Betreff
Erwerb einer Grünfläche an der Straße Kosenberg, hier: Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln
Vorlage
WP 04-09 SV 61/173
Aktenzeichen
IV/61.2 62 2320-1263
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt, die Fläche am Kosenberg zu erwerben und die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Im Rahmen des kommunalen Bügerhaushaltes 2007 wurde durch die M.U.T. angeregt, die Wegeverbindung entlang des Sportplatzes SV Hilden-Nord instand zu setzen und die Wegeverbindung über die Wiese zum Kosenberg fortzuführen.

Die Verwaltung wurde beauftragt entsprechende Verhandlungen mit den Eigentümern zu führen.

 

Bereits im Oktober 2004 erhielt das Planungs- und Vermessungsamt den Auftrag, zu untersuchen, ob ein bestimmter Grundstücksbereich im Hildener Norden für die Anlage einer Baseball-Anlage geeignet ist.

Es handelt sich dabei um eine Fläche, die im Westen durch die Straße Kosenberg begrenzt wird.

Die damaligen Planungen sahen eine Bebaubarkeit der vorhandenen Grünfläche vor. Da die Planungen zur Baseballanlage an dieser Stelle verworfen wurden, ist die weitergehende Nutzung der Grünfläche nicht thematisiert worden. Die in dieser Planung erarbeitete Wegeverbindung lag jedoch östlicher als die heute realisierbare.

 

Der Grünordnungsplan der Stadt Hilden aus dem Jahr 2001 sieht als Leitprojekt eine Wegeverbindung „Grüner Ring“ für den Hildener Norden vor. Die im Grünordnungsplan skizzierte Wegeverbindung verläuft entlang des Nordrings und endet an der Hochdahler Straße. Diese Lösung ist aus heutiger Sicht kurzfristig nicht umsetzbar.

 

Die „kleinere“ Variante, die Nutzung vorhandener Wegeverbindungen und Schließung bestehende Lücken im Wegenetz sind mit dem Erwerb der Fläche am Kosenberg gegeben.

 

 

Die mit den Eigentümern geführten Gespräche kamen zu dem Ergebnis, dass nur die komplette Fläche (4439 m²) an die Stadt Hilden veräußert werde.

Bereits seit vielen Jahren stellen die Eigentümer Teile dieser Fläche der Stadt Hilden kostenfrei als Bolzplatz zur Verfügung.

 

Die Stadt Hilden hat mit dem Erwerb der Fläche die Möglichkeit, den vorhandenen Bolzplatz, die neue Wegeverbindung mit den Stellplätzen an der Furtwängler Straße als Gesamteinheit neu zu ordnen und zu gestalten.

 

 

 

 

 

 

 

(G. Scheib)

 

 

 

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer

 090501

Bezeichnung:

Investitions-Nr.:

I076100002

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Haushaltsjahr:

2007

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

6120000020

0905010060

024101

66.500,00€

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung: