Betreff
Neufassung der Vereinbarung über die Defizitdeckung mit der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 50/045
Aktenzeichen
III/50 32 32 - fw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt beschließt auf Vorschlag des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales die Vereinbarung mit der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. über die Förderung einer wirksamen, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Arbeit zur Integration von Menschen mit Behinderungen in Hilden in der vorgelegten Form (Anlage 1) abzuschließen.

Der Vertrag wird für eine Dauer von 3 Jahren, beginnend am 1.1.2007, abgeschlossen.

Der jährliche Zuschuss der Stadt Hilden nach § 3 Abs. 3 und 7 der Vereinbarung beträgt 158.400 €.

Der Mehrbedarf für das Jahr 2007 in Höhe von 18.700 € wird überplanmäßig bereitgestellt.

Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei Produkt 160101 – Zahlungsströme der allgemeinen Finanzwirtschaft.“

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Nach der zwischen der Stadt Hilden und der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. (Freizeitgemeinschaft) abgeschlossenen Vereinbarung in der Fassung vom 15.12.1993 erhält der Verein einen jährlichen Zuschuss zur Deckung des sich aus der Durchführung seiner Aufgaben im Behindertenbereich ergebenden Kosten, soweit diese nicht anderweitig gedeckt werden konnten in Form einer sog. Defizitdeckung. Grundlage war jeweils die Vorlage eines Wirtschafts- und Stellenplans zu den Haushaltsplanberatungen der Stadt.

 

Bei der Haushaltsplanberatung für das Jahr 2003 hatte der Rat beschlossen, auch mit der Freizeitgemeinschaft Leistungskontrakte zu schließen, nachdem bereits in anderen Dienstleistungsbereichen mit diesem Instrument positive Erfahrungen gemacht werden konnten. Über den Betrieb des Abenteuerspielplatzes an der Richard-Wagner-Straße ist ein Kontrakt mit einer Laufzeit von 3 Jahren bereits geschlossen worden.

 

Neben dem Betrieb des  Abenteuerspielplatzes und von Kindertagesstätten hält die Freizeitgemeinschaft Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen vor, die ein Haushaltsvolumen von rd. 700.000 € pro Jahr in Einnahme und Ausgabe erfordern. Das jeweilige nicht durch eigene Einnahmen zu deckende Defizit war immer starken Schwankungen unterworfen und betrug im letzten Jahr rd. 139.000 €.

Vor Abschluss eines Leistungskontraktes galt es demnach konkret festzustellen, welche Personal- und Leistungsausstattung unter Berücksichtigung der künftigen Aufgabenerfüllung und der damit verbundenen verlustträchtigen und gewinnbringenden Bereiche überhaupt erforderlich ist. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt hat –auch auf ausdrücklichen Wunsch der Versitzenden der Freizeitgemeinschaft – eine intensive Prüfung vorgenommen, um die Grundlagen und Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte Aufgabenerfüllung zu klären und damit auch der Vereinsführung zukunftsweisende Entscheidungen zur Sicherung der Einrichtung zu erleichtern.

 

Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt erforderte umfangreiche Recherchen und Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Freizeitgemeinschaft und konnte Mitte 2006 abgeschlossen werden; der Abschlussvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 2.5.2006 ist als Anlage 2 der SV beigefügt.

Danach ergaben sich für die Freizeitgemeinschaft umfangreiche verfahrensrelevante Verwaltungsarbeiten insbesondere zum Personaleinsatz der Zivildienstleistenden. Im Rahmen der Prüfung sind die einzelnen Budgetbereiche hinsichtlich ihrer Kostendeckung untersucht worden. Letztendlich wurde festgestellt, dass der Familienunterstützende Dienst (FuD) der einzige Bereich mit einem planmäßigen originären Überschuss ist, mit dem Fehlbeträge anderer Bereiche zum Teil gedeckt werden können. Als Anlage 3 sind Grafiken (anonymisiert) zur Verdeutlichung der Kostendeckung beigefügt.

Das Rechnungsprüfungsamt kommt zu dem Resümee, dass eine Verbesserung des Kostendeckungsgrades im Bereich Fahrdienst ohne Verringerung des Services nicht möglich erscheint. Einzig die durchgeführten Kreisfahrdienste könnten wegen der niedrigen Fahrtkostenerstattungen auf den Prüfstand. Alle Gespräche mit dem Kreis haben bislang jedoch insbesondere wegen der bisherigen Haushaltssituation des Kreises nicht zu einer Erhöhung der Erstattungen geführt.

 

 

 

 

 

 

Auf der Grundlage des vorgenannten Ergebnisses ist die vorliegende Vereinbarung inklusive der Leistungsbeschreibung erstellt und im Vorfeld mit dem Vorstand der Freizeitgemeinschaft abgestimmt worden.

 

 

Grundlage für die Höhe des Zuschusses nach dem Vertrag ist

 

a)      der Personalbestand nach dem sich aus dem prüfungsrelevanten Umfang ergebenden vorgelegten Stellenplan (Anlage 4) und

b)      dem Wirtschaftsplan 2007 (Anlage 5).

 

 

Der bisherige Zuschuss wurde – wie sich aus § 3 Abs. 3 und 7 ergibt – wie folgt aufgeteilt:

 

Allgemeiner Zuschuss zur Leistungserbringung:        89.400

Zuschuss für Miete und Nebenkosten:                        69.000

Gesamt:                                                                    € 158.400

 

Während der leistungsbezogene Zuschuss für die Vertragsdauer von 3 Jahren konstant bleibt, ist der Zuschuss zur Deckung der Miet- und Nebenkosten aufgrund möglicher Schwankungen gegebenenfalls anzupassen.

 

Insgesamt ergibt sich nach dem vorgelegten Wirtschaftsplan im Vergleich zum Haushaltsjahr 2006 ein Mehrbedarf von 18.700 €. Die Freizeitgemeinschaft hat den Mehrbedarf mit Schreiben vom 16.5.2007 begründet (Anlage 6). Hauptgrund ist danach die notwendige Beschäftigung von Aushilfen für die Zeiten, in denen Zivildienstleistende wegen Ablauf der Zivildienstzeit und nicht rechtzeitigem Ersatz nicht zur Verfügung stehen, um insbesondere bestehende Pflegeverträge im Rahmen des FuD weiter zu erfüllen.

Der im Vertrag ausgewiesene Zuschuss ist seitens der Verwaltung für die Vertragsdauer angemessen. Es ist zu berücksichtigen, dass anteilige Kosten der Geschäftsstelle für den Budgetbereich Kindergärten, die von der Finanzierung nach GTK ausgeschlossen sind, im Behindertenbereich mit zutragen sind.

 

Da im Rahmen der Etatberatungen die endgültige Höhe des Zuschusses wegen der Nacharbeiten noch nicht konkret benannt werden konnte, erfolgte die Etatisierung auf der Basis des Ansatzes für 2006.

Die Mehrkosten für 2007 sind demnach überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer

 0502015000

Bezeichnung:

Zuschüsse

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Haushaltsjahr:

2007

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

5020000020

0502015000

531860

18.700

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

20200020

1601010010

405100

18.700

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Personelle Auswirkungen

Nein