeiträgen steigen um ca. 8.000 € auf etwa 93.000 Euro p. a.

 

Die Gesamt-Einnahmen für die VGS-Betreuung belaufen sich ab dem Schuljahr 2007/08 auf:

 

Landeszuschuss  (verbleibender Anteil für die VGS)                                                          47.750 

Elternbeiträge                                                                                                                       93.000 

Summe                                                                                                                              140.750 €

 

 

Dies senkt die städtische Beteiligung an den Gesamtkosten auf                                       22.350 €.

 

 

 

Die Umstellung der Landesfinanzierung erfolgte nicht zuletzt mit der Zielsetzung, die Offene Ganztagsgrundschule zu stärken und andere Betreuungsangebote in der Primarstufe mit der OGATA zu vernetzten. Unter Berücksichtigung dieser Zielsetzung soll die Zahl der VGS-Gruppen für die Zukunft auf max. 22 Gruppen (entsprechend dem Ist-Status) beschränkt werden. Weitere VGS-Gruppen wären bei unveränderter Landesförderung (max. Förderbetrag beläuft sich auf 55.000 Euro - 10 OGATA-Gruppen x 5.500 Euro) neben den Elternbeiträgen ausschließlich durch städt. Mittel zu finanzieren.

Mit der Einführung der OGATA hat der Rat der Stadt den Schwerpunkt der Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder der Primarstufe bei der Offenen Ganztagsgrundschule angesiedelt – die VGS soll lediglich als ergänzende Betreuungsform dem Bedarf einzelner Eltern gerecht werden. Unter Berücksichtigung des hohen Investitionsvolumens durch Landesmittel und städt. Mittel muss diese Schwerpunktentscheidung auch für die Zukunft Gültigkeit haben und bedingt eine Begrenzung anderer Betreuungsformen.

 

 

 

IV. Satzungsänderung

 

Die Elternbeiträge für die Verlässliche Grundschule wurden mit Einführung der VGS  durch einen Ratsbeschluss festgesetzt, weitere Details werden im Rahmen der Betreuungsverträge geregelt.

Die Teilnahmebedingungen sowie die Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule sind dagegen in der „Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule im Primarbereich“ geregelt.

 

Künftig sollen die Regelungstatbestände einschl. Festsetzung der Elternbeiträge für Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule, der Verlässlichen Grundschule und der Silentien Inhalt einer gemeinsamen Satzung sein.

 

 

 

 

 

V. Fazit

 

Um die Reduzierung der Landeszuschüsse zur Finanzierung der Verlässlichen Grundschule mit Beginn des Schuljahres 2007 / 2008 zu kompensieren, soll zum kommenden Schuljahr eine Mindestgruppenstärke von 20 Kindern festgelegt und der Jahreselternbeitrag von derzeit 230 Euro auf 252 Euro angehoben werden. Die Auswirkungen sind im Folgenden dargestellt:

 

 

Finanzierung auf der Basis des noch gültigen Erlasses:

 

Personalkosten (Basis 2007)                                 205.040 €                  

Landeszuschüsse                                                       88.000 €       

Elternbeiträge                                                              85.000 €       

 

Verbleibender städt. Finanzierungsanteil                    32.040 €       

 

 

Finanzierung nach dem neuen Konzept:

 

Personalkosten (Basis 2007)                                 163.100 €                  

Landeszuschüsse                                                      47.750 €       

Elternbeiträge                                                              93.000 €

 

Verbleibender städt. Finanzierungsanteil                    22.350 €       

 

 

 

 

Durch die Senkung der Personalkosten und die moderate Erhöhung der Elternbeiträge kann der städtische Anteil an der Gesamtfinanzierung gesenkt werden.

 

Die Sachkosten für die Aufrechterhaltung der Betreuungs- sowie Silentiengruppen trägt weiterhin die Stadt Hilden. Die Mittel hierfür sind im Haushaltsplan 2007 und in der Finanzplanung für die Folgejahre enthalten.

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib                                                                                                                     

 

 

 

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer

 030210

Bezeichnung:

Bildungs- und Betreuungsangebote

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

Haushaltsjahr:

2007

 

Betroffen ist folgendes Produkt: Bildungs- und Betreuungsangebote

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

5110000020

0302100050

414100 Land

-16.000,00

5110000020

0302100050

433110 Eltern

+3.300,00

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 Verringerung der Personalkosten um 41.900 p. a.

(ca. 17.400 im Jahr 2007)

 

 



Personelle Auswirkungen

 

ja