Erschließungskonzept
Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
A:
die Erschließung der geplanten
Tiefgarage ausschließlich über die Mühlenstraße (Erschließungsvariante 4); oder
B: eine kombinierte Erschließung des Plangebietes durch eine Zufahrt
der Tiefgarage über die Hochdahler Straße und eine Ausfahrt der Tiefgarage über
die Mühlenstraße (Erschließungsvariante 6)
Der Lieferverkehr für die geplanten gewerblichen
Einrichtungen ist ausschließlich über die Mittelstraße abzuwickeln. Das vom
Stadtentwicklungsausschuss beschlossene Erschließungskonzept ist in den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 73A, 6. Änderung (VEP 13), einzuarbeiten. Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan wird zum nächsten Verfahrensschritt, dem
Beschluss über die öffentliche Auslegung, vorberatend dem
Stadtentwicklungsausschuss und anschließend dem Rat der Stadt Hilden vorgelegt.
Gez. H. Thiele
Erläuterungen und Begründungen:
Der Bebauungsplan Nr. 73A, 6.Änderung (VEP Nr. 13) beschäftigt sich mit der geplanten Neunutzung des sog. „Reichshofes“, einem Areal zwischen Mühlenstraße, Hochdahler Straße, Mittelstraße und der St. Jacobus-Kirche und damit am östlichen Rand der Hildener Innenstadt/ Fußgängerzone).
Kern des Verfahrens ist das Projekt des „Neuen Reichshofes“, dessen städtebauliche Konzeption auf einen Entwurf des Hildener Architekten Ch. Gemeiner zurückgeht und bereits im Dezember 2007 durch den Stadtentwicklungsausschuss als Grundlage der weiteren Bearbeitung beschlossen wurde.
Nach einer längeren Phase
der Erstellung einer Vertragsgrundlage zwischen der kath. Kirchengemeinde St.
Jacobus und dem Investor konnte der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung
am 18.03.2009 wiederum einstimmig den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 73 A, 6.Änderung (VEP Nr. 13) beschließen und damit das
Verfahren formell einleiten.
Als Vorhabenträger tritt
dabei die „Reichshof Hilden GmbH“, Haan, auf, als Planungsbüro die Firma ISR
Stadt+Raum, ebenfalls aus Haan.
Ende April 2009 wurde die zum Bebauungsplan-Verfahren gehörende Bürgeranhörung durchgeführt. Ebenfalls wurde im Zeitraum März/April 2009 die erste Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Aufgrund dessen entspann sich u.a. eine Diskussion über die verkehrliche Situation, die in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im August 2009 mit gleich mehreren Sitzungsvorlagen (61/295, 61/296, 61/297) diskutiert wurde.
Problematisiert wurde dabei insbesondere die Frage, ob die Mühlenstraße geeignet ist, den zusätzlichen Kfz-Verkehr, der sich aus dem Projekt ergibt, aufzunehmen oder ob es nicht andere Varianten gibt, die insgesamt weniger Probleme mit sich bringen.
Im Ergebnis beschloss der Ausschuss, eine Entscheidung über die Erschließung solange zurückzustellen, bis insgesamt sechs Erschließungsvarianten durch einen Verkehrsgutachter untersucht worden wären.
Diese Untersuchung liegt inzwischen vor und ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Folgende Alternativen
wurden in der verkehrlichen Untersuchung insgesamt untersucht:
- Erschließung und Anbindung der Tiefgarage über die Mühlenstraße mit
unmittelbarer Anbindung an die Straßenkreuzung Berliner Straße /
Hochdahler Straße (Öffnung des Wendehammers)
- Anbindung der Tiefgarage über die Mittelstraße an die Hochdahler
Straße
- Anbindung der Tiefgarage an die Hochdahler Straße nördlich der
heutigen Bushaltestelle
- Erschließung über die Mühlenstraße und die Straße Am Rathaus
- Kombinierte Erschließung über die Mühlenstraße (Stellplätze für
Wohnen) und die Mittelstraße (Anlieferung, Stellplätze für Einzelhandel,
Gastronomie, Kirche)
- Kombinierte Erschließung über die Mühlenstraße und die Hochdahler
Straße, wobei die Zufahrt nur über die Hochdahler Straße erfolgt und die
Ausfahrt nur über die Mühlenstraße vorgenommen wird.
Darüber hinaus ist die
Planung zum Reichshofareal weiter fortgeschritten und es konnte eine Optimierung
der Tiefgaragengröße und -organisation vorgenommen werden. Folgende Punkte sind
hierzu anzuführen:
- Es wurde eine Überplanung der
Tiefgarage vorgenommen. Die Größe der Tiefgarage ist von vormals 150
Stellplätzen auf ein notwendiges Minimum von 120 Stellplätzen reduziert worden.
Somit können 30 Stellplätze und die damit zusammenhängenden Verkehrserzeugung
für die umliegenden Straßen eingespart werden.
- Die Tiefgarage ist als
private Tiefgarage konzipiert. So werden lediglich Stellplätze in der
Tiefgarage für Wohnungen und Kirche sowie ggf. für Mitarbeiter von den
geplanten gewerblichen Einrichtungen vorgehalten. Die Tiefgarage wird nur
zielgerichtet durch die privaten Nutzer angesteuert. Ein Parksuchverkehr für
Nutzer und Besucher des heutigen Reichshofareals auf der Mühlenstraße, der
heute zu verzeichnen ist, entfällt folglich.
- Die Anlieferung der
gewerblichen Einrichtungen im Plangebiet erfolgt analog der heutigen Situation
der Fußgängerzone ausschließlich über die Mittelstraße.
Die zuvor aufgeführten
Aspekte wurden bei den jeweils untersuchten Erschließungsvarianten im Verkehrsgutachten
berücksichtigt.
Wertung der Erschließungsvarianten
Die nachfolgende Tabelle
gibt eine zusammenfassende Übersicht über die unterschiedlichen Erschließungsvarianten,
die im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 73A, 6.
Änderung, untersucht wurden. Die Erschließungsvarianten wurden im Rahmen einer
verkehrlichen Untersuchung geprüft und bewertet. Die Ergebnisse der
Untersuchung werden im Folgenden kurz zusammengefasst.
Ferner ist darüber hinaus
eine städtebauliche Wertung der verschiedenen Varianten vorgenommen worden.
Diese städtebauliche Wertung wird naturgemäß nicht vom Verkehrsgutachter durchgeführt.
Hierbei wurde insbesondere
das Augenmerk auf die Planungsziele und die Bedeutung und Lage des Plangebietes
im Eingangsbereich zur Innenstadt bzw. Fußgängerzone gelegt.
Darüber hinaus sind die
unterschiedlichen Varianten vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Aspekte
untersucht worden.
Nach Betrachtung der
jeweiligen einzelnen Varianten erfolgt eine abschließende Bewertung unter
Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile der Erschließungsvarianten aus
planerischer Sicht. Dabei werden im Weiteren nur noch die Varianten betrachtet,
die aus verkehrstechnischer Sicht grundsätzlich befürwortet werden können.
Maßgeblich für die abschließende Bewertung der Erschließungsvarianten sind die
städtebaulichen Aspekte. Die wirtschaftlichen Belange sind ebenfalls als
Bewertungskriterium von Bedeutung, jedoch stehen diese den städtebaulichen
Gesichtspunkten in der Wertigkeit nach.
Erschließungsvariante |
verkehrstechnische
Wertung |
städtebauliche
Wertung |
Wirtschaftliche
Wertung |
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|
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|
Variante 1 |
Aus
Gründen der Verkehrssicherheit ist bei der Variante 1 eine Einfahrt aus dem
Knotenpunkt Berliner Straße/Hochdahler Straße in die Mühlenstraße auszuschließen.
Durch
die Öffnung zur Hochdahler Straße wird erwartet, dass die Mühlenstraße als
Abkürzung für den nach Osten bzw. Süden abfließenden Verkehr verwendet wird.
Hierdurch wird ein zusätzliches Verkehrsaufkommen innerhalb der Mühlenstraße
provoziert. Aus
verkehrstechnischer Sicht wird daher die Variante 1 nicht empfohlen. |
Durch
die Öffnung der Mühlenstraße gegenüber der Hochdahler Straße wird der
Charakter der Mühlenstraße als Sackgasse aufgegeben und es wird prognostiziert,
dass die Mühlenstraße bei dieser Variante durch den Durchgangsverkehr
zwischen der Straße Am Rathhaus und der Hochdahler geprägt wird. Aus
städtebaulichen Gesichtspunkten ist daher Abstand von dieser Variante zu
nehmen. |
Bei
der Umsetzung der Planung bedarf der nordöstliche Teil der Mühlenstraße einer
Neugestaltung. Somit fallen hier grundsätzlich Kosten für
Erschließungsmaßnahmen an. Durch
die Umsetzung der Variante 1 wird zusätzlich eine Umgestaltung im Bereich des
Übergangs Mühlenstraße / Hochdahler Straße notwendig. Hierdurch entstehen
geringfügige Mehrkosten bei den Erschließungskosten. Grundsätzlich
ist eine wirtschaftlich tragfähige Erschließung gegeben. |
Variante 2 |
Die
Verkehrsabwicklung bei der Variante 1 ist aus verkehrstechnischer Sicht
grundsätzlich möglich. Die Ausfahrt auf die Mittelstraße ist jedoch nur
möglich, wenn während der Freigabezeiten der Fußgängerfurten auf der
Hochdahler Straße entsprechende Zeitlücken zum Einbiegen bestehen. Jedoch
sind die aus der Walder Straße ausfahrenden Busse bereits auf die Freigabezeiten
angewiesen. Somit ist bei dieser Variante eine negative Auswirkung auf die
ÖPNV-Abwicklung zu erkennen. Durch
die Öffnung der Mittelstraße für neuen Verkehr werden erhebliche Bedenken
bezüglich der Verkehrssicherheit im Eingangsbereich der Fußgängerzone gesehen.
Aus
Gründen der Verkehrssicherheit und unter Berücksichtigung des ÖPNV-Verkehrs
sollte folglich die Zahl der aus der Mittelstraße ausfahrenden Fahrzeuge auf
ein Mindestmaß beschränkt werden. Durch
die Öffnung der Mittelstraße für die Erschließung des Plangebietes werden
Konflikte mit dem Taxistandplatz im Eingangsbereich der Mittelstraße erkannt. Aus
verkehrstechnischer Sicht wird somit die Variante 2 nicht empfohlen. |
Mit
der Erschließung über die Mittelstraße geht eine Beeinträchtigung des Eingangsbereiches
der Fußgängerzone einher. Dies ist nicht mit den Planungszielen vereinbar,
den Eingangsbereich der Fußgängerzone aufzuwerten. Durch
die Erschließung über die Mittelstraße geht durch die notwendige Tiefgaragenzufahrt
/ -rampe eine Zerschneidung des geplanten St. Jacobusplatzes einher. Dies ist
nicht mit den Planungszielen vereinbar, den St. Jacobusplatz zu beleben und
aufzuwerten. Ferner
wird der zusätzliche Verkehr in den Eingangsbereich der Fußgängerzone geleitet, was zu Konflikten
mit dem fußläufigen Verkehr führt. Hier werden auch Nachteile für die bestehenden
Einzelhandelsbetriebe im Eingangsbereich der Fußgängerzone erwartet. Im
Bereich des neuen Reichshofes soll auch die Ansiedlung eines Gastronomiebetriebes
durch die Aufstellung des Bebauungsplanes vorbereitet werden. Dies kollidiert
mit der Erschließung über die Mittelstraße sowie die Tiefgarageneinfahrt/
-rampe. Aus
städtebaulichen Gesichtspunkten ist diese Variante nicht weiter zu verfolgen. |
Wie
bereits zuvor ausgeführt, bedarf es bei Umsetzung der Planung einer
Neugestaltung des nordöstlichen Teilabschnitts der Mühlenstraße. Darüber
hinaus ist der Eingangsbereich der Fußgängerzone umzugestalten, wodurch
weitere Kosten verursacht werden, die in Bezug auf die Gesamtkosten des
Vorhabens als gering zu bewerten sind. Grundsätzlich
ist eine wirtschaftliche Erschließung gegeben. Unklar
ist jedoch, ob durch die bei dieser Variante notwendige Verlagerung des Taxistandes
weitere Kosten anfallen. |
Variante 3 |
Auf
Grund der Verkehrsbelastung der Hochdahler Straße ist die Erschließung über
die Hochdahler Straße nur bedingt möglich. Aus verkehrstechnischer Sicht ist
ein Einfahren (rechts rein, links rein) von der Hochdahler Straße möglich.
Jedoch ist ein Ausfahren nach links auf die Hochdahler Straße nicht möglich.
Somit kann nur ein Ausfahren nach Süden ermöglicht werden. Im Verlauf der
Hochdahler Straße in Richtung Süden besteht jedoch keine regelgerechte
Wendemöglichkeit, um in die gewünschte Fahrtrichtung in Richtung Norden zurückfahren
zu können. Es
wird erwartet, dass es zu widerrechtlichen Linksabbiegevorgängen auf die Hochdahler
Straße kommt. Auch wird erwartet, dass es zu widerrechtlichen Wendemanövern
kommen wird, da im weiteren südlichen Verlauf der Hochdahler Straße keine
geeignete Wendemöglichkeit vorhanden ist. Somit werden erhebliche
Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit erkannt. Ferner
wird durch die notwendigen Umwege der aus der TG ausfahrenden Verkehre das
Straßennetz in der Hildener Innenstadt unnötig zusätzlich belastet. Es
werden darüber hinaus Konflikte mit dem Busverkehr (Haltestelle Gabelung) erwartet.
Aus
verkehrstechnischer Sicht wird die Variante 3 nicht empfohlen. |
Gemäß
der vorliegenden Planung ist beabsichtigt, im Erdgeschoss längs der
Hochdahler Straße Schaufenster von den geplanten Einzelhandelsbetrieben
anzuordnen. Dies steht in einem Konflikt mit einer Tiefgarageneinfahrt. Eine
Tiefgaragenzufahrt führt zu einer Unterbrechung der Gebäudefassade, dies ist
nicht im Sinne des erfolgreichen und beschlossenen Wettbewerbsbeitrags aus
dem Investorenauswahlverfahren. Gemäß Wettbewerbsbeitrag ist ein
durchgängiger Sockel im Erdgeschoss ein wesentlicher Entwurfsansatz, der
weiterhin verfolgt werden sollte. Auf
Grund vorgenannter Aspekte ist die Variante 3 nicht weiter zu verfolgen. |
Durch
die Zu- und Ausfahrt der Tiefgaragenrampe wird die Ausnutzbarkeit des
Plangebietes im Erdgeschoss reduziert. In diesem Bereich ist eine
Einzelhandelsnutzung Ziel der Planung. Somit ist die Erschließung aus
wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zu forcieren. |
Variante 4 |
Die
Erschließung über die Mühlenstraße ist nach Aussage des Verkehrsgutachters
problemlos und konfliktfrei möglich. Die
laut Regelwerk noch verträglichen Belastungszahlen von 400 Kfz/h im Querschnitt
für Wohnstraßen wird mit maximal 159 Kfz/Spitzenstunde gemäß vorliegender Planung
in der Mühlenstraße deutlich unterschritten. Der
Verkehr kann über den Knotenpunkt Berliner Straße / Am Rathaus leistungsfähig
abgewickelt werden. Auch
unter dem Gesichtpunkt der Verkehrssicherheit besitzt diese Erschließungsvariante
gegenüber den anderen Varianten deutliche Vorteile. Aus
verkehrstechnischer Sicht wird die Variante 4 empfohlen. |
Die
Erschließung über die Mühlenstraße entspricht dem Grundgedanken des bestehenden
Baurechtes. Bereits der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 73A sieht die
Erschließung des Plangebietes maßgeblich über die Mühlenstraße vor. Ferner
stellt sich derzeit die Erschließung des Reichshof-Areals über die Anbindung
an die Mühlenstraße dar. Auch entspricht diese Erschließung dem beschlossenen
Wettbewerbsentwurf aus dem Investorenauswahlverfahren. Es
wird erwartet, dass der Charakter der Mühlenstraße als verkehrsberuhigter
Bereich auch bei Umsetzung der Planung aufrecht gehalten werden kann. Die
Belastungszahlen für einen solchen verkehrsberuhigten Bereich werden bei
Weitem nicht erreicht. Aus
städtebaulicher Sicht ist die Variante 4 zu empfehlen. |
Wie
bereits zuvor ausgeführt, bedarf es bei Umsetzung der Planung einer
Neugestaltung des nordöstlichen Teilabschnitts der Mühlenstraße. Die
Variante 4 ermöglicht eine wirtschaftlich tragfähige Erschließung über die
Mühlenstraße. |
Variante 5 |
Unter
dem Kriterium der Verkehrsabwicklung ist die Variante als unproblematisch
einzustufen. Durch die aufgeteilte Erschließung werden die Verkehre auf die
umliegenden Straßen und Knotenpunkte verteilt, was aus verkehrlicher Sicht
befürwortet wird. Wie
bei Variante 2 benannt, wird trotz der verringerten Verkehre für die
Mittelstraße in dieser Variante die ÖPNV-Abwicklung negativ beeinflusst.
Ferner ist eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit im Eingangsbereich
der Fußgängerzone zu erwarten. Aus
verkehrstechnischer Sicht kann die Variante 5 nur bedingt empfohlen
werden. |
Mit
der Erschließung über die Mittelstraße geht eine Beeinträchtigung des Eingangsbereiches
der Fußgängerzone sowie des geplanten St. Jacobusplatzes einher (siehe auch
Variante 2). Dies ist nicht mit den Planungszielen vereinbar, den Eingangsbereich
der Fußgängerzone aufzuwerten. Ferner
wird zusätzlicher Verkehr in den Eingangsbereich der Fußgängerzone geleitet, was zu Konflikten
mit dem fußläufigen Verkehr führt. Hier werden auch Nachteile für die bestehenden
Einzelhandelsbetriebe im Eingangsbereich der Fußgängerzone erwartet. Im
Bereich des neuen Reichshofes soll auch die Ansiedlung einer Gastronomiebetriebes
durch die Aufstellung des Bebauungsplanes vorbereitet werden. Dies kollidiert
mit der Erschließung über die Mittelstraße sowie die Tiefgarageneinfahrt/
-rampe. Aus
städtebaulichen Gesichtspunkten ist diese Variante nicht weiter zu verfolgen. |
Durch
die doppelte Erschließung über zwei Tiefgaragenein- / Ausfahrten wird die Auslastung
des Plangebietes reduziert. Eine doppelte Erschließung bedingt eine größere
Tiefgarage, da die Tiefgaragenrampen entsprechenden Platz in Anspruch nehmen.
Somit werden die Erschließungs- und Baukosten deutlich erhöht, die Ausnutzbarkeit
jedoch noch weiter reduziert. Eine
doppelte Erschließung ist aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht
darstellbar. Insbesondere da es sich bei der geplanten Tiefgarage lediglich
um 120 Stellplätze handelt. |
Variante 6 |
Unter
dem Kriterium der Verkehrsabwicklung ist die Variante als unproblematisch
einzustufen. Durch die aufgeteilte Erschließung werden die Verkehre auf die
umliegenden Straßen und Knotenpunkte verteilt, was aus verkehrlicher Sicht
befürwortet wird. Es
werden darüber hinaus wie in Variante 3 Konflikte mit dem Busverkehr (Haltestelle
Gabelung) erwartet. Aus
verkehrstechnischer Sicht wird die Variante 6 jedoch empfohlen. |
Wie
unter Variante 3 ausgeführt, steht die Erschließung über die Hochdahler
Straße im Konflikt mit der geplanten Nutzung durch Einzelhandelsbetriebe. Eine
Tiefgaragenzufahrt führt zu einer Unterbrechung der Gebäudefassade, dies ist
nicht im Sinne des erfolgreichen und beschlossenen Wettbewerbsbeitrags aus
dem Investorenauswahlverfahren. Gemäß Wettbewerbsbeitrag ist ein
durchgängiger Sockel im Erdgeschoss ein wesentlicher Entwurfsansatz, der
weiterhin verfolgt werden sollte. Auf
Grund vorgenannter Aspekte ist die Variante 6 nicht weiter zu verfolgen. |
Durch
die doppelte Erschließung über zwei Tiefgaragenein- / Ausfahrten wird die Auslastung
des Plangebietes reduziert. Eine doppelte Erschließung auch mit nur jeweils
einer Einzelrampe bedingt eine größere Tiefgarage. Somit werden die
Erschließungs- und Baukosten erhöht, die Ausnutzbarkeit jedoch in Teilen reduziert.
Eine
doppelte Erschließung ist aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten bedingt
darstellbar. Insbesondere da es sich bei der geplanten Tiefgarage lediglich
um 120 Stellplätze handelt. |
Im Ergebnis der verkehrlichen Untersuchung ist
festzustellen, dass die Varianten 1, 2 und 3 nicht weiter verfolgt werden
sollten, da diese auf Grund der Verkehrsabwicklung und der Verkehrssicherheit erhebliche
Nachteile gegenüber den anderen Varianten besitzen.
Die Variante
4, die Erschließung über die Mühlenstraße, ist aus verkehrlicher Sicht
unbedenklich. Diese Erschließung ist bereits im Bestand existent, das
bestehende Baurecht sowie der beschlossene Entwurf des Investorenauswahlverfahrens
der Kirchengemeinde St.Jacobus sieht bereits diese Erschließung vor. Auch
aus städtebaulichen Aspekten hat diese Erschließung gegenüber den anderen
Varianten deutliche Vorteile.
Die Variante 5 ist im Ergebnis der verkehrlichen
Untersuchung nur bedingt zu empfehlen, jedoch ist diese Variante auch vor dem
Hintergrund der Verkehrssicherheit abzulehnen. Eine Tiefgarage mit zwei
Anbindungen, wie in Variante 5 dargestellt, ist aus wirtschaftlichen
Gesichtpunkten ebenfalls abzulehnen. Die doppelte Erschließung führt zu enormen
Kostensteigerungen und gleichzeitig zu einer geringeren Ausnutzbarkeit. Der
Nutzen dieser zusätzlichen Erschließung rechtfertigt die ernormen zusätzlichen
Kosten nicht, da eine Erschließung über nur eine Anbindung aus verkehrlicher
und städtebaulicher Sicht grundsätzlich funktionsfähig und vertretbar ist.
Die Variante
6 ist aus verkehrlicher Sicht grundsätzlich unbedenklich und
empfehlenswert. Bei der Variante können ggf. Konflikte mit dem Busverkehr
(Haltestelle Gabelung) eintreten. Aus städtebaulichen Gesichtspunkten ist die
Erschließung über die Hochdahler Straße und die damit zusammenhängende
Unterbrechung des geplanten Erdgeschosssockels wie in Variante 3 angeführt,
nicht wünschenswert. Die Tiefgaragenorganisation mit zwei Einzelrampen führt zu
einer moderaten Kostensteigerung und es geht eine Beeinträchtigung der
Ausnutzbarkeit einher. Demnach ist die Variante 6 insgesamt nur bedingt zu
empfehlen.
Aus städtebaulicher Sicht sind die
Erschließungsvarianten mit alleiniger Anbindung an die Mittelstraße und alleiniger
Anbindung die Hochdahler Straße zu versagen, da die mit der Planung verbundenen
Ziele für das Plangebiet nicht im vollen Umfang umgesetzt werden können. Zum einen
kann durch die Öffnung der Mittelstraße der Eingangsbereich der Fußgängerzone
nicht adäquat ausgebildet werden, zum anderen kann durch eine Erschließung über
die Hochdahler Straße das planerische Konzept nicht im vollen Umfang umgesetzt
werden. Somit sind die Varianten 2, 3 und 5 zur Lösung der Problematik
ungeeignet, die Variante 6 ist nur bedingt zu empfehlen.
Die Variante 4 wird am besten den Zielen der
Planung und den Anforderungen einer funktionsfähigen, verkehrssicheren und
wirtschaftlichen Erschließung gerecht.
Auswirkungen
Durch eine alleinige Erschließung über die
Mühlenstraße (Variante 4) geht eine moderate Erhöhung der Verkehrszahlen in den
Straßen Am Rathaus und Mühlenstraße einher. Bereits im Jahr 2009 wurde im
Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 73A, 6.
Änderung, eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Im Ergebnis der
Untersuchung konnte festgestellt werden, dass sich durch die Umsetzung der
Planung im westlichen Teil der Mühlenstraße (Bestandsbebauung) eine Erhöhung
der Geräuschimmissionen um rd. 2dB(A) einstellen wird. Im mittleren und
östlichen Abschnitt der Mühlenstraße wird auf Grund der lärmabschirmenden neuen
Bebauung eine Verbesserung der Lärmsituation erwartet. Zu diesem Zeitpunkt war
eine Erschließung über die Mühlenstraße in eine Tiefgarage mit 150 Stellplätzen
geplant, der Anlieferverkehr wurde ebenfalls über die Mühlenstraße berechnet.
Im Hinblick auf die Anregungen, die im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens insbesondere durch die Öffentlichkeit vorgebracht wurden,
ist eine dezidierte Prüfung der Erschließungsvarianten sowie eine Optimierung
der Tiefgaragenplanung vorgenommen worden. Somit ist nun die Tiefgarage mit nur
noch max. 120 Stellplätzen, die in Gänze nicht öffentlich nutzbar ist, geplant.
Ferner konnte über die Variantenprüfung festgestellt werden, dass die
Erschließung über die Mühlenstraße in der Summe die meisten Vorteile und
gleichzeitig keine erkennbaren Nachteile bringt. Darüber hinaus wird der
gesamte Anlieferverkehr über die Mittelstraße abgewickelt. Somit kann bei einer
Erschließung über die Mühlenstraße die Zunahme der Verkehre innerhalb der
Mühlenstraße und die damit zusammenhängenden Lärmimmissionen so gering wie
möglich gehalten werden.
Bei der Erschließungsvariante über die Mühlenstraße
ist in der Verkehrsuntersuchung der real existierende Verkehr als Bestand zu
Grunde gelegt worden. Für das Plangebiet „Reichshof-Areal“ besteht der
rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 73A aus
dem Jahr 1983. Dieser setzt für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
ein Kerngebiet, teilweise überlagert mit einer Fläche für den Gemeinbedarf
(Kirche), fest. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind über Baugrenzen bzw.
Baulinien festgesetzt, die zulässige Zahl der Vollgeschosse liegt zwischen II
und IV im Bereich rund um die St. Jacobuskirche und zwischen I und IV im
Kreuzungsbereich Hochdahler Straße / Berliner Straße. Die GRZ
(Grundflächenzahl) beträgt 1,0, die GFZ (Geschossflächenzahl) 2,2. Durch die
Festsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes, insbesondere unter
Berücksichtigung von Art und Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren
Grundstücksfläche, wird bereits heute eine Bebauung innerhalb des Plangebietes
ermöglicht, die einen vergleichbaren baulichen Umfang wie die aktuelle Planung
einnimmt. Im rechtskräftigen Bebauungsplan werden keine Einschränkungen für
Stellplätze oder Tiefgaragen getroffen. Somit ist auch bereits nach
heutigem Baurecht eine Tiefgarage innerhalb des Plangebietes zulässig. Hierbei
kann es sich gleichfalls um eine private als auch öffentliche Tiefgarage
handeln. Unter Berücksichtigung des bestehenden Baurechts ist derzeit eine
Tiefgarage zulässig, die weitaus größer und intensiver (öffentliche TG)
frequentiert wird, als die aktuelle Planung dies vorsieht. Demnach wird durch das
aktuelle Baurecht eine höhere Frequentierung der Mühlenstraße vorbereitet, als
dies die aktuelle Planung beabsichtigt und ermöglicht.
Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 73A, 6.
Änderung soll die Erschließung und Lage der Tiefgarage sowie die Größenordnung
und die Organisation (private TG) der Tiefgarage erstmals verbindlich über die
Festsetzungen sowie den Durchführungsvertrag geregelt werden. Im Rahmen der
weiteren Planung wird die schalltechnische Untersuchung unter Berücksichtigung
der reduzierten Verkehre angepasst. Hierbei ist zu erwarten, dass die Erhöhung
der Lärmimmissionen im Bereich des westlichen Teils der Mühlenstraße sich
geringer darstellen wird als in der Untersuchung im Jahr 2009 prognostiziert
wurde.
Somit
kann über die Mühlenstraße eine an die Örtlichkeit angepasste und unter der
Berücksichtigung der vorhandenen Nutzung verträgliche Verkehrserschließung
erfolgen. Demnach wird zur Erschließung des Plangebietes die Variante 4,
Erschließung über die Mühlenstraße / Straße Am Rathaus, empfohlen.
Die Erschließungsvariante Nr. 6 mit einer kombinierten Erschließung über die Hochdahler Straße und die Mühlenstraße ist aus verkehrlicher Sicht möglich. Mit der Variante 6 sind jedoch Änderungen der Verkehrsführung im Bereich der Hochdahler Straße verbunden. Ferner können ggf. Konflikte mit dem Busverkehr (Haltestelle Gabelung) eintreten. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der benannten städtebaulichen Gesichtspunkte ist die Erschließungsvariante Nr. 6 mit einer Zufahrt der Tiefgarage über die Hochdahler Straße und eine Ausfahrt der Tiefgarage über die Mühlenstraße nur bedingt zu empfehlen.
Gez. H.Thiele
23.04.2010
Zusätzliche Erläuterungen zur Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/028
„Bebauungsplan Nr.
73A, 6.Änderung (VEP Nr. 13) für den Bereich Berliner Str./ Hochdahler Straße/
Mittelstraße (Reichshof);
Erschließungskonzept“
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 24.03.2010 wurde die
o.g. Sitzungsvorlage beraten.
Der Ausschuss beschloss nach ausführlicher Diskussion, auch weil noch
zusätzliche Informationen zu den Inhalten der SV von Anwohnern und dem
Verkehrsgutachter vorgelegt wurden, den als Anlage beigefügten Antrag der
Fraktion Bürgeraktion und beauftragte somit die Verwaltung mit der Durchführung
einer öffentlichen Moderationsveranstaltung.
In dieser Veranstaltung sollte versucht werden, hinsichtlich der
Erschließung des Projektes „Neuer Reichshof“ einen Kompromiss zwischen den
Interessen der Anwohner auf der einen Seite und den Interessen der kath.
Kirchengemeinde St.Jacobus und des Bauträgers Reichshof Hilden GmbH zu finden.
Unter reger Anteilnahme der Öffentlichkeit fand die Veranstaltung am
22.04.2010 im Kath. Jugendheim an der Mühlenstraße 10 statt. Auch Vertreter und
Vertreterinnen aller im Rat der Stadt Hilden vertretenen Parteien waren
anwesend.
Unter der Moderation von „Alt-Bürgermeister“ G. Scheib nahmen folgende
Personen an der Diskussion teil:
Frau R. Jahrstorfer und Frau S. Lipken-Simon als Vertreterinnen der
Anwohner ;
Herr S. Czock (Verkehrsgutachter; Czock-Ingenieure Düsseldorf) ebenfalls
für die Anwohner;
Herr U. Hennes, Pfarrer, für die Kath. Kirchengemeinde St.Jacobus
Hilden;
Herr Dr. A. Bogatzki für den Bauträger Reichshof Hilden GmbH;
Herr W. Drewnowski (Verkehrsgutachter; IGS-Neuss) für den Bauträger;
Herr H. Thiele, Bürgermeister der Stadt Hilden.
Nach einer kurzen Einleitungsphase, in dem u.a. das Projekt „Neuer
Reichshof“ und der Verfahrensstand des Bebauungsplan-Verfahrens sowie die
„Konfliktlage“ seitens der Stadtverwaltung für die Anwesenden erläutert wurden,
begann die eigentlich Diskussion der unmittelbar Beteiligten.
Diese Diskussion führte zunächst dazu, dass Einvernehmen darüber
bestand, dass es sich bei der inkriminierten Tiefgarage unter dem Projekt (mit
120 Stellplätzen) tatsächlich um eine ausschließlich privat genutzte Tiefgarage
handeln wird, die nur den unmittelbaren Nutzern des Projektes Neuer Reichshof
zur Verfügung stehen wird (Bewohner der neuen Wohnungen, Kirchengemeinde,
Beschäftigte der Ladenlokale). Eine öffentliche Nutzung durch die Allgemeinheit
wird es nicht geben. Entsprechendes wird zwischen Stadt Hilden und Investor im
Durchführungsvertrag zum VEP Nr. 13 geregelt.
Im weiteren Verlauf kristallisierten sich zwei mögliche
Erschließungs-Lösungen heraus:
Die sog. „Zwei-Rampen-Lösung“ (mit einer ausschließlichen Zufahrt zur
geplanten Tiefgarage von der Hochdahler Straße aus und einer ausschließlichen
Ausfahrt über die Mühlenstraße) sowie
die sog. „Drei-Rampen-Lösung“ (mit einer ausschließlichen Zufahrt von
der Hochdahler Straße aus sowie einer Ausfahrt zur Hochdahler Straße und einer
Ausfahrt zur Mühlenstraße).
Eine ausschließliche Erschließung des Plangebietes über die Mühlenstraße
(als „Erschließungsvariante 4“ noch der Favorit im Beschlussvorschlag in der
Sitzungsvorlage 61/028) wurde ebenfalls einvernehmlich in der Diskussion
ausgeschlossen.
Im Ergebnis konnte man sich schließlich auf einen Kompromiss einigen, in
Form der sog. „Zwei-Rampen-Lösung“. Diese Lösung nimmt Rücksicht auf die
Interessen aller Parteien und auch der Stadt Hilden. Zu dieser Lösung gehört
auch eine Umorganisation des Kurvenbereiches Mittelstraße/ Mühlenstraße
hinsichtlich des dort häufig auftretenden Falschparker-Problems.
Im bisherigen Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 61/028 ist diese
Erschließungsvariante als Erschließungsvariante 6 (Punkt B) enthalten gewesen.
Zur Vermeidung von Missverständnissen wird der Beschlussvorschlag
insoweit geändert, als dass die Variante 4 ganz herausgenommen wird.
Dies geschieht trotz der gegenteiligen Stellungnahme des Landesbetriebes
Straßen.NRW, die dieser Vorlage ebenfalls beigefügt ist. Innerhalb der sog.
„Ortdurchfahrt“ sind die Anregungen des Landesbetriebes jedoch Gegenstand der
städtebaulichen Abwägung, weshalb die Kompromiss-Variante 6 vorgeschlagen
werden kann.
Dementsprechend wurde der Beschlussvorschlag geändert.
Der nächste Verfahrensschritt im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan
Nr. 73A, 6.Änderung (VEP Nr. 13) ist nun der Beschluss zur öffentlichen
Auslegung, der dem Stadtentwicklungsausschuss aller Wahrscheinlichkeit in
seiner Sitzung am 16.06.2010 und dem Rat der Stadt Hilden in dessen Sitzung am
07.07.2010 vorgelegt werden wird.
Die Offenlage selbst würde sich dann unter Beachtung der Sommerferien
anschließen.
Das Protokoll der Moderationsveranstaltung wird so schnell wie möglich,
auf jeden Fall noch vor der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am
05.05.2010 nachgereicht.
Gez. H. Thiele