Betreff
Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Bredharter Heide / Krabbenburg,
hier: 1. Abhandlung der Anregungen aus der frühzeitiden Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
2. Offenlagebeschluss
Vorlage
WP 04-09 SV 61/156
Aktenzeichen
IV/61.1 Tho-43.FNP
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss,

 

1.             zu den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger   öffentlicher Be­lange wie folgt Stellung zu nehmen:

 

1.1        Schreiben des Kreises Mettmann vom 13.03.2007

 

Der Kreis Mettmann äußert in keiner seiner behördlichen Funktionen zum Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes Anregungen. Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.

 

 

2.       die öffentliche Auslegung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet liegt im Südosten der Stadt Hilden zwischen den Straßen Bredharter Heide und Krabbenburg und umfasst die Flurstücke 586, 922 tlw., 1441, 1709, 1710 tlw., und 1712 tlw, alle in Flur 64 der Gemarkung Hilden.

 

     Dem Offenlagebeschluss liegt der Entwurf der Begründung (inklusive Umweltbericht) vom Februar 2007 zugrunde.“

 

 

 

 

 

(G. Scheib)

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Das Verfahren zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilden wurde am 15.03.2006 durch den Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses eingeleitet.

 

Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich wie der parallel eingeleitete Bebauungsplan Nr. 38 B auf einen Bereich im Hildener Südosten, nämlich auf ehemalige Erweiterungsflächen des Hildener Südfriedhofes. Diese Erweiterungsflächen werden nicht mehr benötigt, bedingt durch die allgemeine Bevölkerungsentwicklung und veränderte Begräbnis-Gewohnheiten.

 

Entsprechend seiner bisherigen Zweckbestimmung ist der betroffene Bereich im Flächennutzungsplan von 1993 als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ ausgewiesen. Um hier eine angepasste Wohnbebauung umsetzen zu können, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich (Umwandlung in „Wohnbaufläche“).

 

Im Januar 2007 wurde die entsprechende Bürgeranhörung durchgeführt. Im Februar/ März 2007 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der größte Teil der eingegangenen Stellungnahmen befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 38 B. Nur der Kreis Mettmann äußerte sich auch zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes. Diese Anregung wird im Beschlussvorschlag aufgeführt und entsprechend abgehandelt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Schreiben vom 30.03.2007 mitgeteilt, dass gegen die vorgelegte Änderung des Flächennutzungsplanes seitens der Bezirksplanungsstelle keine landesplanerischen Bedenken erhoben werden.

 

Es haben sich aus Sicht der Verwaltung für die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Änderungsnotwendigkeiten ergeben.

 

Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Hilden kann die Offenlage der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Monaten Juli/August 2007 erfolgen.

 

Für den Bebauungsplan Nr. 38B wird noch ein Gutachten über die Schallimmissionen insbesondere der Autobahn A3 erarbeitet. Es ist vorgesehen, den Vorschlag zur Abhandlung der Anregungen in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 06.06.2007 vorzulegen.

 

 

 

 

(G. Scheib)