Betreff
Grundschulsituation im Hildener Westen - Städt. Gemeinschaftsgrundschule Walter-Wiederhold
Vorlage
WP 09-14 SV 51/037
Aktenzeichen
III/51.1Schg
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

1.        Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den vorliegenden Bericht zur Anmeldesituation an der Walter-Wiederhold-Grundschule zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Anmeldesituation zum Stichtag 19.04.2010 weitergehende schulorganisatorische Maßnahmen erforderlich macht.

 

2.         Sollte dies der Fall sein, ist der Ausschuss für Schule und Sport im Rahmen einer Sondersitzung am 29.04.2010 über die erforderlichen Maßnahmen der Stadt Hilden als Schulträger zu unterrichten.

 

3.         Über die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen entscheidet der Rat nach Vorberatung im Fachausschuss.

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

 

1.       Anlassbezogene Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes

 

Der landesweite Trend zurückgehender Schülerzahlen in den Grundschulen war Anlass für die Stadt Hilden im Rahmen einer anlassbezogenen Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Grundschulen zu prüfen, ob diese Entwicklung auch für Hilden gilt. Eine entsprechende Entwicklung könnte die vom Schulgesetz NRW festgelegte Mindestgröße für Grundschulen in ihrer Eigenständigkeit bzw. im Schulverbund tangieren und damit für den Schulträger zu schulorganisatorischen Maßnahmen führen.

 

Das mit SV 51/031 vorgelegte Eckpunktepapier „Analyse zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Grundschulen der Stadt Hilden“ von Dr. Garbe Consult hat die Prognose der Entwicklung der Grundschulen zum Inhalt. Die Prognoserechnung für die Grundschulen berücksichtigt die historischen Schülerdaten der betrachteten Schulen seit dem Schuljahr 2005/06, die Anzahl der geborenen Kinder in den relevanten Einschulungszeiträumen bis einschließlich des Schuljahres 2014/15 sowie die vorliegende Bevölkerungsprognose für die Stadt Hilden.

Da die Kinder, die bis zum Schuljahr 2014/15 eingeschult werden, bereits geboren sind, handelt es sich bei der Anzahl der Grundschüler um eine verlässliche Größe. Allerdings ist nicht bekannt, in welcher Schule diese Kinder angemeldet werden, da es keine Schulbezirksgrenzen mehr gibt. Mit der Aufhebung der Schulbezirke entscheidet letztlich das Wahlverhalten der Eltern über die Zahl der Einschulungen in einer Grundschule. Dieser Effekt wird erstmals bei den jüngsten Einschulungsjahrgängen zahlenmäßig sichtbar. Die aktuell vorliegenden Anmeldezahlen der Hildener Grundschulen für das Schuljahr 2010/2011 erfordern unter Umständen bereits zum kommenden Schuljahr schulorganisatorische Maßnahmen seitens der Stadt Hilden als Schulträger.

 

 

2.         Schulrechtliche Rahmenbedingungen

 

Die Frage, ob, in welcher Form und wann schulorganisatorische Konsequenzen einzuleiten und durchzuführen sind, ist nur unter Berücksichtigung der Anmeldezahlen und der Prognoseberechnung und unter Beachtung der schulrechtlichen Rahmenbedingungen, die durch das Schulgesetz NRW festgelegt sind, zu beantworten. Von zentraler Bedeutung sind hierbei die Regelung über die Mindestgröße von Schulen (§ 82 Schulgesetz) und die Regelung zur Klassenbildung und zu den Klassengrößen.

 

Für die Fortführung oder als Richtmaß für den Beginn der Auflösung einer Schule gelten gemäß § 6 der Verordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW festgelegten Klassenbildungswerte und die Mindestgrößen aus § 82 SchulG NRW. Für die Eingangsklassen bestehender Grundschulen gilt eine Bandbreite von 18 bis 30 Schülerinnen und Schülern. Die Zahl von 30 Kindern pro Klasse darf nicht überschritten werden. Eine Unterschreitung der Klassenmindestgröße bis auf 15 ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Kinder eine Grundschule derselben Schulart nicht in zumutbarer Weise erreichen können (§ 6 Abs. 4 der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW). Diese – in der Regel einmalige – Ausnahme zur Klassenbildung ist von der Schulleiterin oder dem Schulleiter in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Hinzu kommt, dass eine Grundschule zur Fortführung mindestens einzügig geführt werden muss. Ausnahmsweise ist es möglich, eine Grundschule mit mindestens zwei aufsteigenden Klassen fortzuführen, wenn den Schülerinnen und Schülern der Schulweg zu einer anderen Grundschule gleicher Schulart nicht zugemutet werden kann. Diese Ausnahme ist genehmigungspflichtig durch die Bezirksregierung.

Die Unzumutbarkeit des Schulweges liegt vor, wenn die Entfernung zur Schule für einzelne Schülerinnen und Schüler der Primarstufe mehr als 2 km beträgt und die Distanz durch öffentliche Verkehrsmittel nicht angemessen überbrückt werden kann. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist unzumutbar, wenn die Distanz der einfachen Fußstrecke zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Haltestelle sowie der zur Schule nächstgelegenen Haltestelle und der Schule mehr als 1 km beträgt Unzumutbarkeit liegt außerdem vor, wenn der regelmäßige Schulweg auch bei Ausnutzung der günstigsten Verkehrsanbindung für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet mehr als eine  Stunde in Anspruch nimmt oder der Schüler überwiegend vor 6 Uhr die Wohnung verlassen muss (vgl. § 13 Abs. 2 und 3 SchfkVO).  Einzelfallabwägungen bedürfen einer besonderen Begründung (Entfernungen, topographische Gegebenheiten, nicht vorhandenen oder unregelmäßigen öffentlichen Nahverkehr, Gefährlichkeit des Schulweges etc.)

 

Der Schulträger hat die Möglichkeit, zwei bestehende Grundschulen zu einem Grundschulverbund, bestehend aus einem Haupt- und einem Teilstandort, zusammenzufassen. Auch bei einem Grundschulverbund muss die Klassengröße mindestens 18 Schülerinnen und Schüler betragen. Eine Unterschreitung dieses Grenzwertes bis auf 15 ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Kinder eine Grundschule derselben Schulart nicht in zumutbarer Weise erreichen können (s.o.). Diese Ausnahme zur Klassenbildung wird von der Schulleiterin oder dem Schulleiter in eigener Zuständigkeit entschieden und von der unteren Schulaufsicht überwacht.

Für die einzelnen Standorte eines Grundschulverbundes gelten die allgemeinen Vorschriften zu Mindestgrößen von Grundschulen nach § 82 SchulG NRW.

 

Die Verpflichtung zur Auflösung besteht in dem Moment, in dem im Anmeldeverfahren eine Schule die erforderliche Mindestzahl für die Einrichtung einer Eingangsklasse nicht erfüllt und auch keine der Ausnahmetatbestände des § 82 SchulG NRW vorliegen. Die Schule befindet sich hiermit kraft Gesetzes im Zustand der Auflösung („Selbstauflösung“).

Die Auflösung einer Schule kann sukzessiv oder sofort erfolgen: Bei einer sukzessiven Auflösung wird die Schule schrittweise aufgelöst. Sie wird durch die Nichteinrichtung einer neuen Eingangsklasse in den Auflösungszustand geführt. Die sukzessive Auflösung und damit der Bestand der sich auflösenden Schule sind so  lange möglich, wie ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb aufrecht erhalten werden kann. Sobald dieser bedroht ist, ist die Schule endgültig aufzulösen. Alternativ besteht die Möglichkeit der sofortigen Auflösung. Sie kann vom Rat eigenverantwortlich beschlossen werden. Sie muss erfolgen, wenn die Schule z. B. durch zahlreiche Abmeldungen von einem auf das nächste Jahr die erforderliche Mindestgröße für den ordnungsgemäßen Unterrichtsbetrieb nicht mehr erreicht.

 

 

3.             Anmeldezahlen und Prognose für die Walter-Wiederhold-Grundschule

 

Aufgrund der aktuellen Anmeldezahlen für das Schuljahr 2010/11 und unter Berücksichtigung der Analyse zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans durch Dr. Garbe Consult kann sich für die Walter-Wiederhold-Grundschule bereits für das kommende Schuljahr ein unabdingbarer Handlungsbedarf ergeben.

Die Schülerzahlen der Walter-Wiederhold-Schule sind nach relativ stabilen Gesamtschülerzahlen von ca. 96 Schülern seit dem Jahr 2008 mit 83 und 2009 mit 76 Schülern rückläufig. Dieser Trend setzt sich nach der Prognoserechnung von Dr. Garbe Consult in den kommenden Jahren fort – zum Schuljahr 2010/11 wird von 69 Schülern nach kontinuierlichem Rückgang letztlich von 52 Schülern zum Schuljahr 2020/21 ausgegangen. Die Ausführungen von Dr. Garbe Consult zur Walter-Wiederhold-Grundschule sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Mit Stichtag 01.02.2010 liegen der Walter-Wiederhold-Grundschule für die Eingangsstufe zum Schuljahr 2010/11 lediglich 13 Anmeldungen vor. Damit wird aktuell der Klassenfrequenzmindestwert von 18 deutlich unterschritten. Bezogen auf die Anmeldezahlen Stand 01.02.2010 für das Schuljahr 2010/11 kann die Walter-Wiederhold-Schule keine Eingangsklasse bilden.

 

Zur Beurteilung der möglichen Klassenstärken in den Folgejahren wurde auch die Zahl der Kinder ermittelt, für die die Walter-Wiederhold-Schule in den kommenden Schuljahren wohnortnächste Grundschule ist. Die Situation stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

Walter-Wiederhold-Schule als wohnortnächste Grundschule

 

Schuljahr

2009/10

2010/11

2011/12

2012/13

2013/14

2014/15

2015/16

Schülerzahl

19

18

20

28

16

22

24

 

Mit Aufhebung der Schulbezirke entscheidet letztlich das Wahlverhalten der Eltern über die Zahl der Einschulungen in einer Grundschule. Zum Schuljahr 2010/11 haben 6 Eltern von der Wahlmöglichkeit Gebrauch gemacht und ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule angemeldet. Gleichzeitig hat die Walter-Wiederhold-Schule ein Kind aus dem Einzugsbereich der Adolf-Reichwein-Schule aufgenommen. Die Wahlentscheidung der Eltern in den zurückliegenden Jahren ist über Gewichtungsfaktoren in die Prognoserechnung von Dr. Garbe Consult eingeflossen. Lt. dieser Prognose ist davon auszugehen, dass die Walter-Wiederhold-Schule auch in den kommenden Jahren keine Eingangsklasse mehr bilden kann (s. Anlage 1).

 

Die Anmeldezahlen für die Eingangsklasse zum Schuljahr 2008/09 lagen Anfang des Jahres 2008 mit ca. 15 Anmeldungen ebenfalls unterhalb des Klassenfrequenzwertes von 18 Schülern. In einem Gespräch mit der Bezirksregierung Düsseldorf konnte seinerzeit erreicht werden, dass bei einer Unterschreitung der Schwellenwertes um 1 bis 2 Schülern unter der Voraussetzung einer eindeutigen Schülerprognose für die Walter-Wiederhold-Grundschule gemäß fortgeschriebener Schulentwicklungsplanung von durchschnittlich 24 Schülern für die nächsten Jahre die einmalige Unterschreitung des Schwellenwertes toleriert würde. Unter Berücksichtigung der Prognose lt. Schulentwicklungsplan, den Anmeldezahlen aus Vorjahren und den Geburten einschl. Bevölkerungsprognose für den Hildener Westen konnte zum damaligen Zeitpunkt auf schulorganisatorische Maßnahmen verzichtet werden. Im weiteren Verlauf war es dann der Walter-Wiederhold-Grundschule gelungen, den geforderten Klassenfrequenzwert von 18  im Frühjahr 2008 zu erreichen, sodass zum Schuljahr 2008/09 eine Eingangsklasse gebildet werden konnte. Im Verlauf der Gespräche mit der Bezirksregierung wurde von der seinerzeit zuständigen Dezernentin deutlich gemacht, dass die Ausnahmeregelung, eine Eingangsklasse mit min. 15 Schülern bilden zu können, da den Schülern eine andere Schule aufgrund der Entfernung nicht zugemutet werden kann, für Hilden nicht zutreffend sei. Keiner der o.g. Ausnahmetatbestände würde für Hilden zutreffend sein. Ein entsprechender Antrag müsste seitens der Bezirksregierung abgelehnt werden. Die Ausnahmetatbestände würden lt. damaliger Aussage der Bez.Reg.  i.d.R. Anwendung auf sehr ländliche Gebiete (z.B. Eifel, Sauerland etc.) finden.

 

 

4.             Schulorganisatorische Maßnahmen

 

Die geringen Anmeldezahlen an der Walter-Wiederhold-Schule waren Gegenstand eines regelmäßigen Austausches zwischen Vertretern des Schulträgers, dem Schulamt Mettmann und dem Schulleiter, Herrn Boß. Am 20.01.2010 wurden die aktuelle Anmeldesituation und mögliche schulorganisatorische Maßnahmen mit Schulleitung, Lehrerkollegium, der stellv. Schulpflegschaftsvorsitzenden und Vertretern des Schulträgers erörtert und das weitere Vorgehen einvernehmlich abgestimmt. Es wurde folgendes vereinbart:

 

  • Schulleitung, Lehrerkollegium und stellvertretende Schulpflegschaftsvorsitzende der Walter-Wiederhold-Grundschule gehen grundsätzlich davon aus, dass durch aktives Werben weitere Schülerinnen und Schüler für die Eingangsklasse 2010/11 gewonnen werden können. Auch in der Vergangenheit sei dies trotz anfänglich niedriger Anmeldezahlen erfolgreich verlaufen.
  • Es wurde Einvernehmen erzielt, dass die Walter-Wiederhold-Schule mit Stichtag 19.04.2010 dem Schulträger die Anmeldezahl für das 1. Schuljahr 2010/11 mitteilt. Sollte die Mindestklassenstärke von 18 Kindern unterschritten werden, ist gemäß der gesetzlichen Vorgaben davon auszugehen, dass zum kommenden Schuljahr keine Eingangsklasse zustande kommt und die Schule aufgelöst werden muss.
  • Falls sich die Anmeldezahl zwischen 15 und 17 Kindern bewegt, wird der Schulträger erneut in Gespräche mit der Bezirksregierung eintreten mit dem Ziel, dass eine Auflösung der Walter-Wiederhold-Schule nicht erfolgt. Sofern die Anmeldezahl unter 15 Schülern liegt, befindet sich die Schule in der Auflösung – eine Ausnahmeregelung oder Duldung seitens der Bezirksregierung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  • Wenn die Walter-Wiederhold-Grundschule aufgrund zu geringer Anmeldungen zum kommenden Schuljahr 2010/11 geschlossen werden muss, wird der Schulträger den Fachausschuss in einer Sondersitzung am 29.04.2010 über die Situation informieren und nach Vorberatung im Fachausschuss einen Beschluss des Rates zur Auflösung der Schule herbeiführen.
  • Beratung und Beschlussfassung durch den Rat der Stadt erfolgt dann in der Sitzung am 12.05.2010.

 

Sollte es zur Auflösung der Grundschule kommen, werden die angemeldeten Schüler der Eingangsklasse den wohnortnächsten Grundschulen (Schulstraße und Wilhelm-Hüls) zugewiesen bzw. soweit Aufnahmen in anderen Grundschulen möglich sind, können die Eltern von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und ihre Kinder an ihrer Wunschschule anmelden.

Darüber hinaus ist zu entscheiden, ob die verbleibenden drei Jahrgangsklassen der 1-zügigen Grundschule zum 01.08.2010 dahingehend aufgelöst werden, dass die Schüler in ihrem bestehenden Klassenverband an andere Grundschulen verlagert werden. Ziel wäre, dass die Klassenlehrerin mit an die aufnehmende Grundschule wechselt. Für die Schülerinnen und Schüler würde ein Transport aus dem Hildener Westen an die betreffende Grundschule organisiert. Die Regelung würde bis zum Ende des 4. Schuljahres (Wechsel zur weiterführenden Schule) greifen. Diese Regelung wird vom zuständigen Schulamt Mettmann favorisiert. Sie setzt allerdings voraus, dass die Klassenverbände bestehen bleiben und Eltern ihre Kinder nicht vorzeitig abmelden, sodass die erforderliche Mindestklassenstärke nicht mehr erreicht wird.

 

Alternativ besteht die Möglichkeit, dass die Grundschule in der Form ausläuft, dass zumindest im kommenden Schuljahr die verbleibenden 3 Schuljahrgänge noch an der Walter-Wiederhold-Schule verbleiben und eine Verlagerung zu anderen Grundschulen erst dann erfolgt, wenn kein geordneter Schulbetrieb mehr möglich ist. Dies dürfte aufgrund der Einzügigkeit bereits 2011 der Fall sein, so dass zum Schuljahr 2011/2012 die endgültige Auflösung erfolgen würde. Auch diese Lösung setzt voraus, dass die Kinder, die z.Zt. die Walter-Wiederhold-Schule besuchen, dies auch im kommenden Jahr tun und nicht von ihren Eltern an anderen Grundschulen angemeldet werden.

Sollten Eltern durch Ummeldungen ihrer Kinder ein Auflösen der Klassenverbände bewirken (d.h. Unterschreitung der Mindestklassenstärke) muss eine Verteilung auch der verblieben Kinder erfolgen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass bezogen auf das Stadtgebiet Hilden genügend Kapazitäten in den übrigen Grundschulen vorhanden sind, um die Schüler der evtl. aufzulösenden Walter-Wiederhold-Schule aufzunehmen – gleiches gilt auch für die Betreuungsangebote Offenen Ganztagsgrundschule und Verlässlichen Grundschule. Allerdings gilt es zu beachten, dass nicht alle Eltern einen Schul- und Betreuungsplatz an ihrer Wunschschule erhalten werden.

 

 

5.       Fazit

 

Die aktuelle Anmeldesituation für die Eingangsklasse zum Schuljahr 2010/11 an der Walter-Wiederhold-Grundschule gibt Anlass zu der Sorge, dass die Mindestklassenstärke von 18 Schülerinnen und Schüler zum kommenden Schuljahr 2010/11 nicht erreicht wird. Sollten bis zum 19.04.2010 nicht genügend Anmeldungen für die Eingangsklasse vorliegen, sind die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen seitens des Schulträgers einzuleiten. Dies würde im Rahmen einer Sondersitzung des Ausschusses für Schule und Sport erfolgen und bedürfte eines Ratsbeschlusses. Alle weiteren Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit Schulleitung, Schulamt Mettmann und Schulträger konzipiert und umgesetzt.

 

Horst Thiele


Finanzielle Auswirkungen Nein   

 

 

 


Personelle Auswirkungen Nein