Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt beschließt auf Vorschlag des Ausschusses für Schule,
Sport und Soziales die als Anlage 1 beigefügte Änderung zur Satzung über
die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Übergangsheime der Stadt
Hilden.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Zur vorübergehenden Unterbringung zugewiesener ausländischer Flüchtlinge
und Aussiedlerinnen und Aussiedler unterhält die Stadt Übergangsheime. Die
Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Übergangsheime der
Stadt vom 26.6.1997 wurde letztmalig mit Wirkung zum 1.8.2002 geändert. Die
zurzeit geltende Satzung ist als Anlage
2 beigefügt.
Seit der letzten Änderung konnten durch einen Rückgang der Zahl der
unterzubringenden Personen sukzessiv Übergangsheimplätze abgebaut werden; im
Fachausschuss wurde hierüber kontinuierlich berichtet.
So konnten die Übergangsheime Benrather Str. 35 b, Breddert 1, und
Hofstraße 64 ersatzlos aufgegeben werden. Das Haus Hegelstraße 31 wird
entsprechend der letzten Berichterstattung im Fachausschuss am 14.3.2007 (SV
50/40) zukünftig als Notunterkunft im Obdachlosenbereich genutzt.
Dementsprechend sind in § 1 der Satzung die aufgegebenen Übergangsheime
zu streichen.
Die im Haushalt 2007 veranschlagten Benutzungsgebühren ändern sich
nicht, da die Gebühren Personen bezogen und nicht Gebäude bezogen erhoben
werden. Der Abbau von Übergangsheimplätzen ist im Haushalt 2007 bereits berücksichtigt.
Auf eine Erhöhung der Benutzungsgebühren sollte aus sozialen Gründen
verzichtet werden.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
10 08 01 4000 |
Bezeichnung: |
Verw./Betrieb Unterkünfte/Einricht. Aussiedler/Flüchtlinge/Asyl |
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Mittel stehen zur
Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
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ja/nein |
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Sichtvermerk
Kämmerer |