hier: 1. Abhandlung der Anregungen aus der frühzeitiden Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
2. Offenlagebeschluss
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss,
1.
zu den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung
der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange wie folgt Stellung zu nehmen:
1.1
Schreiben des Kreises Mettmann vom 13.03.2007
Der Kreis Mettmann äußert in keiner seiner
behördlichen Funktionen zum Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anregungen. Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.
2. die öffentliche Auslegung
der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt im Südosten der Stadt
Hilden zwischen den Straßen Bredharter Heide und Krabbenburg und umfasst die
Flurstücke 586, 922 tlw., 1441, 1709, 1710 tlw., und 1712 tlw, alle in Flur 64
der Gemarkung Hilden.
Dem
Offenlagebeschluss liegt der Entwurf der Begründung (inklusive Umweltbericht) vom
Februar 2007 zugrunde.“
(G. Scheib)
Erläuterungen und Begründungen:
Das Verfahren zur
43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilden wurde am 15.03.2006
durch den Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses eingeleitet.
Die 43. Änderung
des Flächennutzungsplanes bezieht sich wie der parallel eingeleitete Bebauungsplan
Nr. 38 B auf einen Bereich im Hildener Südosten, nämlich auf ehemalige Erweiterungsflächen
des Hildener Südfriedhofes. Diese Erweiterungsflächen werden nicht mehr
benötigt, bedingt durch die allgemeine Bevölkerungsentwicklung und veränderte
Begräbnis-Gewohnheiten.
Entsprechend
seiner bisherigen Zweckbestimmung ist der betroffene Bereich im Flächennutzungsplan
von 1993 als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ ausgewiesen. Um
hier eine angepasste Wohnbebauung umsetzen zu können, ist eine Änderung des
Flächennutzungsplanes erforderlich (Umwandlung in „Wohnbaufläche“).
Im Januar 2007
wurde die entsprechende Bürgeranhörung durchgeführt. Im Februar/ März 2007
erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange. Der größte Teil der eingegangenen Stellungnahmen befasst sich mit dem
Bebauungsplan Nr. 38 B. Nur der Kreis Mettmann äußerte sich auch zur 43. Änderung
des Flächennutzungsplanes. Diese Anregung wird im Beschlussvorschlag aufgeführt
und entsprechend abgehandelt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Schreiben
vom 30.03.2007 mitgeteilt, dass gegen die vorgelegte Änderung des
Flächennutzungsplanes seitens der Bezirksplanungsstelle keine
landesplanerischen Bedenken erhoben werden.
Es haben sich aus
Sicht der Verwaltung für die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Änderungsnotwendigkeiten
ergeben.
Nach
Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Hilden kann die Offenlage der 43.
Änderung des Flächennutzungsplanes in den Monaten Juli/August 2007 erfolgen.
Für den
Bebauungsplan Nr. 38B wird noch ein Gutachten über die Schallimmissionen
insbesondere der Autobahn A3 erarbeitet. Es ist vorgesehen, den Vorschlag zur
Abhandlung der Anregungen in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am
06.06.2007 vorzulegen.
(G. Scheib)