Betreff
Offene Ganztagsgrundschule in Hilden - Bedarf ab dem Schuljahr 2010/2011 -
Vorlage
WP 09-14 SV 51/038
Aktenzeichen
III/51-Schg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport spricht sich für die Einrichtung von jeweils zwei zusätzlichen Gruppen in der Offenen Ganztagsgrundschule (OGATA) und in der Verlässlichen Grundschule von 8 bis 1 (VGS) zur Schaffung eines bedarfsorientierten Bildungs- und Betreuungsangebotes zum 01.08.2010 aus.

Über die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel sowie über die notwendigen zusätzlichen Stellen ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2010 zu entscheiden.

 

 

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

I.          Ausgangssituation

 

Auf Grundlage des im Dezember 2003 vom Rat der Stadt Hilden beschossenen Konzeptes zur Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule richtete die Stadt Hilden mit Beginn des Schuljahres 2004/05 neben der bereits zum damaligen Zeitpunkt gut ausgebauten Verlässlichen Grundschule von 8 – 1 (VGS) auch die Offene Ganztagsgrundschule (OGATA) ein. Das Bildungs- und Betreuungsangebot wurde in den Folgejahren bedarfsorientiert ausgebaut und umfasst zum laufenden Schuljahr 2009/2010 nunmehr 26 Gruppen. Ausgehend von der Landesvorgabe, dass für 25 % aller Grundschüler ein Platz in der OGATA vorgehalten werden soll, stehen in Hilden für ca. 650 Grundschüler OGATA-Plätze zur Verfügung. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 34,5 %. Hinzu kommt das Angebot in der Verlässlichen Grundschule mit derzeit ca. 440 Plätzen, was einer Versorgungsquote von 23,4 % entspricht. Mit einer Gesamtversorgungsquote von 57,9 % im Primarbereich nimmt die Stadt Hilden bereits heute eine Spitzenposition in NRW ein.

 

 

1.1              Finanzierung

 

1.1.1    Offene Ganztagsgrundschule (OGATA)

 

Die Einrichtung von OGATA-Gruppen wurde in den ersten Jahren durch Investitionszuschüsse (IZBB - Mittel) gefördert. Die Förderung erfolgte im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung, die für bauliche Maßnahmen einschl. Außengelände und Ausstattung vorgesehen war. Der Eigenanteil der Stadt an den Investitionskosten betrug 10 %. Inzwischen stehen keine Investitionszuschüsse mehr zur Verfügung.

An den laufenden Betriebskosten der OGATA beteiligt sich das Land NRW durch Gewährung eines Festbetrages in Höhe von 615 Euro p. a. je Kind und durch die Bereitstellung von zusätzlichen Lehrerstunden (0,2 Stellen je OGATA-Gruppe).

Daneben erhebt die Stadt Hilden einkommensabhängige Elternbeiträge. Je OGATA-Platz ist von einem durchschnittlichen Elternbeitragsaufkommen von ca. 45,30 Euro monatlich auszugehen.

 

Die Finanzierung der laufenden Betriebskosten je OGATA-Gruppe sieht wie folgt aus:

 

a)                  Einnahmen

                                                                                        je Gruppe p. a.          je Kind p. a.

 

Elternbeiträge                           (45,30 € mtl.  x 25 Kinder)   13.590,00 €                   543,60 €

Betriebskostenzuschüsse     (615,00 € p. a. x 25 Kinder)   15.375,00 €                    615,00 €

 

Summe Einnahmen                                                              28.965,00 €                1.158,60 €

 

 

b)        Ausgaben

                                                                                                je Gruppe p. a.         je Kind p. a.

 

Honorare                                                                                  4.800,00 €

1 Erzieherin    28 Std./Woche                                              28.200,00 €

1 Erzieherin    19 Std./Woche                                              18.800,00 €

1 Küchenkraft 10 Std./Woche                                                8.300,00 €

Pädagogisches Material                                                         2.000,00 €

 

Summe Ausgaben                                                                62.100,00 €                2.484 €

 

Städt. Finanzierungsanteil                                                33.135,00 €                1.325,40 €

Die Betriebskosten werden zu 46,6 % durch Elternbeiträge und Landeszuweisungen finanziert – der städt. Finanzierungsanteil beträgt 53,4 %.

 

 

1.1.2        Verlässliche Grundschule von 8 – 1 (VGS)

 

Aufgrund der geltenden Fördervoraussetzungen wird seit Schuljahresbeginn 2007/2008 die Verlässliche Grundschule von 8 – 1 (VGS) nur noch durch Landesmittel gefördert, wenn an der jeweiligen Grundschule nicht bereits die Offene Ganztagsgrundschule eingeführt worden ist. Da in Hilden alle städtischen Grundschulen Offene Ganztagsgrundschulen sind, findet die bisherige Förderung nicht mehr statt. Alternativ wird für jede Offene Ganztagsgrundschule eine Betreuungspauschale in Höhe von 5.500,00 Euro gewährt, deren Verwendung aber nicht an eine Betreuungsform gebunden ist. Im Rahmen der zugewiesenen Mittel soll sichergestellt werden, dass Schulen, die eine Betreuung aus dem Programm „Verlässliche Grundschule von 8 bis 1“ angeboten haben, diese auch im Rahmen der Betreuungspauschale anbieten können. Je Offene Ganztagsgrundschule wird nur einmal eine Betreuungspauschale iHv 5.500 Euro gewährt – unabhängig von der Gruppenanzahl.

 

Die Finanzierung einer Gruppe Verlässliche Grundschule von 8 – 1 (VGS) sieht wie folgt aus:

 

a)         Einnahmen

                                                                                        je Gruppe p. a.          je Kind p. a.

 

Elternbeiträge             (21 € mtl.  x 24 Kinder)                        6.048,00 €                252,00 €

Landesmittel

(5.500 Euro je Offener Ganztagsgrundschule,

unabhängig von der Gruppenanzahl)                                 0                               0    

 

Summe Einnahmen                                                                6.048,00 €                252,00 €

 

 

b)        Ausgaben

                                                                                                je Gruppe p. a.         je Kind p. a.

 

1 Betreuungskraft 10 Std./Woche                                        10.000,00 €                416,70 €

Pädagogisches Material                                                            250,00 €                  10,40 €

 

Summe Ausgaben                                                                10.250,00 €                427,10 €

 

Städt. Finanzierungsanteil                                                  4.202,00 €                175,10€

 

 

Die Betriebskosten werden zu 59 % durch Elternbeiträge finanziert – der städt. Finanzierungsanteil beträgt 41 %. Die Landeszuweisung von 5.500 Euro je Offener Ganztagsgrundschule ist nicht berücksichtigt, da keine gruppenbezogene Finanzierung erfolgt. 

 

Die Umstellung der Landesfinanzierung erfolgte nicht zuletzt mit der Zielsetzung, die Offene Ganztagsgrundschule zu stärken und andere Betreuungsangebote in der Primarstufe mit der OGATA zu vernetzen. Unter Berücksichtigung dieser Zielsetzung hat der Rat der Stadt Hilden am 13.06.2007 nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales beschlossen, neben der Offenen Ganztagsgrundschule (OGATA) die Verlässliche Grundschule acht bis eins (VGS) im Primarbereich weiterzuführen. Gleichzeitig wurde eine Mindestgruppenstärke von grundsätzlich 20 Kindern je VGS-Gruppe festgelegt und die Anzahl der VGS-Gruppen auf maximal 22 festgesetzt.

 

 

 

II.         Ausbau der Betreuungsangebote

 

2.1              Bedarfsanalyse

 

Auch für das Schuljahr 2010/11 wurde im Rahmen der Schulanmeldungen eine wachsende Nachfrage nach Bildungs- und Betreuungsplätzen festgestellt. Die gestiegene Nachfrage bezieht sich sowohl auf die Offene Ganztagsgrundschule (OGATA) als auch auf die Verlässliche Grundschule von 8 - 1 (VGS).

 

Die bestehenden Betreuungsgruppen OGATA und VGS an der Wilhelm-Hüls-Grundschule und der Adolf-Kolpingschule reichen nicht aus, um dem gestiegenen Betreuungsbedarf an diesen beiden Grundschulen gerecht zu werden. Es ist erforderlich, an der Wilhelm-Hüls-Schule entweder 2 OGATA-Gruppen und 1 VGS-Gruppe oder alternativ 1 OGATA-Gruppe und 2 VGS-Gruppen einzurichten.

 

 

2.2       Raumsituation

Eine detaillierte Raumanalyse gemeinsam mit der Schulleiterin, Frau Keding, ergab, dass die Einrichtung von zwei zusätzlichen OGATA-Gruppen unter Fortführung der aktuellen Unterrichts- und Betreuungsstruktur (Bildungs- und Betreuungsangebote im Anschluss an den Unterricht = Additives System) im vorhandenen Gebäude nicht realisierbar ist. Ein Ausbau der OGATA um zwei weitere Gruppen würde entweder die Schaffung zusätzlicher Räume oder eine strukturelle Änderung hin zur Rhythmisierung (Unterricht und Bildungs- und Betreuungsangebote wechseln sich während des Schultags ab) erfordern. Unter Berücksichtigung der rückläufigen Geburtenzahlen, der aktuellen Anmeldesituation in anderen Grundschulen und dem ausgelaufenen Investitionsprogramm des Landes NRW kommt ein Anbau derzeit nicht in Frage. Die strukturelle Umstellung der OGATA vom Additiven System hin zur Rhythmisierung bedarf eingehender Konzeption und Vorbereitung und lässt sich nach Einschätzung der Schulleitung nicht bis zum kommenden Schuljahr realisieren. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Grundschulen durch die Dr. Garbe Consult u.a. auch die Fragen im Zusammenhang mit dem bedarfsorientierten Ausbau der OGATA in Hilden zum Inhalt hat. Vor weitreichenden (finanziellen) Entscheidungen sollte zunächst das Ergebnis der Untersuchung abgewartet werden.

Die Schulleiterin der Wilhelm-Hüls-Grundschule, Frau Keding, sieht die Möglichkeit durch entsprechende organisatorische Maßnahmen (u.a. Änderung der bisherigen Raumnutzung) eine weitere OGATA-Gruppe und zwei VGS-Gruppen im bestehenden Gebäude unterzubringen. Diese Lösung wird auch verwaltungsseitig favorisiert.

 

Wie bereits ausgeführt, ist auch an der Adolf-Kolping-Grundschule der Bedarf an Betreuungsplätzen stark gestiegen und kann im Rahmen der bestehenden Gruppen nicht gedeckt werden. Hier bezieht sich der Bedarf eindeutig auf die OGATA. Auch hier sieht die Schulleiterin, Frau Bönte, die Möglichkeit, durch organisatorische Maßnahmen zur Lösung der Raumfrage beizutragen. Die bislang von den beiden VGS-Gruppen genutzten Räume sollen künftig der 3. OGATA-Gruppe (1 Raum als Küchen- und Speiseraum und 1 Raum für Freizeit- und Förderangebote) zur Verfügung gestellt werden. Allerdings besteht hier die Notwendigkeit, einen zusätzlichen Raum für die Betreuung der VGS-Kinder zu schaffen. Das Angebot der benachbarten Adolf-Reichwein-Schule, deren VGS-Raum zunächst befristet für das kommende Schuljahr durch Aufnahme von 10 -14 Kindern mitzunutzen, löst die Raumfrage nicht, da ca. 40 bis 50 VGS-Kinder der Adolf-Kolping-Schule zu betreuen sind. Eine eingehende Analyse des Raumangebotes in den benachbarten Grundschulen unter Beteiligung der Schulleitungen erfolgt derzeit und war bei Erstellung der SV noch nicht in Gänze abgeschlossen. Über das Ergebnis wird in der Sitzung am 25.02. berichtet werden. 

 

2.3       Personalausstattung

 

Das Hildener Konzept zur Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule sieht je OGATA-Gruppe folgende Personalausstattung vor:

 

1 Erzieherin    mit 28 Wochenstunden

1 Erzieherin    mit 19 Wochenstunden

1 Küchenkraft mit 10 Wochenstunden

Budget von jährlich 4.800 Euro/Gruppe zur Beschäftigung von „Honorarkräften“.

 

Durch die Personalausstattung wird sichergestellt, dass die Konzeption eines Bildungs- und Betreuungsangebotes in der OGATA umgesetzt und Betreuungszeiten bis min. 16.00 Uhr gewährleistet werden.

Die Schulleiterin der Wilhelm-Hüls-Grundschule, Frau Keding, machte deutlich, dass der Koordinierungsaufwand bei 5 OGATA-Gruppen (plus 5 VGS-Gruppen) erheblich sei und durch die Schulleitung auf Dauer nicht umfassend wahrgenommen werden kann. Es bedürfe dringend zusätzlicher Personalressourcen, um eine Entlastung bei den Koordinierungs-, Verwaltungs- und pädagogischen Aufgaben zu erreichen. Dem Vorschlag soll dahingehend gefolgt werden, als das in Ergänzung des Hildener Konzeptes mit Beginn des Schuljahres 2010/11 ab der 5. OGATA-Gruppe zusätzlich 5 Wochenstunden für diesen Aufgabenbereich zur Verfügung gestellt werden – eine Teilzeitstelle Erzieherin ist von 28 auf 33 Wochenstunden anzuheben.

 

Im Vergleich zur OGATA handelt es sich bei der Verlässlichen Grundschule (VGS) um ein verlässliches Betreuungsangebot bis zum Ende der 6. Unterrichtsstunde – häufig bis 13.30 Uhr. Die Personalausstattung sieht eine Betreuungskraft mit 10 Wochenstunden vor.

 

Um dem gestiegenen Bildungs- und Betreuungsbedarf an der Wilhelm-Hüls-Schule und der Adolf-Kolping-Schule Rechnung zu tragen, sind folgende zusätzlichen Stellen ab 01.08.2010 einzurichten:

                        1 Teilzeitstelle            für Erzieherinnen                   mit je 33 Wochenstunden

                        1 Teilzeitstelle            für Erzieherinnen                   mit je 28 Wochenstunden

2 Teilzeitstellen          für Erzieherinnen                   mit je 19 Wochenstunden

2 Teilzeitstellen          für Küchenkräfte                    mit je 10 Wochenstunden

2 Teilzeitstellen          für Betreuungskräfte              mit je 10 Wochenstunden.

 

 

 

2.4       Finanzierung

 

Durch Einrichtung von zwei zusätzlichen OGATA-Gruppen und zwei weiteren VGS-Gruppen an den städt. Grundschulen kann dem gestiegenen Bedarf an OGATA-Plätzen und VGS-Plätzen zum Schuljahresbeginn 2010/11 Rechnung getragen werden.

Die Einrichtung der zusätzlichen Gruppen führt zu folgender finanziellen Mehrbelastung bei der Stadt Hilden:

 

 

2.4.1    Ausgaben

 

                  2.4.1.1 Personalkosten

 

            Personalkosten OGATA Wilhelm-Hüls

1 Erzieherin                33 Wochenstunden               33.300 Euro

1 Erzieherin                19 Wochenstunden               18.800 Euro

1 Küchenkraft             10 Wochenstunden                  8.300 Euro

Honorare                                                                     4.800 Euro

                                                                                                                 65.200 Euro

 

            Personalkosten OGATA Adolf-Kolping

1 Erzieherin                28 Wochenstunden               28.800 Euro

1 Erzieherin                19 Wochenstunden               18.800 Euro

1 Küchenkraft             10 Wochenstunden                 8.300 Euro

Honorare                                                                     4.800 Euro

                                                                                                                 60.100 Euro

 

            Personalkosten VGS Wilhelm-Hüls

1 Betreuungskraft       10 Wochenstunden               10.000 Euro

1 Betreuungskraft       10 Wochenstunden               10.000 Euro

                                                                                                                                   20.000 Euro

 

                        Gesamtpersonalkosten                                                                 145.300 Euro

 

 

                  2.4.1.2 Sachkosten

                                                Sachkosten OGATA Wilhelm-Hüls                             2.000 Euro

                                                Sachkosten OGATA Adolf-Kolping                             2.000 Euro

                                                Sachkosten VGS Wilhelm-Hüls                                     500 Euro

 

Gesamtsachkosten                                                                            4.500 Euro

 

 

            2.4.1.3 Jährliche Gesamtausgaben                                                          149.800 Euro

 

 

Hinzu kommen in 2010 einmalig Einrichtungskosten von 5.000 Euro je OGATA-Gruppe und 1.000 Euro je VGS-Gruppe. Der Gesamtbetrag der Einrichtungskosten in 2010 beläuft sich auf 12.000 Euro.

 

 

 

2.4.2    Einnahmen

 

2.4.2.1 Elternbeiträge                     

Elternbeiträge OGATA Wilhelm-Hüls                        13.590 Euro

Elternbeiträge OGATA Adolf-Kolping            13.590 Euro

Elternbeiträge VGS Wilhelm-Hüls                               6.050 Euro

 

Gesamtbetrag Elternbeiträge                                                        33.230 Euro

 

2.4.2.2 Landeszuweisungen

Landeszuweisung OGATA Wilhelm-Hüls                 15.375 Euro

Landeszuweisung OGATA Adolf-Kolping                 15.375 Euro

Landeszuweisung VGS Wilhelm-Hüls                               0 Euro

 

Gesamtbetrag Landeszuweisung                                                30.750 Euro

 

 

2.4.2.3 Jährliche Gesamteinnahmen                                                        63.980 Euro

 

2.4.2.3 Städt. Finanzierungsanteil                                                            85.820 Euro

 

 

Die Einrichtung von jeweils zwei zusätzlichen OGATA- und VGS-Gruppen führt zu jährlichen Mehrausgaben von 149.800 Euro, die durch Mehr-Einnahmen in Höhe von 63.980 Euro (Landeszuschuss und Elternbeiträge) und durch städt. Mittel in Höhe von 85.820 Euro zu finanzieren wären. Bezogen auf den Zeitraum August bis Dezember 2010 beträgt der städt. Finanzierungsanteil 35.760 Euro zzgl. einmalig 12.000 Euro Einrichtungskosten (Gesamtbetrag 47.760 Euro).

 

 

 

2.5       Versorgungssituation zum Schuljahr 2010/2011

 

Die nachfolgende Tabelle stellt die Betreuungsangebote OGATA und VGS für die Schuljahre 2009/10 und 2010/11 dar:

 

Name der Grundschule

Verlässliche Grundschule               (VGS)

Offene Ganztagsgrundschule (OGATA)

Schuljahr 2009/10

Schuljahr 2010/11

Schuljahr 2009/10

Schuljahr 2010/11

Adolf-Reichwein-Schule

1

1

2

2

Adolf-Kolping-Schule (KGS)

2

2

2

3

Astrid-Lindgren-Schule (KGS)

4

4

4

4

Schule am Elbsee

1

1

3

3

Verbundschule Kalstert

3

3

3

3

Schule Schulstraße

1

1

4

4

Walter-Wiederhold-Schule

0,5

0,5

1

1

Wilhelm-Busch-Schule

3

3

3

3

Wilhelm-Hüls-Schule

3

5

4

5

Summe

18,5

20,5

26

28

 

 

Durch die Einrichtung von zwei weiteren Gruppen Verlässliche Grundschule von 8 - 1 steigt die Gesamtgruppenzahl von derzeit 18,5 auf 20,5 und liegt damit noch geringfügig unter der gemäß Ratsbeschluss vom 13.06.2007 festgelegten maximalen Gruppenanzahl von 22.

Für den Bereich der Offenen Ganztagsgrundschule gibt es keine Festlegung von Höchstgrenzen – es besteht vielmehr Einvernehmen, dass die OGATA grundsätzlich bedarfsorientiert unter Berücksichtigung des vorhandenen Raumangebotes weiter ausgebaut werden soll.

 

Durch den weiteren Ausbau der Bildungs- und Betreuungsangebote erhöht sich die Versorgungsquote für das Schuljahr 2010/11 für

 

·         Verlässliche Grundschule (VGS) auf 27 % (ca. 490 Plätze für 1.814 Schüler)

·         Offene Ganztagsgrundschule (OGATA) auf 38,6 %

(ca. 700 Plätze für 1.814 Schüler)

 

Mit 1.190 Bildungs- und Betreuungsplätze für 1.814 Schüler steigt zum Schuljahr 2010/11 die Gesamtversorgungsquote von 57,9 % (Schuljahr 2009/10) auf 65,6 %.

Damit werden zum kommenden Schuljahr für zwei Drittel aller Primarschüler Bildungs- und Betreuungsplätze in Hilden bereitgestellt.

Die hohe bedarfsorientierte Versorgungsquote im Primarbereich macht deutlich, dass es einen dringenden Handlungsbedarf für einen gebundenen Ganztag im Primarbereich gibt. Das derzeitige kommunalgeprägte Organisations- und Finanzierungskonzept ist auf Dauer nicht geeignet, dem wachsenden Bildungs- und Betreuungsbedarf gerecht zu werden. Hier ist dringend ein Agieren auf Landesebene angezeigt.

 

 

 

III.        Herausforderungen

 

Festzustellen ist, dass der Ausbau der Offenen Ganztagsgrundschule und der Verlässlichen Grundschule 8 - 1 innerhalb des vorhandenen Raumangebotes realisiert werden kann, allerdings führt dies zu notwendigen Nutzungsänderungen bei den beiden betroffenen Grundschulen Wilhelm-Hüls und Adolf-Kolping sowie der benachbarten Grundschule Adolf-Reichwein. Mittelfristig kann dem steigenden Betreuungsbedarf an OGATA-Plätzen nur durch strukturelle Änderungen (vom Additiven System zur Rhythmisierung) begegnet werden – erste Anregungen zur Bewältigung dieser Herausforderung soll der Schulentwicklungsplan von Dr. Garbe Consult beinhalten.

Bereits heute ist festzustellen, dass nicht nur die Einführung und der Betrieb der OGATA besonderes Engagement und Einsatz der Schulleitungen erforderte und weiterhin fordert, sondern auch der künftige Ausbau der OGATA die Schulleitungen vor weitreichende konzeptionelle Aufgaben stellen wird. Aufgabe des Schulträgers wird es sein, Schulleitungen bei dieser Aufgabe zu unterstützen und die erforderlichen Sach- und Personalausstattungen bereitzustellen.

Langfristig ist der Gesetzgeber aufgerufen, durch schulorganisatorische Maßnahmen und Bereitstellung von Personalressourcen bei gleichzeitiger finanzieller Entlastung der Gemeinden dem geänderten Bildungs- und Betreuungsbedarf gerecht zu werden.

Der steigende Bedarf an Ganztagsbetreuung und die Notwendigkeit einer Bildungsoffensive machen deutlich, dass dies nicht allein von den Gemeinden als Schulträger bewältigt werden kann, sondern die Entwicklung von der offenen Ganztagsgrundschule hin zur gebundenen Ganztagsgrundschule seitens des Gesetzgebers forciert werden muss.

 

 

 

 

Horst Thiele

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

Produktnummer:

030210

Bezeichnung: 

Bildungs- und

Betreuungsangebote

Mittel stehen zur Verfügung:

Ja

(Haushaltsentwurf 2010)

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

2010

 

13.800 €

nein

Elternbeiträge 08 bis 12/2010

2010

 

12.800 €

nein

Landeszuschuss 08 bis 12/2010

2010

14.250 €

 

nein

Sachmittelausstattung 08 bis 12/2010 und

Pauschale für Grundausstattung

2010

60.600 €

 

nein

Personalkosten einschl. Honorare

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

Ges.

In Vertretung Danscheidt

 



Personelle Auswirkungen

 

Personelle Auswirkungen

Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

Ja (Haushaltsplan-Entwurf 2010)

 

Planstelle(n):          ab 01.08.2010:

a) OGATA

1 ErzieherIn                  33 Wochenstunden

1 ErzieherIn                  28 Wochenstunden

2 ErzieherInnen         à 19 Wochenstunden

2 Küchenkräfte          à 10 Wochenstunden

 

b) VGS

2 Betreuungskräfte    à 10 Wochenstunden

 

Sichtvermerk

Personaldezernent

 

Im Stellenplanentwurf 2010 sind 2 Stellen Erzieherin mit 28 Wochenstunden, 2 mit 19 Wochenstunden und 2 Küchenkräfte enthalten. Die restlichen Stellenanteile müssen zusätzlich bereit gestellt werden.

 

Danscheidt