Betreff
Ein Haushalt für alle - Chancengleichheit bei der städtischen Ressourcenverteilung -, Antrag der BA-Fraktion zur Tagesordnung
Vorlage
WP 04-09 SV 20/111
Aktenzeichen
II/Th
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Mit dem beiliegenden Antrag soll "Gender Budgeting" als Querschnittsaufgabe in den künftigen Produkthaushalt einbezogen werden.

 

Der Grundgedanke von Gender Budgeting ist, die Auswirkungen des Verwaltungshandelns sowie im Besonderen die Auswirkungen der Verteilung öffentlicher Mittel auf Männer und Frauen zu beobachten und gegebenenfalls die Mittelverteilung anzupassen.

 

Für einzelne Leistungen (Produkte) oder ganze Produktbereiche sind alle Maßnahmen daraufhin zu prüfen,

 

- ob sie in ihren Auswirkungen geschlechtergerecht sind,

- ob sie das Ungleichgewicht der Geschlechter mindern, eher stützen oder

- ob sie dieses sogar verstärken.

 

Um die Auswirkungen des Verwaltungshandelns auf gesellschaftliche Strukturen untersuchen zu können, müssen diese als Ausgangslage erst ausreichend bekannt sein.

 

Die Ausgangslage in Hilden im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit, abgebildet über geeignete Indikatoren, müsste also erst beschrieben werden um Auswirkungen des Verwaltungshandelns in Form von Veränderungen feststellen zu können.

 

Leider liegen hierfür bisher aber nur wenige Instrumente vor. Es gibt kaum verallgemeinerbare

Kriterien und generell anwendbare Möglichkeiten zur Überprüfung der Wirkung von Haushaltsentscheidungen auf Frauen oder Männer. Dies war auch ein grundlegendes Problem bei allen bisherigen Gender Budgeting Prozessen.

 

Wenn man dem Antrag der Bürgeraktion näher treten will, müsste zunächst festgelegt werden, dass

 

a.      jedes Verwaltungshandeln hinsichtlich seiner unterschiedlichen Auswirkungen auf die Geschlechter zu überprüfen ist und

b.      geeignete Statistiken zu entwickeln sind und alle Daten dazu geschlechterdifferenziert erfasst und ausgewertet werden. Daneben müssten natürlich alle Mitarbeiter mindestens mit Ergebnisverantwortung im Rahmen des Gender Mainstreams weitergebildet werden. Dies ist ohne zusätzlichen Personaleinsatz nicht zu realisieren, wobei der Personalbedarf abhängig ist vom gewünschten Differenzierungsumfang.

 

Daneben müsste - wie auch gefordert - eine Projektgruppe "Gender Budgeting" eingerichtet werden, die diesen Prozess in der Verwaltung anstößt und begleitet. Die Federführung hierüber müsste entweder eine speziell dafür benannte Gender Budgeting-Beauftragte oder aber die Gleichstellungsbeauftragte übernehmen.

 

Ähnliche Prozesse laufen derzeit im Bezirksamt Berlin-Lichtenberg und auch in München. Die Zwischenberichte dieser Städte machen deutlich, dass ein solcher Prozess nicht "mal eben" eingeführt werden kann, sondern dass es hierfür eine erhebliche Zeit braucht, da - wie bereits erwähnt - es nicht nur darum geht, Grundlagendaten zu sammeln, sondern zunächst festgelegt werden muss, welche Daten überhaupt einen Nutzen für ein geschlechterdifferenziertes Verwaltungshandeln haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

In den genannten Prozessen wurde hierfür auch externe Hilfe hinzugezogen.

 

Grundsätzlich ist Gender Budgeting ein Instrument der geschlechtergerechten Finanzverteilung.

 

Es muss aber bedacht werden, dass die gesamte Verwaltung sich zurzeit in einem erheblichen Umstellungsprozess durch das Neue Kommunale Finanzmanagement befindet und hierfür in den Fachämtern erhebliche Arbeitskapazitäten gebunden werden.

 

Dies wird sich auch zumindest bis über den ersten Jahresabschluss nach den neuen Richtlinien bis Mitte nächsten Jahres nicht ändern. Insofern wäre ein Einstieg zum jetzigen Zeitpunkt eine zusätzliche Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Weiterhin kommt hinzu, dass die Arbeitskapazität der Gleichstellungsbeauftragten mit einer halben Stelle für einen derartig komplexen Prozess nicht mehr ausreichen würde und diese Stelle wieder in eine Ganztagsstelle umgewandelt werden müsste, was natürlich zusätzliche Kosten verursacht.

 

Insofern schlägt die Verwaltung vor, den Haushalt 2008 nach bisherigen Kriterien aufzustellen und zu verabschieden und die Gleichstellungsbeauftragte zu bitten, einmal zu recherchieren, ob es im Bereich mittelgroßer Kommunen bereits Erfahrungen mit der Einführung von Gender Budgeting gibt und hierüber im Frühjahr 2008 zu berichten.

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

Anlage

 

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

je nach Be-schlusslage

 



 

Personelle Auswirkungen

je nach Beschlusslage