Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
für den Rechnungsprüfungsausschuss:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt
Hilden nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die örtliche Rechnungsprüfung den
VERPA[1]-Prüferarbeitsplatz,
der aus den Prüfungsstandards des Institutes der Deutschen Wirtschaftsprüfer
(IDW) entwickelt wurde, als Grundlage bei den Prüfungen im Neuen Kommunalen
Finanzmanagement verwendet.“
Beschlussvorschlag
für den Rat:
„Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
vorheriger, zustimmender Kenntnisnahme des Rechnungsprüfungsausschusses
ebenfalls zustimmend zur Kenntnis, dass die örtliche Rechnungsprüfung den VERPA[2]-Prüferarbeitsplatz,
der aus den Prüfungsstandards des Institutes der Deutschen Wirtschaftsprüfer
(IDW) entwickelt wurde, als Grundlage bei den Prüfungen im Neuen Kommunalen Finanzmanagement
verwendet.“
G. Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Mit dem Inkrafttreten des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements hat sich auch die Tätigkeit der örtlichen Rechnungsprüfung
verändert. Die §§ 101 bis 104 der GO enthalten dazu eine Vielzahl von Aufgaben
und Regelungen für die örtliche Rechnungsprüfung, die zum Teil natürlich denen
des Handelsgesetzbuches entsprechen, an einigen Stellen aber auch davon
abweichen, wie auch viele Regelungen des NKF auf denen des HGB basieren. Es ist
jedoch wichtig, dass die Regelungen des HGB und des NKF nicht identisch sind.
Der wesentlichste Unterschied besteht z. B. darin, dass für die öffentlichen
Haushalte das Drei-Säulen-Modell (Ergebnisplan, Finanzplan und Bilanz) gilt.
Ein Finanzplan/Finanzhaushalt ist in der privaten Doppik unbekannt.
Wie dem Rat der Stadt durch verschiedene
Bekanntgaben der Verwaltungsführung und des Rechnungsprüfungsamtes bekannt ist,
prüft das Rechnungsprüfungsamt die Arbeiten der Verwaltung zur Aufstellung der
Eröffnungsbilanz bereits von Anfang an (seit mehr als 2 Jahren) begleitend.
Bereits vor dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen zum Neuen Kommunalen
Finanzmanagement wurde sehr deutlich, dass die Aufstellung der Eröffnungsbilanz
sowohl auf Seiten der Verwaltung als auch auf Seiten der örtlichen Prüfung einen
erheblichen Arbeitsaufwand verursachen würde. Erst am 20. Juli 2007 hat die Kommunale
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) in ihrem Bericht Nr.
08/2007 - Band 2: Rechnungsprüfung im neuen Haushalts- und Rechnungswesen ausgeführt,
dass „unter Fachleuten Einigkeit besteht,
dass die Prüfung der Eröffnungsbilanz wesentlich aufwändiger sein wird als die
Prüfung der Bilanz/Vermögensrechnung im Rahmen späterer Jahresabschlüsse. Grund
sind die erstmalige Erfassung und
Bewertung des kommunalen Vermögens, der Schulden und Rückstellungen etc. … Sind
die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz korrekt, sind Vermögen und
Verbindlichkeiten vollständig erfasst, entspricht die Darstellung den
gesetzlichen Vorgaben etc. - mit anderen Worten: ist das Grundwerk in Ordnung,
wird die Prüfung zukünftiger Jahresabschlüsse erleichtert. …“
Nicht nur die Verwaltung, sondern auch die
Rechnungsprüfung hat sich dieser Aufgabe von Anfang an gestellt. Hinsichtlich
der anstehenden Prüfungsaufgabe ergab sich im Rechnungsprüfungsamt sehr schnell
der Wunsch nach einem grundsätzlichen, einheitlichen Vorgehen, ja sogar bundes-
oder zumindest landesweit einheitliche Standards für die Prüfung kommunaler
Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse, hervorgerufen durch viele unmittelbar
zu Beginn der begleitenden Prüfung auftretenden Fragen und die sich daraus ergebende
Kommunikation mit anderen Rechnungsprüfungsämtern oder auch bei Konferenzen der
Vereinigung der Leiterinnen und Leiter von Rechnungsprüfungsämtern in
kreisangehörigen Gemeinden Nordrhein-Westfalens (VERPA). Ein einheitliches
Prüfungsvorgehen und Prüfungsstandards dienen in erster Linie der Qualitätssicherung.
Wie die KGSt in ihrem Bericht 07/2007 Band 1: Rechnungsprüfung im neuen
Haushalts- und Rechnungswesen vertritt, „sollen
die Aussagen des doppischen Rechnungswesens und der Jahresabschlüsse die
Steuerung der Kommunen unterstützen, weshalb eine hohe Prüfqualität, die
sicherstellt, dass das Rechnungswesen und die Jahresabschlüsse die
tatsächlichen Verhältnisse abbilden, von strategischer Bedeutung ist.“
Während die Jahresabschlüsse und Bilanzen in
der Privatwirtschaft (ab einer gewissen Größenordnung der betreffenden
Unternehmen) von Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu prüfen
sind, ist die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kommunen der örtlichen
Rechnungsprüfung übertragen. Für die Privatwirtschaft existieren sowohl auf
internationaler Ebene als auch auf nationaler Ebene bereits seit vielen Jahren
Prüfungsstandards. Auf nationaler Ebene haben sich die Wirtschaftsprüfungsunternehmen
im Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) zusammengeschlossen.
Das IDW bemüht sich sehr erfolgreich darum, die im internationalen Bereich
geltenden (Selbst-)Verpflichtungen der Wirtschaftsprüfer auch im innerstaatlichen
Raum zu postulieren: „Mit den IDW
Prüfungsstandards legt das IDW die Berufsauffassung zu den von Wirtschaftsprüfern
zu beachtenden Grundsätzen dar. Durch die (englische) Übersetzung soll auch in
anderen Staaten und bei internationalen Diskussionen leichter nachvollziehbar
werden, dass die deutschen Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei der Durchführung von Abschlussprüfungen
mindestens ebenso strengen Maßstäben unterworfen sind, wie diese international
üblich sind.“
Tatsächlich sind die IDW Prüfungsstandards
der Standard in Deutschland, dem sich die Wirtschaftsprüfungsunternehmen und
die Wirtschaftsprüfer unterwerfen.
Naturgemäß gab es solche Regelungen für die
Prüfung von Kommunalbilanzen noch nicht. Die gesetzlichen Vorschriften
definieren zwar die Prüfungsaufgaben für die örtlichen Rechnungsprüfungen, zu
den anzuwendenden Prüfungsmethoden gab es allerdings keine Grundlagen. So lag
es nahe zu prüfen, ob die IDW Prüfungsstandards nicht ebenfalls auf die
Prüfungsarbeit der örtlichen Rechnungsprüfungen angewendet werden könnten, um
auch bei Prüfungen die selben Maßstäbe anlegen zu können, wie dies bei einer
Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer auch möglich ist.
Ohne weitere Prüfungsvorgaben blieb dem
Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der begleitenden Prüfungen bei der Erstellung
der Eröffnungsbilanz keine andere Möglichkeit, als möglichst vollständig zu
prüfen und Stichproben weitgehend zu vermeiden. Aus diesem Grund wurden z. B.
nicht nur die Gebäudebewertungen nahezu vollständig geprüft, was angesichts des
Einflusses der zusammen kommenden Werte auf das Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz
sicherlich kein falscher Arbeitsansatz war.
Auch bei äußersten Anstrengungen wurde aber
deutlich, dass, wie es auch die KGSt in ihrem Bericht 07/2007 schreibt, „im Rahmen der Abschlussprüfung der
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit auch in Kommunen erfordert, dass die
Prüferinnen und Prüfer auf Vorgänge fokussieren, die sich wesentlich auf die
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage auswirken. Eine Vollprüfung kommt nicht in
Betracht; es wird sich immer nur um Teilprüfungen handeln, was auch bei der
Prüfung der kameralen Jahresrechnung nicht anders war. Der Prüfungsleiter muss
eine Auswahl treffen, welche Bereiche geprüft werden sollen - und welche nicht
bzw. mit geringerer Intensität. Diese Auswahl bedeutet für die Prüferinnen und
Prüfer ein Risiko, dass sie Unrichtigkeiten nicht entdecken.“
Wie bereits erwähnt, ist dieses Risiko in
Hilden bei der Eröffnungsbilanz auf Grund der schon sehr nahe an der
Vollständigkeitsgrenze gelegenen Prüfungen nicht sehr groß. Dennoch muss auch
in Hilden laut KGSt-Bericht 07/2007 „dieses“
übrig bleibende „Prüfungsrisiko nun
soweit minimiert werden, dass das Rest-Risiko akzeptabel erscheint. Hier sind
sich alle Fachleute einig (auch die kommunalen Rechnungsprüfer), dass zur
Risikominimierung ein systematisches
Vorgehen erforderlich ist. Das bedeutet umgekehrt, dass eine zufällige
Einschränkung bzw. Auswahl der Prüfungshandlungen und Prüfungsbereiche nicht
ausreicht; die zu prüfenden Bereiche müssen nach einem festgelegten,
nachvollziehbaren und transparenten Verfahren ausgewählt werden. Ein solches
Verfahren ist der so genannte risikoorientierte
Prüfungsansatz.
Der
Risikobegriff muss beim risikoorientierten Prüfungsansatz unterschieden werden
in
- das Risiko
des Prüfers, wesentliche Unrichtigkeiten nicht zu entdecken (Prüfungsrisiko),
- das Risiko
wesentlicher Verluste/Gefahren für die zu prüfenden Einheit (Geschäftsrisiko).“
Ersteres
müssen die Prüferinnen und Prüfer durch ihre Handlungen so gering wie möglich
halten, letztere gilt es durch die Prüferinnen und Prüfer aufzudecken bzw. zu
vermeiden.
Zum
Regelwerk der Wirtschaftsprüfer, dass das Prüfungsvorgehen strikt bestimmt,
weist die Gesetzeslage zur Prüfung kommunaler Abschlüsse einen entscheidenden
Unterschied auf, der zwar die Eignung des risikoorientierten Prüfungsansatzes
nicht infrage stellt, jedoch beachtet werden sollte: Die Wirtschaftsprüfer
wollen und müssen feststellen, ob der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter Berücksichtigung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Bielanzierung wiedergibt - nicht mehr und nicht weniger. An der
Lage ändern geringfügige Unrichtigkeiten nichts Entscheidendes, so dass die
Prüfung (nur) auf die wesentlichen Unrichtigkeiten ausgerichtet wird. Bei
kommunalen Abschlüssen ist jedoch auch die Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns
zu prüfen. Und bei der Ordnungsmäßigkeit, also der Einhaltung von Gesetzen/Satzungen
etc. muss der Gesichtspunkt der Wesentlichkeit anders gesehen werden.“
Nach all diesen jetzt von der KGSt
thematisierten und vielen weiteren Fragen, die unter anderem auf der Ebene der
Vereinigung der Leiterinnen und Leiter von Rechnungsprüfungsämtern in
kreisangehörigen Gemeinden Nordrhein-Westfalens intensiv diskutiert wurden, hat
sich die VERPA deshalb der Frage der Standardisierung der Prüfung im Rahmen des
Neuen Kommunalen Finanzmanagements angenommen. In einem sicherlich einzigartigen
Gemeinschaftsprojekt haben die Rechnungsprüfungsämter von zehn Kommunen und
Kreisen aus NRW (VERPA-Mitglieder) mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl
& Partner unter fachlicher Begleitung der VERPA den „Prüferarbeitsplatz“
erarbeitet.
Mit dem Werk des Prüferarbeitsplatzes steht
den örtlichen Rechnungsprüfungen nun die Standard-Arbeitsgrundlage zur
Verfügung, die speziell auf die Bedürfnisse bei der Prüfung der Bilanz, des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes nach dem neuen kommunalen
Finanzmanagement "NKF" zugeschnitten ist.
Der Prüferarbeitsplatz basiert eben auf
dem "risikoorientierten Prüfungsansatz", der den Wirtschaftsprüfern
vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland als maßgeblicher Standard vorgegeben
ist:
Was bedeutet nun „Risikoorientierter Prüfungsansatz“
konkret?
Schon innerhalb der Prüfungsplanung erfolgt
eine "Risiko- und Umweltanalyse", das heißt eine Risikobeurteilung
der Verwaltungstätigkeit sowie des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeldes,
die Festlegung der Wesentlichkeitsgrenzen und der Prüfstrategie. Zudem
erfolgt eine erste Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen Internen
Kontrollsystems "IKS" sowie eine vorläufige prüffeldbezogene Risikobeurteilung.
An die erste Beurteilung des IKS schließt
sich grundsätzlich die Systemprüfung der Kontrollaktivitäten in den einzelnen
Bereichen des Internen Kontrollsystems an, um das Prüfungsrisiko in den
einzelnen Prüffeldern konkret einzuschätzen und damit den Umfang der
notwendigen Einzelfallprüfungen festzulegen. Die Dateien zur
Systemprüfung sollen eine Einschätzung der einzelnen Prüffelder in
"Mittleres Risiko" oder "Geringes Risiko" zukünftig ermöglichen.
Für die Bearbeitung der Prüffelder enthält
das Prüferhandbuch entsprechend der IDW Prüfungsstandards einen vollständigen
Katalog an Standardarbeitsprogrammen, in denen die vorzunehmenden
Prüfungshandlungen konkret und detailliert vorgegeben werden. Prüffelder für
die eine geringere Risikoeinschätzung erfolgt ist, können durch vorhandenen
kürzeren "Postenmemoranden" bearbeitet werden.
Das Verhältnis zwischen Urteilssicherheit
und der für die Prüfung aufgewendete Zeit zeigt die folgende Grafik (Entnommen
aus WP Handbuch 2006, Bd. I, S. 1959):
Für die Bearbeitung der Prüffelder enthält
das Prüferhandbuch entsprechend der IDW Prüfungsstandards einen vollständigen
Katalog an Standardarbeitsprogrammen, in denen die vorzunehmenden
Prüfungshandlungen konkret und detailliert vorgegeben werden. Prüffelder, für
die eine geringere Risikoeinschätzung erfolgt ist, können durch vorhandenen
kürzeren "Postenmemoranden" bearbeitet werden.
Ebenfalls standardisiert ist der auf Grund
der einzelnen Prüfungsergebnisse zu erstellende Prüfungsbericht mit einem
Hauptteil und Anlagen zur Beschreibung der rechtlichen, steuerlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse. Außerdem ist ein Erläuterungsteil der einzelnen
Posten der Bilanz, der Ergebnis- und Finanzrechnung enthalten. Der
Prüferarbeitsplatz regelt außerdem die Gliederung für die Arbeitspapiere und
sonstigen Bestandteile der Dokumentation. Damit sind sämtliche Teilbereiche
standardisiert, die für die Prüfung der Eröffnungsbilanz, des Jahresabschlusses
und des Lageberichtes notwendig sind.
Aus der VERPA
heraus hat sich Anfang 2007 das deutschlandweit tätige Institut der Rechnungsprüfer
(IDR e.V.) gegründet, welches die öffentliche Rechnungsprüfung bei
der Umsetzung der neuen Anforderungen unterstützt und länderübergreifend
weiterentwickelt, indem es unter anderem durch die Verfügbarkeit des Prüferarbeitsplatzes
auch in anderen Bundesländern (jeweils nach örtlich erforderlichen Anpassungen)
ermöglicht.
Nachdem wie weiter oben bereits erwähnt die
Rechnungsprüfung in Hilden im Rahmen der begleitenden Prüfung bei der
Aufstellung der Eröffnungsbilanz in vielen Bereichen bereits eine Vielzahl
(teilweise nahezu 100 %)von Sachverhalten (vor-)geprüft hat, steht nun nach der
bevorstehenden Vorlage der Eröffnungsbilanz die Aufgabe an, die richtige und
vollständige Aufnahme der vorgeprüften Sachverhalte in die Eröffnungsbilanz zu
prüfen. Dies soll nun unter Zugrundelegung des standardisierten Prüfverfahrens,
welches der VERPA-Prüferarbeitsplatz beinhaltet, geschehen. Die Software
„VERPA-Prüfarbeitsplatz“ steht dem Rechnungsprüfungsamt seit Anfang Juli 2007
zur Verfügung und wird bereits täglich benutzt.
Im Rahmen der nun unter Zuhilfenahme des
Prüferarbeitsplatzes erfolgten Prüfungsplanung sind die "Risiko- und
Umweltanalyse" und die Festlegung der Prüfstrategie abgeschlossen. Nur die
ebenfalls in den Bereich der Prüfungsplanung gehörende Ermittlung der
Wesentlichkeitsgrenzen konnte noch nicht erfolgen, da die hierfür
erforderlichen Werte der Eröffnungsbilanz ja noch nicht vorliegen. Allerdings
wurden die nach der Prüfungsplanung anstehende erste Beurteilung des
rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems "IKS" sowie eine
vorläufige prüffeldbezogene Risikobeurteilung von der örtlichen Rechnungsprüfung
durchgeführt.
Aktuell finden gerade die Systemprüfungen
der Kontrollaktivitäten in den einzelnen Bereichen des Internen Kontrollsystems
statt, nach denen das Prüfungsrisiko in den einzelnen Prüffeldern konkret eingeschätzt
und damit der Umfang der notwendigen Einzelfallprüfungen festgelegt werden
soll.
G. Scheib
Finanzielle
Auswirkungen: |
ja |
|
||
Produktnummer: |
011001 |
Bezeichnung: |
Technikunterstützte Informationsverarbeitung |
|
Mittel
stehen zur Verfügung: |
|
|||
Investitions-Nr.: |
I071000034 |
|
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
||
2006 |
2.240,00 |
|
VwHh |
1.
redaktioneller Teil des Prüferhandbuchs |
2007 |
3.483,20 |
|
ja |
2.
Software-Programmteil des Prüferhandbuchs |
2007 |
715,39 |
|
nein |
Softwarewartung
üpl. - Deckung durch Minderaufwendungen im Produkt 010501 „Durchführung der
Rechnungsprüfung“ - Konto 529100 „Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen“ |
2008 ff |
1.430,80 |
|
nein |
Softwarewartung |
Sichtvermerk
Kämmerer |