Betreff
Verbesserung der Sauberkeit auf Hildener Straßen, Wegen und Plätzen
Vorlage
WP 09-14 SV 68/010
Aktenzeichen
IV/68 Ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz und dem Haupt- und Finanz-ausschuss nimmt der Rat der Stadt Hilden die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit:

 

          Aufwertung des Straßenbegleitgrüns

 

          Schwerpunktartige Objektreinigung

 

          Bereinigung der Zuständigkeiten

 

          Übertragung von baulich abgesetzten Parkstreifen auf Anlieger

 

          Hundekottütenspender

 

          Herbizid-Einsatz

 

          Austausch von Kleinpflaster auf Verkehrsinseln

 

          Kleinkehrmaschine für den Einsatz in der Fußgängerzone

 

Haushaltsmittel sind in entsprechender Höhe in den Haushalt 2010 einzustellen. Für die schwerpunktartige Objektreinigung ist im Stellenplan eine Planstelle nach Entgeltgruppe 3 einzurichten.

Der Bürgermeister wird beauftragt alles weiter zu veranlassen.

 

 

 

 

 

 

 


 

Zusätzliche Erläuterungen zur SV 68-010

 

Durch die Fraktion der dUH wurden in der letzten Sitzung des UKS Fragen eingereicht, die zur nächsten Sitzung beantwortet werden sollten.

 

1.      Wieviel Stunden pro Woche beträgt die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft?

 

Gemäß § 6 TVöD beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Tarifgebiet West 39 Stunden.

 

2. Wie stellt die Verwaltung die Kontrollen der durchzuführenden Arbeiten sicher?

 

Zur planmäßigen Stadtreinigung sind Vorgaben zum Reinigungsrhythmus, Reinigungsumfang und oft auch zum Reinigungszeitpunkt festgelegt worden. In diese Planung sind die Erfahrungswerte zur Häufigkeit der Verschmutzung, zum Umfang der Verschmutzung und auch zum Zeitpunkt der Verschmutzung eingeflossen. Die Mitarbeiter der Stadtreinigung sind dem Einsatzleiter unterstellt. Dieser teilt Personal und Geräte jeweils ein. Ihm obliegt auch die Überwachung der Arbeitsausführung.

Ein Problem stellt eher die „ungeplante“ Verschmutzung dar. Da eine permanente Kontrolle des gesamten Stadtgebietes nicht leistbar ist, wird oft auf Hinweise aus dem Kollegenkreis aber auch aus der Bevölkerung reagiert.

 

3.      Sind die Ausführungen auf Seite 7 der Erläuterungen so zu verstehen, dass in der Fußgängerzone Montag bis Freitag täglich

  • morgens zwischen 7 und 9 Uhr 3 Personen reinigen,
  • zusätzlich eine weitere Reinigung durch einen Mitarbeiter erfolgt,
  • und wiederum zusätzlich ein weiterer Mitarbeiter morgens die Müllkörbe leert?

 

Zum Arbeitsbeginn findet die tägliche Grundreinigung der Fußgängerzone statt. Eine Grundreinigung ist in dieser Zeit möglich, da noch kein starker Fußgängerverkehr vorhanden ist und auch der Lieferverkehr erst später einsetzt. Zur Grundreinigung wird eine Großkehrmaschine eingesetzt. Neben dem Fahrer der Kehrmaschine fährt auch der Beikehrer mit. Während die Kehrmaschine überwiegend der mittlere Bereich der Fußgängerzone kehrt und dort die Verschmutzung aufnimmt, wird durch den Beikehrer und den ganztägig in der Fußgängerzone eingesetzte Straßenreinigungsarbeiter aus den für die Kehrmaschine nicht erreichbaren Seitenbereichen (vor Schaufenster, zwischen Baumscheiben, Fahrradständer, Sitzbänken, Baumscheiben, etc.) der Kehrmaschine zugearbeitet.

Ganztägig ist ein Straßenreinigungsarbeiter in der Fußgängerzone eingesetzt. Nachdem er bei der Grundreinigung mitgearbeitet hat, beseitigt er im Verlauf des Tages auftretende Verschmutzungen. Ausgerüstet ist er hierzu mit Handkarren, Besen, Schaufel, Zange und Pickern.

In der Fußgängerzone befinden sich über 133 Straßenpapierkörbe. Die Papierkörbe haben ein Fassungsvolumen von 45 Liter. Dies entspricht einem Gesamtvolumen von rund 5,98 m³. Um alle Paperkörbe leeren zu können, ist ein Fahrzeug erforderlich, dass grundsätzlich in der Lage ist, eine entsprechende Menge aufzunehmen. Deshalb wird das Kleinmüllfahrzeug eingesetzt. Das Fahrzeug ist mit einem Fahrer besetzt. Nach Leerung der Papierkörbe in der Fußgängerzone werden von dem Fahrer auch die Papierkörbe an den Bushaltestellen der Hauptverkehrsstraßen geleert. Anschließend nimmt dann der Fahrer seine Aufgaben in der Bezirksabfuhr auf.

Für den Zentralen Bauhof ist es wichtig, dass die Fußgängerzone möglichst stets in einem sauberen Zustand gehalten wird. Die Reinigung der Fußgängerzone wird über Gebühren refinanziert. Die anliegenden Grundstückeigentümer entrichtet daher eine an den Aufwand angepasste Straßenreinigungsgebühr.

 

4.      Was bedeutet auf Seite 11 der „erhöhte Rhythmus“ der Bereiche Holterhöfchen, Lindenplatz und Stadtpark konkret?

 

Wie unter Ziffer 2 schon erläutert, bestehen für die Reinigung der unterschiedlichen Objekte Vorgaben zum Reinigungsrhythmus und Reinigungsumfang. Die in der Frage aufgeführten Objekte zeichnen sich insbesondere in der wärmeren Jahreszeit mit einem erhöhten, manchmal kontinuierlichen Verschmutzungsverhalten der Nutzer aus. Hier bewahrheitet sich der Spruch „Nach der Reinigung ist  vor der Reinigung“. Der erhöhte Rhythmus bedeutet, dass zusätzlich zur Standardreinigung ein zusätzlicher Mitarbeiter entweder unterstützend tätig wird oder auch an dem Tag das Objekt ein zusätzliches Mal anfährt und eine zusätzliche Reinigung vornimmt. Dies wird maßgeblich durch das Nutzer-„verhalten“ bestimmt.

 

5.      Auf Seite 11 wird weiter ausgerührt, „wiederholte Versuche“, die konkreten Nutzer bzw. Institutionen zu erreichen, seien nicht von erfolg gekrönt gewesen. Welche Versuche wem gegenüber waren das? Inwiefern waren diese erfolglos? Wurde das ordnungsbehördliche Instrumentarium eingesetzt?

 

Die Stadtsauberkeit ist nur als Gemeinschaftsaufgabe zu bewältigen. Dem Zentralen Bauhof stehen in einem vorgegebenen Umfang personelle und maschinelle Kapazitäten zur Wiederherstellung der Stadtsauberkeit zur Verfügung. Damit stoßen wir aber an Grenzen.

In der Sitzungsvorlage sind einige Stellen aufgeführt, an denen man eine Bereinigung der Zuständigkeit oder auch eine stärkere Beteiligung der Nutzer wünschen kann.

 

Beim Holterhöfchen fallen die Hauptnutzergruppen auf. 4000 Schüler durchqueren auf dem Weg von und zur Schule die Anlagen, nutzen die Anlage in Pausenzeiten und -seit dem Rauchverbot auf Schulgeländen- auch als Raucherpausengelänge. Auch die Nutzer Skater-anlage tragen zum Erscheinungsbild bei. Gleichzeitig ist eine allgemeine Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger zu verzeichnen. Unrat bleibt liegen, wird zusammen mit anderen Gegenständen in die Teichanlagen geworfen, Einrichtungen werden mutwillig beschädigt.

Es hat wiederholte Gespräche in unterschiedlicher Zusammensetzung gegeben. Gesprächspartner waren Jugendamt, Schulverwaltungsamt, Ordnungsamt, Amt für Gebäudewirtschaft, Polizei, Leiter der angrenzenden Schulen, Tiefbau- und Grünflächenamt, Feuerwehr, Sozialamt. Das Verständnis für die unbefriedigende Situation war bei allen Gesprächsbeteiligten vorhanden. Danach wurden jeweils Aktionen gestartet. Deren Erfolg war jedoch von kurzer Dauer. Eine nachhaltige Verbesserung der Sauberkeit der Anlage ist nicht feststellbar.

 

Die Parkplatzanlage am Waldschwimmbad dient insbesondere während der Öffnungszeiten des Waldschwimmbades den Nutzern des Bades. Dennoch werden die Parkplätze nicht durch den Betreiber des Bades sondern durch die Stadtreinigung sauber gehalten. In den geringer frequentierten Zeiten werden die Parkplätze im nicht direkt einsehbaren Bereich oft als Müllablageplatz missbraucht. Eine Teilsperrung des Parkplatzes musste wieder zurückgenommen werden, da an einem schönen Winterwochenende für Spaziergänger nicht genug Parkraum vorhanden war. Seitens der Liegenschaftsverwaltung wurde grundsätzlich auf die Vertragssituation verwiesen, die einen Verbleib der Parkplätze bei der Stadt Hilden beinhalteten.

 

In Karnap West befindet sich ein größerer Privatforst. Durch diesen Forst führen in städtischem Eigentum befindliche Spazierwege. Auf Veranlassung des Tiefbau- und Grünflächen-amtes sind dort Bänke und Papierkörbe aufgestellt worden. In dem in städtischem Besitz befindlichen Stadtwald wurden hingegen vor einiger Zeit alle Papierkörbe abgebaut, damit die Waldspaziergänger ihren Müll wieder mitnehmen sollen. Dies funktioniert. Die Wege durch den Privatforst müssen im Gegensatz zum Stadtwald durch die Mitarbeiter der Stadtreinigung betreut werden. Diese Aufgabenstellung gehört nicht zu den klassischen Aufgaben einer Stadtreinigung.

 

Hinsichtlich des ordnungsbehördlichen Instrumentariums seitens des Ordnungsamtes folgende Stellungnahme mtigeteilt:

Ich unterstelle, dass die Anfrage nicht auf ordnungsbehördliche Maßnahmen gegenüber den ansässigen Institutionen im Holterhöfchen, sondern gegenüber den Verursachern, bezieht.

Die Grünanlage Holterhöfchen wird insbesondere in der wärmeren Jahreszeit regelmäßig täglich durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) bestreift, da sich erfahrungsgemäß viele Personen, oftmals Jugendliche, dort aufhalten.

Der KOD, als solcher durch seine Dienstbekleidung auch erkennbar, „erwischt“ allerdings in den allerseltensten Fällen Verursacher von Dreck und Unrat „auf frischer Tat“. Es zeigt sich somit, dass Prävention durch Präsenz erreicht werden kann. Allerdings ist außerhalb von anlassbezogenen Schwerpunktkontrollen eine intensivere oder gar dauerhafte Bestreifung des Areals durch den KOD personell nicht möglich.

 

 

 

 

 

6.      Welche Ergebnisse sind bisher aufgrund der Aufstellung der Spenderstationen für Hundekottüten gemacht worden?

 

Grundsätzlich ist jede/r Hundehalter/in verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihres/seines Hundes zu beseitigen.  Einige Hundehalter/innen nehmen beim Ausführen der Hunde dann direkt Tüten mit und nehmen den Hundekot auf. Es ist nicht Pflichtaufgabe der Kommune, den Hundehaltern kostenlos Hundekottüten zur Verfügung zu stellen. Die im Hildener Süden aufgestellten Spenderstationen sind zum einen als Appell an die Hundehalter zu verstehen, sich um die Beseitigung des Hundekotes zu kümmern. Gleichzeitig kann der Hundehalter für den Fall, dass er oder sie die eigene Tüte vergessen hat, sich dort bedienen. Im Jahr 2009 wurden durch den Zentralen Bauhof 50.000 Hundekottüten beschafft. Ob alle Tüten zweckentsprechend eingesetzt worden sind, wird bezweifelt. Genauere Erkenntnisse liegen nicht vor.   

 

 

 

7.      Für welche Bereiche würde die Verwaltung den Einsatz von Herbiziden für sinnvoll erachten?

 

Zur Zeit besteht für die Stadtverwaltung Hilden ein allgemeines Herbizidverbot. Daher werden in der Stadtreinigung entsprechende Mittel nicht eingesetzt. Auf befestigten oder unbefestigten Flächen entstehende Vegetation wird mechanisch (z.B. Hacken, Wildkrautbürsten) und durch Hitze (Propangas) beseitigt. Schon innerhalb kurzer Zeit ist der Arbeitserfolg wieder hinfällig. Die nachfolgenden drei Fotos einer Verkehrsinsel am Rembrandtweg aus Juni und Juli 2010 verdeutlichen dies anschaulich:

 

     

 

Vor der Bearbeitung                                      nach der Bearbeitung

 

 

 

ein Monat nach der Bearbeitung

 

Durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtreinigung, der Grünunterhaltung und der Friedhöfe wird für diese Arbeiten Propangas zum Abflämmen eingesetzt. Das eingesetzte Propangas erzeugt ca. 6.500 Kg CO2 jährlich.

Durch das grundsätzliche Herbizid-Verbot gibt es noch keine konkreten Vorplanungen. Ein flächendeckender Einsatz von Herbiziden ist nicht angedacht. Vielmehr soll sich auf Bereiche beschränkt werden, bei denen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit oder der Betriebssicherheit  zu befürchten ist und der Zweck mit anderem zumutbaren Aufwand nicht erreicht werden kann. Im Jahresbericht 2009 des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wird berichtet:

“Aufgrund der immer knapper werdenden finanziellen und personellen Ausstattung der Bauhöfe werden insbesondere von den Kommunen verstärkt Genehmigungen beantragt. Insgesamt wurden in NRW 494 Genehmigungen erteilt.“

Bisher wurde kein Kontakt zur Genehmigungsbehörde aufgenommen. Hierfür bot die bisherige Beschlußlage keinen ausreichenden Anlass. Sollte sich eine Änderung oder auch teilweise Änderung abzeichnen, wird die Genehmigungsfähigkeit mit der Genehmigungsbehörde zu klären sein.

 


Erläuterung und Begründung

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.01.2010 wurde auf Antrag der dUh-Fraktion über ein Reinigungskonzept beraten. Der Beratung lag ein Verweisungsbeschluss des Rates zugrunde, der den Antrag der dUh-Fraktion in den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen hatte. Eine Beratung der dem Antrag zugrunde liegenden Fragestellungen sollte aus dem Gesamtzusammenhang her eher im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz erfolgen.

 

Durch den Stadtentwicklungsausschuss wurde am 20.01.2010 beschlossen:

 

Zur Optimierung der Sauberkeit auf Hildener Straßen, Wegen und Plätzen stellt die Verwaltung dar,

1.      was bis jetzt gemacht wird,

2.      wo Verbesserungsansätze erkennbar und umsetzbar wären und

3.      was die Umsetzung von Verbesserungsansätzen an Sach- und Personalkosten nach sich zieht.

 

 

Bürger und Unternehmen haben heute hohe Erwartungen an das Erscheinungsbild ihrer unmittelbaren Umgebung. Die Bedeutung des Ortsbildes und seiner Pflege für die Kommunen als Wohnort und Wirtschaftsstandort rückt daher auch im Sinne eines weichen Standortvorteils zunehmend in den Fokus. Um diesem Anspruch gerecht zu werden sollte ein Ansatz verfolgt werden, der einen Bogen zu einer übergreifenden Stadtbildpflege spannt, für die eine Vielzahl von Akteuren im Rahmen von integrierten Konzepten verantwortlich sind.

 

 

 

 

 

 

Mit der Einrichtung des Zentralen Bauhofes wurde die Integration der Straßenreinigung und der Grünflächenreinigung zu einer einheitlichen Stadtreinigung vollzogen. Inzwischen erfolgt die Reinigung „aus einer Hand“. Die erzielten Effekte wurden zur Erhöhung von Reinigungsrhythmen genutzt. Bei einem ganzheitlichen Ansatz zu einer Stadtbildpflege kommt die Einbeziehung vieler weiterer Akteure hinzu. Aufzuführen sind:

 

  • Grünflächenwesen (z.B. Gestaltung und Aufwertung des Straßenbegleitgrüns)
  • Ordnungswesen (Prävention und Sanktion bei Verstößen)
  • Bürgerinnen und Bürger (z.B. Gehwegreinigung, Überwuchs aus Privatgrundstücken)
  • Gewerbetreibende/-betriebe (z.B. Gehwegreinigung, Überwuchs aus Gewerbegrundstücken)
  • Andere öffentliche Einrichtungen (Landesbetrieb Straßen NRW, Stadtwerke, Nachbarstädte)
  • Betreiber von Kioske, Imbissständen und sonstiger Mitnahme-Gastronomie (Aufstellen und Leeren von Abfallbehältern, Umfeldreinigung)
  • Lehrer und Schüler zur Sauberhaltung des Schulumfeldes

 

 

1.     Was bis jetzt gemacht wird

 

 

Dem Zentralen Bauhof stehen im Betriebsteil „Stadtreinigung“ folgende Ressourcen zur Verfügung

 

 

Personal

 

  •   3 Kehrmaschinenfahrer
  • 10 Straßenreinigungsarbeiter, davon
    • 4 Bezirksreiniger
    • 2 Beikehrer
    • 1 Mitarbeiter Fußgängerzonenreinigung

 

 

Fahrzeuge

 

  • 1 Kehrmaschinen Straßenreinigung
  • 1 Kehrmaschine Straßenreinigung/ Sinkkästen
  • 1 Kehrmaschine –Reserve-
  • 5 Kleinfahrzeuge
  • 1 Doppelkabine mit Pritsche

 

 

Die Stadtreinigung wird mit unterschiedlichen Schwerpunkten vorgenommen. In den Bereichen wird wie unten beschrieben vorgegangen:

 

 

Maschinelle Reinigung mit Beikehrern

 

 

14-täglich werden Straßen und straßengebundenen Flächen gekehrt, soweit die Flächen nicht auf die Anlieger übertragen sind. (Fahrbahn, Parkbuchten, Verkehrsinseln, Wendehämmer usw.).

Bestand Kehrkilometer                                  =       rund 210 km

 

Dabei werden eine Kehrmaschine mit Fahrer und zusätzlich 2 Beikehrer mit eigenem KFZ eingesetzt.

 

 

 

Die Beikehrer übernehmen die Grobreinigung (Laub, Blüten, Kippen, Verpackungen) sowie die Grundreinigung der Rinnsteine / Parkstreifen (Unkraut, Sand, Bewuchs) insbesondere in Straßenabschnitten, in denen die Kehrmaschine nicht bis an die Bordsteinkante kehren kann (parkende Fahrzeuge, zu enge Kurvenradien, Straßeneinbauten).

 

Eine zweite Kehrmaschine mit Fahrer und Beifahrer ist für tägliche und wöchentliche Sonderreinigungen (Innenstadt, Fußgängerzone, Marktreinigung, Sonderreinigungen, Mittelstreifen Berliner Str. usw. nach Einsatzplan) tätig. Die zweite Kehrmaschine wird schwerpunktmäßig in der Sinkkastenreinigung eingesetzt.

 

Im Herbst erfolgt der Sondereinsatz Herbstlaub mit 2, bzw. 3 Straßenkehrmaschinen und zusätzlichen Beikehrern. Ein verstärkter Einsatz wird insbesondere in laubstarken Straßen vorgenommen.

 

 

Reinigung der Fußgängerzone:

 

 

Die Fußgängerzone wird von Montag - Freitag je 2 x täglich; an Samstagen und sonntags je 1 x gereinigt.

 

Täglich zwischen 7 und 9 Uhr erfolgt die Grundreinigung durch Kehrmaschine, Beikehrer und dem Mitarbeiter der FuZo-Reinigung.

 

Im Tagesverlauf erfolgt eine weitere Reinigung durch den Mitarbeiter der FuZo-Reinigung. Zur Reinigung und Unkrautentfernung werden „Drei-Tonner“, Besen, Sauger-/Gebläse, Kratzer, Greifer usw. eingesetzt. Die Reinigung erstreckt sich auf Fußgängerzone, Plätze, Baumscheiben, Grünanlagen, Bänke, Beete, Spielplätze usw..

 

Weiterhin werden jeweils morgens die städt. Müllkörbe durch das Kleinmüllfahrzeug geleert.

 

Die Wochenendreinigung der Fußgängerzone konzentriert sich auf die Leerung der Müllkörbe und die Beseitigung von groben Verschmutzungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reinigung öffentliche Anlagen und Objekte durch die Bezirksreiniger:

 

 

 

Das Stadtgebiet ist in 4 Bezirke eingeteilt. In jedem Bezirk ist ein Mitarbeiter mit KFZ eingesetzt. Für jeden Bezirk besteht ein objekt- und straßenbezogen Plan. Die Reinigung aller Anlagen und Objekte erfolgt mindestens 1 x wöchentlich. Bestimmte Anlagen und Objekte werden aufgrund des Verschmutzungsgrades mehrmals wöchentlich angefahren. Die Liste der Objekte mit verstärkten Reinigungsintervallen wird den aktuellen Erfordernissen entsprechend angepasst. Die Häufigkeit der wöchentlichen Reinigung und der Wochentag der Reinigung sind in der Objektliste hinterlegt.

 

 

Bushaltestellen und angrenzende öfftl. Gehwege:

 

Besenreinigung, Unkrautbeseitigung und Müllkorbentleerung  - i.d.R. 2x wöchentlich

2x jährlich Grundreinigung - Unkrautbewuchs ist vollständig zu entfernen (+Mülleimer-Reinigung)

Kontrolle Hinweisschilder und Müllkörbe bzgl. Anbringung, Ausrichtung und Aufkleber

 

 

Depotcontainerstandorte und angrenzende öfftl. Gehwege:

 

Besenreinigung, Unkrautentfernung und Müllkorbentleerung  - i.d.R. 1x wöchentlich

Deckel und Verschlüsse auf und neben den Containern sind zu entfernen

2x jährlich Grundreinigung - Unkrautbewuchs ist vollständig zu entfernen (+Mülleimer-Reinigung)

Kontrolle Hinweisschilder und Müllkörbe bzgl. Anbringung, Ausrichtung und Aufkleber (Batterieüberkleber)

 

 

Spiel- und Bolzplätze und angrenzende öfftl. Gehwege:

 

Müllkorbentleerung und Auflesen von Abfall  - i.d.R. 2x wöchentlich

Befestigte gepflasterte Flächen kehren  - z.B. Sand in Sandkästen, Wegematerial auf Wege

Sandkästen sind auf Glas, Laub, Hundkot usw. zu sichten und ggf. zu reinigen

2x jährlich Grundreinigung, Unkrautbeseitigung und Grünpflege durch Grünflächenunterhaltung

Kontrolle Hinweisschilder und Müllkörbe bzgl. Anbringung, Ausrichtung und Aufkleber

 

 

 

 

 

 

Grünanlagen und angrenzende öfftl. Gehwege:

 

Müllkorbentleerung und Auflesen von Abfall  - i.d.R. 1x wöchentlich

Befestigte gepflasterte Flächen kehren - Wegematerial auf Wege

2x jährlich Grundreinigung, Unkrautentfernung und Grünpflege durch Grünflächenunterhaltung

Kontrolle Hinweisschilder und Müllkörbe bzgl. Anbringung, Ausrichtung und Aufkleber

 

 

Sonstige Objekte und Flächen wie:

Verkehrsinseln, Radwege, Brücken, Unterführungen, Treppen, Plätze, Bürgersteige an städt. Objekten usw.

 

Besenreinigung, Unkrautbeseitigung und Müllkorbentleerung  - i.d.R. 1x wöchentlich

2x jährlich Grundreinigung - Unkrautbewuchs ist vollständig zu entfernen (+Mülleimer-Reinigung)

Kontrolle der Müllkörbe bzgl. Anbringung, Ausrichtung und Aufkleber

Vorrang/Sicherstellung Winterdienst (Verkehrssicherungspflicht)

 

 

Baumscheiben und Straßenkontrolle:

 

Satzungsgemäß zu reinigende Straßen incl. Wendehämmer, Parkstreifen und Verkehrsinseln werden unabhängig von der Kehrmaschinentour mindestens 1x wöchentlich nach bzw. während der Objektreinigung auf Sauberkeit kontrolliert. Verschmutzungen werden aufgenommen, wobei auch und besonders die Sauberkeit von Banketten, Böschungen und Baumscheiben (hier nur Auflesen von Abfällen) zu gewährleisten ist.

 

 

 

 

 

2.    wo Verbesserungsansätze erkennbar und umsetzbar wären und

3.    was die Umsetzung von Verbesserungsansätzen an Sach- und Personalkosten nach sich zieht

 

Im Zentralen Bauhof wurden Optimierungsvorschläge erarbeitet. In den Optimierungsvorschlägen werden zum Teil erste Erfahrungen mit in der letzten Zeit versuchsweise ausführten Arbeiten einbezogen. Die Vorschläge sind nachfolgend ohne Gewichtung aufgeführt.

 

 

Aufwertung des Straßenbegleitgrün

 

Viele Städte, auch in der näheren Umgebung, haben gute Erfahrungen damit gemacht, dass an stark befahrenen Straßen das Straßenbegleitgrün aufgewertet wird. Die Beurteilung der Stadtsauberkeit geschieht auch in Abhängigkeit zu der Wahrnehmung des öffentlichen Raumes. Ins Auge stechen zum Beispiel gärtnerisch gestaltete Kreisverkehre. Auch in Hilden befinden sich an Hauptverkehrsstraßen einigen Straßenabschnitte mit begrünte Mittelstreifen oder auch Seitenstreifen, die sich für eine Aufwertung anbieten würden. Die dort stehenden Pflanzen sich zum teil stark verholzt und bieten nur noch einen eintönigen Eindruck. Gleichzeitig sind an verschiedenen Stellen Pflanzenausfälle, die nicht nachgepflanzt werden können, da dies in dem stark verwurzelten Erdreich nicht mehr möglich ist.

 

 

 

In den beiden letzten Jahren wurde durch die Mitarbeiter der Grünunterhaltung versuchsweise der Mittelstreifen der Berliner Straße zwischen Einmündung Ellerstraße und Gerresheimer Straße neu angelegt. Die ursprüngliche Bepflanzung wurde entfernt, der Boden wurde ausgetauscht und eine neue Bepflanzung vorgenommen. Diese Flächen haben sich inzwischen gut entwickelt.

 

Ähnlich wurde mit Unterstützung des Autohauses BMW Brandenburg der Seitenstreifen der Düsseldorfer Straße umgestaltet. Die Entfernung des bisherigen Bewuchses und der Bodenaustausch wurden durch den Zentralen Bauhof vorgenommen. Die Anpflanzungen übernahm die Fa. BMW Brandenburg. Für eine in städtischer Unterhaltung befindliche Fläche scheidet eine Anpflanzung von Rosen aus, da der Aufwand vergleichsweise hoch ist. Sicherlich ließe sich eine andere adäquate Bepflanzung finden.

 

Für eine Umgestaltung bieten sich folgende Flächen an:

 

  • Mittelstreifen Berliner Straße von Schwanenstraße bis Hochdahler Straße: ca. 1.260 m²
  • Mittelstreifen Benrather Straße von Ellerstraße bis Poststraße (vor Museum) ca. 330 m²
  • Mittelstreifen Benrather Straße von Berliner Straße bis Mittelstraße ca. 260 m²
  • Seitenstreifen Düsseldorfer Straße von BMW Brandenburg bis Niedenstraße ca. 860 m²

 

Nach Auskunft der Tiefbau- und Grünflächenamtes ist bei einer Unternehmerbeauftragung mit Kosten in Höhe von 85,-€/m² zu rechnen. Hinzu kommen noch die Kosten der Baustelleneinrichtung inklusive der Verkehrssicherungsmaßnahmen.

 

Für 2010 war eigentlich geplant, einen weiteren Abschnitt umzugestalten. Die Umgestaltung ist jedoch nur möglich, wenn die übrigen Unterhaltungsarbeiten weiterhin angemessen erledigt werden. Inwieweit dies gelingt, ist derzeit fraglich. Unter Berücksichtigung des investiven Aufwandes wird das Budget der Grünunterhaltung immer weiter zurück genommen.

 

 

2008

2009

2010 (Planung)

Gesamtbudget

221.414 €

205.465 €

191.320 €

Davon investiv

11.339 €

6.500 €

6.000 €

 

Gleichzeitig fallen erhebliche Mehraufwendungen für den Austausch von Fallschutzmaterial an Spielgeräten an.

 

Sollten die Umgestaltungsarbeiten intensiviert werden, müssten hierzu Haushaltsmittel zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, um entweder die Arbeiten von Unternehmen ausführen zu lassen, oder Unternehmen in der üblichen Grünunterhaltung einzusetzen, damit die Arbeiten in Eigenregie ausgeführt werden. Seitens der Verwaltung wird die zweite Variante bevorzugt, da die Arbeiten in Eigenleistung begonnen wurden.

 

Mit der Fortsetzung der Umgestaltung des Mittelstreifen Benrather Straße von Ellerstraße bis Poststraße sollte begonnen werden.

 

Kosten:

Das Budget der Grünunterhaltung müsste um 24.600 € aufgestockt werden. Diese Mittel werden eingesetzt, um vorrangig die notwendigen Materialien zu beschaffen und eine Beauftragung von Hack- und Pflegearbeiten vornehmen zu können.

 

 

 

 

 

 

Schwerpunktartige Objektreinigung

 

Aus den Diskussionen heraus aber auch aufgrund der bekannten Beschwerden sind bestimmte Objekte im Stadtgebiet Auslöser der Kritik. Beispielhaft zu nennen sind Holterhöfchen, Lindenplatz, Stadtpark. Diese Objekte werden von der Stadtreinigung in erhöhtem Rhythmus gereinigt. Dies reicht offensichtlich nicht aus. Oft ist schon kurz nach der erfolgten Reinigung eine erneute Verschmutzung festzustellen. Eine weitere Erhöhung des Rhythmus würde zu Lasten der Reinigung anderer Objekte gehen.

 

Im Sommer letzten Jahres konnte ein Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeit als Kraftfahrer nicht mehr ausüben. Für ihn wurde eine andere Verwendung gesucht. Zum 01.01.2010 wurde eine Stelle in der Stadtreinigung frei, so dass er vorab in der Stadtreinigung eingesetzt wurde. Inzwischen ist er auf der Planstelle eingesetzt.

 

Der vorübergehende Personalmehrbestand wurde insofern genutzt, dass schwerpunktartig die Reinigung einzelner Objekte intensiviert wurde. Darüber hinaus wurde dieser Mitarbeiter auch für die Beseitigung von Verschmutzungen eingesetzt, die z.B. aus der Bevölkerung gemeldet wurden (wilde Müllkippen, Verschmutzungen nach abendlichen Gelagen, usw.). Für die schwerpunktartige Objektreinigung wurde ein Sonderreinigungsplan erstellt. Dieser wurde dann im Laufe der Zeit immer wieder angepasst, da sich auch im Verlauf der Monate neue Scherpunkte anfielen. Ein Beispiel eines Sonderreinigungsplanes ist in der Anlage beigefügt.

 

Während der Einsatzzeiten des zusätzlichen Mitarbeiters konnte der Zustand der bearbeiteten Objekte verbessert werden. Sonderreinigungen gingen nicht zu Lasten der Standardreinigungen.

 

Kosten:

Ein zusätzlicher Mitarbeiter verursacht Personalkosten von rund 35.000 €. Weitere zusätzliche Kosten fallen nicht an. Im Stellenplan 2010 müßte eine zusätzliche Stelle nach Entgeltgruppe 3 eingerichtet werden.

 

 

Bereinigung der Zuständigkeiten

 

In der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 68/003 „Konzept zur Verbesserung der Sauberkeit…“ wurde ausgeführt:

 

„Zudem muss der Zentrale Bauhof einige große Areale reinigen, die sehr problembehaftet sind und originär nicht in die Reinigungssystematik und den Reinigungsumfang der „Stadtreinigung“ passen. Da ist z.B. die Gesamtanlage Holterhöfchen zu nennen, die eigentlich täglich einen Mitarbeiter mehrere Stunden binden würde. Hier reinigt der Zentrale Bauhof derzeit 3 x in der Woche ca. 30 Minuten incl. Papierkorbleerung. Flächen wie der große Parkplatz am Waldschwimmbad oder die städt. Spazierwege im Privatforst Karnap West binden auch Mitarbeiter der Stadtreinigung, die eigentlich innerstädtisch Reinigungsaufgaben zu erledigen haben. Hier wäre eine Übertragung der Reinigungsverpflichtung auf die konkreten Nutzer bzw. Institutionen wünschenswert.“

 

In der Vergangenheit wurden durch den Zentralen Bauhof wiederholt Versuche unternommen, die Zuständigkeit und auch die Verantwortlichkeit für die Beseitigung der Verschmutzungen an die konkreten Nutzer bzw. Institutionen zu erreichen. Diese Versuche waren nicht von Erfolg gekrönt.

 

 

 

 

 

Eine Erleichterung konnte vorübergehend erreicht werden, als außerhalb der Badesaison der hintere Bereich des Parkplatzes Waldschwimmbad abgesperrt wurde. Insbesondere in den hinteren Bereich kommt es immer wieder zu massiven Müllablagerungen, die teilweise in mehreren LKW-Ladungen abgefahren werden müssen. Sollte es in dieser Zeitspanne zu einer Schönwetterphase kommen, wäre jedoch der Parkraum für ausschwärmende Stadtbewohner, sie im Stadtwald spazieren oder wandern wollen, eingeschränkt.

 

Kosten:

Die Absperrung kann mit Eigenmitteln vorgenommen werden, so dass keine zusätzlichen Kosten verursacht werden.

 

 

Übertragung von baulich abgesetzten Parkstreifen auf Anlieger

 

Die Straßenreinigung erfolgt hauptsächlich durch Großkehrmaschinen. Die Straßenverschmutzung wird im Regelfall durch den Fahrverkehr zur Seite hin verlagert. In den eigentlichen Fahrspuren befindet sich seltener der Hauptanteil der Verschmutzung. Sofern die seitlich angebrachte Kehreinheit an die Bordsteinkante heranreichen kann, werden gute Reinigungsergebnisse erzielt. Schwierigkeiten treten dann auf, wenn durch Straßeneinbauten oder durch auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge die Bordsteinkante nicht erreichbar ist. Noch schwieriger wird es in seitlich von der Fahrbahn baulich abgesetzten Parkstreifen, die oft noch durch Baumscheiben unterbrochen werden. Aufgrund der zu engen Kurvenradien und oftmals nur einzelnen freien Stellplätzen ist dort die Bordsteinkante selten erreichbar.

 

In dieser Situation werden die Beikehrer eingesetzt. Aber auch deren Möglichkeiten sind oft eingeschränkt. Unter Fahrzeugen kann nicht gekehrt werden. Der Einsatz von Pustern verbietet sich, da sonst an den Karosserien Steinschlagschäden entstehen. Oft sind die Fahrzeuge so eng an der Bordsteinkante geparkt, dass auch zwischen Kante und Fahrzeug kein schmaler Besen mehr passt. Ganz unmöglich wird es, wenn zum Beispiel bei Queraufstellung der Fahrzeugvorbau über die Bordsteinkante hinausragt.

 

Parkende Fahrzeugführer wohnen häufig im näheren Umfeld. Im Wohnumfeld ist die Präsenz zu unterschiedlichen Tageszeiten, aber auch insbesondere am Wochenende durch die Anwohner, besser als durch städtische Mitarbeiter. Hier könnte man sich vorstellen, dass solche baulich abgesetzten Parkstreifen in „Wohn“-straßen auf den Anlieger übertragen werden. Anlieger werden dieser Reinigungsaufgabe in dem Maße nachkommen, wie dies bei der Gehwegreinigung schon ausgeführt wird.

 

Kosten;

Die Übertragung setzt eine Änderung der Straßenreinigungssatzung voraus. Weitere zusätzliche Kosten fallen nicht an.

 

 

Hundekottütenspender

 

In Kooperation mit dem Bürgerverein Süd wurden im Hildener Süden 4 Hundekottütenspender aufgebaut. Die Bestückung der Spender mit neuen Tüten hat der Bürgervereins Süd übernommen. Der Zentrale Bauhof beschafft die Tüten und leert die Müllkörbe. Entsprechende Spenderstationen könnten auch in anderen Stadtgebieten aufgestellt werden. In einigen Städten wurde die Bestückung der Spenderstationen wieder eingestellt, bzw. die Spenderstationen zurückgebaut, da die Stationen vandalismusanfällig sind.

 

 

 

Eine Spenderstation kostet rund 200 €. Für die 4 Spenderstationen im Hildener Süden werden jährlich ca. 1.000 € für die Ersatzbeschaffung der Tüten aufgewandt. Im ersten Schritt könnten zunächst 5 Stationen aufgestellt werden.

 

Kosten:

Für 5 Spenderstationen müssten einmalig 1.000 € zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich fallen jährlich rund 1.200 € für die Ersatzbeschaffung von Tüten an.

 

 

Die folgenden Vorschläge setzen sich schwerpunktartig mit der Spontanvegetation auseinander. Auf vielen Straßen, Wegen und Plätzen sprießt aus Fugen, Ritzen und Rissen Gras und andere Pflanzen hervor. Manch ein Beobachter bezeichnet dies als

 

Versteppung der Städte.

 

In Fugen und Rissen lagern sich mit der Zeit immer mehr Sedimente ab. Kommt dann Samen hinzu, sprießt innerhalb kürzester Zeit eine oder mehrere Pflanzen. Die Wurzelen werden stärker und verhaken sich dauerhaft in den Fugen. Auf Verkehrsflächen mit einer starken Nutzung wird durch die Einwirkung von Fahrzeuge bzw. Fußgänger das Wachstum unterdrückt oder gänzlich unterbunden. Bei geringerer Verkehrsfrequenz kommt es jedoch dazu, dass sich zunächst eine grüne Fuge bildet, dann nach und nach die Pflanzen immer höher und stärker werden.

 

Dieses Phänomen ist auch in Hilden an einigen Stellen zu beobachten. Bauart bedingt sind viele Verkehrsflächen mit einer Vielzahl von Fugen durchzogen. Alle gepflasterten oder plattierten Flächen auf Gehwegen, Aufpflasterungen, Kleinpflaster auf Verkehrsinseln oder Rinnsteinen haben diesen Effekt. Bei einer Bauausführung in Asphalt wäre nur im Randbereich am Übergang zum Bordstein eine Fuge vorhanden. Bei schadhaften Verkehrsflächen mit Rißbildung tritt der gleiche Effekt auf.

 

 

Herbizid-Einsatz

 

Vor geraumer Zeit wurde für Hilden entschieden, keine Herbizide einzusetzen. An diese Beschlusslage wird sich seitdem gehalten. Es wird versucht, durch mechanische oder maschinelle Mittel den Bewuchs zu beseitigen. Ein dauerhafter Erfolg zeichnet sich nicht ab. Die Kehrmaschinen arbeiten zwar mit Metallbesen, die schon mit erheblicher Kraft auf der Verkehrsfläche kratzen. Ein Mitarbeiter der Stadtreinigung hat die Wirkung der Kehrbesen treffen beschrieben: „Kehrmaschine kämmen und gießen das Unkraut.“

 

Zweimal im Jahr werden die Kehrmaschinen mit Wildkrautbürsten ausgerüstet. Wildkrautbürsten sind mit Drahtbündeln bestückte Kehrbesen. Die dann auftretenden Kräfte führen aber auch dazu, dass nicht 100-prozentig feste Fahrbahnbeläge losgerissen werden. Ein Dauereinsatz von Wildkrautbürsten ist nicht möglich. Im vergangenen Jahr wurden einzelne Straßenabschnitte gezielt auf die Wirkung hin beobachtet. Während der Vegetationsperiode konnte schon nach spätestens 6 Wochen ein starker Bewuchs der Flächen festgestellt werden.

 

In der Vergangenheit wurde bei der Beseitigung des Grünbewuchses auf 1-Euro-Kräfte zurück-gegriffen. Die Anzahl der zugewiesenen Kräfte hat in der letzten Zeit rapide abgenommen. Nur noch auf den Friedhöfen befindet sich eine geringe Anzahl. Nach Auskunft der ARGE Hilden ist nicht mit weiteren Zuweisungen zu rechnen.

 

 

 

 

Ein Herbizid-Verbot wurde fast flächendeckend in vielen Kommunen beschlossen. In letzter Zeit gehen einige Kommunen dazu über, dass in zugelassenen und genehmigten Fällen wieder zu einem Herbizid-Einsatz zurückgekehrt wird. Die Verwaltung ist bisher diesem Thema nicht näher nachgegangen. Sollte sich hier eine Veränderung der Beschlusslage abzeichnen, müssten weitere Erkenntnisse zur Genehmigungsfähigkeit eingeholt werden.

 

 

Austausch von Kleinpflaster auf Verkehrsinseln

 

Viele Verkehrsinseln wurden mit in Sand verlegtem Kleinpflaster hergestellt. Wer durch Hilden fährt, findet an vielen Stellen diese Verkehrsinseln. Besonders in der Vegetationsperiode sind sich an dem hoch stehenden Bewuchs leicht zu erkennen. Das nachfolgende Foto zeigt eine mit Kleinpflaster hergestellte Verkehrsinsel.

 

 

Der Bewuchs wird dann mittels Hacken oder durch ein Abflämmgerät beseitigt. Die Bauweise hat zur Folge, dass durch das Hacken sich regelmäßig Pflastersteine lösen. Die Bearbeitung dieser Flächen ist sehr aufwendig und der Erfolg nur von begrenzter Dauer.

 

An der Verkehrsinsel Einmündung Heerstraße in die Ellerstraße wurde letztes Jahr die Verkehrsinsel konventionell bearbeitet. Der Erfolg war von begrenzter Dauer. Schon nach wenigen Wochen war der Grünbewuchs wieder vorhanden. Anschließend wurde statt Kleinpflaster Asphalt eingebaut. Der Bewuchs findet sich jetzt nur noch im Bereich der Rinnsteine. Der optische Eindruck (kein Bewuchs durch Spontanvegetation) hat sich verbessert. Diese zunächst nur versuchsweise vorgenommene Änderung des Belages soll nun bei weiteren geeigneten Verkehrsinseln angewandt werden.

 

Kosten:

Der Umbau der Verkehrsinseln in der beschriebenen Art und Wiese sollte ab diesem Jahr Zug um Zug von den Mitarbeitern der Straßenunterhaltung vorgenommen werden. Insofern ist eine zusätzliche Mittelbereitstellung nicht erforderlich.

 

 

Kleinkehrmaschine für den Einsatz in der Fußgängerzone

 

 

In der Sitzungsvorlage SV WP 04-09 SV 68/51 Auflistung der Fahrzeugbeschaffungen für das Haushaltsjahr 2010 ff wurde die Beschaffung einer Kompakt-Kehrmaschine aufgeführt.

 

 

 

Mini-Kompakt-Kehrmaschine                     neu

 

Erstzulassung:                                                              entfällt

Gesamt - km – Leistung bis 08/08                               entfällt

km – Leistung 2006 – 08/2008                                      entfällt

Schadstoffklasse                                                          entfällt

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                           Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2007                                           entfällt                                     entfällt

2008                                           entfällt                                     entfällt

 

 

Die Verwaltung ist stets bestrebt, die von ihr erbrachte Reinigungsleistung insbesondere in der als Aushängeschild geltenden Innenstadt zu verbessern. Die nunmehr über Jahre in der Fußgängerzone gewonnenen praktischen Erfahrungen zeigen deutlich, dass der Einsatz eines dort fast ausschließlich tätigen Handreinigers nicht ausreicht, den für die Einkaufsmeile angestrebten Standard zu erreichen oder auch die hohen Erwartungen des Publikums zu erfüllen.

 

Durch den Einsatz einer Mini-Kompakt-Kehrmaschine verspricht sich die Verwaltung mehr Effizienz, da die mit dem Arbeitsgerät zu erzielende wesentlich größere Kehrleistung in der Fläche umgerechnet eine deutliche Erhöhung der Zahl der Reinigungsdurchgänge in der Fußgängerzone ergibt.

 

Kosten:

Die Haushaltsmittel für die Beschaffung einer Kompakt-Kehrmaschine stehen im Produkt 010605 Fuhrparkmanagement im Haushaltsplanentwurf 2010.

 

 

gez. Horst Thiele



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

 

Bezeichnung

 

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

 

Haushaltsjahr:

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Die zusätzlichen Kosten müssten über die Änderungsliste in den Haushaltsplan 2010 aufgenommen werden.

 

Vermerk Kämmerer:

 

gesehen

in Vertretung Danscheidt

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

nein

 

 

Planstelle(n):

 

Je nach Entscheidung ggfls.1 Planstelle EG 3

 

Vermerk Personaldezernent

 

gesehen Danscheidt