Betreff
Antrag der FDP-Fraktion vom 11.11.2009:
Änderung des Bebauungsplans Nr. 232 für den Bereich Gewerbegebiet Nord / Giesenheide
Vorlage
WP 09-14 SV 80/002/1
Aktenzeichen
I/80-schw
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Gesprächen mit der Bezirksplanungsbehörde zu prüfen, ob eine planerische Machbarkeit für die gewerbliche Nutzung des Gebietes der Tennisranch Bungert besteht.

 


Zusätzliche Erläuterungen

für den Stadtentwicklungsausschuss am 24.02.2010

 

Ein Teilaspekt des Antrags der FDP-Fraktion beinhaltet die längerfristige Nutzungsänderung der Flächen der Tennis-Ranch Bungert in ein Gewerbegebiet. Voraussetzung für die Umsetzung ist jedoch die Änderung des Gebietsentwicklungsplans (vgl. Anlage 5), der durch Mehrheitsbeschluss des Regionalrates beschlossen werden kann.

 

Der Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, auf die planerische Machbarkeit einer gewerblichen Nutzung (auf diesen Flächen) hinzuwirken.

 

Nach einem entsprechenden Beschluss würde die Stadtverwaltung zunächst mit der Regionalplanungsbehörde in mündliche Verhandlungen treten und dann dem Stadtentwicklungsausschuss verschiedene Umsetzungsstrategien zur Entscheidung vorlegen, wenn eine Änderung aus Sicht der Regionalplanung machbar erscheint.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen

aus der Sitzung des Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses am 08.02.2010:

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 11. November 2009 stellte die FDP-Fraktion den als Anlage beigefügten Antrag. Dieser wurde an den Wirtschaftsförderungsausschuss verwiesen. Die Anfrage ist in zwei Punkte gegliedert:

 

1. Es soll im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein ausreichend bemessener Bauabschnitt für kleines und mittleres Gewerbe bereitgestellt werden. Dies soll erreicht werden, indem das Nutzungskonzept und die Rahmenbedingungen dem Bedarf von Kleingewerbe angepasst werden.

 

2. Es soll geprüft werden, ob die Flächen im Eckbereich Gerresheimer Straße / A46 / Nordring als Gewerbegebiet ausgewiesen werden und dem Gewerbegebiet Giesenheide als Ergänzungsfläche zugewiesen werden kann.

 

 

Erläuterung und Begründung zu Punkt 1 des Antrages:

 

Die Verwaltung, abgestimmt mit der GkA, führt hierzu folgendes aus:

 

Der Schwerpunkt der Vermarktung von Gewerbeflächen speziell für kleine und mittlere Unternehmen liegt derzeit auf dem Gelände des früheren Güterbahnhofs. Dieser Standort ist speziell auf diese Klientel zugeschnitten und vollständig erschlossen. Angeboten werden Flächen zwischen 600 und 4.147 m². Von den zehn Flächen ist eine Fläche verkauft und eine weitere reserviert.

 

Zusätzlich wurden vier Flächen in der Giesenheide an kleine und mittlere Unternehmen bereits verkauft. Wie in der Anlage 2 ersichtlich sind in diesem Abschnitt aktuell drei von vier Teilstücken verkauft. Verfügbar ist dort noch eine Fläche mit einer Größe von 1.780 m². Darüber hinaus wurde ein Grundstück über 1.900 m² an ein entsprechendes Unternehmen veräußert.

 

Gleichermaßen können Flächen auf dem 8.879 m² großem Flurstück 118 bei Bedarf individuell zugeschnitten angeboten werden (Anlage 3). Bei entsprechend verlaufenden Verhandlungen erfolgt die Erschließung analog der bisher getätigten Verkäufe, z. B. der Bau einer kleinen privaten Einfahrtstraße.

 

Die Vermarktungspraxis der Wirtschaftsförderung Hilden entspricht dem Antrag der Liberalen. Eine Änderung des Bebauungsplans ist nicht erforderlich.

 

 

Erläuterung und Begründung zu Punkt 2 des Antrages:

 

Die westliche Nachbarfläche (Tennis-Ranch Bungert) würde aus Sicht der Wirtschaftsförderung eine attraktive Gewerbefläche darstellen. Der unmittelbare Anschluss an die BAB 46 ist hier besonders hervorzuheben.

 

Der Ausweisung als Gewerbefläche stehen derzeit jedoch übergeordnete Planungen in Form des Flächennutzungsplanes sowie des Gebietsentwicklungsplanes entgegen. Wie in der Sitzungsvorlage 61/014 erläutert wurde, besteht planerisch die Möglichkeit, eine gewerbliche Nutzung voranzutreiben bzw. den Bereich mit dem Ziel einer gewerblichen Nutzung zu überplanen. Vor einer Überplanung wäre ein städtebauliches Nutzungskonzept zu erarbeiten.

 

Zu der fachlichen Frage des weiteren Verfahrens wird die Sitzungsvorlage 61/014 auszugsweise dargestellt:

„Der Gebietsentwicklungsplan des Regierungsbezirkes Düsseldorf weist die Flächen als „Regionalen Grünzug“ mit „Flächen zum Schutz der Natur“ aus. Vor einer Änderung des Flächennutzungsplanes stünde damit zunächst eine Änderung des Gebietsentwicklungsplanes an, die entsprechend bei der Regionalplanungsbehörde – der Bezirksregierung Düsseldorf – beantragt werden muss.“ Der gesamte Text ist als Anlage 4 beigefügt.

 

Anlagen:

1. Antrag der FDP-Fraktion

2. Liegenschaftskarte der verkauften Teilflächen (Flur 160)

3. Liegenschaftskarte des Flurstücks 118

4. Niederschrift, Erläuterung und Begründung zum Antrag aus der Sitzung des Stadtentwicklungs-

    ausschusses vom 09.12.2009

 

 

gez. Horst Thiele