Beschlussvorschlag:
Nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz und dem Haupt- und Finanz-ausschuss nimmt der Rat der Stadt Hilden die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
Der Rat der Stadt Hilden beschließt folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit:
□ Aufwertung des Straßenbegleitgrüns
□ Schwerpunktartige Objektreinigung
□ Bereinigung der Zuständigkeiten
□ Übertragung von baulich abgesetzten Parkstreifen auf Anlieger
□ Hundekottütenspender
□ Herbizid-Einsatz
□ Austausch von Kleinpflaster auf Verkehrsinseln
□ Kleinkehrmaschine für den Einsatz in der Fußgängerzone
Haushaltsmittel sind in entsprechender Höhe in den Haushalt 2010 einzustellen. Für die schwerpunktartige Objektreinigung ist im Stellenplan eine Planstelle nach Entgeltgruppe 3 einzurichten.
Der Bürgermeister wird beauftragt alles weiter zu veranlassen.
Zusätzliche Erläuterungen zur SV 68-010
Durch die Fraktion der dUH wurden in der letzten Sitzung des UKS Fragen
eingereicht, die zur nächsten Sitzung beantwortet werden sollten.
1.
Wieviel Stunden pro Woche beträgt die Arbeitszeit
einer Vollzeitkraft?
Gemäß § 6 TVöD beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im
Tarifgebiet West 39 Stunden.
2. Wie stellt die Verwaltung die Kontrollen der durchzuführenden
Arbeiten sicher?
Zur planmäßigen Stadtreinigung sind Vorgaben zum Reinigungsrhythmus,
Reinigungsumfang und oft auch zum Reinigungszeitpunkt festgelegt worden. In
diese Planung sind die Erfahrungswerte zur Häufigkeit der Verschmutzung, zum
Umfang der Verschmutzung und auch zum Zeitpunkt der Verschmutzung eingeflossen.
Die Mitarbeiter der Stadtreinigung sind dem Einsatzleiter unterstellt. Dieser
teilt Personal und Geräte jeweils ein. Ihm obliegt auch die Überwachung der
Arbeitsausführung.
Ein Problem stellt eher die „ungeplante“ Verschmutzung dar. Da eine
permanente Kontrolle des gesamten Stadtgebietes nicht leistbar ist, wird oft
auf Hinweise aus dem Kollegenkreis aber auch aus der Bevölkerung reagiert.
3.
Sind die Ausführungen auf Seite 7 der Erläuterungen
so zu verstehen, dass in der Fußgängerzone Montag bis Freitag täglich
- morgens
zwischen 7 und 9 Uhr 3 Personen reinigen,
- zusätzlich
eine weitere Reinigung durch einen Mitarbeiter erfolgt,
- und wiederum zusätzlich
ein weiterer Mitarbeiter morgens die Müllkörbe leert?
Zum Arbeitsbeginn findet die tägliche Grundreinigung der Fußgängerzone
statt. Eine Grundreinigung ist in dieser Zeit möglich, da noch kein starker
Fußgängerverkehr vorhanden ist und auch der Lieferverkehr erst später einsetzt.
Zur Grundreinigung wird eine Großkehrmaschine eingesetzt. Neben dem Fahrer der
Kehrmaschine fährt auch der Beikehrer mit. Während die Kehrmaschine überwiegend
der mittlere Bereich der Fußgängerzone kehrt und dort die Verschmutzung
aufnimmt, wird durch den Beikehrer und den ganztägig in der Fußgängerzone
eingesetzte Straßenreinigungsarbeiter aus den für die Kehrmaschine nicht
erreichbaren Seitenbereichen (vor Schaufenster, zwischen Baumscheiben,
Fahrradständer, Sitzbänken, Baumscheiben, etc.) der Kehrmaschine zugearbeitet.
Ganztägig ist ein Straßenreinigungsarbeiter in der Fußgängerzone
eingesetzt. Nachdem er bei der Grundreinigung mitgearbeitet hat, beseitigt er
im Verlauf des Tages auftretende Verschmutzungen. Ausgerüstet ist er hierzu mit
Handkarren, Besen, Schaufel, Zange und Pickern.
In der Fußgängerzone befinden sich über 133 Straßenpapierkörbe. Die
Papierkörbe haben ein Fassungsvolumen von 45 Liter. Dies entspricht einem
Gesamtvolumen von rund 5,98 m³. Um alle Paperkörbe leeren zu können, ist ein
Fahrzeug erforderlich, dass grundsätzlich in der Lage ist, eine entsprechende
Menge aufzunehmen. Deshalb wird das Kleinmüllfahrzeug eingesetzt. Das Fahrzeug
ist mit einem Fahrer besetzt. Nach Leerung der Papierkörbe in der Fußgängerzone
werden von dem Fahrer auch die Papierkörbe an den Bushaltestellen der
Hauptverkehrsstraßen geleert. Anschließend nimmt dann der Fahrer seine Aufgaben
in der Bezirksabfuhr auf.
Für den Zentralen Bauhof ist es wichtig, dass die Fußgängerzone möglichst
stets in einem sauberen Zustand gehalten wird. Die Reinigung der Fußgängerzone
wird über Gebühren refinanziert. Die anliegenden Grundstückeigentümer
entrichtet daher eine an den Aufwand angepasste Straßenreinigungsgebühr.
4.
Was bedeutet auf Seite 11 der „erhöhte Rhythmus“
der Bereiche Holterhöfchen, Lindenplatz und Stadtpark konkret?
Wie unter Ziffer 2 schon erläutert, bestehen für die Reinigung der
unterschiedlichen Objekte Vorgaben zum Reinigungsrhythmus und Reinigungsumfang.
Die in der Frage aufgeführten Objekte zeichnen sich insbesondere in der
wärmeren Jahreszeit mit einem erhöhten, manchmal kontinuierlichen
Verschmutzungsverhalten der Nutzer aus. Hier bewahrheitet sich der Spruch „Nach
der Reinigung ist vor der Reinigung“.
Der erhöhte Rhythmus bedeutet, dass zusätzlich zur Standardreinigung ein
zusätzlicher Mitarbeiter entweder unterstützend tätig wird oder auch an dem Tag
das Objekt ein zusätzliches Mal anfährt und eine zusätzliche Reinigung
vornimmt. Dies wird maßgeblich durch das Nutzer-„verhalten“ bestimmt.
5.
Auf Seite 11 wird weiter ausgerührt, „wiederholte
Versuche“, die konkreten Nutzer bzw. Institutionen zu erreichen, seien nicht
von erfolg gekrönt gewesen. Welche Versuche wem gegenüber waren das? Inwiefern
waren diese erfolglos? Wurde das ordnungsbehördliche Instrumentarium
eingesetzt?
Die Stadtsauberkeit ist nur als Gemeinschaftsaufgabe zu bewältigen. Dem
Zentralen Bauhof stehen in einem vorgegebenen Umfang personelle und maschinelle
Kapazitäten zur Wiederherstellung der Stadtsauberkeit zur Verfügung. Damit
stoßen wir aber an Grenzen.
In der Sitzungsvorlage sind einige Stellen aufgeführt, an denen man eine
Bereinigung der Zuständigkeit oder auch eine stärkere Beteiligung der Nutzer
wünschen kann.
Beim Holterhöfchen fallen die Hauptnutzergruppen auf. 4000 Schüler
durchqueren auf dem Weg von und zur Schule die Anlagen, nutzen die Anlage in
Pausenzeiten und -seit dem Rauchverbot auf Schulgeländen- auch als Raucherpausengelänge.
Auch die Nutzer Skater-anlage tragen zum Erscheinungsbild bei. Gleichzeitig ist
eine allgemeine Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger zu verzeichnen. Unrat
bleibt liegen, wird zusammen mit anderen Gegenständen in die Teichanlagen
geworfen, Einrichtungen werden mutwillig beschädigt.
Es hat wiederholte Gespräche in unterschiedlicher Zusammensetzung
gegeben. Gesprächspartner waren Jugendamt, Schulverwaltungsamt, Ordnungsamt,
Amt für Gebäudewirtschaft, Polizei, Leiter der angrenzenden Schulen, Tiefbau-
und Grünflächenamt, Feuerwehr, Sozialamt. Das Verständnis für die
unbefriedigende Situation war bei allen Gesprächsbeteiligten vorhanden. Danach
wurden jeweils Aktionen gestartet. Deren Erfolg war jedoch von kurzer Dauer.
Eine nachhaltige Verbesserung der Sauberkeit der Anlage ist nicht feststellbar.
Die Parkplatzanlage am Waldschwimmbad dient insbesondere während der
Öffnungszeiten des Waldschwimmbades den Nutzern des Bades. Dennoch werden die
Parkplätze nicht durch den Betreiber des Bades sondern durch die Stadtreinigung
sauber gehalten. In den geringer frequentierten Zeiten werden die Parkplätze im
nicht direkt einsehbaren Bereich oft als Müllablageplatz missbraucht. Eine
Teilsperrung des Parkplatzes musste wieder zurückgenommen werden, da an einem
schönen Winterwochenende für Spaziergänger nicht genug Parkraum vorhanden war. Seitens
der Liegenschaftsverwaltung wurde grundsätzlich auf die Vertragssituation
verwiesen, die einen Verbleib der Parkplätze bei der Stadt Hilden beinhalteten.
In Karnap West befindet sich ein größerer Privatforst. Durch diesen
Forst führen in städtischem Eigentum befindliche Spazierwege. Auf Veranlassung
des Tiefbau- und Grünflächen-amtes sind dort Bänke und Papierkörbe aufgestellt
worden. In dem in städtischem Besitz befindlichen Stadtwald wurden hingegen vor
einiger Zeit alle Papierkörbe abgebaut, damit die Waldspaziergänger ihren Müll
wieder mitnehmen sollen. Dies funktioniert. Die Wege durch den Privatforst
müssen im Gegensatz zum Stadtwald durch die Mitarbeiter der Stadtreinigung
betreut werden. Diese Aufgabenstellung gehört nicht zu den klassischen Aufgaben
einer Stadtreinigung.
Hinsichtlich des ordnungsbehördlichen Instrumentariums seitens des
Ordnungsamtes folgende Stellungnahme mtigeteilt:
Ich
unterstelle, dass die Anfrage nicht auf ordnungsbehördliche Maßnahmen gegenüber
den ansässigen Institutionen im Holterhöfchen, sondern gegenüber den
Verursachern, bezieht.
Die
Grünanlage Holterhöfchen wird insbesondere in der wärmeren Jahreszeit
regelmäßig täglich durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) bestreift, da sich
erfahrungsgemäß viele Personen, oftmals Jugendliche, dort aufhalten.
Der
KOD, als solcher durch seine Dienstbekleidung auch erkennbar, „erwischt“
allerdings in den allerseltensten Fällen Verursacher von Dreck und Unrat „auf
frischer Tat“. Es zeigt sich somit, dass Prävention durch Präsenz erreicht
werden kann. Allerdings ist außerhalb von anlassbezogenen Schwerpunktkontrollen
eine intensivere oder gar dauerhafte Bestreifung des Areals durch den KOD
personell nicht möglich.
6.
Welche Ergebnisse sind bisher aufgrund der
Aufstellung der Spenderstationen für Hundekottüten gemacht worden?
Grundsätzlich ist jede/r Hundehalter/in verpflichtet, die
Hinterlassenschaften ihres/seines Hundes zu beseitigen. Einige Hundehalter/innen nehmen beim
Ausführen der Hunde dann direkt Tüten mit und nehmen den Hundekot auf. Es ist
nicht Pflichtaufgabe der Kommune, den Hundehaltern kostenlos Hundekottüten zur
Verfügung zu stellen. Die im Hildener Süden aufgestellten Spenderstationen sind
zum einen als Appell an die Hundehalter zu verstehen, sich um die Beseitigung
des Hundekotes zu kümmern. Gleichzeitig kann der Hundehalter für den Fall, dass
er oder sie die eigene Tüte vergessen hat, sich dort bedienen. Im Jahr 2009
wurden durch den Zentralen Bauhof 50.000 Hundekottüten beschafft. Ob alle Tüten
zweckentsprechend eingesetzt worden sind, wird bezweifelt. Genauere Erkenntnisse
liegen nicht vor.
7.
Für welche Bereiche würde die Verwaltung den
Einsatz von Herbiziden für sinnvoll erachten?
Zur Zeit besteht für die Stadtverwaltung Hilden ein allgemeines
Herbizidverbot. Daher werden in der Stadtreinigung entsprechende Mittel nicht
eingesetzt. Auf befestigten oder unbefestigten Flächen entstehende Vegetation
wird mechanisch (z.B. Hacken, Wildkrautbürsten) und durch Hitze (Propangas)
beseitigt. Schon innerhalb kurzer Zeit ist der Arbeitserfolg wieder hinfällig.
Die nachfolgenden drei Fotos einer Verkehrsinsel am Rembrandtweg aus Juni und
Juli 2010 verdeutlichen dies anschaulich:
Vor der
Bearbeitung nach
der Bearbeitung
ein Monat nach der
Bearbeitung
Durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtreinigung, der
Grünunterhaltung und der Friedhöfe wird für diese Arbeiten Propangas zum
Abflämmen eingesetzt. Das eingesetzte Propangas erzeugt ca. 6.500 Kg CO2
jährlich.
Durch das grundsätzliche Herbizid-Verbot gibt es noch keine konkreten
Vorplanungen. Ein flächendeckender Einsatz von Herbiziden ist nicht angedacht.
Vielmehr soll sich auf Bereiche beschränkt werden, bei denen eine Gefährdung
der Verkehrssicherheit oder der Betriebssicherheit zu befürchten ist und der Zweck mit anderem
zumutbaren Aufwand nicht erreicht werden kann. Im Jahresbericht 2009 des
Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wird
berichtet:
“Aufgrund der immer knapper werdenden
finanziellen und personellen Ausstattung der Bauhöfe werden insbesondere von
den Kommunen verstärkt Genehmigungen beantragt. Insgesamt wurden in NRW 494 Genehmigungen
erteilt.“
Bisher wurde kein Kontakt zur Genehmigungsbehörde aufgenommen. Hierfür
bot die bisherige Beschlußlage keinen ausreichenden Anlass. Sollte sich eine
Änderung oder auch teilweise Änderung abzeichnen, wird die Genehmigungsfähigkeit
mit der Genehmigungsbehörde zu klären sein.
Erläuterung und
Begründung
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.01.2010 wurde auf Antrag der dUh-Fraktion über ein Reinigungskonzept beraten. Der Beratung lag ein Verweisungsbeschluss des Rates zugrunde, der den Antrag der dUh-Fraktion in den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen hatte. Eine Beratung der dem Antrag zugrunde liegenden Fragestellungen sollte aus dem Gesamtzusammenhang her eher im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz erfolgen.
Durch den Stadtentwicklungsausschuss wurde am 20.01.2010 beschlossen:
Zur Optimierung der Sauberkeit auf Hildener Straßen, Wegen und Plätzen stellt die Verwaltung dar,
1. was bis jetzt gemacht wird,
2. wo Verbesserungsansätze erkennbar und umsetzbar wären und
3. was die Umsetzung von Verbesserungsansätzen an Sach- und Personalkosten nach sich zieht.
Bürger und Unternehmen haben heute hohe Erwartungen an das Erscheinungsbild ihrer unmittelbaren Umgebung. Die Bedeutung des Ortsbildes und seiner Pflege für die Kommunen als Wohnort und Wirtschaftsstandort rückt daher auch im Sinne eines weichen Standortvorteils zunehmend in den Fokus. Um diesem Anspruch gerecht zu werden sollte ein Ansatz verfolgt werden, der einen Bogen zu einer übergreifenden Stadtbildpflege spannt, für die eine Vielzahl von Akteuren im Rahmen von integrierten Konzepten verantwortlich sind.
Mit der Einrichtung des Zentralen Bauhofes wurde die Integration der Straßenreinigung und der Grünflächenreinigung zu einer einheitlichen Stadtreinigung vollzogen. Inzwischen erfolgt die Reinigung „aus einer Hand“. Die erzielten Effekte wurden zur Erhöhung von Reinigungsrhythmen genutzt. Bei einem ganzheitlichen Ansatz zu einer Stadtbildpflege kommt die Einbeziehung vieler weiterer Akteure hinzu. Aufzuführen sind:
- Grünflächenwesen (z.B. Gestaltung und Aufwertung des Straßenbegleitgrüns)
- Ordnungswesen (Prävention und Sanktion bei Verstößen)
- Bürgerinnen und Bürger (z.B. Gehwegreinigung, Überwuchs aus Privatgrundstücken)
- Gewerbetreibende/-betriebe (z.B. Gehwegreinigung, Überwuchs aus Gewerbegrundstücken)
- Andere öffentliche Einrichtungen (Landesbetrieb Straßen NRW, Stadtwerke, Nachbarstädte)
- Betreiber von Kioske, Imbissständen und sonstiger Mitnahme-Gastronomie (Aufstellen und Leeren von Abfallbehältern, Umfeldreinigung)
- Lehrer und Schüler zur Sauberhaltung des Schulumfeldes
1. Was bis
jetzt gemacht wird
Dem Zentralen Bauhof stehen im Betriebsteil „Stadtreinigung“ folgende Ressourcen zur Verfügung
Personal
- 3 Kehrmaschinenfahrer
- 10 Straßenreinigungsarbeiter, davon
- 4 Bezirksreiniger
- 2 Beikehrer
- 1 Mitarbeiter Fußgängerzonenreinigung
Fahrzeuge
- 1 Kehrmaschinen Straßenreinigung
- 1 Kehrmaschine Straßenreinigung/ Sinkkästen
- 1 Kehrmaschine –Reserve-
- 5 Kleinfahrzeuge
- 1 Doppelkabine mit Pritsche
Die Stadtreinigung wird mit unterschiedlichen Schwerpunkten vorgenommen. In den Bereichen wird wie unten beschrieben vorgegangen:
Maschinelle
Reinigung mit Beikehrern
14-täglich werden Straßen und straßengebundenen Flächen gekehrt, soweit die Flächen nicht auf die Anlieger übertragen sind. (Fahrbahn, Parkbuchten, Verkehrsinseln, Wendehämmer usw.).
Bestand Kehrkilometer = rund 210 km
Dabei werden eine Kehrmaschine mit Fahrer und zusätzlich 2 Beikehrer mit eigenem KFZ eingesetzt.
Die Beikehrer übernehmen die Grobreinigung (Laub, Blüten, Kippen, Verpackungen) sowie die Grundreinigung der Rinnsteine / Parkstreifen (Unkraut, Sand, Bewuchs) insbesondere in Straßenabschnitten, in denen die Kehrmaschine nicht bis an die Bordsteinkante kehren kann (parkende Fahrzeuge, zu enge Kurvenradien, Straßeneinbauten).
Eine zweite Kehrmaschine mit Fahrer und Beifahrer ist für tägliche und wöchentliche Sonderreinigungen (Innenstadt, Fußgängerzone, Marktreinigung, Sonderreinigungen, Mittelstreifen Berliner Str. usw. nach Einsatzplan) tätig. Die zweite Kehrmaschine wird schwerpunktmäßig in der Sinkkastenreinigung eingesetzt.
Im Herbst erfolgt der Sondereinsatz Herbstlaub mit 2, bzw. 3 Straßenkehrmaschinen und zusätzlichen Beikehrern. Ein verstärkter Einsatz wird insbesondere in laubstarken Straßen vorgenommen.
Reinigung
der Fußgängerzone:
Die Fußgängerzone wird von Montag - Freitag je 2 x täglich; an Samstagen und sonntags je 1 x gereinigt.
Täglich zwischen 7 und 9 Uhr erfolgt die Grundreinigung durch Kehrmaschine, Beikehrer und dem Mitarbeiter der FuZo-Reinigung.
Im Tagesverlauf erfolgt eine weitere Reinigung durch den Mitarbeiter der FuZo-Reinigung. Zur Reinigung und Unkrautentfernung werden „Drei-Tonner“, Besen, Sauger-/Gebläse, Kratzer, Greifer usw. eingesetzt. Die Reinigung erstreckt sich auf Fußgängerzone, Plätze, Baumscheiben, Grünanlagen, Bänke, Beete, Spielplätze usw..
Weiterhin werden jeweils morgens die städt. Müllkörbe durch das Kleinmüllfahrzeug geleert.
Die Wochenendreinigung der Fußgängerzone konzentriert sich auf die Leerung der Müllkörbe und die Beseitigung von groben Verschmutzungen.
Reinigung
öffentliche Anlagen und Objekte durch die Bezirksreiniger:
Das Stadtgebiet ist in 4 Bezirke eingeteilt. In jedem Bezirk ist ein Mitarbeiter mit KFZ eingesetzt. Für jeden Bezirk besteht ein objekt- und straßenbezogen Plan. Die Reinigung aller Anlagen und Objekte erfolgt mindestens 1 x wöchentlich. Bestimmte Anlagen und Objekte werden aufgrund des Verschmutzungsgrades mehrmals wöchentlich angefahren. Die Liste der Objekte mit verstärkten Reinigungsintervallen wird den aktuellen Erfordernissen entsprechend angepasst. Die Häufigkeit der wöchentlichen Reinigung und der Wochentag der Reinigung sind in der Objektliste hinterlegt.
Bushaltestellen
und angrenzende öfftl. Gehwege:
Besenreinigung, Unkrautbeseitigung und Müllkorbentleerung - i.d.R. 2x wöchentlich
2x jährlich Grundreinigung - Unkrautbewuchs ist vollständig zu entfernen (+Mülleimer-Reinigung)
Kontrolle Hinweisschilder und Müllkörbe bzgl. Anbringung, Ausrichtung und Aufkleber
Depotcontainerstandorte
und angrenzende öfftl. Gehwege:
Besenreinigung, Unkrautentfernung und Müllkorbentleerung - i.d.R. 1x wöchentlich
Deckel und Verschlüsse auf und neben den Containern sind zu entfernen
2x jährlich Grundreinigung - Unkrautbewuchs ist vollständig zu entfernen (+Mülleimer-Reinigung)
Kontrolle Hinweisschilder und Müllkörbe bzgl. Anbringung, Ausrichtung und Aufkleber (Batterieüberkleber)
Spiel-
und Bolzplätze und angrenzende öfftl. Gehwege:
Müllkorbentleerung und Auflesen von Abfall - i.d.R. 2x wöchentlich
Befestigte gepflasterte Flächen kehren - z.B. Sand in Sandkästen, Wegematerial auf Wege
Sandkästen sind auf Glas, Laub, Hundkot usw. zu sichten und ggf. zu reinigen
2x jährlich Grundreinigung, Unkrautbeseitigung und Grünpflege durch Grünflächenunterhaltung
Kontrolle Hinweisschilder und Müllkörbe bzgl. Anbringung, Ausrichtung und Aufkleber
Grünanlagen
und angrenzende öfftl. Gehwege:
Müllkorbentleerung und Auflesen von Abfall - i.d.R. 1x wöchentlich
Befestigte gepflasterte Flächen kehren - Wegematerial auf Wege
2x jährlich Grundreinigung, Unkrautentfernung und Grünpflege durch Grünflächenunterhaltung
Kontrolle Hinweisschilder und Müllkörbe bzgl. Anbringung, Ausrichtung und Aufkleber
Sonstige
Objekte und Flächen wie:
Verkehrsinseln, Radwege, Brücken, Unterführungen, Treppen, Plätze, Bürgersteige an städt. Objekten usw.
Besenreinigung, Unkrautbeseitigung und Müllkorbentleerung - i.d.R. 1x wöchentlich
2x jährlich Grundreinigung - Unkrautbewuchs ist vollständig zu entfernen (+Mülleimer-Reinigung)
Kontrolle der Müllkörbe bzgl. Anbringung, Ausrichtung und Aufkleber
Vorrang/Sicherstellung Winterdienst (Verkehrssicherungspflicht)
Baumscheiben und Straßenkontrolle:
Satzungsgemäß zu reinigende Straßen incl. Wendehämmer,
Parkstreifen und Verkehrsinseln werden unabhängig von der Kehrmaschinentour
mindestens 1x wöchentlich nach bzw. während der Objektreinigung auf
Sauberkeit kontrolliert. Verschmutzungen werden aufgenommen, wobei auch und
besonders die Sauberkeit von Banketten, Böschungen und Baumscheiben (hier nur
Auflesen von Abfällen) zu gewährleisten ist.
2. wo
Verbesserungsansätze erkennbar und umsetzbar wären und
3. was die
Umsetzung von Verbesserungsansätzen an Sach- und Personalkosten nach sich zieht
Im Zentralen Bauhof wurden Optimierungsvorschläge erarbeitet. In den Optimierungsvorschlägen werden zum Teil erste Erfahrungen mit in der letzten Zeit versuchsweise ausführten Arbeiten einbezogen. Die Vorschläge sind nachfolgend ohne Gewichtung aufgeführt.
Aufwertung des Straßenbegleitgrün
Viele Städte, auch in der näheren Umgebung, haben gute Erfahrungen damit gemacht, dass an stark befahrenen Straßen das Straßenbegleitgrün aufgewertet wird. Die Beurteilung der Stadtsauberkeit geschieht auch in Abhängigkeit zu der Wahrnehmung des öffentlichen Raumes. Ins Auge stechen zum Beispiel gärtnerisch gestaltete Kreisverkehre. Auch in Hilden befinden sich an Hauptverkehrsstraßen einigen Straßenabschnitte mit begrünte Mittelstreifen oder auch Seitenstreifen, die sich für eine Aufwertung anbieten würden. Die dort stehenden Pflanzen sich zum teil stark verholzt und bieten nur noch einen eintönigen Eindruck. Gleichzeitig sind an verschiedenen Stellen Pflanzenausfälle, die nicht nachgepflanzt werden können, da dies in dem stark verwurzelten Erdreich nicht mehr möglich ist.
In den beiden letzten Jahren wurde durch die Mitarbeiter der Grünunterhaltung versuchsweise der Mittelstreifen der Berliner Straße zwischen Einmündung Ellerstraße und Gerresheimer Straße neu angelegt. Die ursprüngliche Bepflanzung wurde entfernt, der Boden wurde ausgetauscht und eine neue Bepflanzung vorgenommen. Diese Flächen haben sich inzwischen gut entwickelt.
Ähnlich wurde mit Unterstützung des Autohauses BMW Brandenburg der Seitenstreifen der Düsseldorfer Straße umgestaltet. Die Entfernung des bisherigen Bewuchses und der Bodenaustausch wurden durch den Zentralen Bauhof vorgenommen. Die Anpflanzungen übernahm die Fa. BMW Brandenburg. Für eine in städtischer Unterhaltung befindliche Fläche scheidet eine Anpflanzung von Rosen aus, da der Aufwand vergleichsweise hoch ist. Sicherlich ließe sich eine andere adäquate Bepflanzung finden.
Für eine Umgestaltung bieten sich folgende Flächen an:
- Mittelstreifen Berliner Straße von Schwanenstraße bis Hochdahler Straße: ca. 1.260 m²
- Mittelstreifen Benrather Straße von Ellerstraße bis Poststraße (vor Museum) ca. 330 m²
- Mittelstreifen Benrather Straße von Berliner Straße bis Mittelstraße ca. 260 m²
- Seitenstreifen Düsseldorfer Straße von BMW Brandenburg bis Niedenstraße ca. 860 m²
Nach Auskunft der Tiefbau- und Grünflächenamtes ist bei einer Unternehmerbeauftragung mit Kosten in Höhe von 85,-€/m² zu rechnen. Hinzu kommen noch die Kosten der Baustelleneinrichtung inklusive der Verkehrssicherungsmaßnahmen.
Für 2010 war eigentlich geplant, einen weiteren Abschnitt umzugestalten. Die Umgestaltung ist jedoch nur möglich, wenn die übrigen Unterhaltungsarbeiten weiterhin angemessen erledigt werden. Inwieweit dies gelingt, ist derzeit fraglich. Unter Berücksichtigung des investiven Aufwandes wird das Budget der Grünunterhaltung immer weiter zurück genommen.
|
2008 |
2009 |
2010 (Planung) |
Gesamtbudget |
221.414 € |
205.465 € |
191.320 € |
Davon investiv |
11.339 € |
6.500 € |
6.000 € |
Gleichzeitig fallen erhebliche Mehraufwendungen für den Austausch von Fallschutzmaterial an Spielgeräten an.
Sollten die Umgestaltungsarbeiten intensiviert werden, müssten hierzu Haushaltsmittel zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, um entweder die Arbeiten von Unternehmen ausführen zu lassen, oder Unternehmen in der üblichen Grünunterhaltung einzusetzen, damit die Arbeiten in Eigenregie ausgeführt werden. Seitens der Verwaltung wird die zweite Variante bevorzugt, da die Arbeiten in Eigenleistung begonnen wurden.
Mit der Fortsetzung der Umgestaltung des Mittelstreifen Benrather Straße von Ellerstraße bis Poststraße sollte begonnen werden.
Kosten:
Das Budget der Grünunterhaltung müsste um 24.600 € aufgestockt werden. Diese Mittel werden eingesetzt, um vorrangig die notwendigen Materialien zu beschaffen und eine Beauftragung von Hack- und Pflegearbeiten vornehmen zu können.
Schwerpunktartige Objektreinigung
Aus den Diskussionen heraus aber auch aufgrund der bekannten Beschwerden sind bestimmte Objekte im Stadtgebiet Auslöser der Kritik. Beispielhaft zu nennen sind Holterhöfchen, Lindenplatz, Stadtpark. Diese Objekte werden von der Stadtreinigung in erhöhtem Rhythmus gereinigt. Dies reicht offensichtlich nicht aus. Oft ist schon kurz nach der erfolgten Reinigung eine erneute Verschmutzung festzustellen. Eine weitere Erhöhung des Rhythmus würde zu Lasten der Reinigung anderer Objekte gehen.
Im Sommer letzten Jahres konnte ein Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeit als Kraftfahrer nicht mehr ausüben. Für ihn wurde eine andere Verwendung gesucht. Zum 01.01.2010 wurde eine Stelle in der Stadtreinigung frei, so dass er vorab in der Stadtreinigung eingesetzt wurde. Inzwischen ist er auf der Planstelle eingesetzt.
Der vorübergehende Personalmehrbestand wurde insofern genutzt, dass schwerpunktartig die Reinigung einzelner Objekte intensiviert wurde. Darüber hinaus wurde dieser Mitarbeiter auch für die Beseitigung von Verschmutzungen eingesetzt, die z.B. aus der Bevölkerung gemeldet wurden (wilde Müllkippen, Verschmutzungen nach abendlichen Gelagen, usw.). Für die schwerpunktartige Objektreinigung wurde ein Sonderreinigungsplan erstellt. Dieser wurde dann im Laufe der Zeit immer wieder angepasst, da sich auch im Verlauf der Monate neue Scherpunkte anfielen. Ein Beispiel eines Sonderreinigungsplanes ist in der Anlage beigefügt.
Während der Einsatzzeiten des zusätzlichen Mitarbeiters konnte der Zustand der bearbeiteten Objekte verbessert werden. Sonderreinigungen gingen nicht zu Lasten der Standardreinigungen.
Kosten:
Ein zusätzlicher Mitarbeiter verursacht Personalkosten von rund 35.000 €. Weitere zusätzliche Kosten fallen nicht an. Im Stellenplan 2010 müßte eine zusätzliche Stelle nach Entgeltgruppe 3 eingerichtet werden.
Bereinigung der Zuständigkeiten
In der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 68/003 „Konzept zur Verbesserung der Sauberkeit…“ wurde ausgeführt:
„Zudem muss der Zentrale Bauhof einige große Areale reinigen, die sehr problembehaftet sind und originär nicht in die Reinigungssystematik und den Reinigungsumfang der „Stadtreinigung“ passen. Da ist z.B. die Gesamtanlage Holterhöfchen zu nennen, die eigentlich täglich einen Mitarbeiter mehrere Stunden binden würde. Hier reinigt der Zentrale Bauhof derzeit 3 x in der Woche ca. 30 Minuten incl. Papierkorbleerung. Flächen wie der große Parkplatz am Waldschwimmbad oder die städt. Spazierwege im Privatforst Karnap West binden auch Mitarbeiter der Stadtreinigung, die eigentlich innerstädtisch Reinigungsaufgaben zu erledigen haben. Hier wäre eine Übertragung der Reinigungsverpflichtung auf die konkreten Nutzer bzw. Institutionen wünschenswert.“
In der Vergangenheit wurden durch den Zentralen Bauhof wiederholt Versuche unternommen, die Zuständigkeit und auch die Verantwortlichkeit für die Beseitigung der Verschmutzungen an die konkreten Nutzer bzw. Institutionen zu erreichen. Diese Versuche waren nicht von Erfolg gekrönt.
Eine Erleichterung konnte vorübergehend erreicht werden, als außerhalb der Badesaison der hintere Bereich des Parkplatzes Waldschwimmbad abgesperrt wurde. Insbesondere in den hinteren Bereich kommt es immer wieder zu massiven Müllablagerungen, die teilweise in mehreren LKW-Ladungen abgefahren werden müssen. Sollte es in dieser Zeitspanne zu einer Schönwetterphase kommen, wäre jedoch der Parkraum für ausschwärmende Stadtbewohner, sie im Stadtwald spazieren oder wandern wollen, eingeschränkt.
Kosten:
Die Absperrung kann mit Eigenmitteln vorgenommen werden, so dass keine zusätzlichen Kosten verursacht werden.
Übertragung von baulich abgesetzten Parkstreifen auf
Anlieger
Die Straßenreinigung erfolgt hauptsächlich durch Großkehrmaschinen. Die Straßenverschmutzung wird im Regelfall durch den Fahrverkehr zur Seite hin verlagert. In den eigentlichen Fahrspuren befindet sich seltener der Hauptanteil der Verschmutzung. Sofern die seitlich angebrachte Kehreinheit an die Bordsteinkante heranreichen kann, werden gute Reinigungsergebnisse erzielt. Schwierigkeiten treten dann auf, wenn durch Straßeneinbauten oder durch auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge die Bordsteinkante nicht erreichbar ist. Noch schwieriger wird es in seitlich von der Fahrbahn baulich abgesetzten Parkstreifen, die oft noch durch Baumscheiben unterbrochen werden. Aufgrund der zu engen Kurvenradien und oftmals nur einzelnen freien Stellplätzen ist dort die Bordsteinkante selten erreichbar.
In dieser Situation werden die Beikehrer eingesetzt. Aber auch deren Möglichkeiten sind oft eingeschränkt. Unter Fahrzeugen kann nicht gekehrt werden. Der Einsatz von Pustern verbietet sich, da sonst an den Karosserien Steinschlagschäden entstehen. Oft sind die Fahrzeuge so eng an der Bordsteinkante geparkt, dass auch zwischen Kante und Fahrzeug kein schmaler Besen mehr passt. Ganz unmöglich wird es, wenn zum Beispiel bei Queraufstellung der Fahrzeugvorbau über die Bordsteinkante hinausragt.
Parkende Fahrzeugführer wohnen häufig im näheren Umfeld. Im Wohnumfeld ist die Präsenz zu unterschiedlichen Tageszeiten, aber auch insbesondere am Wochenende durch die Anwohner, besser als durch städtische Mitarbeiter. Hier könnte man sich vorstellen, dass solche baulich abgesetzten Parkstreifen in „Wohn“-straßen auf den Anlieger übertragen werden. Anlieger werden dieser Reinigungsaufgabe in dem Maße nachkommen, wie dies bei der Gehwegreinigung schon ausgeführt wird.
Kosten;
Die Übertragung setzt eine Änderung der Straßenreinigungssatzung voraus. Weitere zusätzliche Kosten fallen nicht an.
Hundekottütenspender
In Kooperation mit dem Bürgerverein Süd wurden im Hildener Süden 4 Hundekottütenspender aufgebaut. Die Bestückung der Spender mit neuen Tüten hat der Bürgervereins Süd übernommen. Der Zentrale Bauhof beschafft die Tüten und leert die Müllkörbe. Entsprechende Spenderstationen könnten auch in anderen Stadtgebieten aufgestellt werden. In einigen Städten wurde die Bestückung der Spenderstationen wieder eingestellt, bzw. die Spenderstationen zurückgebaut, da die Stationen vandalismusanfällig sind.
Eine Spenderstation kostet rund 200 €. Für die 4 Spenderstationen im Hildener Süden werden jährlich ca. 1.000 € für die Ersatzbeschaffung der Tüten aufgewandt. Im ersten Schritt könnten zunächst 5 Stationen aufgestellt werden.
Kosten:
Für 5 Spenderstationen müssten einmalig 1.000 € zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich fallen jährlich rund 1.200 € für die Ersatzbeschaffung von Tüten an.
Die folgenden Vorschläge setzen sich schwerpunktartig mit der Spontanvegetation auseinander. Auf vielen Straßen, Wegen und Plätzen sprießt aus Fugen, Ritzen und Rissen Gras und andere Pflanzen hervor. Manch ein Beobachter bezeichnet dies als
Versteppung der Städte.
In Fugen und Rissen lagern sich mit der Zeit immer mehr Sedimente ab. Kommt dann Samen hinzu, sprießt innerhalb kürzester Zeit eine oder mehrere Pflanzen. Die Wurzelen werden stärker und verhaken sich dauerhaft in den Fugen. Auf Verkehrsflächen mit einer starken Nutzung wird durch die Einwirkung von Fahrzeuge bzw. Fußgänger das Wachstum unterdrückt oder gänzlich unterbunden. Bei geringerer Verkehrsfrequenz kommt es jedoch dazu, dass sich zunächst eine grüne Fuge bildet, dann nach und nach die Pflanzen immer höher und stärker werden.
Dieses Phänomen ist auch in Hilden an einigen Stellen zu beobachten. Bauart bedingt sind viele Verkehrsflächen mit einer Vielzahl von Fugen durchzogen. Alle gepflasterten oder plattierten Flächen auf Gehwegen, Aufpflasterungen, Kleinpflaster auf Verkehrsinseln oder Rinnsteinen haben diesen Effekt. Bei einer Bauausführung in Asphalt wäre nur im Randbereich am Übergang zum Bordstein eine Fuge vorhanden. Bei schadhaften Verkehrsflächen mit Rißbildung tritt der gleiche Effekt auf.
Herbizid-Einsatz
Vor geraumer Zeit wurde für Hilden entschieden, keine Herbizide einzusetzen. An diese Beschlusslage wird sich seitdem gehalten. Es wird versucht, durch mechanische oder maschinelle Mittel den Bewuchs zu beseitigen. Ein dauerhafter Erfolg zeichnet sich nicht ab. Die Kehrmaschinen arbeiten zwar mit Metallbesen, die schon mit erheblicher Kraft auf der Verkehrsfläche kratzen. Ein Mitarbeiter der Stadtreinigung hat die Wirkung der Kehrbesen treffen beschrieben: „Kehrmaschine kämmen und gießen das Unkraut.“
Zweimal im Jahr werden die Kehrmaschinen mit Wildkrautbürsten ausgerüstet. Wildkrautbürsten sind mit Drahtbündeln bestückte Kehrbesen. Die dann auftretenden Kräfte führen aber auch dazu, dass nicht 100-prozentig feste Fahrbahnbeläge losgerissen werden. Ein Dauereinsatz von Wildkrautbürsten ist nicht möglich. Im vergangenen Jahr wurden einzelne Straßenabschnitte gezielt auf die Wirkung hin beobachtet. Während der Vegetationsperiode konnte schon nach spätestens 6 Wochen ein starker Bewuchs der Flächen festgestellt werden.
In der Vergangenheit wurde bei der Beseitigung des Grünbewuchses auf 1-Euro-Kräfte zurück-gegriffen. Die Anzahl der zugewiesenen Kräfte hat in der letzten Zeit rapide abgenommen. Nur noch auf den Friedhöfen befindet sich eine geringe Anzahl. Nach Auskunft der ARGE Hilden ist nicht mit weiteren Zuweisungen zu rechnen.
Ein Herbizid-Verbot wurde fast flächendeckend in vielen Kommunen beschlossen. In letzter Zeit gehen einige Kommunen dazu über, dass in zugelassenen und genehmigten Fällen wieder zu einem Herbizid-Einsatz zurückgekehrt wird. Die Verwaltung ist bisher diesem Thema nicht näher nachgegangen. Sollte sich hier eine Veränderung der Beschlusslage abzeichnen, müssten weitere Erkenntnisse zur Genehmigungsfähigkeit eingeholt werden.
Austausch von Kleinpflaster auf Verkehrsinseln
Viele Verkehrsinseln wurden mit in Sand verlegtem Kleinpflaster hergestellt. Wer durch Hilden fährt, findet an vielen Stellen diese Verkehrsinseln. Besonders in der Vegetationsperiode sind sich an dem hoch stehenden Bewuchs leicht zu erkennen. Das nachfolgende Foto zeigt eine mit Kleinpflaster hergestellte Verkehrsinsel.
Der Bewuchs wird dann mittels Hacken oder durch ein Abflämmgerät beseitigt. Die Bauweise hat zur Folge, dass durch das Hacken sich regelmäßig Pflastersteine lösen. Die Bearbeitung dieser Flächen ist sehr aufwendig und der Erfolg nur von begrenzter Dauer.
An der Verkehrsinsel Einmündung Heerstraße in die Ellerstraße wurde letztes Jahr die Verkehrsinsel konventionell bearbeitet. Der Erfolg war von begrenzter Dauer. Schon nach wenigen Wochen war der Grünbewuchs wieder vorhanden. Anschließend wurde statt Kleinpflaster Asphalt eingebaut. Der Bewuchs findet sich jetzt nur noch im Bereich der Rinnsteine. Der optische Eindruck (kein Bewuchs durch Spontanvegetation) hat sich verbessert. Diese zunächst nur versuchsweise vorgenommene Änderung des Belages soll nun bei weiteren geeigneten Verkehrsinseln angewandt werden.
Kosten:
Der Umbau der Verkehrsinseln in der beschriebenen Art und Wiese sollte ab diesem Jahr Zug um Zug von den Mitarbeitern der Straßenunterhaltung vorgenommen werden. Insofern ist eine zusätzliche Mittelbereitstellung nicht erforderlich.
Kleinkehrmaschine für den Einsatz in der Fußgängerzone
In der Sitzungsvorlage SV WP 04-09 SV 68/51 Auflistung der Fahrzeugbeschaffungen für das Haushaltsjahr 2010 ff wurde die Beschaffung einer Kompakt-Kehrmaschine aufgeführt.
Mini-Kompakt-Kehrmaschine neu
Erstzulassung: entfällt
Gesamt - km – Leistung bis
08/08 entfällt
km – Leistung 2006 – 08/2008 entfällt
Schadstoffklasse entfällt
Die Unterhaltungskosten sehen
wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
2007 entfällt entfällt
2008 entfällt entfällt
Die Verwaltung ist stets
bestrebt, die von ihr erbrachte Reinigungsleistung insbesondere in der als
Aushängeschild geltenden Innenstadt zu verbessern. Die nunmehr über Jahre in
der Fußgängerzone gewonnenen praktischen Erfahrungen zeigen deutlich, dass der
Einsatz eines dort fast ausschließlich tätigen Handreinigers nicht ausreicht,
den für die Einkaufsmeile angestrebten Standard zu erreichen oder auch die
hohen Erwartungen des Publikums zu erfüllen.
Durch den Einsatz einer
Mini-Kompakt-Kehrmaschine verspricht sich die Verwaltung mehr Effizienz, da die
mit dem Arbeitsgerät zu erzielende wesentlich größere Kehrleistung in der Fläche
umgerechnet eine deutliche Erhöhung der Zahl der Reinigungsdurchgänge in der Fußgängerzone
ergibt.
Kosten:
Die Haushaltsmittel für die Beschaffung einer Kompakt-Kehrmaschine stehen im Produkt 010605 Fuhrparkmanagement im Haushaltsplanentwurf 2010.
gez. Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer |
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Bezeichnung |
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Investitions-Nr.: |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Haushaltsjahr: |
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Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Die Deckung ist durch folgendes Produkt
gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: Die zusätzlichen Kosten müssten über die Änderungsliste in den Haushaltsplan 2010 aufgenommen werden. |
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Vermerk Kämmerer: gesehen in
Vertretung Danscheidt |
Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
nein |
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Planstelle(n): Je nach Entscheidung ggfls.1 Planstelle EG 3 |
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Vermerk Personaldezernent gesehen Danscheidt |