Beschlussvorschlag:
1.
Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den
vorliegenden Bericht zur Anmeldesituation an der Walter-Wiederhold-Grundschule
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Anmeldesituation
zum Stichtag 19.04.2010 weitergehende schulorganisatorische Maßnahmen erforderlich
macht.
2.
Sollte dies der Fall sein, ist der Ausschuss für
Schule und Sport im Rahmen einer Sondersitzung am 29.04.2010 über die
erforderlichen Maßnahmen der Stadt Hilden als Schulträger zu unterrichten.
3.
Über die erforderlichen schulorganisatorischen
Maßnahmen entscheidet der Rat nach Vorberatung im Fachausschuss.
Erläuterungen und Begründungen:
1. Anlassbezogene
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
Der landesweite
Trend zurückgehender Schülerzahlen in den Grundschulen war Anlass für die Stadt
Hilden im Rahmen einer anlassbezogenen Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes für die Grundschulen zu prüfen, ob diese Entwicklung
auch für Hilden gilt. Eine entsprechende Entwicklung könnte die vom Schulgesetz
NRW festgelegte Mindestgröße für Grundschulen in ihrer Eigenständigkeit bzw. im
Schulverbund tangieren und damit für den Schulträger zu schulorganisatorischen
Maßnahmen führen.
Das mit SV 51/031
vorgelegte Eckpunktepapier „Analyse zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
für die Grundschulen der Stadt Hilden“ von Dr. Garbe Consult hat die Prognose
der Entwicklung der Grundschulen zum Inhalt. Die Prognoserechnung für die
Grundschulen berücksichtigt die historischen Schülerdaten der betrachteten
Schulen seit dem Schuljahr 2005/06, die Anzahl der geborenen Kinder in den
relevanten Einschulungszeiträumen bis einschließlich des Schuljahres 2014/15
sowie die vorliegende Bevölkerungsprognose für die Stadt Hilden.
Da die Kinder, die bis zum Schuljahr 2014/15
eingeschult werden, bereits geboren sind, handelt es sich bei der Anzahl der
Grundschüler um eine verlässliche Größe. Allerdings ist nicht bekannt, in
welcher Schule diese Kinder angemeldet werden, da es keine Schulbezirksgrenzen
mehr gibt. Mit der Aufhebung der Schulbezirke entscheidet letztlich das
Wahlverhalten der Eltern über die Zahl der Einschulungen in einer Grundschule.
Dieser Effekt wird erstmals bei den jüngsten Einschulungsjahrgängen zahlenmäßig
sichtbar. Die aktuell vorliegenden Anmeldezahlen der Hildener Grundschulen für
das Schuljahr 2010/2011 erfordern unter Umständen bereits zum kommenden
Schuljahr schulorganisatorische Maßnahmen seitens der Stadt Hilden als
Schulträger.
2. Schulrechtliche
Rahmenbedingungen
Die Frage, ob, in
welcher Form und wann schulorganisatorische Konsequenzen einzuleiten und
durchzuführen sind, ist nur unter Berücksichtigung der Anmeldezahlen und der
Prognoseberechnung und unter Beachtung der schulrechtlichen Rahmenbedingungen,
die durch das Schulgesetz NRW festgelegt sind, zu beantworten. Von zentraler
Bedeutung sind hierbei die Regelung über die Mindestgröße von Schulen (§ 82
Schulgesetz) und die Regelung zur Klassenbildung und zu den Klassengrößen.
Für die
Fortführung oder als Richtmaß für den Beginn der Auflösung einer Schule gelten
gemäß § 6 der Verordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW festgelegten
Klassenbildungswerte und die Mindestgrößen aus § 82 SchulG NRW. Für die
Eingangsklassen bestehender Grundschulen gilt eine Bandbreite von 18 bis 30
Schülerinnen und Schülern. Die Zahl von 30 Kindern pro Klasse darf nicht
überschritten werden. Eine Unterschreitung der Klassenmindestgröße bis auf 15
ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Kinder eine Grundschule derselben
Schulart nicht in zumutbarer Weise erreichen können (§ 6 Abs. 4 der VO zu § 93
Abs. 2 SchulG NRW). Diese – in der Regel einmalige – Ausnahme zur
Klassenbildung ist von der Schulleiterin oder dem Schulleiter in eigener
Zuständigkeit zu entscheiden. Hinzu kommt, dass eine Grundschule zur
Fortführung mindestens einzügig geführt werden muss. Ausnahmsweise ist es
möglich, eine Grundschule mit mindestens zwei aufsteigenden Klassen
fortzuführen, wenn den Schülerinnen und Schülern der Schulweg zu einer anderen
Grundschule gleicher Schulart nicht zugemutet werden kann. Diese Ausnahme ist
genehmigungspflichtig durch die Bezirksregierung.
Die Unzumutbarkeit
des Schulweges liegt vor, wenn die Entfernung zur Schule für einzelne
Schülerinnen und Schüler der Primarstufe mehr als 2 km beträgt und die Distanz
durch öffentliche Verkehrsmittel nicht angemessen überbrückt werden kann. Die
Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist unzumutbar, wenn die Distanz der
einfachen Fußstrecke zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Haltestelle
sowie der zur Schule nächstgelegenen Haltestelle und der Schule mehr als 1 km
beträgt Unzumutbarkeit liegt außerdem vor, wenn der regelmäßige Schulweg auch
bei Ausnutzung der günstigsten Verkehrsanbindung für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet
mehr als eine Stunde in Anspruch nimmt
oder der Schüler überwiegend vor 6 Uhr die Wohnung verlassen muss (vgl. § 13
Abs. 2 und 3 SchfkVO).
Einzelfallabwägungen bedürfen einer besonderen Begründung (Entfernungen,
topographische Gegebenheiten, nicht vorhandenen oder unregelmäßigen
öffentlichen Nahverkehr, Gefährlichkeit des Schulweges etc.)
Der Schulträger
hat die Möglichkeit, zwei bestehende Grundschulen zu einem Grundschulverbund,
bestehend aus einem Haupt- und einem Teilstandort, zusammenzufassen. Auch bei
einem Grundschulverbund muss die Klassengröße mindestens 18 Schülerinnen und
Schüler betragen. Eine Unterschreitung dieses Grenzwertes bis auf 15 ist nur
ausnahmsweise möglich, wenn die Kinder eine Grundschule derselben Schulart
nicht in zumutbarer Weise erreichen können (s.o.). Diese Ausnahme zur
Klassenbildung wird von der Schulleiterin oder dem Schulleiter in eigener
Zuständigkeit entschieden und von der unteren Schulaufsicht überwacht.
Für die einzelnen
Standorte eines Grundschulverbundes gelten die allgemeinen Vorschriften zu
Mindestgrößen von Grundschulen nach § 82 SchulG NRW.
Die Verpflichtung
zur Auflösung besteht in dem Moment, in dem im Anmeldeverfahren eine
Schule die erforderliche Mindestzahl für die Einrichtung einer Eingangsklasse
nicht erfüllt und auch keine der Ausnahmetatbestände des § 82 SchulG NRW
vorliegen. Die Schule befindet sich hiermit kraft Gesetzes im Zustand der
Auflösung („Selbstauflösung“).
Die
Auflösung einer Schule kann sukzessiv oder sofort erfolgen: Bei einer sukzessiven
Auflösung wird die Schule schrittweise aufgelöst. Sie wird durch die
Nichteinrichtung einer neuen Eingangsklasse in den Auflösungszustand geführt.
Die sukzessive Auflösung und damit der Bestand der sich auflösenden Schule sind
so lange möglich, wie ein
ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb aufrecht erhalten werden kann. Sobald dieser
bedroht ist, ist die Schule endgültig aufzulösen. Alternativ besteht die
Möglichkeit der sofortigen Auflösung. Sie kann vom Rat eigenverantwortlich
beschlossen werden. Sie muss erfolgen, wenn die Schule z. B. durch zahlreiche
Abmeldungen von einem auf das nächste Jahr die erforderliche Mindestgröße für
den ordnungsgemäßen Unterrichtsbetrieb nicht mehr erreicht.
3.
Anmeldezahlen und
Prognose für die Walter-Wiederhold-Grundschule
Aufgrund der
aktuellen Anmeldezahlen für das Schuljahr 2010/11 und unter Berücksichtigung
der Analyse zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans durch Dr. Garbe
Consult kann sich für die Walter-Wiederhold-Grundschule bereits für das
kommende Schuljahr ein unabdingbarer Handlungsbedarf ergeben.
Die Schülerzahlen
der Walter-Wiederhold-Schule sind nach relativ stabilen Gesamtschülerzahlen von
ca. 96 Schülern seit dem Jahr 2008 mit 83 und 2009 mit 76 Schülern rückläufig.
Dieser Trend setzt sich nach der Prognoserechnung von Dr. Garbe Consult in den
kommenden Jahren fort – zum Schuljahr 2010/11 wird von 69 Schülern nach
kontinuierlichem Rückgang letztlich von 52 Schülern zum Schuljahr 2020/21
ausgegangen. Die Ausführungen von Dr. Garbe Consult zur
Walter-Wiederhold-Grundschule sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.
Mit Stichtag
01.02.2010 liegen der Walter-Wiederhold-Grundschule für die Eingangsstufe zum
Schuljahr 2010/11 lediglich 13 Anmeldungen vor. Damit wird aktuell der
Klassenfrequenzmindestwert von 18 deutlich unterschritten. Bezogen auf die
Anmeldezahlen Stand 01.02.2010 für das Schuljahr 2010/11 kann die
Walter-Wiederhold-Schule keine Eingangsklasse bilden.
Zur Beurteilung der
möglichen Klassenstärken in den Folgejahren wurde auch die Zahl der Kinder
ermittelt, für die die Walter-Wiederhold-Schule in den kommenden Schuljahren
wohnortnächste Grundschule ist. Die Situation stellt sich wie folgt dar:
Walter-Wiederhold-Schule
als wohnortnächste Grundschule
Schuljahr |
2009/10 |
2010/11 |
2011/12 |
2012/13 |
2013/14 |
2014/15 |
2015/16 |
Schülerzahl |
19 |
18 |
20 |
28 |
16 |
22 |
24 |
Mit Aufhebung der
Schulbezirke entscheidet letztlich das Wahlverhalten der Eltern über die Zahl
der Einschulungen in einer Grundschule. Zum Schuljahr 2010/11 haben 6 Eltern
von der Wahlmöglichkeit Gebrauch gemacht und ihr Kind an einer anderen als der
wohnortnächsten Grundschule angemeldet. Gleichzeitig hat die
Walter-Wiederhold-Schule ein Kind aus dem Einzugsbereich der
Adolf-Reichwein-Schule aufgenommen. Die Wahlentscheidung der Eltern in den zurückliegenden Jahren ist über
Gewichtungsfaktoren in die Prognoserechnung von Dr. Garbe Consult eingeflossen.
Lt. dieser Prognose ist davon auszugehen, dass die Walter-Wiederhold-Schule
auch in
den kommenden Jahren keine Eingangsklasse mehr bilden kann (s. Anlage 1).
Die Anmeldezahlen
für die Eingangsklasse zum Schuljahr 2008/09 lagen Anfang des Jahres 2008 mit
ca. 15 Anmeldungen ebenfalls unterhalb des Klassenfrequenzwertes von 18
Schülern. In einem Gespräch mit der Bezirksregierung Düsseldorf konnte
seinerzeit erreicht werden, dass bei einer Unterschreitung der Schwellenwertes
um 1 bis 2 Schülern unter der Voraussetzung einer eindeutigen Schülerprognose
für die Walter-Wiederhold-Grundschule gemäß fortgeschriebener
Schulentwicklungsplanung von durchschnittlich 24 Schülern für die nächsten Jahre
die einmalige Unterschreitung des Schwellenwertes toleriert würde. Unter
Berücksichtigung der Prognose lt. Schulentwicklungsplan, den Anmeldezahlen aus
Vorjahren und den Geburten einschl. Bevölkerungsprognose für den Hildener
Westen konnte zum damaligen Zeitpunkt auf schulorganisatorische Maßnahmen
verzichtet werden. Im weiteren Verlauf war es dann der Walter-Wiederhold-Grundschule
gelungen, den geforderten Klassenfrequenzwert von 18 im Frühjahr 2008 zu erreichen, sodass zum
Schuljahr 2008/09 eine Eingangsklasse gebildet werden konnte. Im Verlauf der
Gespräche mit der Bezirksregierung wurde von der seinerzeit zuständigen
Dezernentin deutlich gemacht, dass die Ausnahmeregelung, eine Eingangsklasse
mit min. 15 Schülern bilden zu können, da den Schülern eine andere Schule
aufgrund der Entfernung nicht zugemutet werden kann, für Hilden nicht zutreffend
sei. Keiner der o.g. Ausnahmetatbestände würde für Hilden zutreffend sein. Ein
entsprechender Antrag müsste seitens der Bezirksregierung abgelehnt werden. Die
Ausnahmetatbestände würden lt. damaliger Aussage der Bez.Reg. i.d.R. Anwendung auf sehr ländliche Gebiete
(z.B. Eifel, Sauerland etc.) finden.
4.
Schulorganisatorische
Maßnahmen
Die geringen
Anmeldezahlen an der Walter-Wiederhold-Schule waren Gegenstand eines regelmäßigen
Austausches zwischen Vertretern des Schulträgers, dem Schulamt Mettmann und dem
Schulleiter, Herrn Boß. Am 20.01.2010 wurden die aktuelle Anmeldesituation und mögliche
schulorganisatorische Maßnahmen mit Schulleitung, Lehrerkollegium, der stellv.
Schulpflegschaftsvorsitzenden und Vertretern des Schulträgers erörtert und das
weitere Vorgehen einvernehmlich abgestimmt. Es wurde folgendes vereinbart:
- Schulleitung, Lehrerkollegium und
stellvertretende Schulpflegschaftsvorsitzende der Walter-Wiederhold-Grundschule
gehen grundsätzlich davon aus, dass durch aktives Werben weitere
Schülerinnen und Schüler für die Eingangsklasse 2010/11 gewonnen werden
können. Auch in der Vergangenheit sei dies trotz anfänglich niedriger
Anmeldezahlen erfolgreich verlaufen.
- Es wurde Einvernehmen erzielt, dass die
Walter-Wiederhold-Schule mit Stichtag 19.04.2010 dem Schulträger die
Anmeldezahl für das 1. Schuljahr 2010/11 mitteilt. Sollte die
Mindestklassenstärke von 18 Kindern unterschritten werden, ist gemäß der
gesetzlichen Vorgaben davon auszugehen, dass zum kommenden Schuljahr keine
Eingangsklasse zustande kommt und die Schule aufgelöst werden muss.
- Falls sich die Anmeldezahl zwischen 15 und 17
Kindern bewegt, wird der Schulträger erneut in Gespräche mit der
Bezirksregierung eintreten mit dem Ziel, dass eine Auflösung der
Walter-Wiederhold-Schule nicht erfolgt. Sofern die Anmeldezahl unter 15
Schülern liegt, befindet sich die Schule in der Auflösung – eine
Ausnahmeregelung oder Duldung seitens der Bezirksregierung ist in diesem
Fall ausgeschlossen.
- Wenn die Walter-Wiederhold-Grundschule aufgrund
zu geringer Anmeldungen zum kommenden Schuljahr 2010/11 geschlossen werden
muss, wird der Schulträger den Fachausschuss in einer Sondersitzung am
29.04.2010 über die Situation informieren und nach Vorberatung im
Fachausschuss einen Beschluss des Rates zur Auflösung der Schule herbeiführen.
- Beratung und Beschlussfassung durch den Rat
der Stadt erfolgt dann in der Sitzung am 12.05.2010.
Sollte es zur
Auflösung der Grundschule kommen, werden die angemeldeten Schüler der Eingangsklasse
den wohnortnächsten Grundschulen (Schulstraße und Wilhelm-Hüls) zugewiesen bzw.
soweit Aufnahmen in anderen Grundschulen möglich sind, können die Eltern von
ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und ihre Kinder an ihrer Wunschschule anmelden.
Darüber hinaus ist
zu entscheiden, ob die verbleibenden drei Jahrgangsklassen der 1-zügigen
Grundschule zum 01.08.2010 dahingehend aufgelöst werden, dass die Schüler in
ihrem bestehenden Klassenverband an andere Grundschulen verlagert werden. Ziel
wäre, dass die Klassenlehrerin mit an die aufnehmende Grundschule wechselt. Für
die Schülerinnen und Schüler würde ein Transport aus dem Hildener Westen an die
betreffende Grundschule organisiert. Die Regelung würde bis zum Ende des 4.
Schuljahres (Wechsel zur weiterführenden Schule) greifen. Diese Regelung wird
vom zuständigen Schulamt Mettmann favorisiert. Sie setzt allerdings voraus,
dass die Klassenverbände bestehen bleiben und Eltern ihre Kinder nicht
vorzeitig abmelden, sodass die erforderliche Mindestklassenstärke nicht mehr erreicht
wird.
Alternativ besteht
die Möglichkeit, dass die Grundschule in der Form ausläuft, dass zumindest im
kommenden Schuljahr die verbleibenden 3 Schuljahrgänge noch an der
Walter-Wiederhold-Schule verbleiben und eine Verlagerung zu anderen Grundschulen
erst dann erfolgt, wenn kein geordneter Schulbetrieb mehr möglich ist. Dies
dürfte aufgrund der Einzügigkeit bereits 2011 der Fall sein, so dass zum
Schuljahr 2011/2012 die endgültige Auflösung erfolgen würde. Auch diese Lösung
setzt voraus, dass die Kinder, die z.Zt. die Walter-Wiederhold-Schule besuchen,
dies auch im kommenden Jahr tun und nicht von ihren Eltern an anderen
Grundschulen angemeldet werden.
Sollten Eltern
durch Ummeldungen ihrer Kinder ein Auflösen der Klassenverbände bewirken (d.h.
Unterschreitung der Mindestklassenstärke) muss eine Verteilung auch der
verblieben Kinder erfolgen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass bezogen auf
das Stadtgebiet Hilden genügend Kapazitäten in den übrigen Grundschulen
vorhanden sind, um die Schüler der evtl. aufzulösenden Walter-Wiederhold-Schule
aufzunehmen – gleiches gilt auch für die Betreuungsangebote Offenen
Ganztagsgrundschule und Verlässlichen Grundschule. Allerdings gilt es zu beachten,
dass nicht alle Eltern einen Schul- und Betreuungsplatz an ihrer Wunschschule
erhalten werden.
5. Fazit
Die aktuelle
Anmeldesituation für die Eingangsklasse zum Schuljahr 2010/11 an der
Walter-Wiederhold-Grundschule gibt Anlass zu der Sorge, dass die
Mindestklassenstärke von 18 Schülerinnen und Schüler zum kommenden Schuljahr 2010/11
nicht erreicht wird. Sollten bis zum 19.04.2010 nicht genügend Anmeldungen für
die Eingangsklasse vorliegen, sind die erforderlichen schulorganisatorischen
Maßnahmen seitens des Schulträgers einzuleiten. Dies würde im Rahmen einer
Sondersitzung des Ausschusses für Schule und Sport erfolgen und bedürfte eines
Ratsbeschlusses. Alle weiteren Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit
Schulleitung, Schulamt Mettmann und Schulträger konzipiert und umgesetzt.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Nein
Personelle Auswirkungen Nein