Beschlussvorschlag:
„ Der Rat der Stadt Hilden beschließt auf Vorschlag des Ausschusses für
Schule, Sport und Soziales die als Anlage
1 beigefügte Änderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Hilden (Hildener
Obdachlosensatzung).“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadt Hilden
unterhält als öffentliche Einrichtungen zur vorübergehenden oder dauernden Unterbringung
von obdachlosen Menschen gegenwärtig folgende Unterkünfte:
Grünstraße 61
Krabbenburg 6
Oststraße 69/71
Richrather Straße
257
Dem Ausschuss für
Schule, Sport und Soziales wurde in der letzten Sitzung am 14.3.2007 (SV 50/40)
mitgeteilt, dass infolge des sukzessiven Abbaus von Übergangsheimplätzen zur
Unterbringung von zugewiesenen Aussiedlerinnen und Aussiedlern des Haus
Hegelstraße 31 anstelle der Unterkunft Grünstraße 61 zur Unterbringung von
obdachlosen Menschen genutzt werden soll.
Eine konkrete
Nutzung wird nach entsprechender Herrichtung durch das Amt für Gebäudewirtschaft
Bis Ende Juni 2007
möglich.
Die Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte vom
16.11.1971, zuletzt geändert durch Satzung vom 18.7.2002 (Anlage 2) ist entsprechend zu ändern.
Unter
Berücksichtigung von fast gleichen Verhältnissen wie das Haus Grünstraße 61
wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, eine Benutzungsgebühr in der
gleichen Höhe für das Haus Hegelstraße 61 mit 4,40 € je Quadratmeter und Monat
festzusetzen.
Die derzeitige
Höhe der Gebühren wurde letztmalig mit der Satzung vom 18.7.2002 unter Hinzuziehung
des Hildener Mietspiegels nach der Wohnlage, dem Baujahr und dem
Ausstattungsstandard mit Ausnahme für das Haus Krabbenburg mit 4,40 € je
Quadratmeter der Wohneinheit und Monat festgesetzt und bedeutete eine rd.
20%ige Erhöhung der Gebühr, analog der rechtlichen Zulässigkeit im Mietrecht.
Im
Obdachlosenbereich ist eine kostendeckende Gebührenerhebung nicht möglich. Eine
solche muss in Anbetracht der finanziellen Situation der untergebrachten
Personen sozialverträglich sein.
Der
Kostendeckungsgrad beträgt rd. 20 %, da auch nicht von einer Vollbelegung der
Unterkünfte auszugehen ist. Eine Erhöhung der Gebühren sollte zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht erfolgen.
Die im Haushalt
2007 veranschlagten Benutzungsgebühren wurden bereits auf der vorgenannten
Grundlage kalkuliert.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
10 08 01 3000 |
Bezeichnung: |
Verwaltung Unterkünfte Wohnungslose
(Obdach) |
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Mittel stehen zur
Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
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ja/nein |
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Sichtvermerk
Kämmerer |