hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt genehmigt auf Vorschlag des Ausschusses für Schule,
Sport und Soziales zur Durchführung des beim Land NRW beantragten und
genehmigten Integrationsprojektes der Stadt Hilden zum Thema Erziehung
und Bildung im Kindesalter eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von
45.000 € bei dem Kostenträger 05 05 01 2000.
Die Deckung erfolgt durch einen Zuschuss des Landes NRW gem.
Zuwendungsbescheid vom 18.4.2007 in gleicher Höhe.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Auf der Grundlage
des 2005 vom Rat der Stadt beschlossenen Strategiepapiers Integration in Hilden und zur Forstsetzung und Stabilisierung der
begonnenen Maßnahmen zur Umsetzung des Integrationskonzeptes insbesondere zur
Nachhaltigkeit der Ergebnisse der auf der am 20. 1. 2007 durchgeführten
Aktivierungskonferenz wurde in Abstimmung und mit konstruktiver Unterstützung
der Kreisverwaltung ein Antrag auf Gewährung eines Landeszuschusses aus dem
KOMM IN-Projekt zur Verbesserung der Aufnahme und Integration in den Kommunen
gestellt.
Erst im März 2007
hatte das Land NRW eine Fortsetzung des KOMM IN-Projektes bis 2010 signalisiert.
Mit Bescheid vom
18.4.2007 wurde eine Zuwendung des Landes NRW in Höhe von 45.000 € bewilligt.
Die Bewilligung erfolgte jedoch unter dem Vorbehalt einer Nachbesserung und
Konkretisierung des Antrags.
Außer der Stadt
Hilden haben auch der Kreis Mettmann und die Städte Erkrath, Heiligenhaus,
Monheim und Velbert Zuschüsse aus dem KOMM IN-Projekt 2007 beantragt und unter
dem Vorbehalt einer Nachbesserung erhalten.
Das zur Förderung
beantragte Hildener Projekt mit dem Titel Erziehung und Bildung im Kindesalter hat
2 Ziele:
- Aufbau eines Koordinations- und
Unterstützungssystems zur ganzheitlichen Förderung der Bildung und
Erziehung von Kindergarten- und Grundschulkindern
- Weiterentwicklung des Steuerungs- und
Controllingsystems zur ganzheitlichen Förderung der Integrationsarbeit in
Hilden unter besonderer Berücksichtigung und Stärkung der Einbeziehung von
Schlüsselpersonen mit Zuwanderungsgeschichte
Mit dem KOMM
IN-Projekt 2006, das mit der Aktivierungskonferenz im Januar 2006 endete und zu
dem Abschluss eines Bündnisses für Integration führte, wurden die Grundlagen
geschaffen, für das Handlungsfeld Sprachförderung und Chancengleichheit die
Ergebnisse nachhaltig
zu festigen. Dabei
kommt dem gegründeten Arbeitskreis Bildung und Erziehung eine besondere Rolle
zu. Vertreterinnen und Vertreter mit Migrationsgeschichte werden maßgeblich
beteiligt.
Die ab März 2007
verpflichtende Sprachstandsfeststellung vierjähriger Kinder bietet die Chance,
dass die begonnenen positiven Ansätze der konzeptionellen Gestaltung der
Sprachförderung im Elementarbereich in Hilden gezielt weiterentwickelt werden.
Ein ganzheitlicher Bildungsansatz, der die Eltern in Ihrer Erziehungskompetenz
stärkt und sie als wichtige Partner eines gemeinsamen Förderkonzeptes
betrachtet, kann entscheidend dazu beitragen, dass sich die Bildungssituation
von Kindern mit Zuwanderungsgeschichte wesentlich verbessert. Die Stadt Hilden
möchte dem Thema Erziehung und Bildung deshalb im Rahmen der weiteren Förderung
der Integrationsarbeit einen ganz besonderen Stellenwert einräumen. Die dazu
notwendigen konzeptionellen und strukturellen Weiterentwicklungen müssen in das
sozialräumlich ausgerichtete Konzept der Integrationsarbeit einfließen.
Viele Menschen
haben ihr Interesse an der Mitgestaltung eines gelingenden Miteinanders von Zugewanderten
und Einheimischen zum Ausdruck gebracht. Es gilt nun, das große Potentiale und
die hohe Motivation über eine nachhaltige Steuerungs- und Kommunikationsstruktur
in einen langfristigen Kommunikations- und Arbeitsprozess einzubinden. Dazu
muss eine Vernetzungs- und Steuerungsstruktur etabliert werden, in der
Steuerungsgruppe, Moderationstandems, Arbeitsgruppen zu bestimmten
Handlungsfeldern und Konferenzen als wichtige (vertraute) Elemente eingeführt
werden. Aufgrund der Komplexität dieser Aufgabe - insbesondere unter
Berücksichtigung des gezielten Einbezugs von Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte - muss diesem Thema eine besondere Aufmerksamkeit
gewidmet werden.
Zur Durchführung
des Projektes ist neben der Begleitung durch Fachdezernent, Fachamtsleiter und
Personal des Integrationsbüros des Amtes für Soziales und Integration die
temporäre Beschäftigung einer sozialarbeiterischen Fachkraft auf Teilzeitbasis
(50%) und insbesondere zur Begleitung
des Steuerungs- und Controllingverfahrens, des lokalen Monitoringsystems, der
konzeptionellen Entwicklung und Moderation von Konferenzen und Workshops
fachliche externe Hilfen notwendig.
Die anteiligen
Personalkosten des städt. Personal stellen den notwendigen 20%igen Eigenanteil
der Gesamtkosten des beantragten Projektes dar.
Nach dem
Zuwendungsbescheid ist die Maßnahme in der Zeit vom 1.5.2007 – 29.2.2008
(Bewilligungszeitraum) durchzuführen. Der Zuschuss wird in 3 Raten im Jahr 2007
ausgezahlt.
Zur Durchführung
der Maßnahme ist eine überplanmäßige Bereitstellung des Zuschussbetrages bei
dem Kostenträger 0505012000 –Hilfen zur Integration- erforderlich.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer |
0505012000 |
Bezeichnung: |
Hilfen zur
Integration |
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Mittel stehen zur
Verfügung: |
nein |
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Haushaltsjahr: |
2007 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Sichtvermerk
Kämmerer |
5020000020 |
0505012000 |
541100 |
22.000 |
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5020000020 |
0505012000 |
543400 |
23.000 |
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Die Deckung ist
durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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5020000020 |
0505012000 |
412100 |
45.000 |
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Finanzierung: |
Zuwendung
des Landes NRW |
Personelle Auswirkungen
Ja |
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Im Stellenplan
enthalten: |
Nein |
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Planstelle(n): Personalanteile städt. Bediensteter (Dez., AL und Soz.Arb.) rd.
13.000 € als 20%iger Eigenanteil der Stadt; Temporäre
Einstellung eines Soz.Arb. in Teilzeit (50%) für die Dauer des Projektes |
Sichtvermerk Personaldezernent |
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