Betreff
Vertragsänderung Schokoticket
Vorlage
WP 04-09 SV 51/199
Aktenzeichen
III/51-Li
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

"   Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales wie folgt:

 

     (1)  Der Eigenanteil gemäß § 97 (3) Schulgesetz NRW wird ab 01.08.2007 wie folgt neu festgesetzt:

 

            Ø    9,80 €     für den/die erste Schüler/in sowie alle volljährigen Schüler/innen

            Ø    5,65 €     für das 2. anspruchsberichtigte Kind

           

 

(2) Zwischen der Stadt Hilden und der Rheinischen Bahngesellschaft AG sowie dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH wird zu dem am 15.08.2002 abgeschlossenen Vertrag folgender Nachtrag vereinbart:

 

§  1

 

       § 3 Abs. 1 wird zum 01.08.2007 wie folgt geändert:

 

                   In den Sätzen 1,2 und 3 wird der Betrag von 9,50 € durch 9,80 € ersetzt.

 

 

§  2

 

       Zu diesem Vertragsnachtrag sind keine Nebenabreden erfolgt. "

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Durch Ratsbeschluss vom 24.10.2001 und den daraufhin mit der Rheinischen Bahngesellschaft und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr abgeschlossenen Vertrag wurde auch in Hilden das Schokoticket mit Wirkung vom 01.02.2002 eingeführt. Die bisher gesammelten Erfahrungen sind positiv zu bewerten.

 

 

Ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung des Schokotickets ist der Eigenanteil der Erziehungsberechtigten. Gemäß § 97 (3) des Schulgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung ist der Schulträger berechtigt, von den Erziehungsberechtigten einen Eigenanteil von bis zu 12,00 € für das erste und bis zu 6,00 € für das zweite Kind je Beförderungsmonat festzusetzen, soweit die Schülerzeitkarten über den täglichen Schulweg hinaus auch zur sonstigen Nutzung des Angebotes des ÖPNV berechtigen.

 

 

Mit der Einführung des Schokotickets wurde von dieser Möglichkeit auch in Hilden Gebrauch gemacht. Durch Beschluss des Rates vom 24.10.2001 wurden seinerzeit die Eigenanteile wie folgt festgesetzt:

 

 

Ø         7,70 €      für den/die erste Schüler/in sowie alle volljährigen Schüler/innen

Ø         5,00 €      für den/die zweite Schüler/in

Ø         0,00 €             ab dem 3. Kind, sowie für Schüler/innen, die Leistungen nach SGB XII beziehen.

 

 

In § 3   des o. g. Vertrages werden diese Eigenanteile ausdrücklich genannt. Die Stadt Hilden als Schulträger hat – wie alle anderen Städte – sämtliche Ansprüche, die ihr aus dieser Festsetzung erwachsen, an die Rheinische Bahngesellschaft als zuständiges Verkehrsunternehmen abgetreten.

 

 

Auf Grund von Preiserhöhungen des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr wurden die  Eigenanteile für den/die erste Schüler/in und für den/die zweite Schüler/in in der Vergangenheit mehrfach angehoben.

 

 

Im Rahmen der Preisanpassung zum 01. August 2007 sind erneute Anpassungen bei der Höhe des Eigenanteils erforderlich. Daraus resultiert eine Erhöhung des Eigenanteils für das erste anspruchsberechtigte Kind auf 9,80 €, für das zweite anspruchsberichtigte Kind bleibt der Eigenanteil wie bisher mit 5,65 € bestehen.

 

 

Die Zahlungen der Schulträger selbst werden gemäß der vertraglichen Regularien am 01. Januar 2008 angepasst, so dass durch die vorgezogene Preisanpassung keine weiteren Belastungen im Jahr 2007 entstehen werden.

 

 

Die Höhe der Schulträgerleistungen orientiert sich vertragsgemäß an der Preisentwicklung der Monatskarte im Ausbildungsverkehr (YoungTicket). Dieses Ticket wird am 01.08.2007 preislich um 2,0% angehoben, so dass die Zahlungen ab Januar 2008 ebenfalls um 2,0% angepasst werden.

 

Im Vergleich zu der allgemeinen Preiserhöhung um 3,9% ist mit dieser Preisgestaltung auf die angespannte Lage der kommunalen Haushalte Rücksicht genommen worden.

 

Die Mitteilung des VRR ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja, erst zum Haushaltjahr 2008