Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“
Erläuterungen und Begründungen:
Vor etwas mehr als anderthalb Jahren stellte der Antragsteller schon
einmal den Antrag an die Stadt Hilden, für einige Grundstücke an der
Niedenstraße und der Eichenstraße im Hildener Westen der Aufstellung eines
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zuzustimmen.
Im September 2007 wurde dann die seitens der Verwaltung erstellte
Sitzungsvorlage Nr. 61/155 im Stadtentwicklungsausschuss beraten und der Antrag
mit 9 Ja-Stimmen gegen 10 Nein-Stimmen abgelehnt.
Bei dem neuen Antrag geht es, wie auch schon im Jahr 2007, um die
Nachverdichtung eines Wohngebietes durch die Inanspruchnahme bisher nicht
baulich genutzter Gartenbereiche.
Es sollen mit Hilfe eines Vorhaben- und Erschließungsplanes
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) drei
Doppelhäuser mit insgesamt sechs Wohneinheiten entstehen.
Die Erschließung soll sowohl von der Niedenstraße als auch von der
Eichenstraße aus über schmale Privatstraßen erfolgen.
Nähere inhaltliche Aussagen enthalten die Anlagen. Hier wird auch auf
das Thema der Klimafreundlichkeit bzw. Nachhaltigkeit eingegangen.
Im Unterschied zu dem Antrag aus 2007 bezieht sich der aktuelle Antrag
auf weniger Grundstücke als damals.
Aus planerischer Sicht wäre es sinnvoll gewesen, auch einige
Nachbargrundstücke einzubeziehen. Allerdings hat sich schon in 2007 genau daran
und an der Absicht, hier überhaupt noch nach zu verdichten, der Ärger/
Widerstand einiger Anlieger entzündet.
Auch der neue Antrag würde mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit bei dem
Versuch einer Umsetzung nicht widerspruchsfrei ablaufen.
Es gibt auch planerische Gründe, die das Vorhaben nicht ganz einfach
erscheinen lassen.
Das Plankonzept, welches nun vorgelegt wird, beruht auf der Nutzung
vorhandener privater Erschließungsanlagen. Sowohl von der Niedenstraße als auch
von der Eichenstraße führen Privatwege in das „Hinterland“ und werden
verlängert, um die vorgesehenen Wohnbau-Grundstücke zu erschließen. Die
Erschließungslängen sind groß.
Die vorgesehene Bebauung besteht aus insgesamt sechs
Einfamilienhaus-Einheiten.
Aus Sicht der Verwaltung ist das zu dicht, die sich ergebenden
Grundstücksgrößen zu gering.
Stellplätze /Garagen werden an den Neubauten vorgesehen, allerdings
entfallen einige vorhandene Stellplätze durch die Erweiterung der Wegeflächen;
hier müsste Ersatz geschaffen werden.
Auch würden Ausgleichsmaßnahmen (Begrünungen etc.) anfallen, für die
Flächen bereitzustellen sind.
Im Falle einer positiven Entscheidung über den Antrag würde als nächster
Schritt der Aufstellungsbeschluss zur Beratung anstehen, nachdem die hierfür
notwendigen Unterlagen vom Antragsteller geliefert worden wären. Eine
dementsprechende Sitzungsvorlage würde zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgelegt.
Bei einer negativen Beschlussfassung durch den Ausschuss würde ein
diesbezüglicher Abschlussbescheid erteilt.
Günter Scheib