Betreff
Zuschuss des Landes NRW aus dem KOMM IN-Projekt 2007,
hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Vorlage
WP 04-09 SV 50/051
Aktenzeichen
III/50 10 64 - fw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt genehmigt auf Vorschlag des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales zur Durchführung des beim Land NRW beantragten und genehmigten Integrationsprojektes der Stadt Hilden zum Thema Erziehung und Bildung im Kindesalter eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 45.000 € bei dem Kostenträger 05 05 01 2000.

Die Deckung erfolgt durch einen Zuschuss des Landes NRW gem. Zuwendungsbescheid vom 18.4.2007 in gleicher Höhe.“

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Auf der Grundlage des 2005 vom Rat der Stadt beschlossenen Strategiepapiers Integration in Hilden  und zur Forstsetzung und Stabilisierung der begonnenen Maßnahmen zur Umsetzung des Integrationskonzeptes insbesondere zur Nachhaltigkeit der Ergebnisse der auf der am 20. 1. 2007 durchgeführten Aktivierungskonferenz wurde in Abstimmung und mit konstruktiver Unterstützung der Kreisverwaltung ein Antrag auf Gewährung eines Landeszuschusses aus dem KOMM IN-Projekt zur Verbesserung der Aufnahme und Integration in den Kommunen gestellt.

Erst im März 2007 hatte das Land NRW eine Fortsetzung des KOMM IN-Projektes bis 2010 signalisiert.

 

Mit Bescheid vom 18.4.2007 wurde eine Zuwendung des Landes NRW in Höhe von 45.000 € bewilligt. Die Bewilligung erfolgte jedoch unter dem Vorbehalt einer Nachbesserung und Konkretisierung des Antrags.

Außer der Stadt Hilden haben auch der Kreis Mettmann und die Städte Erkrath, Heiligenhaus, Monheim und Velbert Zuschüsse aus dem KOMM IN-Projekt 2007 beantragt und unter dem Vorbehalt einer Nachbesserung erhalten.

 

Das zur Förderung beantragte Hildener Projekt mit dem Titel Erziehung und Bildung im Kindesalter hat 2 Ziele:

 

  1. Aufbau eines Koordinations- und Unterstützungssystems zur ganzheitlichen Förderung der Bildung und Erziehung von Kindergarten- und Grundschulkindern
  2. Weiterentwicklung des Steuerungs- und Controllingsystems zur ganzheitlichen Förderung der Integrationsarbeit in Hilden unter besonderer Berücksichtigung und Stärkung der Einbeziehung von Schlüsselpersonen mit Zuwanderungsgeschichte

 

Mit dem KOMM IN-Projekt 2006, das mit der Aktivierungskonferenz im Januar 2006 endete und zu dem Abschluss eines Bündnisses für Integration führte, wurden die Grundlagen geschaffen, für das Handlungsfeld Sprachförderung und Chancengleichheit die Ergebnisse nachhaltig

zu festigen. Dabei kommt dem gegründeten Arbeitskreis Bildung und Erziehung eine besondere Rolle zu. Vertreterinnen und Vertreter mit Migrationsgeschichte werden maßgeblich beteiligt.

Die ab März 2007 verpflichtende Sprachstandsfeststellung vierjähriger Kinder bietet die Chance, dass die begonnenen positiven Ansätze der konzeptionellen Gestaltung der Sprachförderung im Elementarbereich in Hilden gezielt weiterentwickelt werden. Ein ganzheitlicher Bildungsansatz, der die Eltern in Ihrer Erziehungskompetenz stärkt und sie als wichtige Partner eines gemeinsamen Förderkonzeptes betrachtet, kann entscheidend dazu beitragen, dass sich die Bildungssituation von Kindern mit Zuwanderungsgeschichte wesentlich verbessert. Die Stadt Hilden möchte dem Thema Erziehung und Bildung deshalb im Rahmen der weiteren Förderung der Integrationsarbeit einen ganz besonderen Stellenwert einräumen. Die dazu notwendigen konzeptionellen und strukturellen Weiterentwicklungen müssen in das sozialräumlich ausgerichtete Konzept der Integrationsarbeit einfließen.

Viele Menschen haben ihr Interesse an der Mitgestaltung eines gelingenden Miteinanders von Zugewanderten und Einheimischen zum Ausdruck gebracht. Es gilt nun, das große Potentiale und die hohe Motivation über eine nachhaltige Steuerungs- und Kommunikationsstruktur in einen langfristigen Kommunikations- und Arbeitsprozess einzubinden. Dazu muss eine Vernetzungs- und Steuerungsstruktur etabliert werden, in der Steuerungsgruppe, Moderationstandems, Arbeitsgruppen zu bestimmten Handlungsfeldern und Konferenzen als wichtige (vertraute) Elemente eingeführt werden. Aufgrund der Komplexität dieser Aufgabe - insbesondere unter Berücksichtigung des gezielten Einbezugs von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte - muss diesem Thema eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

 

 

 

 

Zur Durchführung des Projektes ist neben der Begleitung durch Fachdezernent, Fachamtsleiter und Personal des Integrationsbüros des Amtes für Soziales und Integration die temporäre Beschäftigung einer sozialarbeiterischen Fachkraft auf Teilzeitbasis (50%)  und insbesondere zur Begleitung des Steuerungs- und Controllingverfahrens, des lokalen Monitoringsystems, der konzeptionellen Entwicklung und Moderation von Konferenzen und Workshops fachliche externe Hilfen notwendig.

Die anteiligen Personalkosten des städt. Personal stellen den notwendigen 20%igen Eigenanteil der Gesamtkosten des beantragten Projektes dar.  

 

Nach dem Zuwendungsbescheid ist die Maßnahme in der Zeit vom 1.5.2007 – 29.2.2008 (Bewilligungszeitraum) durchzuführen. Der Zuschuss wird in 3 Raten im Jahr 2007 ausgezahlt.                                                                                                                                                                                         

 

Zur Durchführung der Maßnahme ist eine überplanmäßige Bereitstellung des Zuschussbetrages bei dem Kostenträger 0505012000 –Hilfen zur Integration- erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer

 0505012000

Bezeichnung:

Hilfen zur Integration

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Haushaltsjahr:

2007

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

5020000020

0505012000

541100

22.000

5020000020

0505012000

543400

23.000

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

5020000020

0505012000

412100

45.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 Zuwendung des Landes NRW

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Personelle Auswirkungen

Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

Nein

 

Planstelle(n):   Personalanteile städt. Bediensteter (Dez., AL und Soz.Arb.) rd. 13.000 € als 20%iger Eigenanteil der Stadt;

Temporäre Einstellung eines Soz.Arb. in Teilzeit (50%) für die Dauer des Projektes

Sichtvermerk Personaldezernent