Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport spricht sich für die Einrichtung von jeweils zwei zusätzlichen
Gruppen in der Offenen Ganztagsgrundschule (OGATA) und in der Verlässlichen
Grundschule von 8 bis 1 (VGS) zur Schaffung eines bedarfsorientierten Bildungs-
und Betreuungsangebotes zum 01.08.2010 aus.
Über die
Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel sowie über die notwendigen zusätzlichen
Stellen ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2010 zu entscheiden.
Erläuterungen und Begründungen:
I. Ausgangssituation
Auf Grundlage des im Dezember 2003 vom Rat der
Stadt Hilden beschossenen Konzeptes zur Einführung der Offenen
Ganztagsgrundschule richtete die Stadt Hilden mit Beginn des Schuljahres
2004/05 neben der bereits zum damaligen Zeitpunkt gut ausgebauten Verlässlichen
Grundschule von 8 – 1 (VGS) auch die Offene Ganztagsgrundschule (OGATA) ein.
Das Bildungs- und Betreuungsangebot wurde in den Folgejahren bedarfsorientiert
ausgebaut und umfasst zum laufenden Schuljahr 2009/2010 nunmehr 26 Gruppen.
Ausgehend von der Landesvorgabe, dass für 25 % aller Grundschüler ein Platz in
der OGATA vorgehalten werden soll, stehen in Hilden für ca. 650 Grundschüler
OGATA-Plätze zur Verfügung. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 34,5 %.
Hinzu kommt das Angebot in der Verlässlichen Grundschule mit derzeit ca. 440
Plätzen, was einer Versorgungsquote von 23,4 % entspricht. Mit einer Gesamtversorgungsquote von 57,9 % im
Primarbereich nimmt die Stadt Hilden bereits heute eine Spitzenposition in
NRW ein.
1.1
Finanzierung
1.1.1 Offene
Ganztagsgrundschule (OGATA)
Die Einrichtung von OGATA-Gruppen wurde in den
ersten Jahren durch Investitionszuschüsse (IZBB - Mittel) gefördert. Die
Förderung erfolgte im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung, die für bauliche Maßnahmen
einschl. Außengelände und Ausstattung vorgesehen war. Der Eigenanteil der Stadt
an den Investitionskosten betrug 10 %. Inzwischen stehen keine Investitionszuschüsse mehr zur Verfügung.
An den laufenden Betriebskosten der OGATA beteiligt
sich das Land NRW durch Gewährung eines Festbetrages in Höhe von 615 Euro p. a.
je Kind und durch die Bereitstellung von zusätzlichen Lehrerstunden (0,2
Stellen je OGATA-Gruppe).
Daneben erhebt die Stadt Hilden einkommensabhängige
Elternbeiträge. Je OGATA-Platz ist von einem durchschnittlichen
Elternbeitragsaufkommen von ca. 45,30 Euro monatlich auszugehen.
Die Finanzierung der laufenden Betriebskosten je OGATA-Gruppe sieht wie folgt aus:
a)
Einnahmen
je
Gruppe p. a. je Kind p. a.
Elternbeiträge (45,30 € mtl.
x 25 Kinder) 13.590,00 € 543,60 €
Betriebskostenzuschüsse (615,00 € p. a. x 25 Kinder) 15.375,00
€ 615,00 €
Summe Einnahmen 28.965,00
€ 1.158,60 €
b)
Ausgaben
je Gruppe p. a. je Kind p. a.
Honorare 4.800,00 €
1 Erzieherin 28
Std./Woche 28.200,00
€
1 Erzieherin 19
Std./Woche 18.800,00 €
1 Küchenkraft 10 Std./Woche 8.300,00 €
Pädagogisches Material 2.000,00 €
Summe Ausgaben 62.100,00
€ 2.484 €
Städt.
Finanzierungsanteil 33.135,00 € 1.325,40
€
Die Betriebskosten werden zu 46,6 % durch
Elternbeiträge und Landeszuweisungen finanziert – der städt.
Finanzierungsanteil beträgt 53,4 %.
1.1.2
Verlässliche Grundschule von 8 – 1 (VGS)
Aufgrund der geltenden Fördervoraussetzungen wird
seit Schuljahresbeginn 2007/2008 die Verlässliche Grundschule von 8 – 1 (VGS)
nur noch durch Landesmittel gefördert, wenn an der jeweiligen Grundschule nicht bereits die Offene
Ganztagsgrundschule eingeführt worden ist. Da in Hilden alle städtischen
Grundschulen Offene Ganztagsgrundschulen sind, findet die bisherige Förderung
nicht mehr statt. Alternativ wird für jede Offene Ganztagsgrundschule eine Betreuungspauschale
in Höhe von 5.500,00 Euro gewährt, deren Verwendung aber nicht an eine
Betreuungsform gebunden ist. Im Rahmen der zugewiesenen Mittel soll
sichergestellt werden, dass Schulen, die eine Betreuung aus dem Programm
„Verlässliche Grundschule von 8 bis 1“ angeboten haben, diese auch im Rahmen
der Betreuungspauschale anbieten können. Je Offene Ganztagsgrundschule
wird nur einmal eine Betreuungspauschale iHv 5.500 Euro gewährt – unabhängig
von der Gruppenanzahl.
Die
Finanzierung einer Gruppe Verlässliche
Grundschule von 8 – 1 (VGS) sieht wie folgt aus:
a) Einnahmen
je
Gruppe p. a. je Kind p. a.
Elternbeiträge (21 € mtl. x 24 Kinder) 6.048,00 € 252,00
€
Landesmittel
(5.500 Euro je
Offener Ganztagsgrundschule,
unabhängig von der
Gruppenanzahl) 0 0
Summe Einnahmen 6.048,00 € 252,00
€
b)
Ausgaben
je Gruppe p. a. je Kind p. a.
1 Betreuungskraft 10 Std./Woche 10.000,00
€ 416,70 €
Pädagogisches Material 250,00 € 10,40 €
Summe Ausgaben 10.250,00
€ 427,10 €
Städt.
Finanzierungsanteil 4.202,00 € 175,10€
Die Betriebskosten werden zu 59 % durch
Elternbeiträge finanziert – der städt. Finanzierungsanteil beträgt 41 %. Die
Landeszuweisung von 5.500 Euro je Offener Ganztagsgrundschule ist nicht berücksichtigt,
da keine gruppenbezogene Finanzierung erfolgt.
Die Umstellung der Landesfinanzierung erfolgte
nicht zuletzt mit der Zielsetzung, die Offene Ganztagsgrundschule zu stärken
und andere Betreuungsangebote in der Primarstufe mit der OGATA zu vernetzen.
Unter Berücksichtigung dieser Zielsetzung hat der Rat der Stadt Hilden am
13.06.2007 nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales
beschlossen, neben der Offenen Ganztagsgrundschule (OGATA) die Verlässliche
Grundschule acht bis eins (VGS) im Primarbereich weiterzuführen. Gleichzeitig
wurde eine Mindestgruppenstärke von grundsätzlich 20 Kindern je VGS-Gruppe
festgelegt und die Anzahl der VGS-Gruppen auf maximal 22 festgesetzt.
II. Ausbau der Betreuungsangebote
2.1
Bedarfsanalyse
Auch für das Schuljahr 2010/11 wurde im Rahmen der
Schulanmeldungen eine wachsende Nachfrage nach Bildungs- und Betreuungsplätzen
festgestellt. Die gestiegene Nachfrage bezieht sich sowohl auf die Offene
Ganztagsgrundschule (OGATA) als auch auf die Verlässliche Grundschule von 8 - 1
(VGS).
Die bestehenden Betreuungsgruppen OGATA und VGS an
der Wilhelm-Hüls-Grundschule und der Adolf-Kolpingschule reichen nicht aus, um
dem gestiegenen Betreuungsbedarf an diesen beiden Grundschulen gerecht zu
werden. Es ist erforderlich, an der Wilhelm-Hüls-Schule entweder 2
OGATA-Gruppen und 1 VGS-Gruppe oder alternativ 1 OGATA-Gruppe und 2 VGS-Gruppen
einzurichten.
2.2 Raumsituation
Eine detaillierte Raumanalyse gemeinsam mit der
Schulleiterin, Frau Keding, ergab, dass die Einrichtung von zwei zusätzlichen
OGATA-Gruppen unter Fortführung der aktuellen Unterrichts- und
Betreuungsstruktur (Bildungs- und Betreuungsangebote im Anschluss an den
Unterricht = Additives System) im vorhandenen Gebäude nicht realisierbar ist.
Ein Ausbau der OGATA um zwei weitere Gruppen würde entweder die Schaffung
zusätzlicher Räume oder eine strukturelle Änderung hin zur Rhythmisierung
(Unterricht und Bildungs- und Betreuungsangebote wechseln sich während des
Schultags ab) erfordern. Unter Berücksichtigung der rückläufigen Geburtenzahlen,
der aktuellen Anmeldesituation in anderen Grundschulen und dem ausgelaufenen
Investitionsprogramm des Landes NRW kommt ein Anbau derzeit nicht in Frage. Die
strukturelle Umstellung der OGATA vom Additiven System hin zur Rhythmisierung
bedarf eingehender Konzeption und Vorbereitung und lässt sich nach Einschätzung
der Schulleitung nicht bis zum kommenden Schuljahr realisieren. Zu
berücksichtigen ist außerdem, dass die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
für die Grundschulen durch die Dr. Garbe Consult u.a. auch die Fragen im
Zusammenhang mit dem bedarfsorientierten Ausbau der OGATA in Hilden zum Inhalt
hat. Vor weitreichenden (finanziellen) Entscheidungen sollte zunächst das
Ergebnis der Untersuchung abgewartet werden.
Die Schulleiterin der Wilhelm-Hüls-Grundschule, Frau
Keding, sieht die Möglichkeit durch entsprechende organisatorische Maßnahmen
(u.a. Änderung der bisherigen Raumnutzung) eine weitere OGATA-Gruppe und zwei
VGS-Gruppen im bestehenden Gebäude unterzubringen. Diese Lösung wird auch verwaltungsseitig
favorisiert.
Wie bereits ausgeführt, ist auch an der
Adolf-Kolping-Grundschule der Bedarf an Betreuungsplätzen stark gestiegen und
kann im Rahmen der bestehenden Gruppen nicht gedeckt werden. Hier bezieht sich
der Bedarf eindeutig auf die OGATA. Auch hier sieht die Schulleiterin, Frau
Bönte, die Möglichkeit, durch organisatorische Maßnahmen zur Lösung der
Raumfrage beizutragen. Die bislang von den beiden VGS-Gruppen genutzten Räume
sollen künftig der 3. OGATA-Gruppe (1 Raum als Küchen- und Speiseraum und 1
Raum für Freizeit- und Förderangebote) zur Verfügung gestellt werden.
Allerdings besteht hier die Notwendigkeit, einen zusätzlichen Raum für die
Betreuung der VGS-Kinder zu schaffen. Das Angebot der benachbarten
Adolf-Reichwein-Schule, deren VGS-Raum zunächst befristet für das kommende
Schuljahr durch Aufnahme von 10 -14 Kindern mitzunutzen, löst die Raumfrage
nicht, da ca. 40 bis 50 VGS-Kinder der Adolf-Kolping-Schule zu betreuen sind.
Eine eingehende Analyse des Raumangebotes in den benachbarten Grundschulen unter
Beteiligung der Schulleitungen erfolgt derzeit und war bei Erstellung der SV
noch nicht in Gänze abgeschlossen. Über das Ergebnis wird in der Sitzung am
25.02. berichtet werden.
2.3 Personalausstattung
Das Hildener Konzept zur Einführung der Offenen
Ganztagsgrundschule sieht je OGATA-Gruppe folgende Personalausstattung vor:
1 Erzieherin mit 28 Wochenstunden
1 Erzieherin mit 19 Wochenstunden
1 Küchenkraft mit
10 Wochenstunden
Budget von
jährlich 4.800 Euro/Gruppe zur Beschäftigung von „Honorarkräften“.
Durch die Personalausstattung wird sichergestellt,
dass die Konzeption eines Bildungs- und Betreuungsangebotes in der OGATA
umgesetzt und Betreuungszeiten bis min. 16.00 Uhr gewährleistet werden.
Die Schulleiterin der Wilhelm-Hüls-Grundschule,
Frau Keding, machte deutlich, dass der Koordinierungsaufwand bei 5
OGATA-Gruppen (plus 5 VGS-Gruppen) erheblich sei und durch die Schulleitung auf
Dauer nicht umfassend wahrgenommen werden kann. Es bedürfe dringend
zusätzlicher Personalressourcen, um eine Entlastung bei den Koordinierungs-,
Verwaltungs- und pädagogischen Aufgaben zu erreichen. Dem Vorschlag soll
dahingehend gefolgt werden, als das in Ergänzung des Hildener Konzeptes mit
Beginn des Schuljahres 2010/11 ab der 5. OGATA-Gruppe zusätzlich 5
Wochenstunden für diesen Aufgabenbereich zur Verfügung gestellt werden – eine
Teilzeitstelle Erzieherin ist von 28 auf 33 Wochenstunden anzuheben.
Im Vergleich zur OGATA handelt es sich bei der
Verlässlichen Grundschule (VGS) um ein verlässliches Betreuungsangebot bis zum
Ende der 6. Unterrichtsstunde – häufig bis 13.30 Uhr. Die Personalausstattung sieht
eine Betreuungskraft mit 10 Wochenstunden vor.
Um dem gestiegenen Bildungs- und Betreuungsbedarf
an der Wilhelm-Hüls-Schule und der Adolf-Kolping-Schule Rechnung zu tragen,
sind folgende zusätzlichen Stellen ab 01.08.2010 einzurichten:
1
Teilzeitstelle für
Erzieherinnen mit je 33
Wochenstunden
1
Teilzeitstelle für Erzieherinnen mit
je 28 Wochenstunden
2 Teilzeitstellen für Erzieherinnen mit je 19 Wochenstunden
2 Teilzeitstellen für Küchenkräfte mit
je 10 Wochenstunden
2 Teilzeitstellen für Betreuungskräfte mit je 10 Wochenstunden.
2.4 Finanzierung
Durch Einrichtung von zwei zusätzlichen
OGATA-Gruppen und zwei weiteren VGS-Gruppen an den städt. Grundschulen kann dem
gestiegenen Bedarf an OGATA-Plätzen und VGS-Plätzen zum Schuljahresbeginn
2010/11 Rechnung getragen werden.
Die Einrichtung der zusätzlichen Gruppen führt zu
folgender finanziellen Mehrbelastung bei der Stadt Hilden:
2.4.1 Ausgaben
2.4.1.1 Personalkosten
Personalkosten
OGATA Wilhelm-Hüls
1 Erzieherin 33 Wochenstunden 33.300 Euro
1 Erzieherin 19 Wochenstunden 18.800 Euro
1 Küchenkraft 10 Wochenstunden 8.300 Euro
Honorare 4.800 Euro
65.200 Euro
Personalkosten
OGATA Adolf-Kolping
1 Erzieherin 28 Wochenstunden 28.800 Euro
1 Erzieherin 19 Wochenstunden 18.800 Euro
1 Küchenkraft 10 Wochenstunden
8.300 Euro
Honorare 4.800 Euro
60.100 Euro
Personalkosten VGS Wilhelm-Hüls
1 Betreuungskraft 10 Wochenstunden 10.000 Euro
1 Betreuungskraft 10 Wochenstunden 10.000 Euro
20.000 Euro
Gesamtpersonalkosten 145.300
Euro
2.4.1.2 Sachkosten
Sachkosten OGATA Wilhelm-Hüls 2.000 Euro
Sachkosten OGATA Adolf-Kolping 2.000 Euro
Sachkosten VGS Wilhelm-Hüls 500 Euro
Gesamtsachkosten 4.500 Euro
2.4.1.3 Jährliche Gesamtausgaben 149.800
Euro
Hinzu
kommen in 2010 einmalig Einrichtungskosten von 5.000 Euro je OGATA-Gruppe und
1.000 Euro je VGS-Gruppe. Der Gesamtbetrag der Einrichtungskosten in 2010
beläuft sich auf 12.000 Euro.
2.4.2 Einnahmen
2.4.2.1 Elternbeiträge
Elternbeiträge
OGATA Wilhelm-Hüls 13.590
Euro
Elternbeiträge
OGATA Adolf-Kolping 13.590 Euro
Elternbeiträge
VGS Wilhelm-Hüls 6.050 Euro
Gesamtbetrag Elternbeiträge 33.230 Euro
2.4.2.2 Landeszuweisungen
Landeszuweisung
OGATA Wilhelm-Hüls 15.375
Euro
Landeszuweisung OGATA Adolf-Kolping 15.375 Euro
Landeszuweisung
VGS Wilhelm-Hüls 0 Euro
Gesamtbetrag Landeszuweisung 30.750
Euro
2.4.2.3 Jährliche Gesamteinnahmen 63.980
Euro
2.4.2.3 Städt. Finanzierungsanteil 85.820
Euro
Die Einrichtung von jeweils zwei zusätzlichen
OGATA- und VGS-Gruppen führt zu jährlichen Mehrausgaben von 149.800 Euro, die
durch Mehr-Einnahmen in Höhe von 63.980 Euro (Landeszuschuss und
Elternbeiträge) und durch städt. Mittel in Höhe von 85.820 Euro zu finanzieren wären. Bezogen
auf den Zeitraum August bis Dezember 2010
beträgt der städt. Finanzierungsanteil 35.760 Euro zzgl. einmalig 12.000 Euro
Einrichtungskosten (Gesamtbetrag 47.760 Euro).
2.5 Versorgungssituation zum Schuljahr
2010/2011
Die nachfolgende Tabelle stellt die
Betreuungsangebote OGATA und VGS für die Schuljahre 2009/10 und 2010/11 dar:
Name der Grundschule
|
Verlässliche Grundschule
(VGS)
|
Offene Ganztagsgrundschule (OGATA)
|
||
Schuljahr 2009/10
|
Schuljahr 2010/11
|
Schuljahr 2009/10
|
Schuljahr 2010/11
|
|
Adolf-Reichwein-Schule
|
1
|
1
|
2
|
2
|
Adolf-Kolping-Schule
(KGS)
|
2
|
2
|
2
|
3
|
Astrid-Lindgren-Schule
(KGS)
|
4
|
4
|
4
|
4
|
Schule
am Elbsee
|
1
|
1
|
3
|
3
|
Verbundschule
Kalstert
|
3
|
3
|
3
|
3
|
Schule
Schulstraße
|
1
|
1
|
4
|
4
|
Walter-Wiederhold-Schule
|
0,5
|
0,5
|
1
|
1
|
Wilhelm-Busch-Schule
|
3
|
3
|
3
|
3
|
Wilhelm-Hüls-Schule
|
3
|
5
|
4
|
5
|
Summe
|
18,5
|
20,5
|
26
|
28
|
Durch die Einrichtung von zwei weiteren Gruppen
Verlässliche Grundschule von 8 - 1 steigt die Gesamtgruppenzahl von derzeit
18,5 auf 20,5 und liegt damit noch geringfügig unter der gemäß Ratsbeschluss
vom 13.06.2007 festgelegten maximalen Gruppenanzahl von 22.
Für den Bereich der Offenen Ganztagsgrundschule
gibt es keine Festlegung von Höchstgrenzen – es besteht vielmehr Einvernehmen,
dass die OGATA grundsätzlich bedarfsorientiert unter Berücksichtigung des
vorhandenen Raumangebotes weiter ausgebaut werden soll.
Durch den weiteren Ausbau der Bildungs- und
Betreuungsangebote erhöht sich die Versorgungsquote für das Schuljahr 2010/11
für
·
Verlässliche Grundschule (VGS) auf 27 % (ca. 490
Plätze für 1.814 Schüler)
·
Offene Ganztagsgrundschule (OGATA) auf 38,6 %
(ca. 700 Plätze
für 1.814 Schüler)
Mit 1.190
Bildungs- und Betreuungsplätze für 1.814 Schüler steigt zum Schuljahr 2010/11
die Gesamtversorgungsquote von 57,9 % (Schuljahr 2009/10) auf 65,6 %.
Damit werden zum kommenden Schuljahr für zwei
Drittel aller Primarschüler Bildungs- und Betreuungsplätze in Hilden
bereitgestellt.
Die hohe bedarfsorientierte Versorgungsquote im
Primarbereich macht deutlich, dass es einen dringenden Handlungsbedarf für
einen gebundenen Ganztag im Primarbereich gibt. Das derzeitige kommunalgeprägte
Organisations- und Finanzierungskonzept ist auf Dauer nicht geeignet, dem
wachsenden Bildungs- und Betreuungsbedarf gerecht zu werden. Hier ist dringend
ein Agieren auf Landesebene angezeigt.
III. Herausforderungen
Festzustellen ist,
dass der Ausbau der Offenen Ganztagsgrundschule und der Verlässlichen
Grundschule 8 - 1 innerhalb des vorhandenen Raumangebotes realisiert werden
kann, allerdings führt dies zu notwendigen Nutzungsänderungen bei den beiden
betroffenen Grundschulen Wilhelm-Hüls und Adolf-Kolping sowie der benachbarten
Grundschule Adolf-Reichwein. Mittelfristig kann dem steigenden Betreuungsbedarf
an OGATA-Plätzen nur durch strukturelle Änderungen (vom Additiven System zur
Rhythmisierung) begegnet werden – erste Anregungen zur Bewältigung dieser
Herausforderung soll der Schulentwicklungsplan von Dr. Garbe Consult
beinhalten.
Bereits heute ist
festzustellen, dass nicht nur die Einführung und der Betrieb der OGATA besonderes
Engagement und Einsatz der Schulleitungen erforderte und weiterhin fordert,
sondern auch der künftige Ausbau der OGATA die Schulleitungen vor weitreichende
konzeptionelle Aufgaben stellen wird. Aufgabe des Schulträgers wird es sein,
Schulleitungen bei dieser Aufgabe zu unterstützen und die erforderlichen Sach-
und Personalausstattungen bereitzustellen.
Langfristig ist
der Gesetzgeber aufgerufen, durch schulorganisatorische Maßnahmen und Bereitstellung
von Personalressourcen bei gleichzeitiger finanzieller Entlastung der Gemeinden
dem geänderten Bildungs- und Betreuungsbedarf gerecht zu werden.
Der steigende
Bedarf an Ganztagsbetreuung und die Notwendigkeit einer Bildungsoffensive machen
deutlich, dass dies nicht allein von den Gemeinden als Schulträger bewältigt
werden kann, sondern die Entwicklung von der offenen Ganztagsgrundschule hin
zur gebundenen Ganztagsgrundschule seitens des Gesetzgebers forciert werden
muss.
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
Ja |
|
||
Produktnummer: |
030210 |
Bezeichnung: |
Bildungs- und Betreuungsangebote |
|
Mittel stehen zur Verfügung: |
(Haushaltsentwurf
2010) |
|
||
Investitions-Nr.: |
|
|
||
Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
||
2010 |
|
13.800 € |
nein |
Elternbeiträge 08 bis 12/2010 |
2010 |
|
12.800 € |
nein |
Landeszuschuss 08 bis 12/2010 |
2010 |
14.250 € |
|
nein |
Sachmittelausstattung 08 bis 12/2010 und Pauschale für Grundausstattung |
2010 |
60.600 € |
|
nein |
Personalkosten einschl. Honorare |
|
|
|
|
|
Sichtvermerk Kämmerer Ges. In Vertretung Danscheidt |
Personelle Auswirkungen
Personelle Auswirkungen |
Ja |
|
Im Stellenplan enthalten: |
Ja (Haushaltsplan-Entwurf 2010) |
|
Planstelle(n): ab 01.08.2010: a) OGATA 1
ErzieherIn 33
Wochenstunden 1
ErzieherIn 28
Wochenstunden 2
ErzieherInnen à 19
Wochenstunden 2
Küchenkräfte à 10
Wochenstunden b) VGS 2
Betreuungskräfte à 10 Wochenstunden |
Sichtvermerk Personaldezernent Im Stellenplanentwurf 2010 sind 2 Stellen Erzieherin mit 28 Wochenstunden,
2 mit 19 Wochenstunden und 2 Küchenkräfte enthalten. Die restlichen
Stellenanteile müssen zusätzlich bereit gestellt werden. Danscheidt |