Beschlussvorschlag:
„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die
Tätigkeiten der
Zentralen Vergabestelle zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
A. Historie und Aufgabenfelder der
Zentralen Vergabestelle
Seit dem 01.10.1999 wickelt die Zentrale Vergabestelle alle
öffentlichen und beschränkten
Ausschreibungen der Stadtverwaltung Hilden ab.
Hierüber wurde in 2002 und ab 2005 im jährlichen Rhythmus
per Mitteilungsvorlage berichtet.
Die Hauptaufgabenfelder der Zentralen Vergabestelle sind:
-
Die ordentliche und rechtmäßige
Durchführung von öffentlichen und beschränkten Vergaben
-
Die Pflege und Fortschreibung der
Dienstanweisung für das Vergabewesen mit den dazugehörigen Vergabevermerken
-
Die Erstellung und Aktualisierung des
Vergabehandbuches
-
Die Information und Beratung der Fachämter
zu allen vergaberechtlichen Themen
-
Berichtswesen im Bereich der
öffentlichen, beschränkten und freihändigen Vergaben nach VOL, VOB und VOF
-
Abfragen und Meldungen nach
Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW im Rahmen der Korruptionsprävention innerhalb
des Vergabeverfahren
B. Neuerungen und grundlegende Änderungen
im Vergaberecht
Seit In-Kraft-Treten des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen im Frühjahr 2009 sind im Vergaberecht keine weiteren
grundlegenden Änderungen vorgenommen worden.
Lediglich die Verdingungsordnungen für Dienst- und
Lieferleistungen und Bauleistungen (VOL/A und VOB/A) wurden den Anforderungen
der europäischen Richtlinie angepasst.
Die seit Jahren angekündigte „Revolution“ des Vergaberechts
bleibt erneut aus. Auch seitens der Städte- und Gemeindevertretungen sind keine
aktuellen Informationen oder Planungen vorhanden.
Mit Sitzungsvorlage SV-Nr.: 20/161 wurde dem Haupt- und
Finanzausschuss am 11.03.2009 ein Beschlussvorschlag zur Anpassung der Wertgrenzen
vorgelegt.
Aufgrund mehrfacher Forderung seitens des Handwerks und der
Industrie hat das Land NRW die eigenen Wertgrenzen für Vergaben in 2009 erneut
angehoben.
Gleiche Forderungen wurden durch die Kreishandwerkerschaft
an die Stadt Hilden gestellt. Allerdings hat die Verwaltung sich gegen eine
Anpassung der Hildener Wertgrenzen an die Wertgrenzen des Landes entschieden.
Folgende Wertgrenzen wurden beschlossen:
Vergabeart |
Alte
Wertgrenze |
Neue
Wertgrenze |
Nachrichtl.
Land |
VOL freihändig |
12.500
€ inkl. Mwst |
25.000 € ohne Mwst. |
100.000,00
€ |
VOB freihändig |
12.500
€ inkl. Mwst |
50.000 € ohne Mwst. |
100.000,00
€ |
VOB beschränkt |
Nur
in begründeten Ausnahmefällen, weil der Grundsatz der öffentlichen
Ausschreibung besteht. |
1.000.000,00
€ |
C. Statistische Angaben
Die nachfolgenden Statistiken geben einen Überblick über die
Vergaben seit der Einführung der Zentralen Vergabestelle.
Der Rückgang der Fallzahlen für öffentliche und beschränkte Vergaben erklärt sich mit der bereits geschilderten Anhebung der Wertgrenzen. Dies zeigt sich auch in den steigenden Fallzahlen bei den freihändigen Vergaben, insbesondere im Bereich der Vergaben bis 25.000,00 €.
Horst Thiele
Bürgermeister