Betreff
Kindergartenplanung der kath. Kirche - Verträge mit der Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus
Vorlage
WP 04-09 SV 51/208
Aktenzeichen
III/51.1-Schg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt stimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss den vorgelegten Vertragsentwürfen zwischen der kath. Kirchengemeinde St. Jacobus und der Stadt Hilden zur

 

Ø      Übernahme der Trägerschaft für die 2-gruppige Kath. Kindertageseinrichtung St. Johannes Evgl., Walter-Wiederhold-Straße 16, zum 01.08.2008 durch die Stadt Hilden (Betriebsübertragungsvertrag)

Ø      Gewährung eines Sonderzuschusses für die 2-gruppige Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef, Walder Str. 34 – 38

 

in der vorgelegten Form zu.“

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Wie bereits in mehreren Fachausschusssitzungen ausführlich dargestellt, beabsichtigt das Erzbistum Köln das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder von 3 – 6 Jahren in Kath. Kindertageseinrichtungen dem Bedarf der katholisch getauften Kinder anzupassen, sodass künftig lediglich für jedes katholische Kind ein Betreuungsplatz vorgehalten wird. Die vom Generalvikariat in Köln zu genehmigende Kath. Kindergartenplanung ist zum 01.08.2008 umzusetzen.

Da die katholische Kindergartenplanung nicht isoliert von der Kindergartenplanung der Kommune gesehen werden kann, haben seit Herbst 2004 kontinuierlich Gespräche zwischen Vertretern der Stadt Hilden und den Mitgliedern der Projektgruppe der kath. Kirchengemeinden im Dekanat Hilden, die mit der Umsetzung der kath. Kindergartenplanung betraut ist, stattgefunden mit dem Ziel der gegenseitigen Information und einer Abstimmung der jeweiligen Maßnahmenplanung. Der Jugendhilfeausschuss als zuständiger Fachausschuss wurde regelmäßig über die Verhandlungen informiert.

 

Seitens des Erzbistums Köln wird bei dem Abbau von Kath. Kindergartengruppen grundsätzlich von einem Trägerwechsel ausgegangen. Die Fortführung einer Einrichtung in kath. Trägerschaft ist nur mit Genehmigung des Generalvikariats in besonderen Einzelfällen möglich. Für 10 Überhanggruppen in kath. Trägerschaft ist bis zum Jahr 2008 ein Trägerwechsel vorzunehmen oder die Gruppen müssen geschlossen werden. Lediglich für 20 % dieser Gruppen kann das Generalvikariat im Rahmen einer Ausnahmeregelung einer Zuschussfinanzierung (d.h. Verbleib der Trägerschaft bei der kath. Kirche und Übernahme des Trägeranteils durch die Kommune) zustimmen.

 

Unter Berücksichtigung der Gespräche mit Vertretern des Generalvikariats Köln und der Gespräche mit Vertretern der Stadt Hilden wurde die Planung für den Pfarrverband Hilden im Dekanat Hilden abgeschlossen und die notwendigen Beschlüsse zur künftigen Kindergartenplanung in Hilden wurden gefasst. Der beschlossenen Maßnahmenplanung wurde seitens des Generalvikariats in Köln zugestimmt. Entsprechend dieser Planung ist zum 01.08.2008 von folgender Ausgestaltung in Hilden auszugehen:

 

  • Ab dem 01.08.2008 werden folgende Kindertageseinrichtungen weiterhin in Kath. Trägerschaft geführt:

-                      St. Elisabeth (3-gruppig)

-                      St. Konrad (künftig 4-gruppig)

-                      St. Marien (3-gruppig)

-                      St. Christoperus (2-gruppig)

 

  • Bei der Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad werden 2 Gruppen abgebaut und zwar

-                      eine Hortgruppe zum 31.07.2006 und

-                      eine Kindergartengruppe zum 31.07.2008.

 

  • Zum 01.08.2008 erfolgt ein Trägerwechsel für die Kath. Kindertageseinrichtung St. Jacobus (4-gruppige Kindertageseinrichtung) zum Caritasverband Mettmann.

 

  • Ab 01.08.2008 gewährt die Stadt Hilden einen Sonderzuschuss, sodass die Kindertageseinrichtung St. Josef (2-gruppige Kindertageseinrichtung) mit Genehmigung des Generalvikariats in kath. Trägerschaft verbleiben kann.

 

  • Zum 01.08.2008 erfolgt ein Trägerwechsel zur Stadt Hilden für  die Kindertageseinrichtung St. Johannes (2-gruppige Kindertageseinrichtung)

 


 

Die Umsetzung dieser Maßnahmenplanung verursacht ab dem Jahre 2008 jährliche Mehr-Ausgaben für die Stadt Hilden in folgender Höhe:

 

 

Kostendarstellung

 

Name der Kinder-tageseinrichtung

Mehrkosten bei städt. Trägerschaft

 

 

Euro

Sonderzuschuss an Kath. Kirche

 

 

Euro

Mehrkosten bei Trägerwechsel zum Caritas-Verband (100 %-ige Finanzierung)

Euro

St. Jacobus

 

 

85.700

St. Johannes

37.800

 

 

St. Josef

 

43.100

 

Summe

37.800

43.100

85.700

Gesamtsumme

166.600


Bei der Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad wurde eine Hortgruppe zum 31.07.2006 geschlossen und eine Kindergartengruppe soll zum 31.07.2008 geschlossen werden. Unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung in Hilden und der Zielsetzung, für mindestens 20 % der Kinder unter 3 Jahren einen Betreuungsplatz bereit zustellen, ist ein über die zwei Gruppen hinausgehender Abbau von Kindergartengruppen nicht möglich.

 

Die Zahlung eines freiwilligen städt. Zuschusses in Höhe des Trägeranteils bei Verbleib der Trägerschaft bei der Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus und der beabsichtigte Trägerwechsel setzen den Abschluss entsprechender Verträge zwischen Stadt Hilden und der kath. Kirchengemeinde St. Jacobus bzw. dem Caritasverband voraus. Die Verträge enthalten Regelungen zur Zuschusshöhe einschl. Zahlungsmodalitäten und ergänzende Regelungstatbestände wie z.B. Aufnahmekriterien, volle Auslastung der Einrichtung, Verpflichtung zur Umwandlung in andere Betreuungsangebote bei sich ändernden Betreuungsbedarfen.

 

Der Caritasverband Mettmann wird zum 01.08.2008 die Trägerschaft für die 4-gruppige kath. Kindertageseinrichtung St. Jacobus, Heiligenstraße, übernehmen. Die Vertragsverhandlungen zwischen der Kath. Kirche und dem Caritasverband Mettmann sind abgeschlossen und der Vertrag zum Trägerwechsel wurde bereits durch den Caritasverband Mettmann und die Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus unterzeichnet und vom Generalvikariat in Köln genehmigt.

Der Rat der Stadt hat mit Beschluss vom 13.06.2007 dem Vertragsentwurf über Gewährung eines städt. Zuschusses zur Finanzierung der Kindertageseinrichtung St. Jacobus mit Eintritt des Trägerwechsels zum 01.08.2008 zugestimmt.

 

Mit Zustimmung des Generalvikariats Köln soll die 2-gruppige Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef in Katholischer Trägerschaft verbleiben unter der Voraussetzung, dass die Stadt Hilden zur Finanzierung der Betriebskosten einen Sonderzuschuss unter Berücksichtigung der Vertragsvorgaben des Generalvikariats gewährt.

Bei der Entscheidung, für welche kath. Kindertageseinrichtung ein Sonderzuschuss seitens der Stadt Hilden gewährt wird, sind aus städtischer Sicht die Eigentumsverhältnisse bei kath. Kindertageseinrichtungen zu berücksichtigen. Nach Auffassung der Verwaltung ist es nicht möglich, die Unterhaltungsaufwendungen für das Gebäude einer Kath. Kindertageseinrichtung aufgrund des Nutzungsvertrages zu finanzieren und zusätzlich für ein weiteres Gebäude ebenfalls die Unterhaltungskosten im Rahmen des Sonderzuschusses zu übernehmen.

Da die Stadt Hilden wegen der bereits anfallenden Unterhaltungskosten für das Gebäude St. Christopherus bei dem Zuschuss für St. Josef keine weiteren Gebäudeunterhaltungskosten übernimmt, ist die Kath. Kirchengemeinde bereit, diese Kosten zu übernehmen. Demzufolge ist für die Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef ab 01.08. 2008 ein Sonderzuschuss zur Finanzierung des Trägeranteils zu gewähren - jedoch ohne anteilige Übernahme etwaiger Kosten zur Bauunterhaltung.

 

Aufgrund der geringen Zahl katholischer Kinder im Hildener Westen und lediglich einer Kindertageseinrichtung für diesen Stadtbezirk, der 2-gruppigen Kath. Kindertageseinrichtung St. Johannes, ist für diese Kindertageseinrichtung ein Trägerwechsel zur Stadt Hilden vorgesehen.

 

Die Verträge zur Betriebsübernahme der 2-gruppigen Kath. Kindertageseinrichtung St. Johannes und über die Gewährung eines Sonderzuschusses für die 2-gruppige Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef, Walder Straße, wurden zwischen der Stadt Hilden und der Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus abgestimmt und seitens der Kath. Kirchengemeinde bereits dem Generalvikariat in Köln vorgelegt und von dort in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 und 2) akzeptiert. Nach Mitteilung von Herrn Pfarrer Hennes müssen beide Verträge vor dem 31.10.2007 von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden, da lt. Vorgaben des Generalvikariats Köln anderenfalls betriebsbedingte Kündigungen erfolgen müssen.

Die Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus hat (wie aus der Anlage ersichtlich) die Verträge bereits unterzeichnet. Die Vertragsunterzeichnung seitens der Stadt Hilden bedarf zuvor der Zustimmung des Rates der Stadt.

Im Rahmen der Betriebsübertragung zum 01.08.2008 übernimmt die Stadt Hilden auch das in der Kath. Kindertageseinrichtung St. Johannes tätige Personal – derzeit 1 Erzieherin und 2 Ergänzungskräfte. Die Leitungsstelle ist derzeit vakant und wird in Abstimmung mit der Stadt Hilden zum 01.09.2007 mit der städt. Mitarbeiterin Frau Mais, die derzeit Leiterin der 1-gruppigen städt. Kindertageseinrichtung Mäusenest ist, besetzt. Die Stellenbesetzung erfolgt im Rahmen einer Abordnung, die Personalkosten werden bis zur Betriebsübertragung zum 01.08.2008 von der Kath. Kirche erstattet.

Im Stellenplan 2008 sind die Stellen für 2 Erzieherinnen (davon 1 Stelle als Leiterin), 2 Ergänzungskräfte und 1 Jahrespraktikantin / Jahrespraktikant im Anerkennungsjahr zu berücksichtigen. Die Sonderzuschüsse an die Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus und den Caritasverband Mettmann sowie der Trägerwechsel fließen in die Haushaltsplanung 2008 ein.

 

Die Mitarbeiter der Kath. Kindertageseinrichtung und die Eltern, deren Kinder die Einrichtung besuchen, sind seitens des jetzigen Trägers über die Änderungen, die mit einem Trägerwechsel zur Stadt Hilden verbunden sind, ausführlich zu informieren und zu beraten. Dies gilt insbesondere für die künftige – nicht mehr kath. ausgerichtete - Kindergartenarbeit. Mit erfolgtem Trägerwechsel ist dann die Stadt Hilden in der Pflicht, diesen Entwicklungsprozess aktiv zu steuern. Dies bedarf auf jeden Fall einer intensiven fachlichen Begleitung, die seitens der Stadt Hilden sicherzustellen ist.

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

060101

Bezeichnung: 

Kinderbetreuung 0 – 6jährige

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

2008

69.500

 

 

Für 5 Monate (ab 08/2008)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 

 



 

Personelle Auswirkungen

Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

Nein

 

Planstelle(n):   Einrichtung von 2 Stellen für Erzieherinnen, 2 Stellen für Ergänzungskräfte und 1 Stelle für Jahrespraktikanten im Anerkennungsjahr sowie Übernahme von 1 Erzieherin und 2 Ergänzungskräften der Kath. Kindertageseinrichtung St. Johannes zum Stellenplan 2008

Sichtvermerk Personaldezernent