Betreff
Sachstandsbericht 2009 - Zentrale Vergabestelle
Vorlage
WP 09-14 SV 20/010
Aktenzeichen
II/20-ZVS-KR
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die Tätigkeiten der

Zentralen Vergabestelle zur Kenntnis.“

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

A.         Historie und Aufgabenfelder der Zentralen Vergabestelle

 

Seit dem 01.10.1999 wickelt die Zentrale Vergabestelle alle öffentlichen und beschränkten

Ausschreibungen der Stadtverwaltung Hilden ab.

Hierüber wurde in 2002 und ab 2005 im jährlichen Rhythmus per Mitteilungsvorlage berichtet.

 

Die Hauptaufgabenfelder der Zentralen Vergabestelle sind:

 

-                     Die ordentliche und rechtmäßige Durchführung von öffentlichen und beschränkten Vergaben

-                     Die Pflege und Fortschreibung der Dienstanweisung für das Vergabewesen mit den dazugehörigen Vergabevermerken

-                     Die Erstellung und Aktualisierung des Vergabehandbuches

-                     Die Information und Beratung der Fachämter zu allen vergaberechtlichen Themen

-                     Berichtswesen im Bereich der öffentlichen, beschränkten und freihändigen Vergaben nach VOL, VOB und VOF

-                     Abfragen und Meldungen nach Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW im Rahmen der Korruptionsprävention innerhalb des Vergabeverfahren

 

B.        Neuerungen und grundlegende Änderungen im Vergaberecht

 

Seit In-Kraft-Treten des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Frühjahr 2009 sind im Vergaberecht keine weiteren grundlegenden Änderungen vorgenommen worden.

Lediglich die Verdingungsordnungen für Dienst- und Lieferleistungen und Bauleistungen (VOL/A und VOB/A) wurden den Anforderungen der europäischen Richtlinie angepasst.

 

Die seit Jahren angekündigte „Revolution“ des Vergaberechts bleibt erneut aus. Auch seitens der Städte- und Gemeindevertretungen sind keine aktuellen Informationen oder Planungen vorhanden.

 

Mit Sitzungsvorlage SV-Nr.: 20/161 wurde dem Haupt- und Finanzausschuss am 11.03.2009 ein Beschlussvorschlag zur Anpassung der Wertgrenzen vorgelegt.

Aufgrund mehrfacher Forderung seitens des Handwerks und der Industrie hat das Land NRW die eigenen Wertgrenzen für Vergaben in 2009 erneut angehoben.

 

Gleiche Forderungen wurden durch die Kreishandwerkerschaft an die Stadt Hilden gestellt. Allerdings hat die Verwaltung sich gegen eine Anpassung der Hildener Wertgrenzen an die Wertgrenzen des Landes entschieden.

 

 

Folgende Wertgrenzen wurden beschlossen:

 

Vergabeart

Alte Wertgrenze

Neue Wertgrenze

Nachrichtl. Land

VOL freihändig

12.500 € inkl. Mwst

25.000 € ohne Mwst.

100.000,00 €

VOB freihändig

12.500 € inkl. Mwst

50.000 € ohne Mwst.

100.000,00 €

VOB beschränkt

Nur in begründeten Ausnahmefällen, weil der Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung besteht.

1.000.000,00 €

 

 

C.        Statistische Angaben

Die nachfolgenden Statistiken geben einen Überblick über die Vergaben seit der Einführung der Zentralen Vergabestelle.

Der Rückgang der Fallzahlen für öffentliche und beschränkte Vergaben erklärt sich mit der bereits geschilderten Anhebung der Wertgrenzen. Dies zeigt sich auch in den steigenden Fallzahlen bei den freihändigen Vergaben, insbesondere im Bereich der Vergaben bis 25.000,00 €.

 

 

 

 

Horst Thiele

Bürgermeister