Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt stimmt nach Vorberatung im Haupt-
und Finanzausschuss den vorgelegten Vertragsentwürfen zwischen der kath.
Kirchengemeinde St. Jacobus und der Stadt Hilden zur
Ø Übernahme der
Trägerschaft für die 2-gruppige Kath. Kindertageseinrichtung St. Johannes
Evgl., Walter-Wiederhold-Straße 16, zum 01.08.2008 durch die Stadt Hilden
(Betriebsübertragungsvertrag)
Ø Gewährung eines
Sonderzuschusses für die 2-gruppige Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef,
Walder Str. 34 – 38
in der vorgelegten
Form zu.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Wie bereits in
mehreren Fachausschusssitzungen ausführlich dargestellt, beabsichtigt das Erzbistum
Köln das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder von 3 – 6 Jahren in Kath.
Kindertageseinrichtungen dem Bedarf der katholisch getauften Kinder anzupassen,
sodass künftig lediglich für jedes katholische Kind ein Betreuungsplatz
vorgehalten wird. Die vom Generalvikariat in Köln zu genehmigende Kath. Kindergartenplanung ist zum
01.08.2008 umzusetzen.
Da die katholische
Kindergartenplanung nicht isoliert von der Kindergartenplanung der Kommune
gesehen werden kann, haben seit Herbst 2004 kontinuierlich Gespräche zwischen
Vertretern der Stadt Hilden und den Mitgliedern der Projektgruppe der kath.
Kirchengemeinden im Dekanat Hilden, die mit der Umsetzung der kath.
Kindergartenplanung betraut ist, stattgefunden mit dem Ziel der gegenseitigen
Information und einer Abstimmung der jeweiligen Maßnahmenplanung. Der Jugendhilfeausschuss
als zuständiger Fachausschuss wurde regelmäßig über die Verhandlungen
informiert.
Seitens des
Erzbistums Köln wird bei dem Abbau von Kath. Kindergartengruppen grundsätzlich
von einem Trägerwechsel ausgegangen.
Die Fortführung einer Einrichtung in kath. Trägerschaft ist nur mit Genehmigung
des Generalvikariats in besonderen Einzelfällen möglich. Für 10 Überhanggruppen in kath. Trägerschaft ist
bis zum Jahr 2008 ein Trägerwechsel vorzunehmen
oder die Gruppen müssen geschlossen werden. Lediglich für 20 % dieser Gruppen kann das Generalvikariat
im Rahmen einer Ausnahmeregelung
einer Zuschussfinanzierung (d.h.
Verbleib der Trägerschaft bei der kath. Kirche und Übernahme des Trägeranteils
durch die Kommune) zustimmen.
Unter Berücksichtigung
der Gespräche mit Vertretern des Generalvikariats Köln und der Gespräche mit
Vertretern der Stadt Hilden wurde die Planung für den Pfarrverband Hilden im Dekanat
Hilden abgeschlossen und die notwendigen Beschlüsse zur künftigen Kindergartenplanung
in Hilden wurden gefasst. Der beschlossenen Maßnahmenplanung wurde seitens des Generalvikariats in Köln zugestimmt.
Entsprechend dieser Planung ist zum 01.08.2008
von folgender Ausgestaltung in Hilden auszugehen:
- Ab dem 01.08.2008 werden folgende
Kindertageseinrichtungen weiterhin in Kath. Trägerschaft geführt:
-
St. Elisabeth (3-gruppig)
-
St. Konrad (künftig 4-gruppig)
-
St. Marien (3-gruppig)
-
St. Christoperus (2-gruppig)
- Bei der Kath. Kindertageseinrichtung
St. Konrad werden 2 Gruppen abgebaut und zwar
-
eine Hortgruppe zum 31.07.2006 und
-
eine Kindergartengruppe zum 31.07.2008.
- Zum 01.08.2008 erfolgt ein
Trägerwechsel für die Kath. Kindertageseinrichtung St. Jacobus (4-gruppige
Kindertageseinrichtung) zum Caritasverband Mettmann.
- Ab 01.08.2008 gewährt die Stadt Hilden
einen Sonderzuschuss, sodass die Kindertageseinrichtung St. Josef (2-gruppige
Kindertageseinrichtung) mit Genehmigung des Generalvikariats in kath. Trägerschaft
verbleiben kann.
- Zum 01.08.2008 erfolgt ein Trägerwechsel
zur Stadt Hilden für die Kindertageseinrichtung
St. Johannes (2-gruppige Kindertageseinrichtung)
Die Umsetzung
dieser Maßnahmenplanung verursacht ab dem Jahre 2008 jährliche Mehr-Ausgaben
für die Stadt Hilden in folgender Höhe:
Kostendarstellung
Name der Kinder-tageseinrichtung |
Mehrkosten bei städt. Trägerschaft Euro |
Sonderzuschuss an Kath. Kirche Euro |
Mehrkosten bei Trägerwechsel zum Caritas-Verband
(100 %-ige Finanzierung) Euro |
St. Jacobus |
|
|
85.700 |
St. Johannes |
37.800 |
|
|
St. Josef |
|
43.100 |
|
Summe |
37.800 |
43.100 |
85.700 |
Gesamtsumme |
166.600 |
Bei der Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad
wurde eine Hortgruppe zum 31.07.2006 geschlossen und eine Kindergartengruppe
soll zum 31.07.2008 geschlossen werden. Unter Berücksichtigung der
demographischen Entwicklung in Hilden und der Zielsetzung, für mindestens 20 %
der Kinder unter 3 Jahren einen Betreuungsplatz bereit zustellen, ist ein über
die zwei Gruppen hinausgehender Abbau von Kindergartengruppen nicht möglich.
Die Zahlung eines freiwilligen städt. Zuschusses in Höhe des
Trägeranteils bei Verbleib der Trägerschaft bei der Kath. Kirchengemeinde St.
Jacobus und der beabsichtigte Trägerwechsel setzen den Abschluss entsprechender Verträge zwischen Stadt Hilden und der
kath. Kirchengemeinde St. Jacobus bzw. dem Caritasverband voraus. Die
Verträge enthalten Regelungen zur Zuschusshöhe einschl. Zahlungsmodalitäten und
ergänzende Regelungstatbestände wie z.B. Aufnahmekriterien, volle Auslastung
der Einrichtung, Verpflichtung zur Umwandlung in andere Betreuungsangebote bei
sich ändernden Betreuungsbedarfen.
Der Caritasverband
Mettmann wird zum 01.08.2008 die Trägerschaft für die 4-gruppige kath. Kindertageseinrichtung St. Jacobus,
Heiligenstraße, übernehmen. Die Vertragsverhandlungen zwischen der Kath. Kirche
und dem Caritasverband Mettmann sind
abgeschlossen und der Vertrag zum Trägerwechsel wurde bereits durch den
Caritasverband Mettmann und die Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus unterzeichnet
und vom Generalvikariat in Köln genehmigt.
Der Rat der Stadt
hat mit Beschluss vom 13.06.2007 dem Vertragsentwurf über Gewährung eines
städt. Zuschusses zur Finanzierung der Kindertageseinrichtung St. Jacobus mit
Eintritt des Trägerwechsels zum 01.08.2008 zugestimmt.
Mit Zustimmung des
Generalvikariats Köln soll die 2-gruppige Kath.
Kindertageseinrichtung St. Josef in Katholischer Trägerschaft verbleiben
unter der Voraussetzung, dass die Stadt Hilden zur Finanzierung der
Betriebskosten einen Sonderzuschuss unter
Berücksichtigung der Vertragsvorgaben des Generalvikariats gewährt.
Bei der
Entscheidung, für welche kath. Kindertageseinrichtung ein Sonderzuschuss
seitens der Stadt Hilden gewährt wird, sind aus städtischer Sicht die Eigentumsverhältnisse
bei kath. Kindertageseinrichtungen zu berücksichtigen. Nach Auffassung der
Verwaltung ist es nicht möglich, die Unterhaltungsaufwendungen für das Gebäude
einer Kath. Kindertageseinrichtung aufgrund des Nutzungsvertrages zu
finanzieren und zusätzlich für ein weiteres Gebäude ebenfalls die Unterhaltungskosten
im Rahmen des Sonderzuschusses zu übernehmen.
Da die Stadt
Hilden wegen der bereits anfallenden Unterhaltungskosten für das Gebäude St.
Christopherus bei dem Zuschuss für St. Josef keine weiteren Gebäudeunterhaltungskosten übernimmt, ist die Kath.
Kirchengemeinde bereit, diese Kosten zu übernehmen. Demzufolge ist für die Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef ab
01.08. 2008 ein Sonderzuschuss zur Finanzierung des Trägeranteils zu
gewähren - jedoch ohne anteilige Übernahme etwaiger Kosten zur Bauunterhaltung.
Aufgrund der
geringen Zahl katholischer Kinder im Hildener Westen und lediglich einer
Kindertageseinrichtung für diesen Stadtbezirk, der 2-gruppigen Kath. Kindertageseinrichtung St. Johannes,
ist für diese Kindertageseinrichtung ein Trägerwechsel zur Stadt Hilden
vorgesehen.
Die Verträge zur Betriebsübernahme der 2-gruppigen Kath. Kindertageseinrichtung St. Johannes
und über die Gewährung eines
Sonderzuschusses für die 2-gruppige Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef,
Walder Straße, wurden zwischen der Stadt Hilden und der Kath. Kirchengemeinde
St. Jacobus abgestimmt und seitens der Kath. Kirchengemeinde bereits dem Generalvikariat
in Köln vorgelegt und von dort in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 und 2) akzeptiert. Nach Mitteilung von Herrn Pfarrer
Hennes müssen beide Verträge vor dem 31.10.2007 von beiden Vertragspartnern
unterzeichnet werden, da lt. Vorgaben des Generalvikariats Köln anderenfalls
betriebsbedingte Kündigungen erfolgen müssen.
Die Kath.
Kirchengemeinde St. Jacobus hat (wie aus der Anlage ersichtlich) die Verträge
bereits unterzeichnet. Die Vertragsunterzeichnung seitens der Stadt Hilden
bedarf zuvor der Zustimmung des Rates der Stadt.
Im Rahmen der
Betriebsübertragung zum 01.08.2008 übernimmt die Stadt Hilden auch das in der
Kath. Kindertageseinrichtung St. Johannes tätige Personal – derzeit 1
Erzieherin und 2 Ergänzungskräfte. Die Leitungsstelle ist derzeit vakant und
wird in Abstimmung mit der Stadt Hilden zum 01.09.2007 mit der städt.
Mitarbeiterin Frau Mais, die derzeit Leiterin der 1-gruppigen städt. Kindertageseinrichtung
Mäusenest ist, besetzt. Die Stellenbesetzung erfolgt im Rahmen einer Abordnung,
die Personalkosten werden bis zur Betriebsübertragung zum 01.08.2008 von der
Kath. Kirche erstattet.
Im Stellenplan
2008 sind die Stellen für 2 Erzieherinnen (davon 1 Stelle als Leiterin), 2 Ergänzungskräfte
und 1 Jahrespraktikantin / Jahrespraktikant im Anerkennungsjahr zu berücksichtigen.
Die Sonderzuschüsse an die Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus und den
Caritasverband Mettmann sowie der Trägerwechsel fließen in die Haushaltsplanung
2008 ein.
Die Mitarbeiter
der Kath. Kindertageseinrichtung und die Eltern, deren Kinder die Einrichtung besuchen,
sind seitens des jetzigen Trägers über die Änderungen, die mit einem Trägerwechsel
zur Stadt Hilden verbunden sind, ausführlich zu informieren und zu beraten.
Dies gilt insbesondere für die künftige – nicht mehr kath. ausgerichtete -
Kindergartenarbeit. Mit erfolgtem Trägerwechsel ist dann die Stadt Hilden in
der Pflicht, diesen Entwicklungsprozess aktiv zu steuern. Dies bedarf auf jeden
Fall einer intensiven fachlichen Begleitung, die seitens der Stadt Hilden
sicherzustellen ist.
Günter Scheib
Personelle Auswirkungen |
Ja |
|
|
Im Stellenplan enthalten: |
Nein |
|
|
Planstelle(n): Einrichtung von 2 Stellen für Erzieherinnen,
2 Stellen für Ergänzungskräfte und 1 Stelle für Jahrespraktikanten im
Anerkennungsjahr sowie Übernahme von 1 Erzieherin und 2 Ergänzungskräften der
Kath. Kindertageseinrichtung St. Johannes zum Stellenplan 2008 |
Sichtvermerk
Personaldezernent |
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