Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt beschließt auf Vorschlag des Ausschusses für Schule,
Sport und Soziales die Vereinbarung mit der Freizeitgemeinschaft Behinderte und
Nichtbehinderte e.V. über die Förderung einer wirksamen, bedarfsgerechten und
wirtschaftlichen Arbeit zur Integration von Menschen mit Behinderungen in
Hilden in der vorgelegten Form (Anlage
1) abzuschließen.
Der Vertrag wird für eine Dauer von 3 Jahren, beginnend am 1.1.2007,
abgeschlossen.
Der jährliche Zuschuss der Stadt Hilden nach § 3 Abs. 3 und 7 der
Vereinbarung beträgt 158.400 €.
Der Mehrbedarf für das Jahr 2007 in Höhe von 18.700 € wird überplanmäßig
bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei Produkt 160101 –
Zahlungsströme der allgemeinen Finanzwirtschaft.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Nach der zwischen
der Stadt Hilden und der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte
e.V. (Freizeitgemeinschaft) abgeschlossenen Vereinbarung in der Fassung vom
15.12.1993 erhält der Verein einen jährlichen Zuschuss zur Deckung des sich aus
der Durchführung seiner Aufgaben im Behindertenbereich ergebenden Kosten,
soweit diese nicht anderweitig gedeckt werden konnten in Form einer sog.
Defizitdeckung. Grundlage war jeweils die Vorlage eines Wirtschafts- und Stellenplans
zu den Haushaltsplanberatungen der Stadt.
Bei der
Haushaltsplanberatung für das Jahr 2003 hatte der Rat beschlossen, auch mit der
Freizeitgemeinschaft Leistungskontrakte zu schließen, nachdem bereits in
anderen Dienstleistungsbereichen mit diesem Instrument positive Erfahrungen
gemacht werden konnten. Über den Betrieb des Abenteuerspielplatzes an der
Richard-Wagner-Straße ist ein Kontrakt mit einer Laufzeit von 3 Jahren bereits
geschlossen worden.
Neben dem Betrieb
des Abenteuerspielplatzes und von
Kindertagesstätten hält die Freizeitgemeinschaft Dienstleistungen für Menschen
mit Behinderungen vor, die ein Haushaltsvolumen von rd. 700.000 € pro Jahr in
Einnahme und Ausgabe erfordern. Das jeweilige nicht durch eigene Einnahmen zu
deckende Defizit war immer starken Schwankungen unterworfen und betrug im
letzten Jahr rd. 139.000 €.
Vor Abschluss
eines Leistungskontraktes galt es demnach konkret festzustellen, welche
Personal- und Leistungsausstattung unter Berücksichtigung der künftigen
Aufgabenerfüllung und der damit verbundenen verlustträchtigen und
gewinnbringenden Bereiche überhaupt erforderlich ist. Das Rechnungsprüfungsamt
der Stadt hat –auch auf ausdrücklichen Wunsch der Versitzenden der
Freizeitgemeinschaft – eine intensive Prüfung vorgenommen, um die Grundlagen
und Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte Aufgabenerfüllung zu klären
und damit auch der Vereinsführung zukunftsweisende Entscheidungen zur Sicherung
der Einrichtung zu erleichtern.
Die Prüfung durch
das Rechnungsprüfungsamt erforderte umfangreiche Recherchen und Gespräche mit
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Freizeitgemeinschaft und konnte Mitte
2006 abgeschlossen werden; der Abschlussvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom
2.5.2006 ist als Anlage 2 der
SV beigefügt.
Danach ergaben sich für die Freizeitgemeinschaft
umfangreiche verfahrensrelevante Verwaltungsarbeiten insbesondere zum
Personaleinsatz der Zivildienstleistenden. Im Rahmen der Prüfung sind die einzelnen
Budgetbereiche hinsichtlich ihrer Kostendeckung untersucht worden. Letztendlich
wurde festgestellt, dass der Familienunterstützende Dienst (FuD) der einzige
Bereich mit einem planmäßigen originären Überschuss ist, mit dem Fehlbeträge
anderer Bereiche zum Teil gedeckt werden können. Als Anlage 3 sind Grafiken (anonymisiert) zur Verdeutlichung der
Kostendeckung beigefügt.
Das
Rechnungsprüfungsamt kommt zu dem Resümee, dass eine Verbesserung des Kostendeckungsgrades
im Bereich Fahrdienst ohne Verringerung des Services nicht möglich erscheint.
Einzig die durchgeführten Kreisfahrdienste könnten wegen der niedrigen
Fahrtkostenerstattungen auf den Prüfstand. Alle Gespräche mit dem Kreis haben
bislang jedoch insbesondere wegen der bisherigen Haushaltssituation des Kreises
nicht zu einer Erhöhung der Erstattungen geführt.
Auf der Grundlage
des vorgenannten Ergebnisses ist die vorliegende Vereinbarung inklusive der
Leistungsbeschreibung erstellt und im Vorfeld mit dem Vorstand der
Freizeitgemeinschaft abgestimmt worden.
Grundlage für die
Höhe des Zuschusses nach dem Vertrag ist
a)
der Personalbestand nach dem sich aus dem
prüfungsrelevanten Umfang ergebenden vorgelegten Stellenplan (Anlage 4) und
b)
dem Wirtschaftsplan 2007 (Anlage 5).
Der bisherige
Zuschuss wurde – wie sich aus § 3 Abs. 3 und 7 ergibt – wie folgt aufgeteilt:
Allgemeiner
Zuschuss zur Leistungserbringung: € 89.400
Zuschuss für Miete
und Nebenkosten: € 69.000
Gesamt: €
158.400
Während der
leistungsbezogene Zuschuss für die Vertragsdauer von 3 Jahren konstant bleibt,
ist der Zuschuss zur Deckung der Miet- und Nebenkosten aufgrund möglicher
Schwankungen gegebenenfalls anzupassen.
Insgesamt ergibt
sich nach dem vorgelegten Wirtschaftsplan im Vergleich zum Haushaltsjahr 2006
ein Mehrbedarf von 18.700 €. Die Freizeitgemeinschaft hat den Mehrbedarf mit
Schreiben vom 16.5.2007 begründet (Anlage
6). Hauptgrund ist danach die notwendige Beschäftigung von Aushilfen
für die Zeiten, in denen Zivildienstleistende wegen Ablauf der Zivildienstzeit
und nicht rechtzeitigem Ersatz nicht zur Verfügung stehen, um insbesondere
bestehende Pflegeverträge im Rahmen des FuD weiter zu erfüllen.
Der im Vertrag
ausgewiesene Zuschuss ist seitens der Verwaltung für die Vertragsdauer angemessen.
Es ist zu berücksichtigen, dass anteilige Kosten der Geschäftsstelle für den
Budgetbereich Kindergärten, die von der Finanzierung nach GTK ausgeschlossen
sind, im Behindertenbereich mit zutragen sind.
Da im Rahmen der
Etatberatungen die endgültige Höhe des Zuschusses wegen der Nacharbeiten noch
nicht konkret benannt werden konnte, erfolgte die Etatisierung auf der Basis
des Ansatzes für 2006.
Die Mehrkosten für
2007 sind demnach überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Günter Scheib
ja |
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Produktnummer |
0502015000 |
Bezeichnung: |
Zuschüsse |
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Mittel stehen zur
Verfügung: |
nein |
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Haushaltsjahr: |
2007 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Sichtvermerk
Kämmerer |
5020000020 |
0502015000 |
531860 |
18.700 |
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Die Deckung ist
durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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20200020 |
1601010010 |
405100 |
18.700 |
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Finanzierung: |
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Personelle
Auswirkungen |
Nein |