Betreff
Änderung der Rechnungsprüfungsordnung
Vorlage
WP 04-09 SV 14/033
Aktenzeichen
I/14-Wit
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat beschließt nach Vorberatung und Beschluss im Rechnungsprüfungsausschuss, in § 3 Ziffer (2) Punkt 5 der Rechungsprüfungsordnung der Stadt Hilden vom 24.04.2005 die Bezeichnung des § 10 GemHVO in § 14 GemHVO zu ändern:

 

§ 3  Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes

 

(1)  

 

(2)   Dem Rechnungsprüfungsamt werden vom Rat der Stadt Hilden folgende weitere Aufgaben übertragen:

 

    

 

5.  die technisch-wirtschaftliche Prüfung von Plänen und Kostenberechnungen gem. § 14 GemHVO, der Architekten- und Ingenieurverträge sowie die Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen;“

 

     …“

 

 

 

 

 

 

G. Scheib

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Für die Stadt Hilden endete die im Gesetz zur Einführung des neuen Kommunalen Finanzmanagements geltende Übergangszeit mit dem 01. Januar 2007, da seit diesem Tage in Hilden nach dem NKF gearbeitet wird. Damit gelten seit dem 01.01.2007 auch alle vom NKF-Einführungsgesetz geänderten Gesetze in der letzten Form; die noch während der Übergangsphase der Kameralistik anzuwendenden Vorschriften gelten seitdem nicht mehr.

 

Das gilt auch für die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), auf die in der Rechnungsprüfungsordnung vom 27.04.2005 unter anderem in § 3 Ziffer (2) Nummer 5 Bezug genommen wird. Da sich der hier bezeichnete Paragraph noch der „alten“ GemHVO entsprach, in der „neuen“ GemHVO die inhaltsentsprechende Vorschrift aber § 14 lautet, muss die Rechnungsprüfungsordnung an dieser Stelle geändert werden.

 

Damit ergibt sich nunmehr der im Beschlussvorschlag enthaltene Text in der Rechnungsprüfungsordnung, in welchem der § 10 gegen § 14 geändert wird.

 

 

 

 

 

 

 

G. Scheib