Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales:
1. Neben
der Offenen Ganztagsgrundschule (OGATA) wird im Primarbereich die Verlässliche
Grundschule 8 bis 1 (VGS) weitergeführt. Die Anzahl der Gruppen in der VGS wird
auf max. 22 festgesetzt.
2. Der
monatliche Elternbeitrag für die Betreuung in der VGS wird auf 21,00 € festgesetzt.
3. Die
Mindestgruppenstärke in der VGS wird grundsätzlich 20 Kinder je Gruppe festgelegt.
4. Die
Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der
„Offenen Ganztagsgrundschule im Primarbereich“ wird, wie in der Anlage aufgeführt,
entsprechend ergänzt.
(Änderungen
in der Satzung sind kursiv geschrieben)“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
I. Die Ausgangssituation
Ab Mitte der 90er
Jahre erhielten die Gemeinden in Nordrhein- Westfalen im Rahmen des Landesprogramms
„Schule von 8 bis 1“ (Verlässliche Grundschule - VGS) sowie „Silentien“ Zuwendungen
zur Förderung von Grundschulen und Sonderschulen im Primarbereich mit
zusätzlichen Betreuungsmaßnahmen gem. des Runderlasses des Ministeriums für
Schule und Weiterbildung vom 14.02.1996.
Auf Grund der
aktuellen Fassung dieses Erlasses werden insgesamt 22 Gruppen im Rahmen der
Betreuung 8 bis 1 an 10 städtischen Grundschulen mit Bescheid vom 26.06. bzw.
29.09.2006 im laufenden Schuljahr gefördert. Je Gruppe wurde eine Förderung von
4.000 Euro per anno zugesagt. Für das gesamte Schuljahr ist somit ein
Förderbetrag in Höhe von 88.000 Euro vorhanden, den die Stadt Hilden für die
Personalkosten im Rahmen der Betreuungsmaßnahme „Grundschule 8 bis 1“ einsetzt.
Silentien werden
ebenso gefördert. Es handelt sich um sieben Gruppen an verschiedenen Grundschulen.
Je Gruppe wurden 750,00 Euro bewilligt, also insgesamt 5.250,00 Euro. Auch diese
Summe dient zur Finanzierung der Personalkosten.
Zum
Schuljahresbeginn 2007/2008 ändert sich die Erlasslage und somit die
Förderungsvoraussetzungen. Betreuungsgruppen der Verlässlichen Grundschule 8
bis 1 sowie Silentien werden grundsätzlich weiterhin gefördert. Beide
Förderungen werden jedoch nur gewährt, sofern an der jeweiligen Schule nicht bereits die Offene
Ganztagsgrundschule eingeführt worden ist.
Da in Hilden alle
städtischen Grundschulen Offene Ganztagsgrundschulen sind, findet die bisherige
Förderung nicht mehr statt. Alternativ dazu können die Gemeinden für jede
Offene Ganztagsgrundschule eine Betreuungspauschale in Höhe von 5.500,00
Euro beantragen, deren Verwendung aber nicht an eine Betreuungsform
gebunden ist. Die Verwaltung hat diesen Sachverhalt mit der SV 51/183 bereits
in der letzten Sitzung des Fachausschusses vorgestellt.
Die neue
Erlasslage fordert die Gemeinden auf, „im
Rahmen der zugewiesenen Mittel sicherzustellen, dass Schulen, die eine
Betreuung aus den Programmen Schule von 8 bis 1 oder Silentien anboten, diese
auch im Rahmen der Betreuungspauschale anbieten können“.
II. Finanzielle Auswirkung durch die Kürzung der Landeszuschüsse
Es ergibt sich
folgende Finanzierungsdifferenz für die Verlässliche Grundschule sowie für die
Silentien:
Bisherige Landesförderung je Schuljahr:
22 Gruppen VGS x 4.000 Euro = 88.000 Euro
7 Gruppen Silentien x 750 Euro =
5.250 Euro
Summe 93.250 Euro
Landesförderung ab dem Schuljahr 2007 / 2008:
10 Offene Ganztagsgrundschulen x 5.500 Euro = 55.000 Euro
Silentien und VGS werden nicht mehr gefördert.
Es ergibt sich ein Fehlbetrag von 38.250 Euro
Durch die
Umstellung der Landesförderung im Bereich der Verlässlichen Grundschule 8 - 1
ab dem Schuljahr 2007/2008 ergibt sich ein jährliches Defizit von ca. 38.250
Euro, bezogen auf das Haushaltsjahr 2007 liegt der Fehlbetrag bei ca. 16.000,00 Euro (5 Monate). Hinzu kommt
der bislang bereits durch die Stadt Hilden getragene Finanzierungsanteil an der
Verlässlichen Grundschule, der unter Berücksichtigung der Personalkosten 2006
iHv 192.000 Euro ca. 19.000 Euro betragen hat.
Ein Grund für den steigenden Finanzierungsanteil der Stadt liegt in der
rückläufigen durchschnittlichen Gruppenstärke in der VGS. Da die
Mindestgruppenstärke jedoch nicht unterschritten wird, hatte die rückläufige
Belegung keine Auswirkung auf die Höhe der Landesförderung – allerdings ergaben
sich zwangsläufig Mindereinnahmen bei den Elternbeiträgen.
Hinzu kam, dass
mit der Umstellung der Beschäftigungsverhältnisse der Betreuungskräfte in der
VGS von ehemals geringfügiger in tarifliche Beschäftigung mit
Sozialversicherungs- und Lohnsteuerpflicht ein Anstieg der Personalkosten
verbunden war.
Um den Ausfall der
Landesförderung i. H. v. 38.250 Euro und den städtischen Finanzierungsanteil
bei den Personalkosten zu kompensieren, wurde in Abstimmung mit den
Schulleiterinnen und Schulleitern der Grundschulen das nachfolgende Konzept
entwickelt. Dieses berücksichtigt die Beibehaltung der bisherigen Angebote,
sofern diese bedarfsgerecht sind.
III. Neukonzeption
Durch die Einführung
einer Mindestgruppenstärke und der moderaten Anpassung der Elternbeiträge kann
die Kürzung der Landesmittel ausgeglichen werden.
A) Silentien
Die Kosten der
Silentien betragen aktuell 5.250 € p. a. und werden bisher durch die Landeszuschüsse
vollständig gedeckt. Elternbeiträge werden nicht erhoben. Vor dem Hintergrund,
dass hier zu einem großen Anteil Schülerinnen und Schüler aus sozial
schwächeren Bevölkerungskreisen stammen, soll diese Maßnahme weiterhin
beitragsfrei bleiben. Die Kosten der Silentien sollen aus dem Pauschalbetrag
von 55.000 € Landesmittel finanziert werden. Somit verbleiben 47.750 € aus dem
Landeszuschuss für die Erhaltung der Betreuungsplätze der Verlässlichen Grundschule.
B) Verlässliche Grundschule 8 - 1
Im Schuljahr 2006
/ 2007 werden 22 Gruppen gefördert. Je Gruppe wird eine Betreuungskraft eingesetzt.
Die Kosten einer solchen Teilzeitkraft liegen nach Mitteilung der Personalverwaltung
incl. Personalnebenkosten bei durchschnittlich 9.320 € im Jahr 2007.
Aktuell werden folgende VGS- Gruppen gefördert:
Anzahl der Personal-
Schule Gruppenzahl Teilnehmer Betreuungskräfte kosten __
Adolf- Reichwein-
Schule 1 25 1 9.320
Adolf- Kolping-
Schule 2 32 2 18.640
Astrid- Lindgren-
Schule 5 88 5 46.600
GGS Elbsee 1 21 1 9.320
GGS Kalstert 3 51 3 27.960
GGS Schulstrasse 2 33 2 18.640
GGS Walder Strasse 1 19 1 9.320
Walter-
Wiederhold- Schule 1 13 1 9.320
Wilhelm- Busch-
Schule 3 69 3 27.960
Wilhelm- Hüls-
Schule 3 72 3_______ 27.960__
Summe 22 423 22 205.040 €
Die Neukonzeption
sieht vor, dass ab dem Schuljahr 2007/2008 für das Betreuungsangebot der VGS
eine Mindestgruppenstärke von 20 Kindern
vorgegeben wird. Somit können bei gleich- bleibender Versorgungsquote einige
Gruppen zusammengelegt und dadurch die Personalkosten reduziert werden.
Um an allen
Grundschulen eine Grundversorgung der Schüler und Schülerinnen zu gewährleisten,
können bei deutlicher Unterschreitung der Mindestgruppenstärke von 20 Kindern
für die erste VGS-Betreuungsgruppe diese Kinder in der OGATA mitbetreut werden.
Zur personellen Unterstützung wird ein Personalzuschlag von 50% der
Regelarbeitszeit einer VGS-Betreuungskraft (entspricht einer Wochenarbeitszeit
von 5 Stunden) gewährt.
Regelung ab dem Schuljahr 2007 / 2008:
voraussichtl. Personal- Personal-
Schule Gruppenzahl Teilnehmer ausstattung kosten__
Adolf- Reichwein-
Schule 1 25 1 9.320
Adolf- Kolping-
Schule 1 32 1 9.320
Astrid- Lindgren-
Schule 4 88 4 37.280
GGS Elbsee 1 21 1 9.320
GGS Kalstert 2 51 2 18.640
GGS Schulstrasse 1 33 1 9.320
GGS Walder Strasse 1 20 1 9.320
Walter-
Wiederhold- Schule 0,5 13 0,5 4.660
Wilhelm- Busch-
Schule 3 69 3 27.960
Wilhelm- Hüls-
Schule 3 72 3 27.960__
Summe 17,5 424 17,5 163.100 €
Bei gleich bleibender
Versorgungsquote können durch Einführung der Mindestgruppenstärke die
Personalkosten von ca. 205.040 Euro auf 163.100 Euro reduziert werden.
Zur Verringerung
des städtischen Finanzierungsanteils
soll dem Vorschlag aus den Reihen der Leiterinnen und Leiter der städtischen
Grundschulen entsprechend der Jahresbeitrag je Kind, der seit vielen Jahren unverändert
bei 230,00 € liegt, moderat um knapp 10 % auf 252,00 € erhöht werden. In den
kreisangehörigen Gemeinden wird ein höherer Elternbeitrag erhoben.
Bisher wurden
monatlich 23,00 € in zehn Monaten vereinnahmt. Da diese Einteilung auf 10 Monate
einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeutet, soll das Abrechnungsverfahren ab
dem Schuljahr 2007/08 auf zwölf monatliche Raten umgestellt werden bei
gleichzeitiger Anhebung der Elternbeiträge um 10 % (von 230 auf 252 Euro/Jahr).
Daraus ergibt sich ein monatlicher Elternbeitrag von 21,00 €. Die Einnahmen aus
Elternbeiträgen steigen um ca. 8.000 € auf etwa 93.000 Euro p. a.
Die
Gesamt-Einnahmen für die VGS-Betreuung belaufen sich ab dem Schuljahr 2007/08
auf:
Landeszuschuss (verbleibender Anteil für die VGS) 47.750 €
Elternbeiträge 93.000 €
Summe 140.750
€
Dies senkt die
städtische Beteiligung an den Gesamtkosten auf 22.350 €.
Die Umstellung der
Landesfinanzierung erfolgte nicht zuletzt mit der Zielsetzung, die Offene Ganztagsgrundschule
zu stärken und andere Betreuungsangebote in der Primarstufe mit der OGATA zu
vernetzten. Unter Berücksichtigung dieser Zielsetzung soll die Zahl der
VGS-Gruppen für die Zukunft auf max. 22 Gruppen (entsprechend dem Ist-Status)
beschränkt werden. Weitere VGS-Gruppen wären bei unveränderter Landesförderung
(max. Förderbetrag beläuft sich auf 55.000 Euro - 10 OGATA-Gruppen x 5.500
Euro) neben den Elternbeiträgen ausschließlich durch städt. Mittel zu finanzieren.
Mit der Einführung
der OGATA hat der Rat der Stadt den Schwerpunkt der Bildungs- und Betreuungsangebote
für Kinder der Primarstufe bei der Offenen Ganztagsgrundschule angesiedelt –
die VGS soll lediglich als ergänzende Betreuungsform dem Bedarf einzelner
Eltern gerecht werden. Unter Berücksichtigung des hohen Investitionsvolumens
durch Landesmittel und städt. Mittel muss diese Schwerpunktentscheidung auch
für die Zukunft Gültigkeit haben und bedingt eine Begrenzung anderer
Betreuungsformen.
IV. Satzungsänderung
Die Elternbeiträge
für die Verlässliche Grundschule wurden mit Einführung der VGS durch einen Ratsbeschluss festgesetzt,
weitere Details werden im Rahmen der Betreuungsverträge geregelt.
Die Teilnahmebedingungen sowie die Elternbeiträge für die Offene
Ganztagsschule sind dagegen in der „Satzung
der Stadt Hilden über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen
Ganztagsgrundschule im Primarbereich“ geregelt.
Künftig sollen die Regelungstatbestände einschl. Festsetzung der
Elternbeiträge für Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen der Offenen
Ganztagsgrundschule, der Verlässlichen Grundschule und der Silentien Inhalt
einer gemeinsamen Satzung sein.
V. Fazit
Um die Reduzierung
der Landeszuschüsse zur Finanzierung der Verlässlichen Grundschule mit Beginn
des Schuljahres 2007 / 2008 zu kompensieren, soll zum kommenden Schuljahr eine
Mindestgruppenstärke von 20 Kindern festgelegt und der Jahreselternbeitrag von
derzeit 230 Euro auf 252 Euro angehoben werden. Die Auswirkungen sind im
Folgenden dargestellt:
Finanzierung auf
der Basis des noch gültigen Erlasses:
Personalkosten
(Basis 2007) 205.040
€
Landeszuschüsse 88.000 €
Elternbeiträge 85.000 €
Verbleibender städt. Finanzierungsanteil 32.040 €
Finanzierung nach
dem neuen Konzept:
Personalkosten
(Basis 2007) 163.100
€
Landeszuschüsse 47.750 €
Elternbeiträge 93.000 €
Verbleibender städt. Finanzierungsanteil 22.350
€
Durch die Senkung
der Personalkosten und die moderate Erhöhung der Elternbeiträge kann der
städtische Anteil an der Gesamtfinanzierung gesenkt werden.
Die Sachkosten für
die Aufrechterhaltung der Betreuungs- sowie Silentiengruppen trägt weiterhin
die Stadt Hilden. Die Mittel hierfür sind im Haushaltsplan 2007 und in der
Finanzplanung für die Folgejahre enthalten.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer |
030210 |
Bezeichnung: |
Bildungs- und
Betreuungsangebote |
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Mittel stehen zur
Verfügung: |
ja |
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Haushaltsjahr: |
2007 |
|
|||
Betroffen ist
folgendes Produkt: Bildungs- und Betreuungsangebote |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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5110000020 |
0302100050 |
414100 Land |
-16.000,00 |
||
5110000020 |
0302100050 |
433110 Eltern |
+3.300,00 |
||
|
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Die Deckung ist
durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
||
|
|
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|
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|
|
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|
|
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|
||
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|
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Finanzierung: |
Verringerung
der Personalkosten um 41.900 p. a. (ca. 17.400 im
Jahr 2007) |
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Personelle Auswirkungen
|
ja |