Beschlussvorschlag:
" Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung
im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales wie folgt:
(1) Der
Eigenanteil gemäß § 97 (3) Schulgesetz NRW wird ab 01.08.2007 wie folgt neu
festgesetzt:
Ø 9,80 € für den/die erste Schüler/in sowie alle volljährigen Schüler/innen
Ø 5,65 € für das 2. anspruchsberichtigte Kind
(2) Zwischen
der Stadt Hilden und der Rheinischen Bahngesellschaft AG sowie dem
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH wird zu dem am 15.08.2002 abgeschlossenen
Vertrag folgender Nachtrag vereinbart:
§ 1
§ 3 Abs. 1 wird zum 01.08.2007 wie folgt geändert:
In den Sätzen 1,2 und 3 wird der Betrag von 9,50 €
durch 9,80 € ersetzt.
§ 2
Zu diesem Vertragsnachtrag sind keine Nebenabreden erfolgt.
"
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Durch Ratsbeschluss vom
24.10.2001 und den daraufhin mit der Rheinischen Bahngesellschaft und dem
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr abgeschlossenen Vertrag wurde auch in Hilden das
Schokoticket mit Wirkung vom 01.02.2002 eingeführt. Die bisher gesammelten
Erfahrungen sind positiv zu bewerten.
Ein wesentlicher
Bestandteil der Finanzierung des Schokotickets ist der Eigenanteil der
Erziehungsberechtigten. Gemäß § 97 (3) des Schulgesetzes in der zurzeit
geltenden Fassung ist der Schulträger berechtigt, von den
Erziehungsberechtigten einen Eigenanteil von bis zu 12,00 € für das erste und
bis zu 6,00 € für das zweite Kind je Beförderungsmonat festzusetzen, soweit die
Schülerzeitkarten über den täglichen Schulweg hinaus auch zur sonstigen Nutzung
des Angebotes des ÖPNV berechtigen.
Mit der Einführung des
Schokotickets wurde von dieser Möglichkeit auch in Hilden Gebrauch gemacht.
Durch Beschluss des Rates vom 24.10.2001 wurden seinerzeit die Eigenanteile wie
folgt festgesetzt:
Ø 7,70 € für den/die
erste Schüler/in sowie alle volljährigen Schüler/innen
Ø 5,00 € für den/die
zweite Schüler/in
Ø 0,00 € ab dem 3. Kind, sowie für
Schüler/innen, die Leistungen nach SGB XII beziehen.
In § 3 des o. g. Vertrages werden
diese Eigenanteile ausdrücklich genannt. Die Stadt Hilden als Schulträger hat –
wie alle anderen Städte – sämtliche Ansprüche, die ihr aus dieser Festsetzung
erwachsen, an die Rheinische Bahngesellschaft als zuständiges Verkehrsunternehmen
abgetreten.
Auf Grund von Preiserhöhungen des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr wurden die Eigenanteile für den/die erste Schüler/in und für den/die zweite Schüler/in in der Vergangenheit mehrfach angehoben.
Im Rahmen der Preisanpassung zum 01. August 2007 sind erneute
Anpassungen bei der Höhe des Eigenanteils erforderlich. Daraus resultiert eine
Erhöhung des Eigenanteils für das erste anspruchsberechtigte Kind auf 9,80 €,
für das zweite anspruchsberichtigte Kind bleibt der Eigenanteil wie bisher mit
5,65 € bestehen.
Die Zahlungen der Schulträger selbst werden gemäß der vertraglichen
Regularien am 01. Januar 2008 angepasst, so dass durch die vorgezogene
Preisanpassung keine weiteren Belastungen im Jahr 2007 entstehen werden.
Die Höhe der Schulträgerleistungen orientiert sich vertragsgemäß an der
Preisentwicklung der Monatskarte im Ausbildungsverkehr (YoungTicket). Dieses
Ticket wird am 01.08.2007 preislich um 2,0% angehoben, so dass die Zahlungen ab
Januar 2008 ebenfalls um 2,0% angepasst werden.
Im Vergleich zu der allgemeinen Preiserhöhung um 3,9% ist mit dieser
Preisgestaltung auf die angespannte Lage der kommunalen Haushalte Rücksicht
genommen worden.
Die Mitteilung des VRR ist als Anlage beigefügt.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja,
erst zum Haushaltjahr 2008 |